Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8397 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8261 - Sind pädagogische Begleitmaßnahmen beim EU-Schulobstprogramm verpflichtend? Anfrage der Abgeordneten Christian Calderone, Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen und Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 12.06.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 03.07.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schreibt in seinem aktuellen Flyer zum Schulobstprogramm in Niedersachsen wie folgt: „Pädagogische Begleitmaßnahmen: Das EU-Schulobst- und -Gemüseprogramm schreibt vor, dass alle beteiligten Schulen ernährungspädagogische Begleitmaßnahmen durchführen müssen. Das Land bietet den teilnehmenden Schulen hierzu kostenfreie Materialien und begleitende Angebote u. a. durch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen an. Die konkreten Angebote für das jeweilige Schuljahr finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.schulobst.niedersachsen.de. Die Schule sollte eine curriculare Verankerung der gesundheitsförderlichen Maßnahmen anstreben“ (http://www.schulobst.nieder sachsen.de/wp-content/uploads/Flyer-Schulobst-interaktiv-Web.pdf Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Landesregierung ist es, durch sogenannte flankierende Maßnahmen die Ziele des EU- Schulobst- und -gemüseprogramms pädagogisch zu unterstützen und so einen Beitrag zum frühzeitigen Aufbau von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen und Handlungskompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern zu leisten. Hierdurch sollen das Wissen über die regionale und saisonale Geschmacksvielfalt von Obst und Gemüse sowie die Zubereitungskenntnisse gefördert werden. Durch die Integration von Themen der Gesundheits- und Ernährungsbildung in den schulischen Unterricht können aufgrund der bestehenden Schulpflicht alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer kulturellen Herkunft oder ihrem soziökonomischen Status frühzeitig erreicht und kann bereits im Grundschulalter eine Verankerung von gesundheitsförderlichen Kompetenzen erzielt werden. Im Rahmen der Durchführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms in Niedersachsen sind die teilnehmenden schulischen Einrichtungen frei gewesen, eine oder mehrere flankierende Maßnahmen (z. B. Projekttag, Besuch eines landwirtschaftlichen Betriebes, Arbeit im Schulgarten etc.) umzusetzen. 1. Ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtbudgets für pädagogische Begleitmaßnahmen einzusetzen, und, wenn ja, wie hoch ist der verpflichtende Prozentsatz/Betrag? Nein. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 178397 2 2. Welche pädagogischen Maßnahmen werden von dem Geld in Niedersachsen finanziert (bitte einzeln nach Projekt und Förderbetrag auflisten)? Aufgrund Antwort zu 1.: entfällt; Informationshalber wird mitgeteilt, dass seitens des ML aus Landesmitteln die folgenden pädagogischen Begleitmaterialien zur Unterstützung der schulischen Einrichtungen bereitgestellt wurden: - „Für Gemüseforscher und Obstdetektive“ vom aid (7 Euro je teilnehmende schulische Einrichtung ) - „aid-Ernährungsführerschein“ (28 Euro je teilnehmende schulische Einrichtung) Zusätzlich erfolgte die flankierende Begleitung der pädagogischen Umsetzung des EU-Schulobstund -gemüseprogramms durch die DGE - Vernetzungsstelle Schulverpflegung in Braunschweig: u. a. Durchführung von vier regionalen Austauschtreffen sowie vier regionalen Fortbildungen für die Durchführung des „aid-Ernährungsführerscheins“ für Lehrkräfte und Schulleitungen der teilnehmenden schulischen Einrichtungen (rund 28 000 Euro im Schuljahr 2016/17). Als Download auf der Internetplattform ( www.schulobst.niedersachsen.de ) wurden bereit gestellt: - Informationen zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm, - Hygieneinformationen, - Flyer zum Gesunden Schulfrühstück und - Saisonkalender zu den förderfähigen Erzeugnissen. 3. Fällt das Projekt „Kochen mit Kindern“ von den Landfrauen unter die förderfähigen Begleitmaßnahmen , und, wenn nein, was ist der Grund dafür? Das Projekt „Kochen mit Kindern“ wird für Kinder in Grundschulen und 6. Klassen der weiterführenden Schulen angeboten. Es wird aus Landesmitteln und Spenden Dritter finanziert. Im Rahmen der Umsetzung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms in Niedersachsen wurde das Projekt „Kochen mit Kindern“ auch als pädagogische Begleitmaßnahme anerkannt. Das Land hat die Förderung für das Projekt „Kochen mit Kindern“ mehrfach angehoben. (Ausgegeben am 05.07.2017) Drucksache 17/8397 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8261 - Sind pädagogische Begleitmaßnahmen beim EU-Schulobstprogramm verpflichtend? Anfrage der Abgeordneten Christian Calderone, Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen und Frank Oesterhelweg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbrau-cherschutz