Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8486 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8402 - Gibt es Probleme bei der Fortsetzung des Medizinstudiums in Niedersachsen nach bestandenem Physikum im Ausland? Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 30.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 06.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 19.07.2017, gezeichnet In Vertretung Andrea Hoops Vorbemerkung des Abgeordneten Manche Medizinstudierende erwerben das Physikum im Ausland und möchten dann ihr Studium in Deutschland bzw. in Niedersachsen fortsetzen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Zahl der Studienplätze im klinischen Abschnitt des Medizinstudiums wird begrenzt durch die Zahl der Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihrer Verweildauer im Krankenhaus und der Art der Erkrankung für eine Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in Betracht kommen. Angesichts der Hochleistungsmedizin der Universitätskliniken und der immer kürzeren Verweildauer im Krankenhaus ist die Kapazität begrenzt. In Göttingen gibt es seit Jahren die besondere Situation, dass aufgrund der Forschungskapazitäten der Hochschule im ersten Studienabschnitt bei der personenbezogen zu ermittelnden Aufnahmekapazität eine höhere Aufnahmekapazität zur Verfügung steht als für den klinischen Studienabschnitt , in dem die Ausbildungskapazität anhand der Patientenzahlen zu ermitteln ist. Angesichts der hohen Bewerberzahlen und fortdauernden gerichtlichen Überprüfung der Kapazitäten sind auch alle Teilstudienplätze für den ersten Studienabschnitt besetzt. Die Zahl entsprechender Studienangebote im europäischen Ausland, die in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden, ist deutlich gestiegen. Da die Ausbildung im klinischen Teil des Studiums in der jeweiligen Landessprache erfolgt, bewerben sich die deutschen Absolventinnen und Absolventen des ersten Abschnitts dieser Studienangebote ebenfalls bundesweit um einen Studienplatz im klinischen Studienabschnitt. Die Studierenden auf Teilstudienplätzen und diejenigen, die im Ausland Medizin studieren, bewerben sich zudem weiterhin bei der Stiftung für Hochschulzulassung auf einen Vollstudienplatz im Studiengang Humanmedizin. Einigen gelingt es im Laufe der Zeit, eine Zulassung für einen Vollstudienplatz zu erreichen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8486 2 1. Gibt es für Medizinstudierende nach dem bestandenen Physikum im Ausland ausreichend Studienplätze in Deutschland bzw. insbesondere in Niedersachsen, um das Studium fortsetzen zu können? Der Landesregierung liegen keine Zahlen über Studierende vor, die im Ausland Medizin studieren und gegebenenfalls beabsichtigen, den klinischen Abschnitt an einer deutschen Hochschule zu absolvieren . Um angesichts der Teilstudienplatzproblematik (siehe Vorbemerkung der Landesregierung) mehr Vollzeitstudiengänge anbieten zu können, wurde in der Zielvereinbarung 2014 bis 2018 mit der Universitätsmedizin Göttingen festgelegt, dass die Zahl der Vollstudienplätze von 269 auf 300 durch Aufgabe von Teilstudienplätzen erhöht wird, was zu einem Aufwuchs von 11,5 % führt. 2. Existieren andere Hürden, an denen die Fortsetzung des Studiums hierzulande scheitert ? Um einen freien Studienplatz im höheren Fachsemester zu erhalten, müssen die Bewerberinnen und Bewerber nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes (NHZG) nachweisen, dass sie über den für das Studium in dem höheren Semester erforderlichen Leistungsstand verfügen. 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Zugangsprobleme zum Weiterstudium zu verringern? Die Regelung über die Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester in § 6 Abs. 1 Nr. 2 b NHZG ist am 15.12.2015 neu geregelt worden. Anlass war ein EU-Pilotverfahren. Bei der Neufassung ist die besondere Situation der Teilstudierenden an der Universität Göttingen berücksichtigt worden. Eine Privilegierung von Teilstudierenden derselben Hochschule dient dem Schutz der Ressourcen und stellt damit ein sachliches Kriterium dar, diejenigen zu bevorzugen, die bereits einen Teil der Ausbildung an der Hochschule absolviert haben (u. a. Integration in den Studienablauf). Zudem werden Studierende, die an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren (Ortswechselnde ) und die eine Zulassung auf einen Vollstudienplatz in Medizin durch die Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben, gegenüber denjenigen privilegiert, die im europäischen Ausland im ersten Studienabschnitt studiert haben. Dies begründet sich aus der Regelung im Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung, wonach Zeiten eines Studiums im Ausland als Wartezeit angerechnet werden, die an einer deutschen Hochschule aber nicht. (Ausgegeben am 21.07.2017) Drucksache 17/8486 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8402 Gibt es Probleme bei der Fortsetzung des Medizinstudiums in Niedersachsen nach bestandenem Physikum im Ausland? Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur