Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8495 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8378 - Wird die Landesregierung die Bauherreneigenschaft an die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) übertragen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 28.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 21.07.2017, gezeichnet In Vertretung Andrea Hoops Vorbemerkung der Abgeordneten Im Editorial der Informationszeitschrift der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), der MHH Info, Ausgabe 2/2017, wird ausgeführt, dass in der aktuellen öffentlichen Diskussion der MHH Planungsfehler bei älteren Bauvorhaben zugeschrieben würden, „obwohl die MHH gar nicht plant“. Die Landesregierung formuliert in der Drucksache 17/7757 wie folgt: „Die Bauangelegenheiten des Landes für den Landesbetrieb MHH werden generell vom Staatlichen Baumanagement Hannover wahrgenommen.“ Weiter listet die Landesregierung 32 Bauvorhaben auf, die das Staatliche Baumanagement zusammen mit von ihm beauftragten freiberuflichen Trägern seit 2010 an der MHH realisiert hat. Bei elf von 32 Bauvorhaben sind voraussichtliche Fertigstellungskosten angefallen, die 5 % und höher liegen als die genehmigten Kosten gemäß der sogenannten Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau). Besonders deutliche Kostensteigerungen gab es danach bei den folgenden Vorhaben: – lfd. Nr. 4: Umbau Gebäude I3 (plus 4,9 Millionen Euro oder 15 %), – lfd. Nr. 17: Neubau für Diagnostische Labore und Transfusionsmedizin (plus 6,6 Millionen Euro oder 27 %), – lfd. Nr. 18: 2. Erweiterung Tierlabor (plus 1,2 Millionen Euro oder 8 %), – lfd. Nr. 19: Umbau und Erweiterung Apotheke (plus 3,2 Millionen Euro oder 27 %), – lfd. Nr. 22: Neubau Ambulanzgebäude für Dermatologie und Urologie (plus 3,8 Millionen Euro oder 22 %). In der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wie wird die Landesregierung das Projektmanagement für Bauvorhaben im Bereich der Hochschulmedizin künftig gestalten?“ haben Abgeordnete der CDU-Fraktion u. a. die Frage gestellt, bei welchen Bauvorhaben an der Hochschulmedizin in Göttingen es seit 2010 ebenfalls Abweichungen bzw. Überschreitungen der ursprünglichen Terminplanung gegeben hat und es zu Mehrkosten gekommen ist. Die Landesregierung hat in der Drs. 17/7765 geantwortet, dass bei den am Standort Göttingen abgeschlossenen Bauvorhaben zeitliche Verzögerungen nicht bekannt sind. Bei zwei Bauvorhaben habe es Mehrkosten gegeben: – Umgestaltung der Lehr- und Lernlandschaft (LEILA) mit 23 000 Euro, – Umbau der Psychiatrie inkl. neue Akutstation KJP mit 803 000 Euro. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8495 2 Die Universitätsmedizin in Göttingen (UMG) verfügt als Stiftung über die sogenannte Bauherreneigenschaft , d. h. die Hochschule führt Bauvorhaben in Eigenregie aus. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Welche personellen Voraussetzungen sind an der UMG gegeben, damit diese Hochschule die Bauherreneigenschaft wahrnehmen kann? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 1 in der Drucksache 17/7765 verwiesen. Im Rahmen der Neugestaltung der UMG ist die Gründung einer Baugesellschaft der UMG in Planung . Über die weitere Ausgestaltung dieser Baugesellschaft werden derzeit vorbereitende Gespräche geführt. 2. Sind aus Sicht der Landesregierung an der MHH die organisatorischen, personellen, finanziellen , sächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Übernahmen der Bauherreneigenschaft gegeben? Wenn nein, welche organisatorischen, personellen, finanziellen , sächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sind an der MHH bisher nicht gegeben ? Als Landesbetrieb wird die MHH derzeit in sämtlichen Bauangelegenheiten vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen betreut. Dazu wird auch auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 1 in der Drucksache 17/7765 verwiesen. Im Rahmen der Neugestaltung der MHH ist die Gründung einer Baugesellschaft der MHH in Planung . Über die weitere Ausgestaltung dieser Baugesellschaft werden derzeit vorbereitende Gespräche geführt. 3. Erwägt die Landesregierung, die Bauherreneigenschaft an die MHH zu übertragen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Neugestaltung der MHH ist die Gründung einer Baugesellschaft der MHH in Planung . Über die weitere Ausgestaltung dieser Baugesellschaft werden derzeit vorbereitende Gespräche geführt. 4. Ist die Übernahme der Bauherreneigenschaft an der UMG aus Sicht der Landesregierung die Ursache dafür, dass dort deutlich weniger Bauvorhaben mit Mehrkosten und Terminüberschreitungen abgeschlossen werden als an der MHH? Wenn nein, was ist die Ursache? Mehrkosten können unterschiedliche Ursachen aufweisen. In aller Regel gliedern sie sich in Mehrkosten auf, die als bautechnisch unabweisbare Kosten, allgemeine Lohn- und Materialsteigerungen , Massenmehrungen und zusätzliche Nutzerforderungen dargelegt werden können. Das Entstehen der genannten Mehrkosten hängt von individuellen Faktoren der jeweiligen Baumaßnahme ab, u. a. von der Größe des Vorhabens, der Komplexität des Vorhabens, den baulichtechnischen Anforderungen, den baulichen Gegebenheiten, der Qualität der Planungen, der Qualität der Projektsteuerung und der Kooperation der am Bau Beteiligten. Mehrkosten lassen sich daher nicht allein an der Person des Bauherrn festmachen. (Ausgegeben am 24.07.2017) Drucksache 17/8495 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8378 Wird die Landesregierung die Bauherreneigenschaft an die Medizinische Hochschule Han-nover (MHH) übertragen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur