Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8361 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8144 - Sind die Geschäftsbereiche Hannover und Nienburg der NLSTBV für die Planungen zur B 6-Brücke bei Neustadt personell und finanziell ausreichend gerüstet? Anfrage des Abgeordneten Sebastian Lechner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 24.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 22.06.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Die Brücke der B 6 im Verlauf der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge ist nach Auffassung von Experten marode und muss durch einen Neubau ersetzt werden. Seit Ende 2016 ist die Brücke als Vorsichtsmaßnahme in beide Richtungen nur noch einspurig befahrbar. Außerdem ist die Brücke seit dem 13. April 2017 für den Schwerlastverkehr über 7,5 t komplett gesperrt. Mit dem Baubeginn für den Ersatzneubau ist nach derzeitigem Planungsstand ab Mitte 2022 zu rechnen. Der Umbau der vorhandenen B 6 bei Neustadt mit der Querschnittsänderung, dem Ausbau der Anschlussstellen und dem Bau der Lärmschutzwände soll Anfang 2023 beginnen. In einer Machbarkeitsstudie sollen verschiedene Lösungsvarianten für die Verkehrsführung während der Planungs- und Bauphase geprüft werden. Aktuell wird der überregionale Schwerlastverkehr über die A 2, A 352, A 7 und die B 214 umgeleitet. Für den kleinräumigen Lkw-Verkehr ist eine Ausweichstrecke über die Neustädter Ortsteile Empede, Basse und Suttorf vorgesehen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Durch die gewaltigen Zuwächse im Straßenverkehr - und hier insbesondere des Schwerverkehrs - haben die Brücken heute Belastungen zu tragen, für die gerade ältere Bauwerke nicht bemessen wurden. Aus diesem Grund wird die Tragfähigkeit der Brücken auf der Basis der sogenannten Nachrechnungsrichtlinien des Bundes geprüft. Dabei wurde Ende letzten Jahres für die Leinebrücke im Zuge der Bundestraße 6 (B 6) bei Neustadt festgestellt, dass die Anzahl der Fahrspuren von vier auf zwei reduziert werden muss. Bedauerlicherweise konnte das von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) beauftragte Ingenieurbüro in der letzten Stufe der Nachrechnung nur noch eine Nutzung des Bauwerkes für Lkw unter 7,5 t nachweisen, was im Frühjahr zu der angeordneten Lastbeschränkung führte. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8361 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige finanzielle und personelle Ausstattung der Geschäftsbereiche Hannover und Nienburg der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung im Hinblick auf Planungskapazitäten und Planungszeiträume für den Neubau der B6-Brücke bei Neustadt? Die Brückenentwürfe für den Ersatzneubau als auch für die Verstärkung werden durch das Dezernat Konstruktiver Ingenieurbau der zentralen Geschäftsbereiche der NLStBV betreut. Hier stehen die notwendigen Ressourcen für die Planung zur Verfügung und die Projektbearbeitung ist bereits vor drei Monaten angelaufen. 2. Ist eine Aufstockung von Personal und Haushaltsmitteln geplant? Mit dem Haushaltsplan 2017/2018 sind der NLStBV zusätzliche Personalstellen und Sachmittel zur Verfügung gestellt worden. Diese zusätzlichen Ressourcen werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfes den Geschäftsbereichen zugewiesen. Die regionalen Geschäftsbereiche Hannover und Nienburg der NLStBV werden in diesem Kontext ebenso wie die zentralen Geschäftsbereiche beginnend ab dem 01.06.2017 mit zusätzlichen Ingenieuren in den Bereichen Planung und Ingenieurbauwerke verstärkt. 3. Wenn nein, aus welchen Gründen? Entfällt. 4. Welche Wege und Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Planungen für den Ersatzneubau der Brücke schneller als 2022/2023 voranzubringen? Für den notwendigen Ersatzneubau der Leinebrücke wurden die Planungen bereits aufgenommen. Nach derzeitiger Rechtslage kann ein Ersatzneubau nur durch ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren umgesetzt werden. Ansätze für eine Beschleunigung im Planungs- und Genehmigungsprozess werden nach aktuellem Stand nicht gesehen. Daher werden technische Zwischenlösungen erarbeitet, um die Umleitung des Schwerverkehrs so schnell wie möglich wieder aufzuheben. 5. Hält die Landesregierung die Stabilisierung der Brücke bzw. eine Behelfsbrücke für eine umsetzbare Lösungsvariante für die Verkehrsführung, und in welchem Zeitraum könnte sie verwirklicht werden? In einer Machbarkeitsstudie wurden bereits technische Lösungsansätze zur Aufhebung der Lastbeschränkung der bestehenden Leinebrücke untersucht. Einer nördlichen Behelfsbrücke wurde eine Verstärkung der vorhandenen Brücke gegenübergestellt. Eine zweistreifige Behelfsbrücke würde allerdings einen erheblichen Eingriff darstellen, dessen Baurecht sich nur über ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren erzielen ließe. Die damit verbundenen Planungs- und Genehmigungsrisiken wurden von der NLStBV jedoch als zu hoch angesehen . Die niedersächsische Straßenbauverwaltung verfolgt darum - für den Zeitraum bis zur Fertigstellung einer Ersatzbrücke - die Variante einer Verstärkung der vorhandenen Leinebrücke weiter. Durch diesen Lösungsweg wird angestrebt, in weniger als zwei Jahren die derzeitigen Lkw-Sperrungen aufheben und gleichzeitig in den momentan durch die ausgewiesene Umleitungsstrecke belasteten Orten eine Entlastung herbeiführen zu können. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8361 3 6. Welche Aus- und Neubauprojekte von Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Radwegen sind in den Geschäftsbereichen Hannover und Nienburg wegen Personalmangels und/oder fehlender Haushaltsmittel seit 2013 ein- oder mehrfach verschoben worden? Die Verschiebung von Baumaßnahmen steht in keinem direkten Zusammenhang zu fehlenden Ressourcen. Über die Ressourcenausstattung wird lediglich das Gesamtvolumen an umzusetzenden Projekten pro Jahr gesteuert. Bei Neu- sowie Um- und Ausbaumaßnahmen entstehen Verschiebungen oftmals durch Störungen im Planungsablauf bzw. im Rechtsverfahren. Im Bereich der Erhaltung kommen Verschiebungen u. a. durch den Wechsel von Prioritäten zustande. Ursächlich dafür sind z. B. Veränderungen von Straßenzuständen und komplexe Abstimmungsprozesse vor Ort, die eine veränderte Reihenfolge in der Durchführung der Maßnahmen bedingen. Eine Verschiebung von Maßnahmen geht daher immer einher mit dem Vorziehen von anderen Maßnahmen und dient u. a. dazu, eine größere Wirkung für das niedersächsische Straßennetz insgesamt zu erzielen. Dies zeigt sich allein daran, dass die niedersächsische Straßenbauverwaltung in den letzten vier Jahren insgesamt 225 Millionen Euro mehr an Bundesmitteln verbauen konnte, als der Bund ursprünglich für Niedersachsen zur Verfügung gestellt hatte. Es ist Niedersachsen also gelungen, gegenüber den ursprünglichen Ansätzen im Mittel 9 % mehr Bundesfernstraßengelder für Aus- und Neubauprojekte für Niedersachsen zu erhalten und erfolgreich umzusetzen. 7. Welche Auswirkungen wird die Verlagerung von Zuständigkeiten aus der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung an den Bund auf die Geschäftsbereiche Hannover und Nienburg haben, der der Ministerpräsident Stephan Weil im Rahmen der Einigung über die Neuregelung des Länderfinanzierungsausgleichs zugestimmt hat? Am 01.06.2017 hat der Deutsche Bundestag und am 02.06.2017 der Bundesrat über die Grundgesetzänderung und das Begleitgesetz im Rahmen der Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs abgestimmt. Damit ist auch in Teilen die Abschaffung der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen verbunden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind allerdings noch keine konkreten Angaben zu den Auswirkungen auf die angesprochenen regionalen Geschäftsbereiche der NLStBV möglich. Hier bleiben die weiteren Planungen des Bundes und die Verhandlungen zwischen den Ländern und dem Bund abzuwarten. (Ausgegeben am 26.06.2017) Drucksache 17/8361 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8144 - Sind die Geschäftsbereiche Hannover und Nienburg der NLSTBV für die Planungen zur B 6-Brücke bei Neustadt personell und finanziell ausreichend gerüstet? Anfrage des Abgeordneten Sebastian Lechner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr