Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8501 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8374 - „300 Millionen Euro für mehr Kita-Personal“? Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 28.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 25.07.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der/des Abgeordneten Mit Datum vom 08.06.2017 hat das Kultusministerium eine Pressemitteilung zum Thema „300 Millionen Euro für mehr Kita-Personal - Förderrichtlinie ‚QuiK‘ geht an den Start“ herausgegeben. Unter anderem heißt es darin: „In den Jahren 2017 und 2018 setzen wir rund 120 Millionen Euro aus Mitteln der Bund-Länder-Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten für die Integration geflüchteter Menschen ein.“ In der dazugehörigen Anlage befindet sich eine Liste der einzelnen Jugendamtsbezirke und der voraussichtlichen Förderbeträge für die Jahre 2017 und 2018, aus denen sich ergibt, dass der voraussichtliche Gesamtförderbetrag für beide Jahre insgesamt 108 609 000,00 Euro beträgt. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die niedersächsischen Kommunen erhalten in den kommenden Jahren rund 300 Millionen Euro, um die Kindertagesstätten im Land besser mit Personal auszustatten. Insbesondere Einrichtungen mit einer hohen Anzahl an Kindern, die aufgrund ihrer Herkunft über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, sollen personelle Verstärkung erhalten, und so bei der Integration und Sprachförderung unterstützt werden. In den Jahren 2017 und 2018 werden rund 120 Millionen Euro aus Mitteln der Bund-Länder- Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten für die Integration geflüchteter Menschen eingesetzt . Die Landesregierung hat beschlossen, dieses Geld auch in den folgenden Jahren bis einschließlich 2021 zur Verfügung zu stellen und dies in der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 abgesichert . Die Zahlungen von 180 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2021 werden somit vollständig aus originären Landesmitteln finanziert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8501 2 1. Handelt es sich bei den 120 Millionen Euro aus Mitteln der Bund-Länder-Vereinbarung für die Jahre 2017 und 2018 um reine Bundesmittel, oder sind auch Landesmittel (wenn ja, in welcher Höhe) mit dabei? Es handelt sich bei den 120 Millionen Euro aus Mitteln der Bund-Länder-Vereinbarung für die Jahre 2017 und 2018 um reine Bundesmittel. Ab dem Jahr 2019 erfolgt die Finanzierung des Förderprogramms aus Landesmitteln. 2. Wenn einerseits von „rund 120 Millionen Euro“ gesprochen wird und andererseits der Gesamtförderbetrag für 2017 und 2018 wie dargestellt 108 609 000,00 Euro beträgt: Wofür sollen die verbleibenden 11 391 000,00 Euro ausgegeben werden, und auf welcher Rechtsgrundlage soll dies geschehen? Rechtsgrundlage für die Verteilung der vom Bund erhaltenen Mittel ist der am 15.12.2016 vom Landtag verabschiedete Haushaltsplan 2017 und 2018. In den Erläuterungen zu Titelgruppe 79 des Einzelplans 07 in Kapitel 07 74 (Epl. 07, S. 162) ist die vom Landtag beschlossene Aufteilung der Mittel von rund 120 Millionen Euro wie folgt dargestellt: „Hinweise: Am 07.07.2016 schlossen der Bund und die Länder eine Vereinbarung über eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration für die Jahre 2016, 2017 und 2018 durch eine entsprechende Erhöhung der Länderanteile an der Umsatzsteuer mit einer jährlichen Integrationspauschale in Höhe von zwei Mrd. EUR. In den Jahren 2017 und 2018 verwendet Niedersachsen davon jährlich jeweils 60 Mio. EUR im Epl. 07: 2017 Tsd. EUR zur Finanzierung des personellen Mehrbedarfs bei Kap. 07 01 69 zur Finanzierung des personellen Mehrbedarfs bei Kap. 07 05 102 bei Kap. 07 74 Titelgruppe 63 500 bei Kap. 07 74 Titelgruppe 76 5 000 bei Kap. 07 74 Titelgruppe 79 54 329 Zusammen 60 000 2018 Tsd. EUR zur Finanzierung des personellen Mehrbedarfs bei Kap. 07 01 69 zur Finanzierung des personellen Mehrbedarfs bei Kap. 07 05 151 bei Kap. 07 74 Titelgruppe 63 500 bei Kap. 07 74 Titelgruppe 76 5 000 bei Kap. 07 74 Titelgruppe 79 54 280 Zusammen 60 000 Ab dem Jahr 2019 erfolgt die Finanzierung des Förderprogramms aus Landesmitteln.“ Der Betrag von 11 391 000 Euro wird somit im Umfang von 138 000 Euro zur Finanzierung des personellen Mehrbedarfs im MK (Kap. 07 01), in Höhe von 253 000 Euro zur Finanzierung des personellen Mehrbedarfs bei der NLSchB (Kap. 07 05), in Höhe von 1 000 000 Euro für die Aufstockung der Mittel für die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungskräften in Kindertagesstätten während einer Teilzeitausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik (RL SozAss) (Kap. 07 74 TGr. 63), sowie in Höhe von 10 000 000 Euro für die Aufstockung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT IV) (Kap. 07 04 TGr. 76) verwendet. (Ausgegeben am 27.07.2017) Drucksache 17/8501 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8374 „300 Millionen Euro für mehr Kita-Personal“? Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums