Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8371 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8153 - Bieten Herdenschutzhunde keinen Schutz vor dem Wolf? Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, André Bock, Dr. Hans- Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp und Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 29.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 23.06.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten In der Drucksache 17/7905 antwortet die Landesregierung auf Fragen von Abgeordneten der CDU- Landtagsfraktion zur Arbeit des Wolfsbüros. In Frage 2 geht die Landesregierung dabei auf 89 Meldungen von Nutztierschäden im Sinne der Richtlinie Wolf aus dem Zeitraum 01.08.2016 bis 01.01.2017 ein. Unter den 89 Meldungen sind sieben genannt, bei denen ein wolfsabweisender Schutz nach der Richtlinie Wolf vorhanden war. In drei dieser sieben Fälle wurden Herdenschutzhunde zur Bewachung der Herden eingesetzt. Weiterhin schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Frage 11 bezüglich der Tätigkeiten der Veterinäre des Wolfsbüros: „Sie führen Beratungen von Tierhalterinnen und Tierhaltern für Herdenschutzmaßnahmen und zum Verfahren der Antragstellung durch.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Welche weitere Prävention über wolfssicheren Grundschutz und Herdenschutzhunden hinaus empfiehlt die Landesregierung für einen nachhaltigen Schutz der Weidetiere? Ein wolfsabweisender Grundschutz ist in der Regel bereits gegeben, wenn die Nutztiere von einem mindestens 90 cm hohen Euronetz, das unter einer ausreichend hohen Stromspannung steht, umgeben sind. An eine wolfssichere Einzäunung werden dagegen wesentlich höhere Anforderungen gestellt, Beispiele dafür kann man in Zoos und z. B. im Wolfscenter Dörverden finden. Um den wolfsabweisenden Charakter des Grundschutzes zu verbessern, empfiehlt die Landesregierung durch das Wolfsbüro, den Einsatz etwas höherer (1,20 m und mehr) Euronetze, Mehrlitzenzäune (für Großvieh), bei denen der niedrigste stromführende Draht/Litze maximal 20 cm über dem Boden verläuft und die Abstände zwischen den unteren drei oder besser vier Drähten nicht mehr als 20 cm betragen oder Festzäune, die im unteren Bereich über einen Untergrabeschutz verfügen und an der Oberkante einen Überkletterschutz aufweisen. Erheblich verbessert wird der wolfsabweisende Charakter jeder Einzäunung durch den Einsatz von geeigneten Herdenschutzhunden in der der Herdengröße angepassten Zahl. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8371 2 2. Stellt ein Herdenschutzhund nach den oben genannten Sachverhalten keinen ausreichenden Schutz für eine Herde dar? Nein, es wird ausdrücklich empfohlen, Herdenschutzhunde mindestens als Zweiergruppe einzusetzen . In großen Herden wird empfohlen auch mehr als zwei Herdenschutzhunde einzusetzen, da ein Herdenschutzhund nur eine begrenzte Anzahl Tiere ständig im Blick haben kann und im Rudel jagende Wölfe auch lernen können, Herdenschutzhunde durch einen Teil des Rudels an einer Seite der Herde abzulenken und einen anderen Teil einen ungestörten Angriff versuchen zu lassen. Bei den oben geschilderten Sachverhalten sind zwei Aspekte besonders zu beachten: Zum einen war der einzelne Herdenschutzhund, der einige Schäden nicht verhindert hat, ein einjähriges „ungelerntes “ Jungtier, das mit der Überwachung der Herde überfordert war und zum anderen konnte bei mehreren in Anwesenheit des oben genannten jungen Herdenschutzhundes eingetretenen Nutztierschäden keine Wolfsbeteiligung festgestellt werden. An den Bissstellen fand sich ausschließlich Hunde-DNA. 3. Wie rechtfertigt die Landesregierung angesichts der Risse trotz Herdenschutzhunden die Anschaffungs- und Folgekosten für die Herdenschutzhunde? Die Kosten sind durch die in der Regel nachweislich gute Wirksamkeit entsprechend geeigneter Hunde im Einsatz bei entsprechend für den Herdenschutzhundeinsatz geschulten/erfahrenen Tierhaltern gerechtfertigt. 4. Empfiehlt die Landesregierung trotz der Erfahrungen weiterhin den Einsatz von Herdenschutzhunden ? Die Landesregierung empfiehlt den Einsatz wegen der guten Erfahrungen, nicht nur in vielen Ländern inner- und außerhalb Europas, sondern auch in Deutschland und in Niedersachsen. 5. Wie lautet das Aufgabenfeld eines Veterinärs im Rahmen seiner Berufsbezeichnung und seiner Ausbildung? Die Aufgaben eines Tierarztes bzw. einer Tierärztin in Niedersachsen ergeben sich aus der Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen. Für Veterinärinnen und Veterinäre im Wolfsbüro liegen die Aufgabenschwerpunkte in der amtlichen Feststellung der Verursacherschaft bei Nutztierrissen und in der Beratung von Nutztierhalterinnen und -haltern zum Herdenschutz. 6. Ist die Einstellung von Veterinären im Wolfsbüro eine Fehlentscheidung der Landesregierung ? Nein. 7. Warum werden Veterinäre für die Beratung der Landwirte eingesetzt? Die Veterinäre werden für die Beratung eingesetzt, weil dies in ihren Tätigkeitsmerkmalen so vorgesehen ist. 8. Zu wie viel Prozent erfüllen die Veterinäre im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Wolfsbüro originäre Aufgaben eines Veterinärs? Zu 100 %, sofern es sich um die originären Aufgaben eines „Veterinärs im Wolfsbüro“ handelt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8371 3 9. Wie rechtfertig die Landesregierung den Einsatz von Veterinären, wenn für die Beratung auch ein geringer qualifizierter Mitarbeiter geeignet wäre? Die fachlich begründete Beurteilung von Rissmerkmalen und anderen Todesursachen stellt die wesentliche Basis für die amtliche Feststellung der Ursache einer Nutztierverletzung oder eines Nutztierverlustes dar. Für eine Beratung zum Schutz ihrer Tiere stehen Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern im niedersächsischen Wolfsbüro verschiedene sachkundige Personen zur Verfügung. Veterinärinnen und Veterinäre können aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen im Tierhaltungsbereich in die Beratung einbringen. Dieses rechtfertigt auch die hiermit verbundenen höheren Kosten. 10. Wie viel kostet ein Veterinär das Land im Jahr? Eine Veterinärin oder ein Veterinär bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz ist in der Besoldungsgruppe A 14 NBesO bzw. in der Entgeltgruppe E 14 TV-L eingestuft. 11. Wie viel würde ein für die Beratung einzusetzender geringer qualifizierter Mitarbeiter das Land im Jahr kosten? Eine zusätzlich einzusetzende geringer qualifizierte Mitarbeiterin oder ein zusätzlich einzusetzender geringer qualifizierter Mitarbeiter wäre in die Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 NBesO bzw. in die Entgeltgruppen E 10 bis E 12 TV-L einzustufen. (Ausgegeben am 28.06.2017) Drucksache 17/8371 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8153 - Bieten Herdenschutzhunde keinen Schutz vor dem Wolf? Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp und Axel Miesner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz