Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8502 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8387 - Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - Wie gut ist die Landesjustizverwaltungen in Niedersachsen vorbereitet? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 29.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 26.07.2017, gezeichnet In Vertretung Stefanie Otte Vorbemerkung der Abgeordneten Am 1. Juli 2017 tritt das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft. Die neuen Aufgaben sind mit Mehrbelastung für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtspfleger verbunden. Hinzu kommt ein erheblicher Schulungs- und Fortbildungsbedarf für die betroffenen Angestellten der Justiz. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung geht ebenfalls davon aus, dass das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 (BGBl. I S. 872) für die Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, insbesondere aber für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Staatsanwaltschaften zu einer Mehrbelastung führen wird. Der erforderliche erhöhte Einsatz wird im Rahmen der Personalbedarfsberechnung erfasst. Auf der Grundlage des hierdurch ermittelten Mehrbedarfs soll im Rahmen des nächsten Haushaltsaufstellungsverfahrens über einen personellen Ausgleich der Mehrbelastung entschieden werden. Ferner hat die Landesregierung frühzeitig auf den erheblichen Schulungs- und Fortbildungsbedarf im Zuge der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung reagiert. Das Justizministerium hat bereits Ende März bzw. Anfang April 2017 zwei dreitägige Fortbildungsveranstaltungen für die bei den Staatsanwaltschaften im Rahmen einer Spezialzuständigkeit mit den Angelegenheiten der Vermögensabschöpfung befassten Dezernentinnen und Dezernenten durchgeführt. An den Tagungen haben insgesamt 77 Dezernentinnen und Dezernenten teilgenommen (47 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 30 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger). Weiterhin haben die niedersächsischen Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften - teilweise in Kooperation - sowohl vor als auch kurz nach Inkrafttreten der Reform zum 01.07.2017 insgesamt 28 regionale Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Zwölf weitere Schulungen stehen derzeit noch aus. Um die von der Reform betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur auf die umfangreichen Änderungen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vorzubereiten, sondern auch bei der praktischen Anwendung und dem Aufkommen von neuen Fragestellungen zu unterstützen, ist zudem beabsichtigt, mittelfristig weitere Fortbildungsveranstaltungen, beispielsweise in Form von Erfahrungsaustauschen , anzubieten. Im Rahmen der Fortbildungskooperation mit dem Senator für Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8502 2 Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen haben niedersächsische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bereits die Gelegenheit, an einem Erfahrungsaustausch zum neuen Recht der Vermögensabschöpfung vom 13.09. bis 15.09.2017 in Bremen teilzunehmen. Schließlich steht den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern umfangreiches Schulungsmaterial zur Verfügung. Die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption bei der Generalsstaatsanwaltschaft Celle hat einen von Frau Oberstaatsanwältin Dr. Reitemeier und Frau Oberstaatsanwältin Koujouie verfassten , sehr detaillierten Leitfaden zum neuen Recht der Vermögensabschöpfung für die Praxis herausgegeben. 1. Wie viele neue Stellen wurden zweckgebunden und ausschließlich für die Aufgaben der Vermögensabschöpfung zugewiesen (bitte nach Richter-, Staatsanwalts- und Rechtspflegerstellen sowie nach Behörden aufschlüsseln)? Durch den Haushaltsplan 2017/2018 wurden für die ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen mit Wirkung vom 01.07.2017 insgesamt 79 neue Stellen zur Minderung der bestehenden Belastung geschaffen. Die Zuweisung dieser Stellen erfolgte nicht zweckgebunden für bestimmte Aufgaben. Von den neuen Stellen entfallen – 16 Stellen auf den Richterdienst, – drei Stellen auf den Staatsanwaltsdienst, – 17 Stellen auf den Rechtspflegerdienst, – drei Stellen auf den Amtsanwaltsdienst sowie – 40 Stellen auf die mittlere Beschäftigungsebene. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie diese neuen Stellen für die Aufgabenerledigung im Bereich der Vermögensabschöpfung einsetzen. Die Staatsanwaltschaften sind in der Vergangenheit mehrfach zweckgebunden für die Vermögensabschöpfung (früher Einziehung und Verfall) verstärkt worden. Die Stellen im Staatsanwalts- und Rechtspflegerdienst sind aktuell wie folgt verteilt: – Staatsanwaltschaft Braunschweig: vier Stellen des Staatsanwaltsdienstes und eine Stelle des Rechtspflegerdienstes, – Staatsanwaltschaft Lüneburg: eine Stelle des Staatsanwaltsdienstes und eine Stelle des Rechtspflegerdienstes, – Staatsanwaltschaft Stade: zwei Stellen des Staatsanwaltsdienstes und eine Stelle des Rechtspflegerdienstes, – Staatsanwaltschaft Verden: eine Stelle des Staatsanwaltsdienstes, – Staatsanwaltschaft Aurich: eine Stelle des Staatsanwaltsdienstes, – Staatsanwaltschaft Oldenburg: eine Stelle des Staatsanwaltsdienstes und eine Stelle des Rechtspflegerdienstes, – Staatsanwaltschaft Osnabrück: zwei Stellen des Staatsanwaltsdienstes und eine Stelle des Rechtspflegerdienstes, Außerdem wurde das bei der Staatsanwaltschaft Hannover bereits für die Gewinnabschöpfung eingerichtete Dezernat mit einer zusätzlichen Stelle im Staatsanwaltsdienst verstärkt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8502 3 2. Wie viele Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen wurden bislang angeboten (bitte nach Datum und Behörde aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen. Bislang wurden die folgenden Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen angeboten. Unter „Ort“ ist jeweils der Veranstaltungsort angegeben, unter „Behörde“ die Organisationseinheit, die die Veranstaltung organisiert hat. Nr. Datum/Ort Behörde 1. 28.03. - 30.03.2017, Königslutter Justizministerium 2. 04.04. - 06.04.2017, Bad Nenndorf Justizministerium 3. 10.05.2017, Staatsanwaltschaft Osnabrück Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 4. 12.05.2017, Staatsanwaltschaft Aurich Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 5. 23.05.2017, Staatsanwaltschaft Oldenburg Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 6. 24.05.2017, Staatsanwaltschaft Osnabrück Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 7. 31.05.2017, Staatsanwaltschaft Oldenburg Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 8. 06.06.2017, Staatsanwaltschaft Bückeburg Generalstaatsanwaltschaft Celle 9. 06.06.2017, Staatsanwaltschaft Hannover Generalstaatsanwaltschaft Celle 10. 06.06.2017, Staatsanwaltschaft Oldenburg Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 11. 08.06.2017, Staatsanwaltschaft Hannover Generalstaatsanwaltschaft Celle 12. 08.06.2017, Staatsanwaltschaft Hannover Generalsstaatsanwaltschaft Celle 13. 08.06.2017, Amtsgericht Braunschweig Generalstaatsanwaltschaft/Oberlandesgericht Braunschweig 14. 11.06.2017, Amtsgericht Braunschweig Generalstaatsanwaltschaft/Oberlandesgericht Braunschweig 15. 12.06.2017, Staatsanwaltschaft Lüneburg - Zweigstelle Celle - Generalstaatsanwaltschaft Celle 16. 12.06.2017, Staatsanwaltschaft Aurich Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 17. 16.06.2017, Staatsanwaltschaft Hannover Generalstaatsanwaltschaft Celle 18. 16.06.2017, Staatsanwaltschaft Hildesheim Generalstaatsanwaltschaft Celle 19. 16.06.2017, Staatsanwaltschaft Braunschweig Generalstaatsanwaltschaft/Oberlandesgericht Braunschweig 20. 19.06.2017, Landgericht Osnabrück Oberlandesgericht Oldenburg 21. 21.06.2017, Staatsanwaltschaft Lüneburg Generalstaatsanwaltschaft Celle 22. 21.06.2017, Oberlandesgericht Oldenburg Oberlandesgericht Oldenburg 23. 22.06.2017, Staatsanwaltschaft Verden Generalstaatsanwaltschaft Celle 24. 23.06.2017, Staatsanwaltschaft Stade Generalstaatsanwaltschaft Celle 25. 26.06.2017, Landgericht Stade Generalstaatsanwaltschaft Celle 26. 28.06.2017, Staatsanwaltschaft Göttingen Generalstaatsanwaltschaft/Oberlandesgericht Braunschweig 27. 30.06.2017, Staatsanwaltschaft Stade Generalstaatsanwaltschaft Celle 28. 07.07.2017, Staatsanwaltschaft Braunschweig Generalstaatsanwaltschaft/Oberlandesgericht Braunschweig 30. 17.07.2017, Staatsanwaltschaft Göttingen Generalstaatsanwaltschaft/Oberlandesgericht Braunschweig 3. Wie viele Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind zukünftig geplant (bitte nach Datum und Behörde aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen. Es stehen bereits die folgenden Termine für Schulungs - und Fortbildungsmaßnahmen fest. Die folgende Tabelle verwendet die Bezeichnungen wie die Tabelle zu Frage 2. Nr. Datum/Ort Behörde 1. 01.08.2017, Landgericht Verden Oberlandesgericht Celle 2. 08.08.2017, Landgericht Hannover Oberlandesgericht Celle 3. 10.08.2017, Generalstaatsanwaltschaft Celle (für Angehörige der Steuerfahndung) Generalsstaatsanwaltschaft Celle 4. 11.08.2017, Landgericht Oldenburg Oberlandesgericht Celle Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8502 4 Nr. Datum/Ort Behörde 5. 14.08.2017, Landgericht Hildesheim Oberlandesgericht Celle 6. 15.08.2017, Landgericht Lüneburg Oberlandesgericht Celle 7. 16.08.2017, Amts- und Landgericht Hannover Oberlandesgericht Celle 8. 16.08. - 18.08.2017, Generalsstaatsanwaltschaft Celle (für polizeiliche Vermögensabschöpferinnen /-abschöpfer) Generalsstaatsanwaltschaft Celle 9. 27.09. - 29.09.2017, Generalsstaatsanwaltschaft Celle (für polizeiliche Vermögensabschöpferinnen /-abschöpfer) Generalsstaatsanwaltschaft Celle 10. 21.08.2017, Amtsgericht Hannover Oberlandesgericht Celle 11. 23.08.2017, Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR-Nord) in Hildesheim Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR-Nord) 12. September 2017, Landgericht Stade Oberlandesgericht Celle (Ausgegeben am 27.07.2017) Drucksache 17/8502 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8387 Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - Wie gut ist die Landesjustizverwaltungen in Niedersachsen vorbereitet? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums