Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8416 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8255 - Warum setzt die Landesregierung für die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) seit 2014 bereits den zweiten Masterplan in Kraft und ändert damit die bauliche Entwicklungsplanung für die MHH innerhalb von drei Jahren bereits zum zweiten Mal? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 01.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 09.06.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) namens der Landesregierung vom 06.07.2017, gezeichnet Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Die Medizinische Hochschule Hannover hat - nach eigenen Aussagen „mit großem Aufwand“ - zusammen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), dem Finanzministerium (MF) und der Stadt Hannover in 2010 einen Masterplan für die bauliche Entwicklungsplanung der MHH vorgelegt. Im Mai 2014 hat die MHH dem MWK einen neuen Masterplan, den sogenannten Masterplan NEO, vorgelegt, mit dem die MHH die bauliche Entwicklung der Krankenversorgung in der MHH fortgeschrieben hat. Ausfluss dieser Masterplanung seien als Vorstufe für eine Bauplanung sogenannte Betriebs- und Organisationskonzepte für eine neue Herz-Lungen-Klinik, für die Erweiterung des Etcetera-Gebäudes und die neue Mutter-Kind-Klinik gewesen. Diese sollten dem MWK vorgelegt werden. Die Landesregierung hat in der 141. Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 18. Januar 2017 ihre Erkenntnisse und ihr Vorgehen für die Generalsanierung der Universitätskliniken in Göttingen und Hannover vorgestellt. Als Zeitraum für die Realisierung der notwendigen Baumaßnahmen gibt die Landesregierung 22 Jahre an. Ein erstes Zwischenergebnis zum genauen Investitions- und Flächenbedarf solle bis Mitte 2017 vorliegen. Die bauliche Entwicklungsplanung, also welche Gebäude in welcher Reihenfolge, zu welchen geschätzten Baukosten und an welchem Standort realisiert werden sollen, solle bis Ende 2017 ausgearbeitet sein. Die Landesregierung schätzt das Investitionsvolumen auf rund 2,1 Milliarden Euro. Darin enthalten seien die Baukosten der Haupt- und Peripheriegebäude, Abbruchkosten, die Anschaffungs- und Installationskosten für Großgeräte sowie Annahmen zu Preissteigerungen über den Realisierungszeitraum von etwa 22 Jahren. Für die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) hebt die Landesregierung folgende Bauvorhaben heraus: - Notfallzentrum - OP-Zentrum - Eltern-Kind-Zentrum - Kopf-Zentrum einschließlich HNO - Diagnosezentrum/Bildgebung - Diagnosezentrum/Labore Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8416 2 - Onkologisches Zentrum - Ambulanzzentrum - Zentrum Seelische Gesundheit (Psychiatrie, Psychosomatik). Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat für die UMG bereits Anfang 2017 150 Millionen Euro für den sogenannten Bauabschnitt 1A (Neubau Bettenhaus mit dem Herz- und dem Neurozentrum ) freigegeben. Dieses Bauvorhaben ist damit sozusagen vor die Klammer gezogen. Für die MHH hebt die Landesregierung folgende Bauvorhaben heraus: - Zentralklinik, also Bettenhaus und OP-Zentrum - Zahnklinik - Psychiatrie - Tagesklinik. Bei der MHH sind der Ersatzneubau der Kinderklinik und die Teilsanierung der Nuklearmedizin vor die Klammer gezogen. In einem Positionspapier, das der Landesrechnungshof dem Haushaltsausschuss vorgelegt hat, fordert er ein, dass das Land neben einer Sanierung im Bestand und/oder Teilneubauten auch einen grundlegenden Neubau der Krankenversorgung der MHH jenseits des Stadtfelddamms prüft. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landes -behörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) als Landesbetrieb nach § 49 Abs. 1 Satz 1 NHG unterliegt der Aufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung. Als Einrichtung des Landes erfüllt die MHH neben Selbstverwaltungsaufgaben auch staatliche Angelegenheiten , zu denen auch die bauliche Entwicklungsplanung gehört. Für die MHH liegen aus den vergangen zwanzig Jahren mehrere bauliche Entwicklungsplanungen vor. Diese reagieren auf den Alterungsprozess des Gebäudebestandes sowie der technischen Ausstattung unter gesundheitswirtschaftlichen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund unzureichenden Bauunterhalts in vielen der rund 45 Betriebsjahre nimmt die Qualität der Bestandsgebäude kontinuierlich und deutlich ab. Zu nennen sind beispielhaft etwa Sanierungsplanungen aus dem Jahr 2002, die Bauliche Entwicklungsplanung Stand September 2007, dieses ergänzend die städtebaulich orientierte Planung des Jahres 2010. Der 2010 formulierte Anspruch macht deutlich, dass im Vordergrund hier die Einbindung der MHH in das Quartier an der Karl-Wiechert-Allee stand: „Der Masterplan MHH 20XX versteht sich nicht als restriktives Regelwerk, sondern definiert strukturelle und gestalterische Leitvorstellungen zur Sicherung und Entwicklung von Qualitäten. Baufelder, wichtige Raumkanten und Gebäudehöhen werden festgelegt.“ Eine im Jahr 2010 vorgeschlagene Vertiefung der städtebaulichen Planungen wurde durch die Landesregierung nicht weiterverfolgt. Im Jahr 2014 hat das Präsidium der MHH daher dem Land eine Skizze zur baulichen Weiterentwicklung der MHH mit Schwerpunkt Krankenversorgung zugeleitet. Diese Skizze umfasst ein zehnseitiges , textlich ausformuliertes Papier zur Priorisierung der unabweisbaren Baumaßnahmen aus Sicht der MHH. Diese Skizze stellt aufgrund der fehlenden Vertiefung und nicht ausreichenden Betrachtung der krankenhauswirtschaftlichen Perspektiven keine Masterplanung dar; auch eine vertiefte Definition der Baubedarfe oder der logistischen Beziehungen ist in ihr nicht enthalten. Mit der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8416 3 Konzentration auf den Bereich der Krankenversorgung beinhaltete sie eine wichtige Wegmarke, auf die später zurückgegriffen wurde. Am 07.10.2015 wurde diese Skizze vonseiten der MHH durch den sogenannten „Masterplan 2015“ ersetzt. Dieser zeigt in einer neuen Ideenstudie auf, wie der Sanierungsstau im Bereich der Krankenversorgung durch die Errichtung von Ersatzneubauten aufgelöst werden könnte. Nicht thematisiert wurden die Bereiche Forschung und Lehre, Verwaltung und Technik sowie Wohngebäude und weitere Gebäude. Die Ideenstudie zeigt auf, wie über die Rotation von Fachabteilungen in Ersatzneubauten und anschließendem Abbruch der freigezogenen Bestandsgebäude zur Freimachung der Flächen für weitere Ersatzneubauten der Bereich der Krankenversorgung der MHH sukzessive neu errichtet werden könnte. Der Studie lagen keine Analysen der Ist Situation, weder räumlich noch organisatorisch, weiterhin keine Prozessoptimierungen oder Flächenbedarfsbemessungen auf Basis von Soll-Leistungszahlen zugrunde. Das MWK setzte daraufhin gemeinsam mit der MHH den derzeit laufenden Prozess „MHH 2025 - ein neuer Medizincampus entsteht“ zur Erstellung einer baulichen Entwicklungsplanung auf. Dieses derzeit laufende Projekt enthält Variantenprüfungen hinsichtlich Sanierung, Ersatzneubauten sowie Standortbetrachtungen ohne eine frühzeitige Vorfestlegung. 1. Unter wessen Federführung wurde der Masterplan aus dem Jahr 2010 erstellt? Unter Federführung der MHH. 2. Unter wessen Federführung wurde der Masterplan NEO aus dem Jahr 2014 erstellt? Unter Federführung der MHH. 3. Welche Baumaßnahmen in der MHH werden als notwendig bzw. zwingend notwendig im Masterplan NEO genannt, und sind die im Folgenden ausgeführten darunter? In der dem MWK vorliegenden Ideenskizze werden zwölf unabweisbare Baumaßnahmen benannt. Zusätzlich zu den unten aufgeführten Maßnahmen (a-k ohne j) werden die Maßnahmen „Zentrale Notaufnahme“ und „Zentralsterilisation und Rechenzentrum“ aufgeführt. a) Hauptgebäude Ja. b) Hörklinik Ja. c) Bronchoskopie Ja. d) OP Block III und IV im K5 Ja. e) Intensivstationen in den Gebäuden K5 und K7 Intensivstationen 72, 73, 74 im Gebäude K5; Gebäude K7 ist nicht aufgeführt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8416 4 f) Radiologie Ja. g) Kinderklinik Ja. h) Kliniken für Psychiatrie und Psychosomatik Ja. i) Zahnklinik Ja. j) Onkologisches Zentrum Nein. k) Herz-Lungen-Klinik Ja. 4. Für welche der oben genannten Baumaßnahmen hat der Masterplan NEO Baukosten genannt, und wie hoch waren diese? Zu a) 32 Millionen Euro Zu b) 25 Millionen Euro Zu c) 5 Millionen Euro Zu d) 44 Millionen Euro Zu e) 6 Millionen Euro Zu f) 25 Millionen Euro Zu g) 140 Millionen Euro Zu h) 50 Millionen Euro Zu i) 20 Millionen Euro Zu j) Fehlanzeige zu k) Neubau als ÖPP. Zentrale Notaufnahme 76 Millionen Euro. Zentralsterilisation und Rechenzentrum 27 Millionen Euro. 5. Wer hat die Baukosten beziffert bzw. errechnet? Es handelt sich um grobe, nicht belegte Kostenschätzungen der MHH. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8416 5 6. War der Masterplan NEO aus Sicht der Landesregierung inhaltlich und fachlich schlüssig ? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 7. In welcher Form und mit welchem Umfang wurden die im Masterplan NEO vorgelegten Kalkulationen/Baukostenschätzungen mit Herleitungen, wie z. B. Stellungnahmen von Fachexperten, Baukostenschätzungen durch Architekten etc., unterlegt und fundiert? Mit der Ideenskizze wurden keine entsprechenden Unterlagen vorgelegt. Dem MWK lag lediglich ein Betriebs- und Organisationskonzept (BOK) zur Kinderklinik vom 15.10.2012 vor. 8. Hat der Masterplan NEO eine Reihenfolge für die zeitliche Umsetzung der Baumaßnahmen genannt? In Teilen beschreibt die Ideenskizze eine zeitliche Abfolge. 9. Hat das MWK die im Rahmen des Masterplans NEO vorlegten Baukostenkalkulationen, Betriebs- und Organisationskonzepte sowie Umzugsinterdependenzen verifiziert und akzeptiert? Siehe Antwort zu Frage 7. 10. In welcher Art und mittels welcher Methoden hat das MWK die Angaben (Baukostenschätzungen , Einsparungspotenziale, Umzugsinterdependenzen etc.) überprüft? Siehe Antwort zu Frage 7. 11. Hat die Landesregierung externe Experten für die Überprüfung des Masterplans NEOS hinzugezogen? Wenn nein, welche Stellen des Landes (MWK, OFD, SBN etc.) waren in die Überprüfung eingeschaltet? Nein. Keine. Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 7. 12. Welchen Zeitraum hat die Überprüfung des Masterplans NEO durch das Land in Anspruch genommen? Siehe Antwort zu Frage 11. 13. Hat das MWK den Masterplan NEO als neuen gültigen Masterplan als leitende bauliche Entwicklungsplanung für die MHH akzeptiert? Wenn nein, warum nicht? Nein. Siehe Vorbemerkung. 14. Im Falle einer Ablehnung des Masterplans NEO: Hat das Land der MHH die Ablehnung mitgeteilt, und wann war dies der Fall? Das weitere Vorgehen wurde im April 2015 mit dem Präsidium der MHH erörtert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8416 6 15. Im Falle einer Ablehnung des Masterplans NEO: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um einen alternativen Masterplan zu erarbeiten? Siehe Antworten zu Fragen 13 und 14. 16. Im Falle einer Zustimmung zum Masterplan NEO: Welche Mängel und Defizite hat der Masterplan NEO, sodass die Landesregierung jetzt davon ausgeht, dass die MHH eine neue Masterplanung erarbeiten muss? Siehe Antwort zu Frage 13. 17. Zu welchen Bauvorhaben, so z. B. zur Herz-Lungen-Klinik, Etcetera-Gebäude, Mutter- Kind-Klinik, hat die MHH, wie angekündigt, Betriebs- und Organisationskonzepte (BOKs) vorgelegt? Siehe Antwort zu Frage 7. 18. Wie detailliert hat das MWK ein vorgelegtes BOK für die Herz-Lungen-Klinik geprüft? Dem MWK liegt kein BOK zur Herz-Lungen-Klinik vor. 19. Hat das MWK das BOK für die Herz-Lungen-Klinik genehmigt und daraufhin Planungsmittel freigegeben? Wenn ja, in welchem Umfang (in Euro)? Siehe Antwort zu Frage 18. 20. Wie detailliert wird die Landesregierung den kompletten Neubau des klinischen Teils der MHH jenseits des Stadtfelddamms prüfen bzw. prüfen lassen? Die Formulierung des Auftrages an den Medizinplaner umfasst eine Variantenprüfung und enthält keine Vorfestlegung. Siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 17 im Mai-Plenum (Drs. 17/8120). 21. Welche grundlegenden Varianten für einen neuen Masterplan MHH 2025 prüft die Landesregierung bzw. lässt diese prüfen, so z. B. Komplett-Neubau jenseits des Stadtfelddamms , Teilneubau im Bereich zwischen Stadtbahnlinie 4 und jetzigem Haupteingang, Teilneubau in anderen Bereichen, Sanierung/Umbau/Erweiterung im Bestand etc.(bitte die Varianten benennen)? Siehe Antwort zu Frage 20. 22. Wird die Landesregierung dem Landtag vollständige Wirtschaftlichkeitsanalysen, betriebswirtschaftliche Vergleiche mit Baukostenschätzungen, Betriebskostenschätzungen , Bauzeiten etc. für die Varianten einer Neubauplanung vorlegen? Eine Unterrichtung wird erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8416 7 23. Werden die Bewertung der Varianten und die Benennung der Vorzugsvariante noch, wie im Ausschuss für Haushalt und Finanzen angekündigt, bis Dezember 2017 vorliegen ? Bislang liegen die Planungen im Zeitplan. 24. Sind aus heutiger Sicht Verzögerungen im Analyseprozess erkennbar, sodass gegebenenfalls eine Vorlage der Bewertungsergebnisse nicht bis zum Dezember 2017 vorliegen wird? Nein. 25. Wird die Landesregierung den Landtag und die zuständigen Ausschüsse umgehend unterrichten, sobald die Landesregierung Erkenntnisse über mögliche Verzögerungen im Zeitplan hat? Die Landesregierung wird den Landtag bei erheblichen Verzögerungen unterrichten. 26. Für welche Bauvorhaben käme aus Sicht der Landesregierung eine Realisierung im Rahmen eines ÖPP-Modells infrage? Oder schließt die Landesregierung schon zum jetzigen Zeitpunkt ÖPP-Modelle grundsätzlich aus? Eine Beantwortung dieser Frage kann erst nach Abschluss der Planungen erfolgen. Unterschiedliche Finanzierungsmodelle werden betrachtet. 27. Wird die Landesregierung das Etcetera-Gebäude und in unmittelbarer Nähe befindliche Freiflächen mit die die Neubauplanung einbeziehen, z. B. für eine neue Hörklinik? Siehe Antwort zu Frage 20. (Ausgegeben am 10.07.2017) Drucksache 17/8416 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8255 - Warum setzt die Landesregierung für die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) seit 2014 bereits den zweiten Masterplan in Kraft und ändert damit die bauliche Entwicklungs-planung für die MHH innerhalb von drei Jahren bereits zum zweiten Mal? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) Vorbemerkung der Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung