Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8496 neu*) 1 _________________ *) Die Drucksache 17/8496 - ausgegeben am 24.07.2017 - ist durch diese Fassung zu ersetzen. Korrektur eines Kommafehlers zu Frage 1: Eintracht Stadion Braunschweig … 2002: 81 000 DM (41 414,64 Euro) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8343 - Wie hilft das Land Fußballvereinen bei der Modernisierung ihrer Stadien? Anfrage des Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 15.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 21.06.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 21.07.2017, gezeichnet In Vertretung des Staatssekretärs Friedhelm Meier Vorbemerkung des Abgeordneten Die Meppener Tagespost vom 15.05.2017 berichtete unter der Überschrift „Grünen-Politiker sagen Hilfe zu - Hänsch verlängert Sponsoring“ über den Besuch mehrerer Grünen-Politiker beim SV Meppen. Dabei berichtete der Sportvorstand des Vereins, dass, falls der Verein das Relegationsspiel am 31.05.2017 gegen Waldhof Mannheim gewönne, der Verein einige Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im eigenen Stadion treffen müsste. Der Verein sei dabei auf die finanzielle Unterstützung der Stadt und des Landkreises Emsland angewiesen. Laut Meppener Tagespost liegen die Ausgaben hierfür bei ungefähr einer halben Million Euro, um die Vorgaben des DFB für die 3. Liga zu erfüllen. Mittlerweile schätzt die Stadt Meppen als Träger des Stadions diese Kosten auf rund 2 Millionen Euro ein. Weitere Kosten z. B. für den Einbau einer Rasenheizung bei einem Verbleib des SV Meppen in der 3. Liga sowie die mögliche Sanierung/Ertüchtigung der Flutlichtanlage sind hierin noch nicht enthalten. Inzwischen hat der SV Meppen das Relegationsspiel gewonnen und steigt zur nächsten Saison in die 3. Liga auf. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Niedersachsen unterstützt den organisierten Sport seit Inkrafttreten des Niedersächsischen Sportfördergesetzes am 01.01.2013 mit einer jährlichen Finanzhilfe von mindestens 31,5 Millionen Euro. Die Niedersächsische Sportförderverordnung legt fest, dass der Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) von der Finanzhilfe jährlich mindestens 5 100 000 Euro für die Errichtung oder Sanierung von Sportanlagen einzusetzen hat. Die konkrete Förderung solcher Maßnah- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8496 2 men erfolgt auf Basis der vom LSB in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Sport erlassenen Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus. 1. Inwieweit hat das Land Niedersachsen den Neu-, Um- oder Ausbau von Stadien unterstützt , in denen Fußballspiele der höchsten drei Ligen ausgetragen werden (bitte einzeln aufschlüsseln nach Betrag, Stadien und Zeitpunkt)? In Niedersachsen werden Fußballspiele der höchsten drei Ligen in der Volkswagen Arena in Wolfsburg , der HDI-Arena in Hannover, im Eintracht-Stadion in Braunschweig, im Stadion an der Bremer Brücke in Osnabrück und ab der kommenden Spielzeit 2017/2018 auch in der Hänsch-Arena in Meppen ausgetragen. Im Folgenden werden finanzielle Unterstützungsleistungen des Landes Niedersachsen für Neu-, Um- oder Ausbaumaßnahmen der genannten Stadien aufgeführt, deren Zweckbindungsfrist noch nicht verstrichen ist. HDI-Arena in Hannover Das Land hat für verschiedene Baumaßnahmen in und an der HDI-Arena Fördermittel zur Verfügung gestellt: Jahr Betrag 1991 60 000 DM (30 677,51 Euro) 1993 273 000 DM (139 582,68 Euro) 1994 76 000 DM (38 858,18 Euro) 1999 7 000 000 DM (3 579 043,17 Euro) 2002 10 737 000 Euro Die Förderung der Maßnahmen erfolgte insbesondere, um die Durchführung von Fußball- Länderspielen in Hannover zu ermöglichen, an der ein besonderes Landesinteresse besteht. Eintracht-Stadion in Braunschweig Das Land hat für verschiedene Baumaßnahmen im und am Eintracht-Stadion Fördermittel zur Verfügung gestellt: Jahr Betrag 1993 3 000 000 DM (1 533 875,64 Euro) 2000 340 000 DM (173 839,24 Euro) 2000 35 000 DM (17 895,22 Euro) 2001 200 000 DM (102 258,38 Euro) 2002 81 000 DM (41 414,64 Euro) Die Förderung der Maßnahmen erfolgte insbesondere, um die Durchführung überregionaler Leichtathletikveranstaltungen in Braunschweig zu ermöglichen, an der ein besonderes Landesinteresse besteht. Hänsch-Arena in Meppen Der LSB hat aus Finanzhilfemitteln des Landes eine Baumaßnahme zur Errichtung neuer Sanitär-, Umkleide- und Schiedsrichterräume in der Hänsch-Arena gefördert: Jahr Betrag 2017 78 715 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8496 3 2. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Umbaumaßnahmen des städtischen Stadions Meppen, in dem der SV Meppen seine Spiele austrägt ? Der LSB erhält eine jährliche Finanzhilfe von mindestens 31,5 Millionen Euro. Hiervon hat er laut Niedersächsischer Sportförderverordnung mindestens 5 100 000 Euro für die Errichtung oder Sanierung von Sportanlagen einzusetzen. Die Förderung von Vereinssportstätten wird ausschließlich über den LSB bzw. den jeweils zuständigen Sportbund abgewickelt. Für kommunalen Sportstättenbau stehen keine Sportfördermittel im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung. 3. Welche Anforderungen stellt das Land Niedersachsen beispielsweise seitens der Polizei bei der Modernisierung des Meppener Stadions (z. B. eigener Zugang der Polizei für ihre Fahrzeuge)? Im Zusammenhang mit der Modernisierung des Meppener Stadions wurde der polizeiliche Bedarf im Rahmen einer Stadionbesichtigung des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) am 22.03.2017 sowie in zahlreichen Besprechungen der einsatzführenden Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim mit der Stadt Meppen als Eigentümerin der Spielstätte festgestellt und dargelegt. Im Hinblick auf den Punktspielbetrieb der 3. Liga, Saison 2017/2018 handelt es sich dabei um verschiedene bauliche Anforderungen auf Grundlage der „Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen“ des DFB. Diese reichen vom Ausbau der Stadionbefehlsstelle (Sicherheitszentrale) über die Installation einer Videoüberwachungsanlage, eines Notstromaggregats sowie einer Lautsprechervorrangschaltung bis hin zu der Verbesserung der Beleuchtungseinrichtungen, der Ausweisung entsprechender Parkmöglichkeiten für die Einsatzfahrzeuge sowie der Sicherheit im Bereich der Tribünen. Die Stadt Meppen hat die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim durchgehend in die Umbaumaßnahmen eingebunden und die vorgesehenen Bauvorhaben abgestimmt. 4. Gab es bereits Gespräche mit Politikern der Grünen zur Unterstützung der Umbaumaßnahmen des SV Meppen der Landesregierung? Wenn ja, was wurde vereinbart? Es liegen keine Erkenntnisse über Gespräche mit Politikern der Grünen zur Unterstützung der Umbaumaßnahmen des SV Meppen vor. (Ausgegeben am 31.07.2017) Drucksache 17/8496 neu Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8343 Wie hilft das Land Fußballvereinen bei der Modernisierung ihrer Stadien? Anfrage des Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport