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Niedersächsischer Landtag
17. Wahlperiode
Drucksache
17/8466
1
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
mit Antwort der Landesregierung
- Drucksache 17/8315
-
Unterrichtsversorgung an der Comeniusschule in Georgsmarienhütte
Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU)
an die Landesregierung,
eingegangen am 14.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 19.06.2017
Antwort
des Niedersächsischen Kultusministeriums
namens der Landesregierung vom
12.07.2017,
gezeichnet
In Vertretung
Erika Huxhold
Vorbemerkung des Abgeordneten
In der Antwort auf meine Anfrage hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass die landesweite durc
h-
schnittliche Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersac
h-
sen im Schuljahr 2016/2017 98,9
% beträgt (Drs. 17/7537). Die Erhebung fand zum Stichtag
18.08.201
6 statt.
Für die Comeniusschule in Georgsmarienhütte ist ein Wert von 98,4
% angegeben (Drs. 17/7538).
Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016,
Az.
StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/
12, Rn. 54-
56, weise ich darauf
hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das
Wissen und den Kenntnis
-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Lande
s-
behörden und, soweit die Einzelfrag
e dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwal-
tung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Es ist das Ziel der Landesregierung, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu s
i-
chern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen.
Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im ersten
Schulhalbjahr 2016/2017 zum Stichtag am 18.08.2016. Es wird ein landesweit durchschnittlicher
Wert von 98,9
% an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen erreicht. Eine auskömmliche U
n-
terrichtsversorgung und die
Sicherung des Pflichtunterricht
s haben für die Landesregierung absolut
höchste Priorität.
Bildungspolitische Maßnahmen wie der Ganztagsausbau,
die aufsteigende Einführung der Inklus
i-
on, aber auch die Bereitstellung der erforderlichen Sprachfördermaßnahmen im Zusammenhang
mit vor dem Krieg geflüchteten Schülerinnen und Schülern haben dazu geführt, dass die erforderl
i-
chen Lehrkräfte-Soll
-Stunden gemäß Erlass zur Klassenbildung und Lehrerzuweisung angewac
h-
sen sind. Im letzten und im laufenden Schuljahr hat das Land deshalb rund 7
800 neue Lehrkräfte
eingestellt, davon über 600 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Im laufenden Schuljahr wur-
den insgesamt über 3
500 neue Lehrkräfte in den Bewerbungs
- und Auswahlverfahren ausgewählt.
Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen im Bereich der Bewerbungspotenziale und auch
der notwendigen Investitionen im Bereich der Sprachförderung konnten die Werte zur Unterricht
s-
versorgung an den niedersächsischen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr
2016/2017 relativ stabil gehalten werden.
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Auch in Zukunft wird die Landesregierung deshalb weiter große Anstrengungen unternehmen, um
gut ausgebildete Lehrkräfte für die niedersächsischen Schulen zu gewinnen. Aber nicht nur in Ni
e-
dersachsen ist zurzeit auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt u.
a. aufgrund der Beschulung von Flücht-
lingskindern und -jugendlichen ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften festzust
ellen. Alle
Bundesländer stehen derzeit vor Herausforderungen, die in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar
waren und die sich auch im aktuellen Schuljahr auf die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen
auswirken.
Die Erfahrungen aus vergangenen Einstellungsver
fahren an den öffentlichen allgemeinbildenden
Schulen zeigen, dass ein erhöhtes Einstellungsinteresse der Bewerberinnen und Bewerber für ur-
bane Ballungszentren sowie in der Nähe von lehramtsbildenden Universitäten besteht. Dieses
Phänomen ist für alle Schulformen zu beobachten. Die Schulleitungen und die Niedersächsische
Landesschulbehörde (NLSchB) stehen daher vor der Herausforderung, geeignete Lehrkräfte zu
finden, die ein Stellenangebot insbesondere in den ländlichen Bereichen annehmen möchten. Z
u-
sätzlic
h zu den genannten Rahmenbedingungen, die für die Schulen aller Schulformen in diesen
Regionen gelten, stellt die geringe Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern mit der Lehramtsbefähi-
gung für Grund-, Haupt
- und Realschulen eine weitere Herausforderung für die
Besetzung der Ei
n-
stellungsmöglichkeiten an Grund-,
Haupt
-, Real
- und Oberschulen dar. So gelingt es nicht immer,
für die zur Verfügung gestellten Einstellungsmöglichkeiten ausgebildete Lehrkräfte für eine Einstel-
lung in den niedersächsischen Schuldienst auszuwählen.
Die Ermittlung der rechnerischen Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen im Rah-
men der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zu einem bestim
m-
ten Stichtag im ersten
Schulhalbjahr eines jeden Jahres dient als Basis für die kurz
-, mittel
- und
langfristige Ressourcensteuerung. Sie erfolgt stichtagsbezogen und stellt nicht notwendigerweise
die tatsächliche Versorgung mit Lehrkräften während des gesamten Schuljahres oder eines Schul-
halbjahres dar. Bei der Bedar
fsberechnung werden neben den Schülerpflichtstunden laut Stunde
n-
tafel und den Zusatzbedarfen (z.
B. Ganztagsbetrieb) zwei zusätzliche Stunden (Poolstunden) pro
Soll
-Klasse in den Schuljahrgängen 5 bis 10 für schulinterne Schwerpunktsetzungen, z.
B. Arbeit
s-
gemeinschaften, anerkannt. Somit kann an den Schulen der Pflichtunterricht laut Stundentafel auch
dann vollständig erteilt werden, wenn die Unterrichtsversorgung unter 100
% liegen sollte.
Gleichzeitig wird die tatsächliche Größenordnung einer rechnerischen prozentualen Über
- oder U
n-
terversorgung maßgeblich von der Größe und Schulform der jeweiligen Schule geprägt. Während
an einer Grundschule mit wenigen Klassen und einem rechnerischen Bedarf von z.
B. lediglich 100
Lehrerstunden bereits eine A
bweichung von nur zwei Stunden eine Abweichung in der rechner
i-
schen Unterrichtsversorgung von
2 % ausmacht, bedeutet z.
B. ein prozentuales Fehl von 2
% in
der rechnerischen Unterrichtsversorgung an einer großen weiterführenden Schule mit einem rec
h-
nerischen Bedarf von 1
000 Lehrerstunden ein Fehl von 20 Lehrerstunden.
Die Regelungen zur eigenverantwortlichen Schule verlangen es, dass Schulen ein geeignetes Ver-
tretungskonzept entwickeln. Die Schulen können auf kurzfristige Ausfälle oder ein geringes Lehrer-
stunden-Fehl in einem Schulhalbjahr mit einem flexiblen Unterrichtseinsatz von bis zu vier W
o-
chenstunden pro Lehrkraft reagieren. Gegebenenfalls kann durch Abordnungen und Versetzungen
von benachbarten besser versorgten Schulen ein Versorgungsausgleich herbeigeführt werden. Für
längerfristige Ausfälle von Lehrkräften kann einer Schule durch die NLSchB eine befristete Einste
l-
lungsmöglichkeit für eine Vertretungslehrkraft zugewiesen werden. Es ist jedoch in einzelnen Fällen
schwierig, kurzfristig Personal für Vertretungsverträge zu gewinnen.
Ziel ist es, die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen mit den dann vorhandenen unbefristet
beschäftigten Lehrkräften möglichst vollständig auszugleichen. Es ist dauerhafte Aufgabe der
Sch
ulen und der NLSchB, in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler
des Landes flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbe-
sondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von überdurchschnittlich versorgten
Schulen vorzunehmen. Aufgrund der Zuständigkeit des Landes für die Ressourcenbereitstellung
entscheidet die NLSchB über den Umfang und die Art der erforderlichen Personalmaßnahmen.
Dies betrifft auch Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fä
cherspezif
i-
scher Bedarfe. Sofern die dienstrechtliche Befugnis für Abordnungen an die Schule übertragen ist,
ist es Aufgabe der abgebenden Schule, in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer
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konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen. Sehr kurzfristig auftretende Verände-
rungen, z.
B. das Nicht
-Bestehen der Prüfungen im Vorbereitungsdienst, führen in manchen Fällen
dazu, dass ein Ausgleich zum Erhebungsstichtag nicht mehr erfolgen kann. Ausgleichsmaßnahmen
nach dem Stichtag können nicht rückwirkend für die Ermittlung des Wertes einer Unterrichtsversor-
gung zu diesem Stichtag erfasst werden.
1.
Wie bewertet die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an der Schule?
Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.
2.
Wie erklärt die Landesregierung die Abweichung des Werts der Unterrichtsversorgung
der Schule vom landesweiten Durchschnitt für diese Schulform?
Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.
3.
Wie viele Pflichtstunden muss die Schule erteilen (in Bezug au
f den Stichtag
18.08.2016)?
Nach den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zum
Stichtag 18.08.2016 sind an der Schule 328,0 Pflichtstunden zu erteilen.
4.
Können mit den der Schule am Stichtag zur Verfügung stehenden
Iststunden alle
Pflichtstunden abgedeckt werden (in Bezug auf den Stichtag 18.08.2016)?
Nach den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zum
Stichtag 18.08.2016 stehen der in der Antwort zu Frage 3 genannten Anzahl von Pflichtstunden
389,0
Lehrkräfte-Ist
-Stunden gegenüber.
Damit verfügte die
Comeniusschule in Georgsmarienhütte
zum Stichtag 18.08.2016 über 61,0 Ist
-Stunden mehr als zur Abdeckung des Pflichtunterrichts no
t-
wendig.
5.
Hat sich am Stichtag ein Stundenfehl an
der Schule ergeben? Wenn ja, wie wurde di
e-
ses ausgeglichen?
Die Fö
rderschule
-L ernen
Comeniusschule hatte im Zuständigkeitsbereich 276,0 Stunden
für die
sonderpädagogische Grundversorgung der Grundschulen, 90,0 Stunden für Zusatzbedarfe zur
In-
klusion an de
n weiterführenden Schulen und 50,0 Stunden
für die S
GL Sprache an der GS Gellen-
beck
/Hagen a. T. W. durch Abordnungen zu erbringen. Von den 276,0
Stunden und den
90,0
Stu
n-
den für die Zusatzbedarfe zur Inklusion an weiterführenden Schulen
konnten bis
zum
31.
01.2017
lediglich
8,0
Stunden
nicht
abgedeckt
werden (Fehl von 6,4 Stunden
am 18.08.2016). Diese geri
n-
ge Kürzung wurde anteilig auf
mehrere
Grundschulen verteilt.
6.
Welche Maßnahmen wurden zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung an der Schule
ergriffen?
Der BPP der Förderschule-Lernen Comeniusschule betrug zum
Prognosetermin 01.02.20
17 durch
Personalzugänge sowie Personal
veränderungen (Elternzeit
/Teilzeit) 101,3
%.
7.
Wie lauteten laut Endstand der Prognose zum Prognosetermin 01.02.2017 das Soll, das
Ist
und der Bezugswert für die Personalplanung (BPP
-Wert) für die Schule?
Das Planungsinstrument izn-
Stabil
-Prognose zum Prognosetermin 01.02.2017 weist im Endstand
einen BPP von rund 101,3
% für diese Schule aus. Dieser zeigt bei einer Gegenüberstellung von
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395,4
Lehrkräfte-Soll
-Stunden und einer Anzahl von 400,5
Lehrkräfte-Ist
-Stunden ein Plus von 5,1
Stunden auf.
Zum Prognosetermin 01.02.2017 st
ehen 328,0
Pflichtstunden
einer Anzahl von 400,5
Lehrkräfte-
Ist-Stunden gegenüber. Damit verfügte die
Comeniusschule in Georgsmarienhütte zum Progn
o-
setermin 01.02.2017 über 72,5 Ist
-Stunden mehr als zur Abdeckung des Pflichtunterrichts notwen-
dig.
8.
Wie viele Lehrkräfte haben im laufenden Schuljahr 2016/2017 die Schule verlassen, wie
viele wurden im gleichen Zeitraum neu eingestellt?
Im Schuljahr 2016/2017 ist keine Lehrkraft ausgeschieden, die der Schule dauerhaft zugewiesen
war.
Für die Beantwortung der Frage sind die Daten aus dem EDV
-Programm
„Personalmanagement-
verfahren“
(PMV) verwendet worden. Die Daten werden u.
a. nach den Vorgaben des Haushalts
aufgenommen. Die PMV
-Auswertung erfolgte am
20.06.
2017. Ausgewertet wurden die ausge-
schiedenen/ausscheidenden Lehrkräfte einschließlich Schulleitungen der personalkostenbudgetier-
ten Titel 422
11 und 428
11 des gesamten Schuljahres 2016/2017 (Zeitraum vom 01.08.2016 bis
31.07.2017).
Im Schuljahr 2016/2017 wurde an der Schule keine neue Lehrkraft eingestellt.
Die Auswertung er-
folgte im Fachverfahren „E
instellung in den Schuldienst
“ (EIS).
9.
Wie viele Lehrkräfte werden voraussichtlich noch bis zum Beginn des kommenden
Schuljahrs 2017/2018 ausscheiden?
Das Schuljahr beginnt am 01.08.
jeden Jahres und endet am 31.
07.
des folgenden Jahres (§
28
NSchG).
Alle
derzeit
planbaren Personalabgänge sind bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 am
31.07.2017 im PMV erfasst
. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10.
Wie viele Lehrerstellen sind zum kommenden Schuljahr 2017/2018 für die Schule au
s-
gesch
rieben, und wie ist der Stand bei den Einstellungsverfahren?
Zum Einstellungstermin 31.07.2017 wurde der Schule keine Einstellungsmöglichkeit zugewiesen.
(Ausgegeben am
1
9.07.2017
)