Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8464 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8332 - Hat Niedersachsen Schleswig-Holstein erlaubt, einen Antrag auf Änderung der Befahrensverordnung für den Nationalpark Wattenmeer zu stellen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Horst Kortlang und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 14.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 19.06.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 13.07.2017, gezeichnet In Vertretung Almut Kottwitz Vorbemerkung der Abgeordneten Presseberichten zufolge hat der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck am 18. Mai beim zuständigen Bundesverkehrsministerium auch im Namen Hamburgs und Niedersachsens beantragt , die Befahrensverordnung für den Nationalpark Wattenmeer zu ändern. Der Antrag hatte zum Ziel, Kitesurfen nur noch in speziell ausgewiesenen Zonen zu erlauben. Vorbemerkung der Landesregierung Seit 1992 regelt die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee (NPNordSBefV)“ des Bundes - dort federführend verantwortlich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - das Befahren der Bundeswasserstraßen auch im Bereich des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und sichert somit auch das Erreichen seiner Schutzzwecke. Zur weiteren Erläuterung der Sachlage wird auf die Drs. 17/8120, Frage 21, und auf die Drs. 17/8408 verwiesen. Bereits seit Anfang der 2000er-Jahre verfolgt das Land Niedersachsen eine Novellierung der NPNordSBefV. Daran hat sich bis heute nichts geändert, zumal die bestehenden Inkompatibilitäten zwischen NPNordSBefV und dem Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG) allein schon wegen der unterschiedlichen Gebietskulissen auch seitens des Wassersports nicht länger hingenommen werden können. Nachdem nun der Bund selber signalisiert hatte, die NPNordSBefV von sich aus zu ändern, haben sich die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen entschieden, einen erneuten Vorstoß zur Änderung der BundesVO zu beantragen, nachdem ein erster Anlauf im Jahr 2006/2007 aus verschiedenen Gründen nicht abgeschlossen werden konnte. Zwischen den drei Ländern bestand dahin gehend Einvernehmen, dass analog zur ersten Antragstellung 2006/2007 Schleswig- Holstein die Federführung für die erneute Antragstellung übernehmen sollte. In mehreren Abstimmungsterminen zwischen den Ländern unter Beteiligung der jeweiligen Ministerien sowie der Nationalparkverwaltungen wurde der Antrag aus dem Jahr 2006/2007 geprüft und an die zwischenzeitlich vorhandenen neuen Sachverhalte (z. B. Vergrößerung des Nationalparks, Gesetzesänderungen etc.) angepasst. Wesentliche Grundlage für die niedersächsische Position war dabei das Ergebnis von sechs Gesprächsrunden 2002/2003 zwischen der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8464 2 und über 25 Wassersport- und Naturschutzverbänden, welches überdies im Rahmen weiterer drei Erörterungstermine mit Wassersportverbänden in Cuxhaven, Oldenburg und Wilhelmshaven in 2015/2016 aktualisiert wurde. Hierbei konnte über die weitaus meisten Anpassungsvorschläge Einigung zwischen den interessierten Beteiligten erzielt werden. Die dann konkretisierten Vorschläge sind in einem weiteren Informationstermin am 15.06.2017 in Wilhelmshaven einer Vielzahl an Vertretern von Wassersportverbänden und zudem am 19.06.2017 den Vertretern des Beirats des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer vorgestellt worden. Die hier umfassend dargestellten Anpassungsvorschläge wurden weitestgehend mit Zustimmung bedacht. Hinsichtlich des Kitesurfens strebt das Land Niedersachsen nur die Übernahme der aktuell schon bestehenden Regelungen im niedersächsischen Nationalpark an. Weitergehender Änderungen in der Befahrensverordnung des Bundes bezüglich des Kitesurfens bedarf es aus der Sicht des Landes nicht. Dies gilt insbesondere für das Kitesurfen in den Erholungszonen des Nationalparks, welches nach wie vor ohne Einschränkungen möglich ist. Die gegenwärtigen in den Zwischenzonen des Nationalparks ausgewiesenen Standorte zum Kitesurfen sollen erhalten bleiben. Sie sind das Ergebnis von naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren, die auf Antrag von Gemeinden oder Kurverwaltungen durchgeführt wurden. Vor und im Verlauf dieser Verfahren hat es für alle Standorte Besprechungen auch mit den jeweiligen Kitesurfern gegeben, die von den Antragstellern für die Betreuung der Standorte ausgewählt wurden. In der Regel waren das Vertreter örtlicher Kitesurfschulen . Beteiligt waren Kitesurfer auch an den o. g. Erörterungsterminen in Cuxhaven, Oldenburg und Wilhelmshaven sowie zuletzt auch im o. g. Informationstermin am 15.06.2017 in Wilhelmshaven . Der gemeinsame Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen ist zwischenzeitlich an das BMVI versandt worden. Die Kartenwerke für die niedersächsischen Bereiche, aus denen sich die länderspezifischen Vorschläge für gebietsbezogene Festsetzungen entnehmen lassen, befinden sich noch in der fachlichen Endredaktion und sollen in Kürze nachgereicht werden . Das eigentliche Novellierungsverfahren hat federführend das BMVI durchzuführen. In diesem Rahmen wird die zum Erlass einer Rechtsverordnung übliche formale Beteiligung von Verbänden sowie Fachkreisen erfolgen. Über den zeitlichen Ablauf eines solchen Verfahrens kann die Landesregierung keine Aussage treffen. 1. Gab es eine ausdrückliche Zustimmung der Niedersächsischen Landesregierung zu diesem Antrag? Siehe Vorbemerkungen. 2. Falls es eine ausdrückliche Zustimmung Niedersachsens gab: Wer erteilte diese wann? Siehe Vorbemerkungen. 3. Falls es eine ausdrückliche Zustimmung Niedersachsens gab: Was war der konkrete Inhalt der Zustimmung? Siehe Vorbemerkungen. 4. Plant die Landesregierung einen eigenen Antrag auf Änderung der Befahrensverordnung für den Nationalpark Wattenmeer, nachdem Schleswig-Holstein beschlossen hat, den Antrag ruhen zu lassen? Nein. Eine erneute Antragsstellung ist nicht erforderlich, da das Land Schleswig-Holstein angekündigt hat, den vorgelegten Antrag nur für den Teilbereich Schleswig-Holsteins vorerst ruhen zu lassen . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8464 3 5. Wie viele Gespräche hatte die Landesregierung mit Vertretern der Kitesurfer? Wann fanden diese Gespräche mit welchem Inhalt statt, und wer nahm daran jeweils konkret teil? Siehe Vorbemerkungen. (Ausgegeben am 19.07.2017) Drucksache 17/8464 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8332 Hat Niedersachsen Schleswig-Holstein erlaubt, einen Antrag auf Änderung der Befahrens-verordnung für den Nationalpark Wattenmeer zu stellen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Horst Kortlang und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz