Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8367 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8154 - Über 6,2 Millionen Euro für investive Naturschutzmaßnahmen - Verteilung der Fördermittel Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, André Bock, Dr. Hans- Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Axel Miesner und Astrid Vockert (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 23.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 29.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 23.06.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Aus einer Pressemitteilung vom 02.05.2017 des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz ergibt sich, „dass über die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) erstmals vom Bund Fördermittel für den sogenannten investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt worden sind. Im Jahr 2017 werden in Niedersachsen zu diesem Zweck Bewilligungen in Höhe von 6,2 Millionen Euro ausgesprochen. (…) Das Geld wird noch zu einem Großteil in diesem Jahr investiert. Für 2018 ist die Förderung bereits erneut angekündigt . Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine auf die Zukunftsanforderungen ausgerichtete leistungs- und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Zu 60 % (ca. 3,72 Millionen Euro) werden Mittel des Bundes zum Einsatz kommen, die restlichen 40 % kommen aus Niedersachsen (ca. 2,49 Millionen Euro).“ In der Pressemitteilung werden sieben Landkreise genannt, die entsprechende Zuwendungsbeträge erhalten. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Schreiben vom 07.12.2016 hat das MU auf die Fördermöglichkeit der GAK für den nichtproduktiven , investiven Naturschutz hingewiesen. Dabei wurden die Rahmenbedingungen und der Antragsstichtag 31.01.2017 bekanntgegeben. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass die Antragstellung , Bewilligung und Mittelabwicklung über den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vorgesehen ist. Mit Bericht vom 22.03.2017 wurden dem MU die durch den NLWKN bewerteten und damit priorisierten Anträge vorgelegt. Hier wurde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden, bis zu welcher Bewertungsstufe Anträge bewilligt werden konnten. Mit Erlass des MU vom 21.04.2017 wurde der NLWKN aufgefordert, die entsprechenden Bewilligungen und Ablehnungen vorzunehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8367 2 1. Wie viele Anträge (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten) sind mit welchen Förderbedarfen gestellt worden? Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Anträge Förderbedarf Landkreis Aurich 1 39 632 Euro Stadt Braunschweig 3 872 657 Euro Landkreis Celle 4 141 300 Euro Landkreis Cuxhaven 11 2 276 467 Euro Landkreis Diepholz 7 6 018 045 Euro Landkreis Emsland 1 358 470 Euro Landkreis Gifhorn 1 363 000 Euro Landkreis Goslar 5 563 197 Euro Landkreis Göttingen 1 222 157 Euro Landkreis Grafschaft Bentheim 1 844 650 Euro Landkreis Hameln-Pyrmont 3 190 935 Euro Region Hannover 2 412 830 Euro Landkreis Heidekreis 3 486 415 Euro Landkreis Helmstedt 1 75 510 Euro Landkreis Hildesheim 1 554 450 Euro Landkreis Holzminden 2 265 020 Euro Landkreis Lüchow-Dannenberg 2 173 220 Euro Landkreis Lüneburg 1 44 550 Euro Landkreis Nienburg (Weser) 1 85 500 Euro Landkreis Oldenburg 3 615 243 Euro Stadt Oldenburg 1 44 982 Euro Landkreis Osterholz 1 52 500 Euro Landkreis Rotenburg (Wümme) 1 66 628 Euro Landkreis Schaumburg 1 35 850 Euro Summe 58 14 803 208 Euro 2. Welche Anträge (bitte detailliert aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) haben einen positiven Bescheid erhalten? Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Anträge Landkreis Diepholz 4 Landkreis Grafschaft Bentheim 1 Landkreis Hameln-Pyrmont 3 Region Hannover 2 Landkreis Holzminden 2 Landkreis Nienburg (Weser) 1 Landkreis Rotenburg (Wümme) 1 Summe 14 Bislang wurden 13 Anträge bewilligt. Der Antrag aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) befindet sich noch in der Prüfung und konnte noch nicht bewilligt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8367 3 3. Welche Förderanträge (bitte detailliert nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten) wurden in 2017 nicht berücksichtigt? Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Anträge davon nicht förderfähig Landkreis Aurich 1 1 Stadt Braunschweig 3 2 Landkreis Celle 4 3 Landkreis Cuxhaven 11 1 Landkreis Diepholz 3 Landkreis Emsland 1 Landkreis Gifhorn 1 Landkreis Goslar 5 4 Landkreis Göttingen 1 Landkreis Heidekreis 3 2 Landkreis Helmstedt 1 Landkreis Hildesheim 1 Landkreis Lüchow-Dannenberg 2 1 Landkreis Lüneburg 1 1 Landkreis Oldenburg 3 1 Stadt Oldenburg 1 1 Landkreis Osterholz 1 Landkreis Schaumburg 1 Summe 44 17 Bei den nicht förderfähigen Anträgen handelt es sich um Anträge, die nicht den Rahmenbedingungen entsprachen, unvollständig waren oder durch die Antragssteller zurückgezogen wurden . Somit mussten 27 Anträge wegen der nicht verfügbaren Haushaltsmittel abgelehnt werden. 4. Nach welchen Kriterien wurde ein positiver bzw. negativer Bescheid ausgesprochen? Alle förderfähigen Anträge wurden durch die Fachbehörde, den NLWKN, nach einem einheitlichen Bewertungsschema bewertet. Das Bewertungsschema, das durch den NLWKN entwickelt und fachlich mit dem MU abgestimmt wurde, befindet sich in der Anlage. Insgesamt war eine Bewertung von bis zu 26 Punkten möglich. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel konnten nur Anträge berücksichtigt werden, die mindestens 19 Punkte erreicht hatten. Diese wurden positiv beschieden . Bei Anträgen, die weniger Punkte erreicht hatten oder nicht förderfähig waren, wurde ein negativer Bescheid ausgesprochen. 5. Welche Förderanträge (bitte detailliert nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten) werden aller Voraussicht nach für 2018 berücksichtigt, oder ist hier eine Neuanmeldung erforderlich? Für 2018 ist für Anträge, die 2017 nicht berücksichtigt werden konnten, eine Neubeantragung erforderlich . Das Verfahren wird derzeit vorbereitet. Der Antragstichtag ist für das vierte Quartal 2017 vorgesehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8367 4 Anlage Bewertungsschema GAK - investiver Naturschutz (Stand: 03.03.17) fachliche Kriterien Punkte Bemerkung 1 Lage des Vorhabens (beim Erwerb von Tauschflächen auf die Zielflächen zu beziehen): bis zu 4 Punkte Natura 2000 4 NSG 3 Sonstige für den Naturschutz wertvolle Gebiete (z.B. Gebietskulisse Gewässerlandschaften/ Moorlandschaften außerhalb N2000/NSG; Gebietskulisse Artenhilfsprogramm ; Heiden, Magerrasen und Dauergrünland 2 Orientierung an Schwerpunktzielen der Naturschutzstrategie (Entwurf) LSG 1 2 Förderung von Arten und LRT der Anhänge zur FFHund zur VS-Richtlinie gemäß Prioritätenliste der Nds. Strategie zum Arten- und Biotopschutz bis zu 4 Punkte höchstprioritäre Arten und LRT 4 prioritäre Arten und LRT 3 zu beobachtende Arten und LRT 2 3 Synergien mit anderen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes und der Verbesserung der Agrarstruktur bis zu 4 Punkte 4 Beitrag zum Biotopverbund nach § 21 BNatSchG bis zu 2 Punkte ja 2 nein 0 5 Kostenanteil Flächenerwerb bis zu 2 Punkte MU- Schwerpunkt Flächenerwerb Schwerpunkt Flächenerwerb 2 geringer Flächenerwerb 1 kein Flächenerwerb 0 6 Relevanz der Maßnahme aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde bis zu 2 Punkte UNB-Maßnahme auf jeden Fall 2 Punkte. UNB-Maßnahme oder große Zustimmung der UNB 2 einfache Zustimmung der UNB 1 18 Zusatzkriterien Bemerkung 7 Maßnahme ist erkennbar 2017 umzusetzen und abzuschließen . bis zu 2 Punkte Da die Mittel nicht übertragbar sind und da der Topf für die Folgejahre nicht zu sehr belastet werden sollte, sind einjährige und erkennbar 2017 umsetzbare Projekte vorzuziehen, um die Ausschöpfung der 2017 zur Verfügung stehenden Mittel sicherzustellen. bei Flächenerwerb: Verkaufs- (und ggf. Tauschbereitschaft ) gegeben, (ggf. Genehmigung liegt vor); Bei Biotopgestaltung : Maßnahme kann im Restjahr 2017 durchgeführt werden; Planungsstand und Konkretisierungsgrad lassen einen Abschluss 2017 erwarten. 2 mehrjährige Maßnahme, aber signifikanter Mittelabfluss realistisch (s.o.) in 2017 1 mehrjährige Maßnahme, signifikanter Mittelabfluss in 2017 aber NICHT realistisch 0 8 Günstige Kosten-Nutzen-Relation bis zu 3 Punkte 9 Sonstige naturschutzfachliche Bedeutung (z. B. Dringlichkeit , bisher nicht berücksichtigte Aspekte) bis zu 3 Punkte z. B. anhand der Bemerkung der Bst. 8 Eine Mindestpunktzahl ist nicht erforderlich (Ausgegeben am 27.06.2017) Drucksache 17/8367 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8154 - Über 6,2 Millionen Euro für investive Naturschutzmaßnahmen - Verteilung der Fördermittel Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Axel Miesner und Astrid Vockert (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz