Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8465 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8341 - Werden auch Anglerverbände und die Landesjägerschaft vom Landesbüro Naturschutz Niedersachsen (LABÜN) gefördert? Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 15.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 21.06.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 13.07.2017, gezeichnet In Vertretung Almut Kottwitz Vorbemerkung des Abgeordneten In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 17/4633 erklärt die Landregierung, dass es sich bei dem Landesbüro Naturschutz Niedersachsen um eine aus Landesmitteln finanzierte Einrichtung von vier anerkannten Naturschutzverbänden handelt. Beteiligt sind die folgenden Verbände: Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen, Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V., Naturschutzbund Deutschland Niedersachsen sowie Naturschutzverband Niedersachsen e. V. In der Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung steht geschrieben: „Die Aufgaben des LABÜN umfassen Beratung , Dokumentation und Koordinierung der Mitwirkungsverfahren sowie die Unterstützung der beteiligten Verbände bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.“ Bei der Eröffnung des LABÜN hieß es damals „Das LABÜN soll künftig als Anlaufstelle für Bürger, Initiativen und Verbände dienen“ (Quelle : http://www.labuen.de/eroeffnung/) und somit generell für die Unterstützung in Umweltbelangen bereitstehen. Auf der Startseite des Internetauftritts des LABÜN kann wie folgt nachgelesen werden : „Für unsere Natur und Landschaft sowie die vorkommenden Arten gibt es in Zukunft noch viel zu tun - wahrscheinlich mehr denn je. Das LABÜN hat sich zum Ziel gesetzt, hierbei die Naturschutzverbände und deren Mitglieder vor Ort tatkräftig zu unterstützen.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen koordiniert, berät und dokumentiert seit dem 18.05.2015 u. a. die Mitwirkungsverfahren im Natur- und Umweltschutzrecht und unterstützt die beteiligten Verbände bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Das LABÜN wird ausschließlich institutionell gefördert und erhält darüber hinaus keine Projektförderung durch das Land. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8465 2 1. Wie ist das LABÜN personell besetzt, und arbeiten dort Mitarbeiter der genannten Naturschutzverbände ? Gemäß Verwendungsnachweis 2015 und 2016 sind im LABÜN 2015 drei Personen beschäftigt. Wegen der institutionellen Förderung hat das Land keinen Einblick in die Personalhoheit des LABÜN. 2. Wofür werden die Landesfördermittel in Höhe von 350 000 Euro jährlich konkret verwendet (bitte einzeln nach Projekten und Ausgaben aufgliedern)? Die Verwendung der Ausgaben ergibt sich aus den Verwendungsnachweisen 2015 und 2016 (noch in Prüfung) und dem Wirtschaftsplan 2017. 2015 (geprüfter Verwendungsnachweis ) 2016 (Verwendungsnachweis noch in Prüfung) Plan 2017 1 Einnahmen 1.1 Zuschuss des Landes 300 000,00 € 341 943,00 € 349 150,00 € 1.2 Aufwandserstattung für Plattform Verbändebeteiligung 850,00 € 850,00 € Summe Einnahmen 300 000,00 € 342 793,00 € 350 000,00 € 2 Ausgaben 2.1 Personal- und Sachaufwand BUND 50 000,00 € 50 000,00 € 50 000,00 € 2.2 Personal- und Sachaufwand LBU 25 000,00 € 25 000,00 € 25 000,00 € 2.3 Personal- und Sachaufwand NABU 50 000,00 € 50 000,00 € 50 000,00 € 2.4 Personal- und Sachaufwand NVN 25 000,00 € 25 000,00 € 25 000,00 € 2.5 Personalkosten LABÜN 93 430,94 € 152 864,56 € 158 400,00 € 2.6 Literatur 3 351,23 € 2 595,79 € 2 500,00 € 2.7 Mieten und Pachten 7 239,19 € 12 292,98 € 12 700,00 € 2.8 Aus-und Fortbildung 1 287,11 € 2 642,36 € 2 400,00 € 2.9 Reisekostenvergütung 1 903,45 € 2 503,52 € 5 000,00 € 2.10 Ausgaben für Vortragveranstaltungen und Fachberatungen 2 025,49 € 4 000,00 € 2.11 Kosten für Informationstechnik 20 872,76 € 894,87 € 800,00 € 2.12 Geschäftsbedarf 2 282,52 € 1 314,41 € 1 000,00 € 2.13 Geräte Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 9 321,47 € 2 919,55 € 500,00 € 2.14 Kosten für Aufträge und Dienstleistungen 5 170,19 € 7 634,15 € 7 600,00 € 2.15 Verwaltungskostenpauschale Landesbüro 2 126,49 € 4 258,57 € 5 100,00 € Summe Ausgaben 296 985,35 € 341 946,25 € 350 000,00 € Summe Einnahmen 300 000,00 € 342 793,00 € 350 000,00 € Summe Ausgaben 296 985,35 € 341 946,25 € 350 000,00 € Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8465 3 3. Können sich auch andere der elf anerkannten Naturschutzverbände, wie beispielsweise die Landesjägerschaft Niedersachsen oder der Anglerverband Niedersachsen, in der Einrichtung beteiligen und dadurch Förderung und Unterstützung durch das Land Niedersachsen bekommen? Das Landesbüro Niedersachsen (LABÜN) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die von den niedersächsischen anerkannten Natur- und Umweltschutzverbänden Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e. V., Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V., Naturschutzbund Deutschland Landesverband Niedersachsen e. V. und Naturschutzverband Niedersachsen e. V. errichtet wurde. Über weitere Beteiligungen entscheiden die Gesellschafter des LABÜN. Das LABÜN kann nach Zustimmung der Gesellschafterversammlung im Zuge einer Beauftragung für andere Natur- und Umweltschutzverbände gegen Vergütung des Aufwandes tätig werden . Damit ist keine Förderung oder finanzielle Unterstützung durch das Land verbunden. (Ausgegeben am 19.07.2017) Drucksache 17/8465 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8341 Werden auch Anglerverbände und die Landesjägerschaft vom Landesbüro Naturschutz Niedersachsen (LABÜN) gefördert? Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz