Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8352 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8190 - Wie steht es um die Sprachbildungszentren? Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 29.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 06.06.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 21.06.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Das Kultusministerium hat Sprachbildungszentren eingerichtet, um die Sprachförderung besser zu koordinieren. Vorbemerkung der Landesregierung Ab dem Schuljahr 2017/2018 werden 16 Sprachbildungszentren (Sprachbildungszentren - Zentren für Sprachbildung und Interkulturelle Bildung) flächendeckend Schulen aller Schulformen bedarfsgerecht im Schulentwicklungsprozess in den Bereichen durchgängige Sprachbildung als Aufgabe aller Unterrichtsfächer, Sprachförderung, Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenzen beraten und passgenau unterstützen. Mit dem Beschluss des Landtages über den Haushaltsplan 2017/2018 stehen die personellen Ressourcen für Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren nunmehr dauerhaft zur Verfügung. Bei der Verstetigung der Arbeit der Sprachbildungszentren wird der Bereich der Interkulturellen Bildung mit in die Sprachbildungszentren einfließen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Hieraus ergibt sich der erweiterte Name der Sprachbildungszentren ab 01.08.2017: Sprachbildungszentren - Zentren für Sprachbildung und Interkulturelle Bildung. 1. Wie viele Sprachbildungszentren mit wie vielen Lehrkräften (VZLE) insgesamt gibt es in Niedersachsen? Es gibt derzeit 15 Sprachbildungszentren. An jedem Sprachbildungszentren arbeitet eine Sprachbildungskoordinatorin bzw. ein -koordinator (SpBK) im Umfang von je einer Vollzeitlehrereinheit (VLZE). Mit Stand 15.06.2017 sind zwei SpBK-Stellen vakant. Weiterhin gehören aktuell zu den Sprachbildungszentren auch noch 28 Sprachbildungsmoderatorinnen bzw. -moderatoren (SpBM), insgesamt sind also aktuell 41 Lehrkräfte im Umfang von 19,21 VZLE in den 15 Sprachbildungszentren aktiv und stehen den Schulen je nach Bedarf im Schulentwicklungsprozess in den Bereichen durchgängige Sprachbildung als Aufgabe aller Unterrichtsfächer, Sprachförderung, Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenzen beratend und unterstützend zur Verfügung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8352 2 2. Welche Standorte gibt es, mit welchen Ressourcen (VZLE) sind diese jeweils ausgestattet , und für welche Region sind diese Standorte jeweils zuständig (bitte alle Standorte in Tabellenform aufführen)? Standorte Sprachbildungszentren SpBK und SpBM Regionale Zuständigkeiten VZLE Salzgitter SpBK Salzgitter, Goslar, Peine 1,00 SpBM Salzgitter 0,24 SpBM Peine, Goslar 0,29 Braunschweig SpBK Stadt Braunschweig, Wolfenbüttel, kommissarisch Göttingen 1,00 SpBM Braunschweig, Wolfenbüttel 0,21 Göttingen SpBK Göttingen, Northeim 0,00 SpBM Göttingen, Northeim 0,26 SpBM Göttingen, Northeim 0,24 Wolfsburg SpBK Stadt Wolfsburg, Gifhorn, Helmstedt 1,00 SpBM Wolfsburg, Gifhorn, Helmstedt 0,14 SpBM Wolfsburg, Gifhorn Helmstedt 0,17 Stadt Hannover SpBK Stadt Hannover, Diepholz, Nienburg 1,00 SpBM Hannover- Stadt, Diepholz, Nienburg 0,20 SpBM Hannover- Stadt, Diepholz, Nienburg 0,16 SpBM Hannover- Stadt, Diepholz, Nienburg 0,15 SpBM Hannover- Stadt, Diepholz, Nienburg 0,14 Hildesheim SpBK Stadt Hildesheim, LK Hildesheim, LK Holzminden 1,00 SpBM Stadt Hildesheim, LK Hildesheim, LK Holzminden 0,33 Region Hannover SpBK Region Hannover (ohne Stadt), LK Schaumburg, LK Hameln-Pyrmont 1,00 SpBM Region Hannover, LK Schaumburg, LK Hameln-Pyrmont 0,16 SpBM Region Hannover LK Schaumburg, LK Hameln-Pyrmont 0,15 SpBM Region Hannover, LK Schaumburg, LK Hameln-Pyrmont 0,14 Celle SpBK LK Celle, Heidekreis, LK Uelzen, LK Verden 1,00 SpBM LK Celle, Heidekreis, LK Uelzen, LK Verden 0,20 SpBM LK Celle, Heidekreis, LK Uelzen, LK Verden 0,20 Stade SpBK LK Stade, LK Cuxhaven, LK Rotenburg 1,00 SpBM LK Stade, LK Cuxhaven, LK Rotenburg 0,18 SpBM LK Stade, LK Cuxhaven, LK Rotenburg 0,19 Lüneburg SpBK LK Lüneburg, LK Harburg, LK Lüchow- Dannenberg, LK Osterholz 1,00 SpBM LK Osterholz 0,19 Osnabrück SpBK Stadt und LK Osnabrück 1,00 SpBM Osnabrück 0,15 SpBM Osnabrück 0,15 Stadt Oldenburg SpBK Stadt Oldenburg, LK Wesermarsch, LK Wittmund, LK Aurich 1,00 SpBM Stadt Oldenburg 0,14 SpBM Stadt Oldenburg 0,16 Region Oldenburg SpBK LK Ammerland, Stadt Emden, LK Fries-land, LK Leer, Stadt Wilhelmshaven 1,00 SpBM Region Oldenburg 0,14 SpBM Region Oldenburg 0,17 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8352 3 Standorte Sprachbildungszentren SpBK und SpBM Regionale Zuständigkeiten VZLE Delmenhorst SpBK Stadt Delmenhorst, LK Vechta, LK Cloppenburg, LK Oldenburg 1,00 SpBM Delmenhorst 0,17 Meppen SpBK LK Emsland, Grafschaft Bentheim 0,00 SpBM Meppen 0,19 15 SpBZ 13 SpBK Summe VZLE SpBK: 13,00 28 SpBM Summe VZLE SpBM: 5,21 plus 1 VZLE für Landeskoordination der Zentren (Hannover) 1,00 Summe aller VZLE 19,21 3. Wie viele Schulen erhalten durch die Sprachbildungszentren Unterstützung (bitte Anzahl der Schulen und Anzahl der Stunden/VZLE pro Schule sowie pro Schüler mit Sprachförderbedarf für jedes Sprachbildungszentrum einzeln aufführen)? Die Sprachbildungszentren stehen flächendeckend allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zur Verfügung. Bei Bedarf können die Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit ihr zuständiges Sprachbildungszentrum zur Beratung und/oder Unterstützung über das Beratungs- und Unterstützungssystem (B&U-System) der Niedersächsischen Landesschulbehörde anfordern. Jede angeforderte Beratung und/oder Unterstützung ist inhaltlich wie auch vom Umfang äußerst unterschiedlich, deswegen lässt sich die Anzahl der Stunden/VZLE pro Schule sowie pro Schüler mit Sprachförderbedarf für jedes Sprachbildungszentrum nicht einzeln aufführen . Die in der vorstehenden Tabelle zur Beantwortung der Frage 2 dargestellte Erhebung gibt die absolut zur Verfügung stehenden VZLE wieder. Eine Bestimmung von „VZLE pro Schule“ bzw. je Schülerin und Schüler entspricht nicht der Aufgabenbeschreibung bzw. der Arbeitsrealität der Sprachbildungszentren. 4. Hat es eine Evaluation der Sprachbildungszentren gegeben, oder ist eine Evaluation geplant? a) Falls bereits eine Evaluation stattgefunden hat, bitte die Ergebnisse aufführen. Das Kultusministerium hat bereits am 15.12.2016 das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung beauftragt, eine Begleitung einer Fallstudie zur Evaluation der Interkulturellen Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt durchführen zu lassen. Nach einem ersten aktuell vorliegenden Zwischenbericht wird der Abschlussbericht im Kultusministerium im Dezember 2017 erwartet. Nach Auswertung des B&U-Systems waren die Sprachbildungszentren in 2016 und 2017 das dort am häufigsten von Schulen angefragte Angebot. Anfragen von Schulen und Studienseminaren Sonstige Aufträge* Gesamt 2015 156 11 167 2016 646 267 913 2017 218 144 362 1 020 422 1 442 * Teilnahme an DB, Netzwerkarbeit, Beratung von LK, Fortbildung, etc. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8352 4 Vergleich Sprachbildungszentren - Gesamtangebot B&U Gesamt Schulanfragen Sonstige Aufträge* Anteil bezogen auf schulische Anfragen B&U Gesamt 2016 5 334 3 824 1 510 2017 2 448 1 455 993 davon Sprachbildungszentren 2016 913 646 267 16,89 % 2017 362 218 144 14,98 % * Teilnahme an Dienstbesprechungen, Netzwerkarbeit, Beratung von LK, Fortbildung, etc. b) Falls noch keine Evaluation stattgefunden hat: Warum nicht, und für wann ist diese gegebenenfalls geplant? Entfällt. (Ausgegeben am 22.06.2017) Drucksache 17/8352 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8190 Wie steht es um die Sprachbildungszentren? Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums