Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8354 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8136 - Erhaltung alter Haustierrassen und Aufklärung von Tierrissen - Weshalb untersuchte niemand die Tierrisse auf dem Arche-Hof in Schwanewede? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 17.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 23.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 20.06.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Ende April wurden auf einem Arche-Hof bei Schwanewede (LK Osterholz) zehn Sulmtaler Hühner sowie zwei Lippegänse gerissen. Da der Hofbesitzer aufgrund von Spuren der Auffassung war, dass es sich bei dem Verlust dieser Tiere, die alten und gefährdeten Rassen angehören, um einen Wolfsriss gehandelt haben könnte, rief er Wolfsberater, Wolfsbüro, Landkreis und weitere Stellen an. Niemand kam auf den Hof, um die Risse zu begutachten. Vorbemerkung der Landesregierung Geflügel und anderes Kleinvieh ist durch die verschiedenartigsten kleinen und mittleren Beutegreifer (Hermlin, Iltis, Marder, Fuchs, Dachs, Marderhund und Waschbär, Habicht, Sperber und Uhu), außerdem durch Hunde und Katzen gefährdet. Diese kleinen Haustiere sind daher nur randlich dem Zuständigkeitsbereich der Wolfsberater zuzurechnen und finden auch in der Richtlinie Wolf für die Zahlung von Billigkeitsregelungen oder die Förderung von Präventionsmaßnahmen keine Berücksichtigung . Die Halter solcher Haustiere sind durch den Wolf keiner zusätzlichen besonderen Gefährdung ausgesetzt, nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auch verpflichtet, die ihrer Obhut unterliegenden Tiere angemessen gegen Angriffe von Beutegreifern zu schützen. Das Geflügel war nach Aussage des Tierhalters in der Nacht des Vorfalls nicht gegen Beutegreifer gesichert . Nach telefonischer Beratung durch das MU hat der Halter die getöteten Tiere eingefroren, diese wurden vom Wolfsbüro abgeholt und untersucht. Das Rissbild zeigte Fraßspuren, die aufgrund ihrer Größe und Ausprägung eher auf einen Fuchs als Verursacher hinwiesen. Die Sektion der Tiere erbrachte keinerlei Hinweise auf eine Wolfsbeteiligung, ebenso wenig die ersten beiden DNA-Analysen; die Analyseergebnisse der Rückstellproben liegen noch nicht vor. 1. Weshalb ist trotz mehrfacher Aufforderung niemand zur Rissbegutachtung zum Arche- Hof gefahren? Der Vorfall wurde dem MU am Freitag, den 28.04.2017 über eine Bundestagsabgeordnete bekannt. Die vom Hofeigner kontaktierten Wolfsberater (Ehrenamt) hatten keine Möglichkeit gesehen, den Vorfall unmittelbar zu dokumentieren. Das MU hat umgehend den Kontakt zu dem Tierhalter aufgenommen und mit diesem eine Sicherstellung der getöteten Tiere durch Einfrieren vereinbart. Das Wolfsbüro wurde durch das MU noch am selben Tag informiert und per Erlass aufgefordert, mit dem Tierhalter die Abholungsmodalitäten zu vereinbaren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8354 2 Die Vereinbarung erfolgte am 02.05. telefonisch, am 04.05. wurden die Kadaver durch das Wolfsbüro abgeholt und die Situation vor Ort untersucht und dokumentiert. Am 05.05. wurden die Tiere aufgetaut und tierärztlich begutachtet. Es wurden drei DNA-Proben durch die DNA-Expertin des Wolfsbüros genommen, getrocknet und an das Untersuchungsinstitut verschickt. 2. Plant die Landesregierung, Präventionsmaßnahmen für Nutztiere wie beispielsweise Geflügel, Pferde oder Schweine ebenfalls zu fördern? Wenn nein, weshalb nicht? Präventionsmaßnahmen für Pferde werden bereits gefördert, nämlich wenn Pferde eines Pferdehalters selbst oder eines anderen Pferdehalters im Umkreis von 30 km in den vorangegangenen zwölf Monaten vor Antragstellung durch Wölfe zu Schaden gekommen sind (siehe Richtlinie Wolf III 4.3). Die ausbruchssichere Haltung von Schweinen im Freiland stellt bereits hohe Anforderungen an die Einfriedung. Ein essenzieller Mehraufwand für die Wolfsabwehr ergibt sich hier nicht, daher ist eine Förderung durch das Land nicht vorgesehen. 3. Welche Fördermaßnahmen hat die Landesregierung zur Förderung alter Rassen, die aus Niedersachsen stammen? In Niedersachsen erfolgt im Rahmen der GAK-Maßnahmen die Förderung von vom Aussterben bedrohten Rassen anhand der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“. Die dabei als förderwürdig genannten Rassen weisen alle einen kulturhistorischen Bezug zu Niedersachsen auf. Darüber hinaus werden Geflügelrassen wie Diepholzer Gänse, Vorwerkhuhn, Ostfriesische Möwe und Leinegans aus reinen Landesmitteln gefördert. 4. Welche Fördermaßnahmen hat die Landesregierung zur Förderung alter Rassen, die nicht aus Niedersachsen stammen? Noch zu Zeiten der Vorgängerlandesregierung ist der kulturhistorische Bezug der jeweiligen förderfähigen Rassen zu Niedersachsen als Vorgabe der oben genannten Richtlinie als Voraussetzung für die Förderung festgeschrieben worden. Nicht aus Niedersachsen stammende Rassen werden daher noch nicht gefördert. Die Landesregierung beabsichtigt jedoch, diese Förderkulisse neu auf alle vom Nationalen Fachbeirat für tiergenetische Ressourcen als PERH (phänotypische Erhaltungspopulation ), ERH (Erhaltungspopulation) oder BEO (Beobachtungspopulation) eingestuften und in Deutschland heimischen Rassen zu erweitern. 5. Inwieweit und wodurch kann der Verlust der Tiere ersetzt werden? Der Verlust der Tiere auf dem Archehof in Schwanewede kann gegebenenfalls durch Neuerwerb von Tieren derselben Rassen durch den Tierhalter selbst ausgeglichen werden. Ein finanzieller Ausgleich durch das Land ist nicht vorgesehen. 6. Wie können alte und gefährdete Rassen besonders geschützt werden, um den Erhalt der Rassen zu gewährleisten, und welche Maßnahmen hat die Landesregierung dazu geplant? Gefährdete Rassen können mit den gleichen Methoden geschützt werden wie nicht gefährdete Rassen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8354 3 7. Hat das zuständige Ministerium die GEH (Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Nutztierrassen) in die Diskussion und Überlegungen zum Schutz der alten und gefährdeten Rassen einbezogen und, wenn ja, in welcher Form? Die Ressortzuständigkeit für Wolfsübergriffe liegt beim MU. Das bei der Erstellung der Richtlinie Wolf beteiligte ML ist neben der Geschäftsführerin der GEH und dem Zuchtleiter der vier niedersächsischen Schafzuchtverbände ständiges Mitglied im Nationalen Fachbeirat für tiergenetische Ressourcen, bei dem das Thema „Schutz der alten und gefährdeten Haustierrassen“ ein dauerhaftes Thema ist. Daraus ergibt sich, dass letztlich auch die Überlegungen der GEH indirekt in die Stellungnahmen des MLs und damit ebenfalls in die Richtlinie Wolf eingeflossen sind. (Ausgegeben am 22.06.2017) Drucksache 17/8354 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8136 Erhaltung alter Haustierrassen und Aufklärung von Tierrissen - Weshalb untersuchte niemand die Tierrisse auf dem Arche-Hof in Schwanewede? Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz