Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8452 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8299 - Nichtaufnahme ins Jahresbauprogramm 2017 - Wie geht es weiter mit dem NGVFG? Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 14.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 16.06.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 11.07.2017, gezeichnet In Vertretung Dr. Frank Nägele Vorbemerkung der Abgeordneten Mit Schreiben vom 03.02.2017 teilte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) der Region Hannover mit, dass die Baumaßnahme zum Ausbau der K 107, Wennebostel, Region Hannover, „aufgrund der bestehenden Ungewissheiten über die Fortführung der NGVFG-Förderung nach 2019 und der finanziellen Vorbelastung durch die in den vergangenen Jahren bewilligten Vorhaben“ nicht in das Jahresprogramm 2017 aufgenommen werden konnte. Der inzwischen rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss der Region Hannover für die Baumaßnahme datiert vom 18.04.2016. Haushaltsmittel für Kanalbau und Gehweg sind seit Jahren im Haushalt der Gemeinde Wedemark eingestellt. Der Baubeginn war von dort bereits für April 2017 geplant. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Das Entflechtungsgesetz des Bundes ist bis zum 31.12.2019 befristet. Die Folge ist, dass die derzeitige Förderung über das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) und die beabsichtigte langfristige Mittelsicherung für Zuwendungen des Landes zur Unterstützung von Verkehrsinvestitionen auf kommunaler Ebene deshalb ab 2020 entfallen würden, weil nach dem NGVFG nur die dem Land aus dem Entflechtungsgesetz zustehenden Finanzmittel für Zuwendungen zur Verfügung gestellt werden. Eine Einstellung der Zuwendungen des Landes für kommunale Verkehrsvorhaben nach 2019 ist nicht vertretbar. Auch zukünftig sind entsprechende Mittel für die Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur auf Straße und Schiene dringend notwendig. Denn es besteht ein hoher Investitionsbedarf , der allein durch die Kommunen ohne die bisherige Landesbeteiligung nicht finanziert werden kann. Daher ist beabsichtigt, eine nach 2020 geltende Nachfolgeregelung durch eine Änderung des NGVFG herbeizuführen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8452 2 1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass durch die Vorgehensweise der Landestraßenbaubehörde die Planungs- und Finanzierungssicherheit von Straßen- und Radwegbaumaßnahmen in der Region Hannover insgesamt nicht mehr gegeben ist? Nein, die Landesregierung teilt diese Einschätzung nicht. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Einschätzung der Region Hannover, dass dieser unter Vorgaben wie den oben geschilderten im laufenden Jahr vermutlich keine Investitionen in Straßen-, Radwege- und Brückenmaßnahmen möglich sein werden? Es ist nicht möglich zu beurteilen, ob wegen der momentanen Nichtförderung dieses Straßenbauvorhabens vermutlich keine Investitionen der Region Hannover in Straßen-, Radwege- Brückenmaßnahmen der Region möglich sein werden. 3. Wann ist nach Einschätzung der Landesregierung mit Rechtssicherheit in Bezug auf das NGVFG und die damit zusammenhängenden Förderungen zu rechnen? Um für die Kommunen die erforderliche Planungssicherheit zu gewährleisen, hat die Landesregierung in einem ersten Schritt die Mittel für die Aufgaben nach dem NGVFG in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben und strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Nachfolgeregelung zur Schaffung der Rechtssicherheit an. 4. Wie beabsichtigt die Landesregierung mit denjenigen Baumaßnahmen umzugehen, die wie die K 107 im laufenden Jahr nicht realisiert werden konnten? Sobald eine rechtsverbindliche Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ab 2020 sichergestellt ist, wird geprüft, ob noch in diesem Jahr mit der Förderung der Vorhaben begonnen werden kann, da dann die Möglichkeit besteht, die Vorbelastung des regionalen Geschäftsbereichs Hannover der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Bewilligungsbehörde für die NGVFG-Mittel über diesen Zeitpunkt hinaus zu disponieren. 5. Was soll die Region Hannover konkret veranlassen, damit mit dem Ausbau der K 107 möglichst zeitnah begonnen werden kann? Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheidet allein die Region Hannover über den Beginn ihrer Baumaßnahmen. Einem zeitnahen Ausbau der K 107 steht aus Sicht der Landesregierung somit nichts entgegen. Sofern die Region Hannover Wert auf eine Förderung mit Mitteln nach dem NGVFG legt, kann sie einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns an die zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Hannover, als Bewilligungsbehörde richten. (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 18.07.2017) Drucksache 17/8452 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8299 Nichtaufnahme ins Jahresbauprogramm 2017 - Wie geht es weiter mit dem NGVFG? Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr