Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8455 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8303 - Wie wird die Landesregierung die Sprachförderung an der Lioba-Grundschule in Vechta sicherstellen? Anfrage des Abgeordneten Dr. Stephan Siemer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 14.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 16.06.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 12.07.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Die Oldenburgische Volkszeitung (OV) berichtete in ihrer Ausgabe vom 10.05.2017 auf Seite 1 und Seite 10 über die Lioba-Grundschule in Vechta. Von 160 Schülerinnen und Schülern haben dem Bericht zufolge 79 % Migrationshintergrund. In Grundschulen der Stadt Vechta werden zurzeit 93 Flüchtlinge unterrichtet, davon alleine 52 an der Lioba-Schule. Die OV zitierte die Schulleiterin mit den Worten: „Wir haben den Anspruch, dass uns alle Kinder mit einer guten Grundschulbildung verlassen.“ Allerdings fordere dies vom gesamten Kollegium wegen der sprachlichen Hürden Höchstleistungen ab. Die OV berichtete weiterhin, dass die Stadt Vechta und auch Vertreter verschiedener Ratsfraktionen das Land in der Verantwortung sähen und forderten, dass das Land an der Lioba-Schule die notwendige Zahl von Sprachlernklassen einrichten solle. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Stadt Vechta führt im Stadtgebiet acht Grundschulen. Von diesen Schulen sind fünf Grundschulen katholische Bekenntnisschulen, eine Grundschule wird als evangelische Bekenntnisschule geführt. Bekenntnisschulen sind schulgesetzlich gehalten, grundsätzlich nicht mehr als 30 % bekenntnisfremde Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Im Übrigen haben sie nach der Schulbezirkssatzung der Stadt Vechta im Wesentlichen auf einzelne Stadtteile ausgerichtete Einzugsgebiete . Lediglich zwei der acht Grundschulen arbeiten als Schulen aller Bekenntnisse, d. h. ohne konfessionelle Bindung. Die Liobaschule ist eine Grundschule für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse . Nach der Schulbezirkssatzung der Stadt Vechta gilt für sie das gesamte Stadtgebiet Vechtas als Schulbezirk. Diese hier skizzierte besondere Ausgestaltung der Grundschullandschaft hat maßgeblichen Einfluss auf die Schulanwahl und auf die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8455 2 Die Formen der Sprachförderung an den öffentlichen Schulen sind vielfältig. Der im Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache “ vom 01.07.2014 vorgesehene Katalog an Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse Deutsch als Zweitsprache, Förderunterricht, Sprachlernklassen und Förderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte) kann individualisiert und schulspezifisch zur Anwendung kommen. Gute Sprachförderung lässt sich nicht allein an der Anzahl von Sprachlernklassen bemessen. Viele Schulen verzichten bewusst darauf und setzen von vornherein auf die Beschulung in Regelklassen zuzüglich Sprachförderung in Sprachlerngruppen. Diese Schulen beantragen Stunden nach 3.3 (Förderkurs DaZ), 3.4 (Förderunterricht DaZ) oder 3.5 (Sprachförderung nach besonderem Sprachförderkonzept ) des Erlasses und keine Sprachlernklassen, dabei sind natürlich auch immer die Belange der allgemeinen Unterrichtsversorgung zu beachten. 1. Trifft die Beschreibung der OV zur Schülerstruktur an der Lioba-Schule in Vechta zu? Die statistischen Daten des Kultusministeriums geben keine explizite Auskunft über Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Zum Stichtag 18.08.2016 besuchten 123 Kinder in acht Klassen die Grundschule Liobaschule, davon waren 85 Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache und davon 15 mit ausländischer Staatsbürgerschaft . 2. Welcher Sprachförderbedarf, gemessen in Unterrichtsstunden pro Woche und Anzahl der Sprachlernklassen, besteht aus Sicht der Landesregierung an der Lioba-Schule? Die Liobaschule stellte im März 2017 keinen fristgemäßen Antrag auf Zuweisung der Zusatzbedarfe der Schlüsselnummern 071 (besondere Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft), der Schlüsselnummer 076 (Sprachförderung vor der Einschulung) bzw. der Einrichtung einer Sprachlernklasse. Da die Notwendigkeit jedoch bestand, ermittelte die Niedersächsische Landesschulbehörde für das Schuljahr 2017/2018 trotzdem folgenden Zusatzbedarf für den Bereich der Sprachförderung: – 23 Stunden für eine Sprachlernklasse, – 23 Stunden für die Schlüsselnummer 071 und – 10 Stunden für die Schlüsselnummer 076. 3. Wie viele Sprachlernklassen hat die Lioba-Schule beantragt? Die Liobaschule beantragte im Mai 2016 zwei Sprachlernklassen. Im März 2017 stellte die Liobaschule keinen fristgemäßen Antrag auf Zuweisung der Zusatzbedarfe der Schlüsselnummern 071, 076 bzw. auf Einrichtung einer Sprachlernklasse. 4. Wie viele Sprachlernklassen wurden für die Lioba-Schule genehmigt? Die Prüfung des Antrages der Liobaschule von 2016 ergab, dass die dort aufgeführten Schülerinnen und Schüler den Erlassvorgaben für die Einrichtung von zwei Sprachlernklassen nicht entsprachen . Somit konnte im August 2016 lediglich eine der zwei beantragten Sprachlernklassen genehmigt werden. Für das Schuljahr 2017/2018 wurde der Liobaschule ebenfalls eine Sprachlernklasse genehmigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8455 3 5. Wie viele Sprachlernklassen sind im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2016/2017 an der Lioba-Schule mit wie vielen Unterrichtsstunden eingerichtet? Die mit Datum im August 2016 genehmigte Sprachlernklasse wurde zum 01.02.2017 nicht eingerichtet , obwohl die formalen Voraussetzungen erfüllt waren, da die personelle Besetzung nicht gewährleistet werden konnte. Sämtliche Bemühungen, das entstandene Fehl durch Abordnungen und den Einsatz von Vertretungskräften auszugleichen, blieben erfolglos. Wegen des zunächst eingetretenen Versäumnisses, einen erneuten Antrag auf Sprachförderung für das Schuljahr 2017/2018 zu stellen, konnte die Liobaschule in den folgenden prozessualen Abläufen anfänglich nicht berücksichtigt werden. Mittlerweile konnte dies jedoch wieder ausgeglichen werden. 6. Wie viele Sprachlernklassen wird das Land zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 an der Lioba-Schule einrichten? Nach dem aktuellen Stand des Prognosemoduls izn-stabil zum 01.08.2017 ist eine Sprachlernklasse eingeplant. Inzwischen ist die Unterrichtsversorgung der Liobaschule so ausgeglichen, dass die Versorgung der Sprachförderstunden gesichert ist. 7. Wie viele Sprachlernklassen hat das Land an anderen Schulen in der Stadt Vechta und im Landkreis Vechta eingerichtet? Gute Sprachförderung lässt sich nicht allein an der Anzahl von Sprachlernklassen bemessen. Viele Schulen verzichten bewusst darauf und setzen von vornherein auf die Beschulung in Regelklassen zuzüglich Sprachförderung in Sprachlerngruppen. Viele Schulen haben folglich also Stunden nach 3.3 (Förderkurs DaZ), 3.4 (Förderunterricht DaZ) oder 3.5 (Sprachförderung nach besonderem Sprachförderkonzept) des Erlasses und keine Sprachlernklassen. In der Stadt Vechta ist noch eine weitere Sprachlernklasse an der OBS Geschwister Scholl eingerichtet . Im Landkreis Vechta verfügen die OBS Marienschule, die GS Huntetalschule, die GS Gerbertschule sowie die OBS Visbek über eine Sprachlernklasse. 8. Wie hoch ist der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an diesen Schulen, an denen das Land bereits Sprachlernklassen eingerichtet hat (bitte die Schulen einzeln nennen)? Die statistischen Daten des Kultusministeriums geben keine explizite Auskunft über Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. 9. Gibt es Schulen mit einem Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund , der höher liegt als an der Lioba-Schule? Wenn ja, welche? Die statistischen Daten des Kultusministeriums geben keine explizite Auskunft über Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. (Ausgegeben am 18.07.2017) Drucksache 17/8455 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8303 Wie wird die Landesregierung die Sprachförderung an der Lioba-Grundschule in Vechta sicherstellen? Anfrage des Abgeordneten Dr. Stephan Siemer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums