Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8453 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8305 - Nichtaufnahme ins Jahresbauprogramm 2017 - Wie geht es weiter mit der Straße „An der Universität“ und Anschluss der Straße „Osteriede“ in Garbsen? Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 14.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 16.06.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 11.07.2017, gezeichnet In Vertretung Dr. Frank Nägele Vorbemerkung der Abgeordneten Mit Schreiben vom 03.02.2017 teilte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) der Region Hannover mit, dass die Baumaßnahme zum Ausbau der Straßen „An der Universität“ und „Osteriede“ in Garbsen „aufgrund der bestehenden Ungewissheiten über die Fortführung der NGVFG-Förderung nach 2019 und der finanziellen Vorbelastung durch die in den vergangenen Jahren bewilligten Vorhaben“ nicht in das Jahresprogramm 2017 aufgenommen werden konnte. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass durch die Vorgehensweise der Landestraßenbaubehörde die Planungs- und Finanzierungssicherheit von Straßen- und Radwegbaumaßnahmen in der Region Hannover insgesamt nicht mehr gegeben ist? Nein, die Landesregierung teilt diese Einschätzung nicht. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Probleme, die der Stadt Garbsen und der Region Hannover daraus entstehen, dass die Straßen „An der Universität“ und „Osteriede“ nicht ins Jahresprogramm 2017 aufgenommen werden? Mit dem in der Vorbemerkung genannten Schreiben vom 03.02.2017 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) der Region Hannover u. a. auch mitgeteilt, dass sie wieder auf die Region zukommen werde, wenn sich in den nächsten Monaten andere Perspektiven auftun sollten. Daher ist eine Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2017 noch möglich, sobald eine rechtsverbindliche Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) ab 2020 sichergestellt ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8453 2 Welche Möglichkeiten die Stadt Garbsen und die Region Hannover haben, diese Straßenbauvorhaben als Träger der Baulast im eigenen Wirkungskreis unabhängig von einer Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2017 zu realisieren, kann nicht beurteilt werden. 3. Wann ist nach Einschätzung der Landesregierung mit Rechtssicherheit in Bezug auf das NGVFG und die damit zusammenhängenden Förderungen zu rechnen? Die Landesregierung hat die Mittel für die Aufgaben nach dem NGVFG in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben und strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Nachfolgeregelung zur Schaffung der Rechtssicherheit an. 4. Wie beabsichtigt die Landesregierung, mit denjenigen Baumaßnahmen umzugehen, die wie die Straßen „An der Universität“ und „Osteriede“ in Garbsen im laufenden Jahr nicht realisiert werden konnten? Sobald eine rechtsverbindliche NGVFG-Förderung ab 2020 sichergestellt ist, wird geprüft, ob noch in diesem Jahr mit der Förderung der Vorhaben begonnen werden kann, da dann die Möglichkeit besteht, die Vorbelastung des regionalen Geschäftsbereichs Hannover der NLStBV als Bewilligungsbehörde für die NGVFG-Mittel über diesen Zeitpunkt hinaus zu disponieren. 5. Was soll die Region Hannover konkret veranlassen, damit mit dem Ausbau der Straßen „An der Universität“ und „Osteriede“ in Garbsen möglichst zeitnah begonnen werden kann? Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheidet allein die Region Hannover über den Beginn ihrer Baumaßnahmen. Einem zeitnahen Ausbau der Straßen „An der Universität“ und „Osteriede“ steht aus Sicht der Landesregierung somit nichts entgegen. Sofern die Region Hannover Wert auf eine Förderung mit Mitteln nach dem NGVFG legt, kann sie einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns an die zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Hannover, als Bewilligungsbehörde richten. (Ausgegeben am 18.07.2017) Drucksache 17/8453 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8305 Nichtaufnahme ins Jahresbauprogramm 2017 - Wie geht es weiter mit der Straße „An der Universität“ und Anschluss der Straße „Osteriede“ in Garbsen? Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr