Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8489 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8439 - Wie ist das investive Förderprogramm für kleine Kultureinrichtungen angelaufen? Anfrage des Abgeordneten Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.07.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 13.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 19.07.2017, gezeichnet In Vertretung Andrea Hoops Vorbemerkung des Abgeordneten Am 12.12.2016 hat die rot-grüne Landtagsmehrheit einen Antrag der CDU-Landtagsfraktion mit dem Titel „Förderprogramm ‚kleine Museen‘ wieder auflegen - Barrierefreiheit in den Mittelpunkt stellen!“ (Drucksache 17/5825) abgelehnt. Darin war vorgesehen, das Förderprogramm für kleine Museen aus den Jahren 2012/2013 wieder aufzulegen und mit jährlich 2,5 Millionen Euro auszustatten . Der Schwerpunkt sollte im Bereich „Barrierefreiheit“ liegen. Ebenso wurde im Dezember 2016 ein entsprechender Haushaltsantrag der CDU-Landtagsfraktion abgelehnt. In einer schriftlichen Anhörung hatten sowohl der Landesseniorenrat als auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ihre Unterstützung für den von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag signalisiert. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur brachte im März 2017 ein Förderprogramm für kleine Kultureinrichtungen in Niedersachsen auf den Weg, in dem für 2017 und 2018 jeweils 850 000 Euro bereitgestellt wurden. Das Programm bezieht sich nicht nur auf Museen und legt auch keinen Schwerpunkt auf Barrierefreiheit. Die Antragsfrist für 2017 endete am 15.06.2017, für 2018 können noch bis zum 15.09.2017 Anträge gestellt werden (s. a. Drucksache 17/8243). Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich wir darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Wie viele Anträge liegen für das Jahr 2017 für das investive Förderprogramm für kleine Kultureinrichtungen in Niedersachsen vor, und wie hoch ist insgesamt die beantragte Fördersumme? Zur Antragsfrist 15.06.2017 lagen insgesamt 98 Anträge vor. Die Antragssumme belief sich auf 1 886 602,72 Euro. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8489 2 2. Wie viele Museen haben für das Jahr 2017 Anträge für das Förderprogramm gestellt, und wie hoch ist die insgesamt durch Museen beantragte Fördersumme? Insgesamt haben 31 Museen und Sammlungen Förderanträge gestellt. Die Antragssumme belief sich auf 742 557,93 Euro. 3. Ist bereits absehbar, dass für das Jahr 2017 Anträge aufgrund ausgeschöpfter Mittel nicht genehmigt werden können? Wenn ja, was geschieht mit diesen Anträgen? Alle Anträge, die formal korrekt eingegangen sind, den Kriterien und Zielen der Ausschreibung entsprechen sowie fachlich positiv beurteilt wurden, erhalten eine Förderung. Die für 2017 zur Verfügung stehenden Mittel werden voll ausgeschöpft. 4. Wann sollen für das Jahr 2017 die Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheide versandt werden? Alle Zuwendungs- und Ablehnungsbescheide werden unverzüglich versendet. 5. Wie viele Anträge liegen für das Jahr 2018 für das investives Förderprogramm für kleine Kultureinrichtungen in Niedersachsen vor, und wie hoch ist insgesamt die beantragte Fördersumme? Nach den Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten in kleinen Kultureinrichtungen in Niedersachsen sind Anträge für das Jahr 2018 bis zum Stichtag 15.09.2017 zu stellen. Die Antragstellung erfolgt im Online-Antragsverfahren. Anträge sind nach den Förderkriterien erst dann gestellt, wenn nach Abschluss des Online-Antragsverfahrens fristgerecht eine handschriftlich unterzeichnete Erklärung beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) eingegangen ist. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Kleinen Anfrage (Stand: 19.07.2017) lag dem MWK noch kein formal abgeschlossener Antrag für 2018 für das Förderprogramm für investive Projekte in kleinen Kultureinrichtungen vor. 6. Wie viele Museen haben für das Jahr 2018 Anträge für das Förderprogramm gestellt, und wie hoch ist die durch Museen insgesamt beantragte Fördersumme? Siehe Antwort auf Frage 5. 7. Wann sollen für das Jahr 2018 die Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheide versandt werden? Ziel des MWK ist es, alle Zuwendungs- und Ablehnungsbescheide noch in diesem Jahr zu versenden . (Ausgegeben am 21.07.2017) Drucksache 17/8489 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8439 Wie ist das investive Förderprogramm für kleine Kultureinrichtungen angelaufen? Anfrage des Abgeordneten Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur