Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8487 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8379 - Warum erhält der „Kulturring und Kunstkreis Rhauderfehn e. V.“ trotz mündlicher Zusage keine Zuwendungen aus Landesmitteln für die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 28.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 20.07.2017, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung des Abgeordneten Der „Kulturring und Kunstkreis Rhauderfehn e. V.“ pflegt umfassende Beziehungen zu Künstlerinnen und Künstlern anderer regionaler und überregionaler Kunstvereine, u. a. in Russland, Lettland und den Niederlanden. Künstlerische Kontakte in die Region Tjumen (Westsibirien) wurden bereits vor mehr als 20 Jahren geknüpft und werden bis heute gepflegt, zuletzt reisten im Jahr 2015 Mitglieder des „Kulturrings und Kunstkreises“ auf Einladung von russischer Seite nach Tjumen. Auch durch finanzielle Unterstützung des Landes Niedersachsen konnte dort im Rahmen einer Ausstellung das 20-jährige Bestehen der Partnerschaft gefeiert werden. Am Ende des Besuchs wurde vereinbart , dass im August 2017 ein Gegenbesuch der russischen Partner in Rhauderfehn stattfinden soll. Der „Kulturring und Kunstkreis“ hat im Mai 2016 einen Zuschuss für Reise-, Aufenthalts- und Unterbringungskosten auf Grundlage der bestehenden Partnerschaft zwischen dem Land Niedersachsen und Tjumen beantragt. Mit Nachricht vom 12.01.2017 wurde den Verantwortlichen durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur mitgeteilt, dass das Projekt aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge leider nicht aus Mitteln der kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland gefördert werden kann. Staatssekretärin Birgit Honé war bei dem Termin in Tjumen zugegen und sagte nach Auskunft der Teilnehmer der deutschen Delegation mündlich eine Förderung für den Gegenbesuch nach Deutschland zu. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt den internationalen Austausch im Kulturbereich durch die Förderlinie „Kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland“. Gefördert werden kulturelle Veranstaltungen in Niedersachsen mit Beteiligung ausländischer Künstlerinnen und Künstler oder Einrichtungen sowie niedersächsische Künstlerinnen und Künstler oder Einrichtungen , um an kulturellen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen zu können. Die Projekte sollen nachhaltig sein, den Austausch verstetigen und tragfähige Kooperationsstrukturen schaffen, deren Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8487 2 Fortbestand nicht dauerhaft mit Mitteln des Landes gesichert werden muss. In der Regel entstehen die Vorhaben durch die Initiative und das Interesse sowie aufgrund von bestehenden Kontakten niedersächsischer Kulturschaffender. Die Zusammenarbeit des Kulturrings und Kunstkreises Rhauderfehn e. V. mit Einrichtungen in der russischen Region Tjumen in 2015 ist durch Mittel der Staatskanzlei in der Förderlinie „Internationale Beziehungen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ unterstützt worden. Für die Finanzierung des Gegenbesuchs aus Tjumen in 2017 hatte der Kulturring und Kunstkreis Rhauderfehn e. V. in 2016 sowohl beim MWK als auch bei der Staatskanzlei (StK) Mittel in den vorgenannten Förderlinien beantragt. Nachdem der an das MWK gerichtete Antrag angesichts der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zunächst abschlägig beschieden worden war, konnte die Förderung des an die StK gerichteten Antrags im fachlich zuständigen MWK mittlerweile durch interne Mittelverlagerungen realisiert werden. Mit E-Mail vom 22.06.2017 ist der Kulturring und Kunstkreis Rhauderfehn e. V. über die Fördermöglichkeit seitens des MWK vorab informiert worden. Mit Bescheid vom 28.06.2017 ist dem Antragssteller eine Zuwendung in Höhe von 5 000 Euro bewilligt worden. Damit kann der vom Kulturring und Kunstkreis Rhauderfehn e. V. initiierte internationale Kulturaustausch durchgeführt werden. 1. Welche Projekte aus dem Jahr 2017 wurden aus Mitteln der kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland gefördert (bitte einzeln unter Angabe der Fördersumme auflisten)? 1. Rasteder Musiktage 62. Internationale Rasteder Musiktage und 12. Eu-ropean Open Championship 8 000 Euro 2. BI Raschplatz e. V. Theatertreffen Arabischer Frühling 2017 „Zuflucht“ 8 000 Euro 3. Das Letzte Kleinod „Übersiedlung“ - Situation der nach Kasachstan zurückgekehrten (Spät)-Aussiedler - Recherche 3 600 Euro 4. Mädchenchor Hannover Konzertreise nach Japan Oktober 2017 12 000 Euro 5. Rimkus Afrika meets Volkspark 3 000 Euro 6. Museum Lüneburg Ausstellung Kriegsgefangenenlager BANDO 10 000 Euro 7. Antenne Métropole Jahresprogramm 2017 3 000 Euro 2. In welchem Umfang wurde der Haushaltsansatz bisher in Anspruch genommen? Von den für die „Kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland“ zur Verfügung stehenden 50 000 Euro wurden bislang 47 600 Euro verausgabt. Für gegebenenfalls anfallende Mehrkosten stehen Restmittel in Höhe von 2 400 Euro zur Verfügung. 3. Welche Kriterien müssen erfüllt werden, damit Projekte der kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland grundsätzlich gefördert werden können? Gefördert werden Projekte - im In- oder Ausland -, die von niedersächsischen Künstlerinnen/Künstlern bzw. Kulturträgerinnen/Kulturträgern in Zusammenarbeit mit mindestens einer ausländischen Partnerin/einem ausländischen Partner durchgeführt werden. Das Projekt soll ein ansprechendes künstlerisches Niveau aufweisen, der Vertiefung der kulturellen Kontakte mit dem Ausland und dem Austausch, insbesondere mit den Ländern Europas, dienen. Es können nur Projekte gefördert werden , die auf gegenseitigen Austausch und gemeinsames Arbeiten ausgerichtet sind. Die ordnungsgemäße Geschäftsführung durch die Antragstellerin/den Antragsteller muss gesichert sein. Zuwendungen zu den Gesamtkosten können nur niedersächsische Antragstellerinnen/Antragsteller bzw. Teilnehmende (Wohnsitz in Niedersachsen) für die oben beschriebenen Projekte erhalten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8487 3 4. Nach welchen Regeln oder Vorgaben wird anschließend über eine Förderung entschieden , wenn mehrere Anträge die Kriterien erfüllen? Da die beantragten Fördersummen in der Regel über dem zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz liegen, werden die zu fördernden Projekte im Rahmen einer fachlichen Auswahl gewichtet, wobei die in der Antwort zu Frage 3 genannten Kriterien Anwendung finden. 5. Trifft es zu, dass Staatssekretärin Birgit Honé eine finanzielle Förderung des Gegenbesuchs im Rahmen des Besuchs der Delegation des „Kulturrings und Kunstkreises“ mündlich zugesagt hat? Falls ja, warum wurde die Zusage nicht eingehalten? Frau Staatssekretärin Honé hat bei ihrem Besuch in Tjumen am 02.09.2015 die Ausstellung „Brücken verbinden“ des Kulturring und Kunstkreis Rhauderfehn e. V. besucht und positiv bewertet und darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, auch für die folgenden Austausche Fördermittel zu beantragen. Mit Schreiben an Frau Staatssekretärin Honé vom 28.04.2016 erkundigte sich der Verein nach Fördermöglichkeiten für den Austausch im Jahr 2017. In ihrem Antwortschreiben vom 09.05.2016 teilte die Staatssekretärin mit, dass sie die Anfrage an das fachlich zuständige MWK weiterleitet, eine finanzielle Förderung des Projekts aber nicht zusagen kann, da der Entscheidung in 2017 über die Mittelverteilung nicht vorgegriffen werden soll. (Ausgegeben am 21.07.2017) Drucksache 17/8487 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8379 Warum erhält der „Kulturring und Kunstkreis Rhauderfehn e. V.“ trotz mündlicher Zusage keine Zuwendungen aus Landesmitteln für die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur