Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8369 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8198 - Mit Haftbefehl gesuchte Neonazis in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Julia Hamburg und Filiz Polat (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 30.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 06.06.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 26.06.2017, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Die Entwicklung der Zahl der rechten Straftaten hat im Jahr 2016 einen vorläufigen Höhepunkt erreicht . In der Öffentlichkeit sind rechte Gruppierungen weiterhin sichtbar und versuchen, mit Versammlungen , z. B. in Südniedersachsen durch den Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen, ihre Propaganda zu verbreiten. Laut dem Bundesinnenministerium lagen im Oktober 2016 im gesamten Bundesgebiet 598 Fahndungen im politisch motivierten extrem rechten Bereich vor. 403 dieser Fälle fallen allein auf das bis dahin noch nicht abgeschlossene Jahr 2016. Dies deutet auf einen starken Anstieg der Zahlen hin. Unter den Gesuchten sind u. a. Personen wie Martin Seltner, der mutmaßlich die Webseite „migrantenschreck.ru“ betreibt und dem rechten Spektrum in Thüringen zuzuordnen ist (Tagesspiegel, Stand: Dezember 2016; http://www.tagesspiegel.de/politik/illegalerwaffenhandel -und-volksverhetzung-internetseite-migrantenschreck-fahndung-nach-neonazi-austhueringen /14919134.html). Auf seiner Webseite werden Schusswaffen mit Produktvideos beworben , auf denen auf Bilder von Politikerinnen und Politikern wie Angela Merkel, Heiko Maas und Cem Özdemir geschossen wird. Vorbemerkung der Landesregierung Seit Ende des Jahres 2012 werden durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus Erhebungen der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK durchgeführt . Diese Erhebungen ermöglichen es den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern, eine weitere als relevant einzustufende Personengruppe anhand eines Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende des Jahres 2011. Seit März 2014 wird eine halbjährliche bundesweite Erhebung von nichtvollstreckten Haftbefehlen nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Hierbei erfolgt u. a. auf Grundlage des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts eine Priorisierung anhand der nachfolgenden Kategorien: - Priorität 1: Terrorismusdelikte - Priorität 2: Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug - Priorität 3: Sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8369 2 Bei der Erhebung handelt es sich um einen komplexen Abstimmungsprozess, der die Durchführung eines technischen Massendatenabgleichs (Fahndungsdateien mit „Staatsschutzdateien“) sowie die anschließende einzelfallbezogene Prüfung und Bewertung des Abgleichsergebnisses erfordert. Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben und zu denen ein offener Haftbefehl besteht, zur Verfügung zu stellen. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Für die Entwicklung der Anzahl der offenen Haftbefehle können verschiedene Aspekte ursächlich sein. Hierbei ist z. B. die lediglich im Vergleich der Stichtage höhere Anzahl der unter dem Begriff „offene Haftbefehle“ zu subsumierenden Fahndungsnotierungen in INPOL-Z zu nennen. Die isolierte Betrachtung der Entwicklung lässt somit ausdrücklich nicht den Schluss zu, dass es Straftätern in zunehmendem Maße gelingt, sich dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Die bundesweite Befassung mit dem festgestellten Personenpotenzial erfolgt insbesondere in Arbeitsgruppen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) sowie des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ). Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt und deren Haftbefehl älter als ein halbes Jahr ist, sind hierbei von besonderer Relevanz und werden insofern einer intensiveren Betrachtung unterzogen. Hierbei wird regelmäßig im Rahmen einer personenbezogenen Einzelfallbetrachtung gemeinsam erörtert, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern. Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ bzw. im GTAZ ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen. 1. Gegen wie viele Personen mit letztem bekannten Wohn- oder Aufenthaltsort Niedersachsen aus dem radikalen rechten Spektrum liegen momentan offene Haftbefehle vor (bitte aufschlüsseln nach PMK-Delikten, Gewaltdelikten, Gewaltdelikten PMK, anderen Delikten; Mehrfachnennungen bitte ausweisen)? Auf Basis der Daten der letztmaligen Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter /Tatverdächtiger waren zum Stichtag 30.03.2017 in Niedersachsen 48 offene Haftbefehle zu 43 Personen aus dem Phänomenbereich der PMK-rechts zu verzeichnen. PMK-Delikte 3 Gewaltdelikte 8 Gewaltdelikte PMK 0 Andere Delikte 37 Summe 48 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8369 3 Den 48 Haftbefehlen liegen die in der nachstehenden Tabelle aufgeschlüsselten Gesetzesverstöße zugrunde: Rechtsgrundlage Anzahl §§ 1, 3, 29, 33 BtMG i.V.m. 52 WaffG 1 § 51 StPO 2 § 29 BtMG 3 OWiG 9 Verstoß NVersG 2 § 86a StGB 1 §§ 113, 185 StGB 1 § 123 StGB 2 §§ 123, 303 StGB 1 § 156 StGB 1 § 223 StGB 4 § 224 StGB 2 § 240 StGB 1 § 242 StGB 5 § 243 StGB 1 § 244 StGB 1 § 249 StGBb 1 § 263 StGB 3 §§ 265a, 248a StGB 1 § 266a StGB 1 §§ 303, 185 StGB 1 § 316 StGB 4 Summe 48 2. Wie viele neue Haftbefehle wurden im Jahr 2016 gegen Täterinnen und Täter aus dem radikalen rechten Spektrum erlassen? Auf Basis der abgestimmten halbjährlichen Erhebungen der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 erfolgte eine händische Selektion unter Berücksichtigung des Speicherdatums des Haftbefehls und Aufsummierung neuer Täter bzw. Tatverdächtiger auf der jeweiligen aktualisierten Liste. Wie bereits in den Vorbemerkungen dargelegt, handelt es sich bei dem Ergebnis der Erhebung zum jeweiligen Stichtag um eine Momentaufnahme. Nach einem Erhebungsstichtag erlassene Haftbefehle, die am Folgestichtag nicht mehr bestanden, sind nicht in der Summe inkludiert. Eine retrograde Erhebung sämtlicher Haftbefehle für das Jahr 2016 ist nicht möglich. Auf Grundlage der vorstehenden Ausführungen waren im Jahr 2016 in Niedersachsen 77 neue Haftbefehle gegen Täterinnen und Täter bzw. Tatverdächtige mit rechtsmotiviertem Hintergrund zu verzeichnen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8369 4 3. Welche Maßnahmen gibt es oder sind geplant, um die Bildung neonazistischer „Untergrundstrukturen “, wie im Falle des NSU, zu vermeiden? Die konsequente und nachhaltige Bekämpfung der PMK-rechts hat für die Polizei in Niedersachsen seit jeher einen hohen Stellenwert. Die im Jahr 2001 in Kraft gesetzte und im April 2017 überarbeitete „Landesrahmenkonzeption der Niedersächsischen Polizei zur Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität -rechts-“ hat zur Verbesserung der Verhütung und Verfolgung rechtsmotivierter Straftaten in Niedersachsen wesentlich beigetragen. Ihre Ziele und Maßnahmen werden auf der Grundlage der zahlreichen sicherheitspolitischen, informationstechnischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen bei der Bekämpfung rechtsmotivierter Kriminalität kontinuierlich fortentwickelt, durch zentrale Handlungsfelder erweitert und insgesamt zukunftsfest ausgerichtet. Im Nachgang des Bekanntwerdens der Straftaten des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds “ (NSU) verstärkten die Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern ihre Analyse- und Ermittlungsarbeit zur Bekämpfung der PMK nochmals konsequent und erhöhten den Druck auf das festgestellte Personenpotenzial. Im Rahmen ihrer Sitzung am 08./09.12.2011 hat sich die Innenministerkonferenz (IMK) in Wiesbaden mit möglichen Maßnahmen zur besseren Bekämpfung der PMK-rechts befasst. Die IMK hat den AK II und den AK IV beauftragt, eine Koordinierungsgruppe PMK-rechts unter der Geschäftsführung des BfV und Beteiligung des BKA, aller LKÄ und aller LfV, des MAD sowie des GBA einzurichten . Unter dem Dach eines „Gemeinsamen Abwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus /Rechtsterrorismus“ (GAR) wurden der polizeiliche und nachrichtendienstliche Informationsaustausch und damit die Kommunikation, die Koordination und die Kooperation der Sicherheitsbehörden optimiert. Weiterhin sollte die Kooperation zwischen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Akteuren durch die Einrichtung fester institutioneller Strukturen in Form einer polizeilichen sowie einer nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle (PIAS-R/ NIAS-R) weiter intensiviert werden. Im Rahmen der Fortschreibung wurde das GAR in das „Gemeinsame Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) umbenannt. Die Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten und rechte Straftäter erfordert von den Sicherheitsbehörden angepasste Bekämpfungsmaßnahmen und gewinnt auch für die Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutz- und Polizeibehörden weiter an Bedeutung. Flankierend zu den im GETZ-R wahrgenommenen Aufgaben entstand die „Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus“ (KIA-R) unter Federführung des BfV in Köln, in der Vertreter von BfV und BKA zusammenarbeiten. Aufgabe der KIA-R ist ein themenspezifisches Internetmonitoring. Dieses umfasst die systematische und kontinuierliche Suche nach extremistischen und terroristischen Internetinhalten sowie deren Erstbewertung. Die Ergebnisse werden als Protokolle an alle Staatsschutzdienststellen der Bundesländer versandt. Neben dem GETZ-R, welches einen bundesweiten Informationsaustausch gewährleisten soll, existiert in Niedersachsen das „Gemeinsame Informations- und Analysezentrum der Polizei und der Abteilung 5 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport“ (GIAZ-Niedersachsen). Im GIAZ treffen sich wöchentlich Vertreter dieser Behörden, um sich über aktuelle, wichtige Themen auszutauschen. Im Rahmen des GIAZ werden gemeinsame Auswerteprojekte durchgeführt. Darüber hinaus führt das LKA, Dezernat 42 - Zentralstelle politisch motivierte Kriminalität „rechts/links“ - mit den Polizeidirektionen sogenannte Regionalkonferenzen zum Austausch relevanter Sachverhalte durch. Ein weiteres Handlungsfeld ist das Präventionskonzept PMK-rechts. Um Ideologien rechtzeitig identifizieren zu können und der Bildung und Verfestigung relevanter Strukturen schon im Ansatz entgegenzuwirken, kommt es u. a. entscheidend auf intakte Präventionsnetzwerke unterschiedlicher gesellschaftlicher und staatlicher Akteure an. Daher wurde im Jahr 2014 die Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (PPMK) im LKA eingerichtet. Ziel ist vor allem - die Wahrnehmung einer Service- und Koordinierungsfunktion in der PMK-bezogenen Präventionsarbeit für die Polizeidienststellen, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8369 5 - die aktive Mitwirkung bei der Entwicklung, Optimierung, Umsetzung und Aktualisierung von Konzepten und Strategien zur Bekämpfung u. a. der PPMK -rechts- - die verbesserte Abstimmung/ Vernetzung mit polizeilichen Organisationseinheiten und weiteren externen Akteuren in Zivilgesellschaft und Wissenschaft. In jedem Staatsschutzkommissariat steht dementsprechend ein Ansprechpartner „PMK-Prävention“ zur Verfügung. 4. Sind der Landesregierung offene Haftbefehle im Rahmen der Fragestellung gegen Mitglieder asylkritischer oder rechtspopulistischer Parteien oder Organisationen bekannt (bitte aufschlüsseln)? Auf Grundlage der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter vom 30.03.2017 sind nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden zwei Personen den Kategorien der Fragestellung zuzurechnen. Zum einen handelt sich um einen Reichsbürger, der Mitglied der Justiz -Opfer-Hilfe ist, sowie um eine Person, welche als Anmelder von HAGIDA-Demonstrationen fungierte . 5. Wie viele dieser Personen bewegen sich in vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierungen oder Kontexten? Die Niedersächsische Verfassungsschutzbehörde befasst sich gemäß ihres gesetzlichen Auftrages mit der Beobachtung von Personen, die als Einzeltäter oder in Personenzusammenschlüssen im rechtsextremistischen Kontext bzw. mit Bezug zum Phänomen der Reichsbürger und Selbstverwalter in Erscheinung treten. Auf dieser Grundlage ergeben sich aus den in Frage 1 angeführten offenen Haftbefehlen Erkenntnisse zu acht Personen, die in den zuvor genannten Zusammenhängen bekannt geworden sind. (Ausgegeben am 28.06.2017) Drucksache 17/8369 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8198 - Mit Haftbefehl gesuchte Neonazis in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Julia Hamburg und Filiz Polat (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport