Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8351 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7933 - Beabsichtigt die rot-grüne Landesregierung die Einführung der von Minister Meyer geforderten Filterpflicht für Geflügelställe? Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 27.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 21.06.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten In einem Interview, das am 21. März 2017 in der Nordwest-Zeitung veröffentlicht wurde, sagte Landwirtschaftsminister Meyer, er wolle eine Reduktion der Geruchs- und Staubemissionen durch Geflügelställe vorschreiben. Es gebe aktuell acht wirksame, für Geflügelställe geeignete Filtersysteme auf dem Markt. Aus diesem Grund müssten große Ställe zum Einbau von Filtern verpflichtet werden. Bei bestehenden Ställen sei eine Nachrüstung von Filtern notwendig. In der Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung auf die Mündlichen Anfragen 22 bis 29 aus dem April-Plenum des Landtags heißt es: „Auch die Bundesregierung hat das Problem erkannt und möchte entsprechende Regelungen zur Immissionsminderung aus der Tierhaltung in der TA Luft, die derzeit novelliert wird, verankern“ (Drucksache 17/7790). Vorbemerkung der Landesregierung Bereits seit dem 25.03.2013 ist der gemeinsame Erlass von MS, ML und MU zur Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren; hier: Abluftreinigungsanlagen in Schweinehaltungsanlagen und Anlagen für Mastgeflügel sowie Bioaerosolproblematik in Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen in Kraft. Am 23.09.2015 (Ministerialblatt 5324) wurde er weiter konkretisiert. Der Erlass gibt Hinweise darauf, in welchen Fällen im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren für Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen Gutachten zur Bewertung von Bioaerosolemissionen zu fordern sind. Danach entspricht es auch der Rechtsprechung, dass in Bezug auf Schweinehaltungs- und Geflügelhaltungsanlagen „Erhebliches dafür spricht, dass von Tierhaltungsbetrieben luftgetragene Schadstoffe, wie insbesondere Stäube, Pilzsporen sowie ähnliche Mikroorganismen und Endotoxine ausgehen, die grundsätzlich geeignet sind, nachteilig auf die Gesundheit der benachbarten Anwohnerinnen und Anwohner einer Anlage einzuwirken.“ Für Geflügelmastanlagen weist er darauf hin, dass „hier im Einzelfall im Hinblick auf die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren darüber zu befinden ist, ob der Einbau einer Abluftreinigungsanlage ein geeignetes, erforderliches und wirtschaftlich vertretbares Mittel zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen ist.“ Der Erlass ist aus Sicht der Landesregierung ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz und ein wichtiger Schritt hin zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor Immissionen. Mittlerweile stehen acht von der DLG zertifizierte Abluftreinigungssysteme für die Geflügelhaltung zur Verfügung. Ein System ist für die Hähnchenkurzmast, vier Systeme für die Hähnchenschwer- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8351 2 mast, ein System für die Legehennenhaltung und zwei Systeme gleichzeitig für die Legehennenhaltung und die Junghennenaufzucht geeignet. Das zuständige Bundesumweltministerium plant laut Presseberichten die Vorgabe von Filteranlagen auch bei Geflügelställen in die TA Luft aufzunehmen. 1. Wie viele Abluftreinigungssysteme, die die von der DLG geforderten Kriterien zur wirksamen Geruchsminderung erfüllen, gibt es für Geflügelställe derzeit auf dem Markt, und welche sind dies? Unter den acht zertifizierten Abluftreinigungssystemen für die Geflügelhaltung erfüllt aktuell ein System das DLG-Kriterium für die Geruchsminderung. Es handelt sich um den biologischen Abluftwäscher „Pura aer I“ der Firma Devriecom (NL). Dieser ist für die Legehennenhaltung und Junghennenaufzucht in Volierenställen mit Kotbandentmistung zertifiziert (DLG-Prüfbericht 6397) und für die Abscheidung von Ammoniak und Staub, für die Stickstoffentfrachtung und für die Geruchsminderung geeignet. Der Vollständigkeit halber ist auf das Abluftreinigungssystem der Firma Schultz Systemtechnik für die Hähnchenmast (Schwermast) hinzuweisen, für welches eine Geruchsminderung von 30 % anerkannt werden kann. Die DLG-Mindestanforderung konnten jedoch nicht erbracht werden, da die Schwelle von 300 Geruchseinheiten je m3 im Reingas überschritten und auch Rohgasgeruch im Reingas festgestellt worden ist. Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, dass die im Entwurf der TA Luft vorgesehenen Regelungen zur verpflichtenden Abluftreinigung in Geflügelställen beibehalten und möglichst bald umgesetzt werden. Aktuell zögern die Filterhersteller angesichts des hohen Kostenaufwands für Entwicklung und Zertifizierung, diese Technik stringent weiter zu verfolgen. Fachleute sind sich sicher, dass mit der Aufnahme verbindlicher Regeln in der TA Luft weitere für die Geflügelhaltung geeignete Filteranlagen zügig technisch verfügbar werden könnten. 2. Deckt sich die Forderung von Minister Meyer, eine Reduktion der Geruchsemissionen durch Geflügelställe vorzuschreiben, vor dem Hintergrund der Antwort auf Frage 1 mit dem Konzept der „besten verfügbaren Technik“? Die Forderung im Interview lautete wie folgt: „Deshalb ist es aus meiner Sicht nötig, dass wir zusammen mit dem Bund neue Regeln aufstellen: Große Geflügelställe müssen zum Einbau von Filtern verpflichtet werden. Insbesondere bei einem sensiblen Abstand zu Wohnhäusern, Krankenhäusern , Altenheimen und Kindergärten muss in Zukunft eine Staubabscheidung Pflicht werden. Es ist höchste Zeit, emissionsmindernde Maßnahmen umzusetzen. Mein Ziel lautet: 70 % weniger Stäube aus großen Ställen.“ Die Forderung bezog sich daher insbesondere auf Staubabscheidungen . Des Weiteren siehe Antwort zu Frage 1 und Vorbemerkung. 3. Ist die Forderung von Minister Meyer, große Geflügelställe zum Einbau von Filtern zu verpflichten, aktuell gerichtsfest als wirtschaftlich verhältnismäßig belegt? Nach hiesigem Kenntnisstand ist die Kostensituation der Abluftreinigung in der Geflügelhaltung bislang immer noch nicht untersucht worden. Insofern liegen keine belastbaren Erkenntnisse zur Wirtschaftlichkeit von Abluftreinigungsanlagen in der Geflügelhaltung vor. Nicht nur Niedersachsen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren wiederholt aufgefordert, entsprechende Untersuchungen durchzuführen. Die Landesregierung erwartet, dass dies im Rahmen der Novellierung der TA Luft nun endlich geschieht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8351 3 4. Werden Abluftfilter in der Geflügelhaltung nach geltenden europäischen Vorgaben sowie gemäß aktuellem BVT-Merkblatt als „beste verfügbare Technik“ verlangt? Im aktuellen BVT-Merkblatt 13 ist im Kapitel 1.9 (Geruchsemissionen) festgeschrieben, dass zur Vermeidung oder, wenn dies nicht möglich ist, zur Verminderung von Geruchsemissionen und/oder Geruchsbelästigungen durch einen landwirtschaftlichen Betrieb als BVT eine Kombination von in den Schlussfolgerungen aufgelisteten Techniken besteht. Als eine der möglichen Techniken ist der Einsatz von Abluftreinigungssystemen mit dem ergänzenden Hinweis, dass diese Technik aufgrund der hohen Umsetzungskosten möglicherweise nicht anwendbar sein kann, aufgeführt. 5. Inwieweit ist die Umsetzung der Forderung von Minister Meyer, große Geflügelställe zum Einbau von Filtern zu verpflichten, nach Auffassung der Landesregierung vor dem Hintergrund der Antworten auf Frage 3 und Frage 4 rechtlich zulässig, und für wann ist die angekündigte Umsetzung konkret geplant? Diese Forderung wurde im Kontext eines Gesamtinterviews zur Veröffentlichung einer niederländischen Studie getroffen, die herausgearbeitet hat, dass für die Wohnbevölkerung im Umfeld von großen Geflügelhaltungsanlagen ein um 11 % erhöhtes Risiko besteht, an einer Lungenentzündung zu erkranken. Minister Meyer nimmt diese Untersuchung sehr ernst, denn der Gesundheitsschutz der anliegenden Wohnbevölkerung und der Menschen, die in diesen Ställen arbeiten, hat allererste Priorität. Daher ist die Forderung nach dem verpflichtenden Einbau für Filter großer Geflügelställe in diesem Zusammenhang vor allem auf die Staub- und die damit zusammen hängende Bioaerosolthematik und weniger auf die Geruchsemissionen abgestellt. Wie geschildert, plant auch das Bundesumweltministerium eine entsprechende Umsetzung. Bereits seit dem 25.03.2013 ist der gemeinsame Erlass von MS, ML und MU zur Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren; hier: Abluftreinigungsanlagen in Schweinehaltungsanlagen und Anlagen für Mastgeflügel sowie Bioaerosolproblematik in Schweine- und Geflügelhaltungsanlagen in Kraft. In diesem sind bereits Keimschutzgutachten für Geflügelställe, die näher als 500 m an einer Wohnbebauung oder in der Nähe sogenannter „empfindlicher Nutzungen“ liegen, vorgegeben. Antragsteller können die Anfertigung eines solchen Keimgutachtens umgehen, wenn sie von vornherein eine entsprechend qualifizierte Abluftreinigungsanlage einplanen. Für Geflügelmastanlagen ist es demnach jetzt schon rechtlich möglich, „hier im Einzelfall im Hinblick auf die jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren darüber zu befinden, ob der Einbau einer Abluftreinigungsanlage ein geeignetes , erforderliches und wirtschaftlich vertretbares Mittel zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen ist.“ 6. Wie viele der laut Minister Meyer auf dem Markt existierenden acht für Geflügelställe geeigneten Filtersysteme wurden durch die DLG für die Hähnchenschwermast, die Hähnchenkurzmast, die Legehennenhaltung, die Junghennenaufzucht sowie die Putenmast zertifiziert? Von den acht von der DLG zertifizierten Abluftreinigungssystemen sind ein System für die Hähnchenkurzmast , vier Systeme für die Hähnchenschwermast, ein System für die Legehennenhaltung und zwei Systeme gleichzeitig für die Legehennenhaltung und die Junghennenaufzucht geeignet. Für die Putenmast steht derzeit kein von der DLG zertifiziertes Abluftreinigungssystem zur Verfügung . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8351 4 7. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Antwort auf Frage 6 die allgemeine Aussage von Minister Meyer, es gebe acht für die Geflügelhaltung geeignete Filtersysteme, sowie die Forderung, Filtersysteme für die Geflügelhaltung vorzuschreiben ? Die Aussage von Minister Meyer, dass acht für die Geflügelhaltung geeignete und DLG-zertifizierte Filtersysteme am Markt verfügbar sind, ist korrekt und gibt den aktuellen Sachstand wieder, wobei allerdings nach den unterschiedlichen Haltungsformen zu differenzieren ist. Es ist zu erwarten, dass weitere geeignete Filtersysteme für die unterschiedlichen Geflügelhaltungssysteme auf den Markt kommen werden. Mit der zunehmenden technischen Verfügbarkeit und Konkurrenz zwischen den Herstellern kann erwartet werden, dass die Preise für diese Anlagen sinken und sich die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit somit perspektivisch auch darstellen lässt. Bei Hinweis auf mögliche Gesundheitsgefährdungen liegen die entsprechenden Regelungen zum verpflichtenden Einbau von Filtern mit dem Inkrafttreten des Filtererlasses in 2013 bereits vor (siehe auch Antwort zu Frage 5). In dem vorliegenden Entwurf der TA Luft ist eine Filterpflicht für die Legehennenhaltung, die Junghennenaufzucht und für Mastgeflügel vorgesehen. 8. Welche gesetzlichen Voraussetzungen gibt es für eine Nachrüstung von Filteranlagen bei bestehenden Geflügelställen, und wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die entsprechende Forderung von Minister Meyer? Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sind gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die in der Anlage zum BImSchG aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen. In dem vorliegenden Entwurf der TA Luft ist eine Filterpflicht für die Legehennenhaltung, die Junghennenaufzucht und für Mastgeflügel vorgesehen. Eine Nachrüstungspflicht könnte gegebenenfalls aus der künftigen TA Luft resultieren, in der diese laut Entwurf sowohl für Schweine- als auch für Geflügelhaltungen unter gewissen Voraussetzungen vorgesehen ist. Die Forderung von Minister Meyer ist an den Bund gerichtet und unterstützt den Entwurf der TA Luft des Bundes in diesem Punkt. 9. Für wann ist die von Minister Meyer für notwendig gehaltene Einführung der Nachrüstungspflicht von Abluftfiltern bei bestehenden Geflügelställen konkret vorgesehen? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wann der Entwurf der TA Luft beschlossen werden und in Kraft treten soll. Frau Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, hat am 31. Mai 2017 im Deutschen Bundestag wie folgt geäußert: „Was die TA Luft anbelangt: Ja, wir haben einen Entwurf in Arbeit, der aber nicht mehr fertig wird; das werden wir in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen. Wir müssen das Thema fachlich noch genauer durchdringen, als wir das bisher tun, und zwar in gemeinsamer Verantwortung von Landwirtschaftsseite und Umweltseite.“ (Plenarprotokoll Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode - 236. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 31. Mai 2017, S. 23907) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8351 5 10. Wie ist die Position des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Filterpflicht für die Geflügelhaltung und deren Verankerung in der TA Luft? Die Fragen 10 und 11 werden im Folgenden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Landesregierung ist die Ressortabstimmung zum Entwurf der TA Luft, die das federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit dem Vernehmen nach im April 2017 eingeleitet hat, noch nicht abgeschlossen. Über die Positionierung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Laut Entwurf ist zu erwarten, dass Regelungen zur Filterpflicht und zur Nachrüstungspflicht auch für Geflügelhaltungen getroffen werden. 11. Ist der vorliegende Novellierungsentwurf der TA Luft bisher ressortabgestimmt oder vom Bundeskabinett beschlossen worden? Siehe Antworten zu den Fragen 9 und 10. 12. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Antworten auf die Fragen 10 und 11 hinsichtlich der Geflügelhaltung die Aussage, die Bundesregierung wolle Regelungen zur Emissionsminderung aus der Tierhaltung in der TA Luft verankern? Im Rahmen der Länderanhörung hat Niedersachsen die Regelungen zur Emissionsminderung aus Tierhaltungsanlagen und insbesondere die Regelungen hinsichtlich einer Filterpflicht für Geflügelhaltungsanlagen begrüßt. Eine abschließende Festlegung der Bundesregierung steht noch aus. 13. Welche Länder haben bisher eine Filterpflicht für große Geflügelställe eingeführt? Ein ähnlicher Filtererlass wie in Niedersachsen besteht u. a. in den Bundesländern (in der Chronologie der Veröffentlichung) Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Erlasse dieser Länder enthalten daneben jeweils Regelungen für eine gegebenenfalls erforderliche Einzelfallentscheidung zum Einbau von Abluftreinigungsanlagen in Geflügelställen. 14. Welche rechtlichen und tatsächlichen Gründe sprechen gegen die verbindliche Einführung einer Filterpflicht bei Geflügelställen? Für die Einführung einer Filterpflicht in Geflügelställen muss u. a. die Technik in ausreichender Weise zur Verfügung stehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen gegeben sein. Die Technik steht für die Hähnchenmast, die Legehennenhaltung und die Junghennenaufzucht in ausreichender Weise zur Verfügung. Bisher fehlt eine nach anerkannten Kriterien belastbare Aussage zur Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen. Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 erläutert, hat nicht nur Niedersachsen die Bundesregierung in den letzten Jahren wiederholt aufgefordert, entsprechende Untersuchungen durchzuführen. Es wird erwartet, dass dies im Rahmen der Novellierung der TA Luft geschieht. (Ausgegeben am 22.06.2017) Drucksache 17/8351 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7933 Beabsichtigt die rot-grüne Landesregierung die Einführung der von Minister Meyer geforderten Filterpflicht für Geflügelställe? Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz