Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8490 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8373 - Islamfeindliche Übergriffe in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Filiz Polat, Julia Willie Hamburg, Helge Limburg und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 28.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 19.07.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Islamfeindliche Anschläge oder Angriffe auf Moscheen (oder in Bau oder Planung befindliche Moscheen ) und andere islamische Einrichtungen in Deutschland sind bundesweit leider immer wieder an der Tagesordnung. In der Vergangenheit kam es auch in Niedersachsen immer wieder zu solchen Übergriffen. Beispielsweise berichtete der NDR am 24.04.2017 über einen mit einem Hakenkreuz beschmierten Kopf eines geschlachteten Schweins vor der geplanten Moschee in Lüchow im Wendland. Vorbemerkung der Landesregierung Nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder wurde bundesweit im Jahr 2001 ein einheitliches Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) eingeführt, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen. Die PMK wird in den folgenden voneinander unabhängigen Dimensionen abgebildet : Deliktsqualität, Themenfeld, Phänomenbereich, Internationale Bezüge und Extremistische Kriminalität. Das Themenfeld „Hasskriminalität“ umfasst politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen , dass sie gegen eine Person gerichtet sind, wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physischer oder/und psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, äußeren Erscheinungsbildes und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet . Nach einer auf Bundesebene abgestimmten Änderung des Themenfeldkataloges ist seit dem 08.12.2016 unter Hasskriminalität eine gesonderte Erfassung islamfeindlicher Straftaten möglich. Anschläge oder Angriffe auf Moscheen stellen im strafrechtlichen Sinne kein eigenständiges Delikt dar. Vielmehr werden - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht, die von Diebstahlsdelikten, Beleidigungen, Nötigungen bis hin zu Sachbeschädigungen reichen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine elektronische Recherche im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS nach Ermittlungsvorgängen, bei denen das Wort „Moschee“ im Kurzsachverhalt oder als Tatörtlichkeit erfasst wurde oder bei denen im Themenfeld der Hasskriminalität „Islamfeindlich “ eingetragen wurde. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8490 2 Mit der Beantwortung (Drs. 17/5381) der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vom 04.02.2016 (Drs. 17/5104) wurde ein Betrachtungszeitraum vom 01.09.2014 bis zum 15.02.2016 abgedeckt. Insofern bezieht sich die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage auf den Betrachtungszeitraum vom 16.02.2016 bis zum 10.07.2017. 1. Wie viele Anschläge oder Angriffe auf Moscheen (oder in Bau oder Planung befindliche Moscheen) in Niedersachsen gab es seit dem 01. 09. 2014 bis heute? Vom 16.02.2016 bis zum 10.07.2017 sind in Niedersachsen insgesamt 32 Straftaten im Zusammenhang mit Moscheen zu verzeichnen. Dabei handelt es sich um Straftatbestände wie Diebstahlsdelikte, Beleidigungen, Nötigungen und hin zu Sachbeschädigungen. In einem Fall kam es in einer Moschee zwischen den Teilnehmern eines Gebetes untereinander nach zunächst verbalen Streitigkeiten zu einer Bedrohungs- und Körperverletzungshandlung. Von den insgesamt 32 Straftaten wurden 16 Taten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet , die sich wie folgt auf die Phänomenbereiche verteilen: – sechs Straftaten auf den Phänomenbereich -rechts-, – vier Straftaten auf den Phänomenbereich -Ausländerkriminalität-, – eine Straftat auf den Phänomenbereich -Religiöse Ideologie-, – fünf Straftaten auf den Phänomenbereich -sonstig/nicht zuzuordnen-. Welche Straftaten der PMK im Einzelnen zugeordnet wurden, kann der anliegenden Tabelle entnommen werden. 2. Wo, wann und gegen welche Moscheen (oder in Bau oder Planung befindliche Moscheen ) haben sich diese im Einzelnen gerichtet? Eine Aufstellung mit Informationen zu dem Tatort, der Tatzeit und der Bezeichnung der jeweiligen Moschee ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. 3. Kamen bei den Anschlägen oder Angriffen Personen zu Schaden (bitte jeweiligen Anschlägen oder Angriffen zuordnen)? Bei den 32 Straftaten wurden in 13 Fällen insgesamt 13 natürliche Personen als „Geschädigter“ oder „Opfer“ erfasst. Eine Zuordnung zu den jeweiligen Straftaten ist der anliegenden Tabelle zu entnehmen. 4. Welcher Art waren die Beschädigungen im Einzelnen (bitte jeweils Schadensart und - höhe angeben)? Eine Aufstellung zu den Beschädigungen im Einzelnen sowie der Schadenshöhe ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. 5. Bei wie vielen dieser Anschläge oder Angriffe konnten Tatverdächtige ermittelt werden ? Von den insgesamt 32 Straftaten konnten zu zwölf Straftaten insgesamt 18 Tatverdächtige ermittelt werden. Zu den 16 Politisch motivierten Straftaten konnten neun Tatverdächtige ermittelt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8490 3 6. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Täterinnen und Täter derartiger Schändungen einer politisch motivierten Szene zugeordnet werden können? Wenn ja, welcher (bitte jeweiligen Anschlägen oder Angriffen zuordnen)? Von den neun ermittelten Tatverdächtigen der PMK können vier Personen der rechten Szene und ein Tatverdächtiger dem Phänomenbereich -Ausländerkriminalität- zugeordnet werden. Eine Zugehörigkeit der Personen zu einer bestimmten Gruppierung ist nicht bekannt. Die übrigen vier ermittelten Tatverdächtigen können keiner politischen Szene zugeordnet/zugerechnet werden. 7. In wie vielen Fällen kann die Landesregierung eine politische Motivation derartiger Vorfälle ausschließen (bitte jeweiligen Anschlägen oder Angriffen zuordnen)? Von den recherchierten 32 Straftaten wurden 16 als nicht politisch motiviert bewertet und in der Tabellenspalte „PMK“ mit „Nein“ gekennzeichnet. Eine genauere Zuordnung kann der Anlage entnommen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8490 4 Anlage Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8490 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8490 6 (Ausgegeben am 21.07.2017) Drucksache 17/8490 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8373 Islamfeindliche Übergriffe in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Filiz Polat, Julia Willie Hamburg, Helge Limburg und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport