Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8362 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8135 - Waren alle Antworten zu den Anfragen zu Windkraftgenehmigungen korrekt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 17.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 23.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 22.06.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Abgeordnete der FDP-Fraktion haben verschiedene Anfragen zu Genehmigungen von Windkraftanlagen im vergangenen Jahr gestellt. Dabei sind weitere Fragen entstanden. Vorbemerkung der Landesregierung Mit den Kleinen Anfragen Drs. 17/7430 Nrn. 45/46, 17/7701, 17/7708, 17/7711, 17/7712 und 17/7715 bis 17/7755 wurden detaillierte und komplexe Fragen zur Genehmigung von Windkraftanlagen für die Jahre 2015 und 2016 gestellt. Zur Beantwortung der Anfragen wurden die für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung dieser Anlagen gemäß Nr. 8.1 a) der Anlage zu § 1 Abs. 1 der ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz zuständigen Landkreise/kreisfreien Städte/großen selbstständigen Städte um Berichterstattung gebeten. Da diese nicht alle über eine Datenbank verfügen, aus der sich die Antworten generieren ließen, waren manuelle Auswertungen zur Beantwortung der Fragen erforderlich. 1. Stimmt es, dass in Wiesmoor (LK Aurich) im Dezember 2016 zwei Anlagen genehmigt wurden statt eine Anlage, wie in der Antwort zu Dr. 17/7992 geschrieben? Wenn ja, warum liegt der Landesregierung die korrekte Antwort nicht vor? In der Gemeinde Wiesmoor wurden im Dezember 2016 mit 1 Genehmigung insgesamt 2 Anlagen genehmigt. Dies hatte der Landkreis auch berichtet. Die falsche Angabe beruht auf einem Übertragungsfehler . 2. Wurden im Landkreis Cuxhaven im vergangenen Jahr 39 Anlagen, wie in der oberen Tabelle in der Drucksache 17/7988 geschrieben, oder 37 Anlagen, wie in der unteren Tabelle in dieser Antwort aufgeschlüsselt, genehmigt? Im Landkreis Cuxhaven wurden im Jahr 2016 mit 8 Genehmigungen insgesamt 37 Windkraftanlagen genehmigt. Der Landkreis Cuxhaven hat im Rahmen der Beantwortung der Drs. 17/7430 Nrn. 45/46 zunächst mitgeteilt, dass 39 Anlagen in 8 Projekten im Jahr 2016 genehmigt wurden. Im Rahmen der Stellungnahme zur Beantwortung der Drs. 17/7750 wurde vom Landkreis mitgeteilt, dass in 8 Projekten 38 Anlagen genehmigt wurden und in einer nachfolgenden Mitteilung die Anzahl der Anlagen auf 37 korrigiert. Diese Korrektur wurde nur in der Beantwortung zu Frage 2 berücksichtigt . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8362 2 3. Wurden im Landkreis Friesland im vergangenen Jahr 13 Anträge für 27 Anlagen, wie in der oberen Tabelle in der Drucksache 17/7983 geschrieben, oder 27 Anträge für 27 Anlagen , wie in der unteren Tabelle in dieser Drucksache aufgeschlüsselt, genehmigt? Im Landkreis Friesland wurden im Jahr 2016 mit 27 Genehmigungen insgesamt 27 Anlagen genehmigt . Der Landkreis Friesland hat im Rahmen der Beantwortung der Drs. 17/7430 Nrn. 45/46 mitgeteilt, dass 27 Windkraftanlagen im Jahr 2016 in mehreren Verfahren genehmigt wurden. Im Rahmen der Überprüfung, Aktualisierung und Ergänzung der Daten und Informationen zur Beantwortung der Drs. 17/7745 wurde vom Landkreis eine Liste übermittelt, in der für 2016 13 Genehmigungsverfahren für 27 Anlagen für den Landkreis Friesland ausgewiesen wurden. Auf die Nachfrage zur Benennung aller Windkraftprojekte erfolgte eine Mitteilung des Landkreises, dass jede Windkraftanlage im Jahr 2016 „mit einem eigenen Antragsformular beantragt und daher auch einzeln beschieden wurde“. Diese Korrektur wurde nur bei der Antwort zu Frage 2 berücksichtigt. 4. Kann die Landesregierung ausschließen, dass auch andere Antworten fehlerhaft sind? Die im Rahmen der Drs. 17/7430 Nrn. 45/46 erhobenen Daten wurden zur Beantwortung der Fragen der Drs. 17/7701, 17/7708, 17/7711, 17/7712 und 17/7715 bis 17/7755 den zuständigen Genehmigungsbehörden zur Überprüfung und Aktualisierung der Daten übermittelt. Ferner wurden sie um Benennung der konkreten Windkraftprojekte gebeten, da diese Angaben im Rahmen der Beantwortung der Drs. 17/7430 Nrn. 45/46 noch nicht erhoben wurden. Die Beantwortung der Fragen zu der Drs. 17/7430 Nrn. 45/46 durch die zuständigen Genehmigungsbehörden mussten innerhalb von weniger als 2 Tagen erfolgen. Wie in der Vorbemerkung der Antwort (Drs. 17/7520) auf die Drs. 17/7430 Nrn. 45/46 ausgeführt, konnten nicht alle Gebietskörperschaften im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit berichten. In einer Stellungnahme einer Gebietskörperschaft wurde z. B. mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Zeit „keine Gewähr für eine Vollständigkeit bei der Beantwortung der Fragen gegeben werden kann“. Ferner konnten die komplexen Daten bei einzelnen Genehmigungsbehörden nicht aus einer Datenbank generiert werden, so dass manuelle Auswertungen von Akten zur Beantwortung der Fragen erforderlich waren, was eine Fehlerquelle darstellen könnte. Da neben den Angaben der zuständigen Genehmigungsbehörden der Landesregierung keine weiteren Informationsquellen zur Verfügung stehen, um die Validität und Plausibilität der übermittelten Daten zu prüfen, kann keine uneingeschränkte Gewähr für die Daten in den Antworten zu den Drs. 17/7430 Nrn. 45/46, 17/7701, 17/7708, 17/7711, 17/7712 und 17/7715 bis 17/7755 übernommen werden. Aufgrund einer erneuten Prüfung der vorliegenden Daten und Informationen der zuständigen Genehmigungsbehörden zu den o. g. Landtagsanfragen ergibt sich folgender Korrekturbedarf: Zur Klarstellung wird ergänzend darauf hingewiesen, dass bzgl. der Frage 3 der Drs. 17/7711 der Landkreis Wittmund folgende Windkraftprojekte für die Monate Juli, November und Dezember genannt hat: - „Juli 2016 Samtgemeinde Esens, Repowering-Windpark Utgast, 5 E-70E4; November 2016 Samtgemeinde Esens, Repowering-Windpark Utgast, 8 E-70 E4; Dezember 2016 Samtgemeinde Esens, Repowering-Windpark Utgast, 5 E-70 E4.“ Damit die Korrelation zu den Zahlen in der Tabelle zu Frage 2 gegeben ist, müssen die Daten in Frage 3 wie folgt lauten: Im Juli 4 Anträge („Genehmigungen“) für 5 Anlagen, im November 8 Anträge („Genehmigungen“) für 8 Anlagen und im Dezember 5 Anträge („Genehmigungen“) für 5 Anlagen . - In der Antwort zu Frage 3 der Drs. 17/7712 ist die Angabe „August“ durch die Angabe „Dezember “ zu ersetzen. - In der Antwort zu Frage 3 der Drs. 17/7725 muss die Angabe „1 Antrag für 17 Windkraftanlagen “ durch die Angabe „3 Anträge für 17 Windkraftanlagen“ ersetzt werden. - Die Antwort zu Frage 5 der Drs. 17/7746 muss lauten: „ Es liegen momentan noch 4 Windkraftanträge mit insgesamt 7 beantragten Anlagen vor“. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8362 3 Aufgrund der mit den Landtagsanfragen der Drs. 17/7701, 17/7708, 17/7711, 17/7712 und 17/7715 bis 17/7755 von den zuständigen Genehmigungsbehörden übermittelten Daten ergibt sich für 2016 eine Gesamtzahl von 885 Windkraftanlagen. In diesem Zusammenhang wird auf die Drs. 17/7520 mit Antworten zur Gesamtzahl von genehmigten Windkraftanlagen in 2016 verwiesen. 5. Wie erklärt sich die Landesregierung den Umstand, dass viele Landkreise viele Anlagen erst im November oder Dezember genehmigt haben? Mit der jüngsten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde vom Bundesgesetzgeber eine grundsätzliche Umstellung des Fördersystems - weg von gesetzlich festgelegten Vergütungen hin zur Bestimmung der Vergütungshöhe in wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren - auf den Weg gebracht. Onshore-Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW müssen sich demnach ab 2017 grundsätzlich in Ausschreibungen durchsetzen, um eine Förderberechtigung zu erhalten. Lediglich Anlagen, die vor dem 1. Januar 2017 immissionsschutzrechtlich genehmigt worden sind und vor dem 1. Januar 2019 in Betrieb genommen werden, können im Rahmen einer Übergangsregelung noch die gesetzlich bestimmte Vergütung in Anspruch nehmen. Die Option auf eine planbare und gesicherte Vergütung dürfte für eine Vielzahl von Projektplanern Motivation gewesen sein, ihre Projekte und Genehmigungsprozesse beschleunigt voranzutreiben und zeitlich auf die Inanspruchnahme der Übergangsregelung auszurichten. In der Folge ergab sich ein höheres Genehmigungsaufkommen zum Jahresende 2016. (Ausgegeben am 26.06.2017) Drucksache 17/8362 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortungmit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/8135 - Waren alle Antworten zu den Anfragen zu Windkraftgenehmigungen korrekt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz