Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8509 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8388 - Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 29.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 05.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 27.07.2017, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Die Basis des Liegenschaftskatasters, also des amtlichen Nachweises von Angaben zum Grund und Boden, sind Vermessungen von Grundstücksgrenzen und Gebäuden. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) (http://www.lgln.niedersachsen.de). Durchgeführt werden sie durch die VKV und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI). Vorbemerkung der Landesregierung Das Land hält nach dem NVermG als Träger des amtlichen Vermessungswesens ein Landesbezugssystem vor und weist die Liegenschaften sowie die Topografie als Geobasisdaten Niedersachsen für das Landesgebiet nach. Der Nachweis der Liegenschaften ist das Liegenschaftskataster; es ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung und Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des Bodenschätzungsgesetzes. Zum Liegenschaftskataster zählen auch die Angaben der tatsächlichen Nutzung. Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters sind demnach mit dem Grund und Boden verbundene Angaben des amtlichen Vermessungswesens, an denen ein sachbezogenes öffentliches Informationsinteresse besteht. Sie beschreiben die Liegenschaften, die Landschaft sowie die Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen und weisen diese anwendungsneutral nach. Sie werden flächendeckend, aktuell und zuverlässig vorgehalten sowie automationsgestützt und raumbezogen geführt. Behörden und Stellen des Landes gründen ihre raumbezogenen Informationen auf den Geobasisdaten. Die Aufgaben nach dem NVermG obliegen dem Land. An der Erfüllung der Aufgaben wirken ÖbVI sowie andere behördliche Vermessungsstellen, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, mit. Durch amtliche Vermessungen zur Lagebestimmung von Grundstücksgrenzen und Gebäuden (Liegenschaftsvermessungen) werden die Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen und somit für den Eigentümer sichtbar in ihren Begrenzungen bestimmt. Das Grundbuch gibt die rechtlichen Verhältnisse am Grundstück wieder; die tatsächlichen Verhältnisse (Lage, geometrische Form, Größe, Nutzungsart) ergeben sich aus dem amtlichen Verzeichnis der Liegenschaften. Die Führung des Liegenschaftskatasters ist, ebenso wie die Führung des Grundbuchs, eine hoheitliche Aufgabe im Rahmen der gesetzlichen Eigentumssicherung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8509 2 Geobasisdaten dienen als notwendige Grundlage zur Abbildung von Geofachdaten, der Raumbezug wird durch Koordinaten hergestellt. Geofachdaten umfassen praktisch alle denkbaren Themenbereiche von Umweltdaten über sozioökonomische und demografische Daten bis hin zu Umsatzzahlen einzelner Branchen. Geofachdaten werden in den Verwaltungen der Länder und des Bundes und auch von Kommunen geführt. Das Liegenschaftskataster hält im Ergebnis flächendeckend Geobasisdaten zu Grund und Boden vor. Diese Geobasisdaten werden vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) geführt und bereitgestellt. Zuständig hierfür sind die neun Regionaldirektionen mit ihren entsprechenden Dezernaten sowie der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation . In den Regionaldirektionen des LGLN sind die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte angesiedelt. Als landesweite Vorortaufgabe stellt die Regionaldirektion Oldenburg -Cloppenburg überdies die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Niedersachsen . Gemeinsam tragen die Gutachterausschüsse durch die Ermittlung von Bodenrichtwerten und durch die Ableitung von Grundstücksmarktdaten zur Grundstücksmarkttransparenz bei. Ebenfalls als landesweite Vorortaufgabe ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst als Dezernat der Regionaldirektion Hannover-Hameln des LGLN angegliedert. Der Produktkatalog des LGLN umfasst auch Leistungen im Bereich der Ausbildung. Das LGLN bildet seit Jahren über den eigenen Bedarf hinaus junge Menschen aus, die in der Folge Anstellungen bei Ingenieur- und Planungsbüros, ÖbVI, städtischen Vermessungsstellen, anderen Landesbehörden oder in der Wirtschaft finden. Die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten auf derzeit jährlich etwa 70 Personen erfolgt in dem Bewusstsein, dass in den nächsten zehn Jahren der größte Teil der eigenen Beschäftigten, aber auch der bisher am Markt tätigen ÖbVI, altersbedingt ausscheidet. Die VKV unternimmt aktuell enorme Anstrengungen, ingenieurstechnischen Nachwuchs zu gewinnen. So wird seit 2014 landesweit ein duales berufsintegriertes Studium der Geodäsie/Geoinformatik sowie beginnend mit dem Wintersemester 2017 ein ausbildungs- und berufsintegrierendes Studium der Angewandten Geodäsie am Standort Oldenburg angeboten. Dieses Angebot steht auch anderen Ausbildungsstellen im Bereich der Geoinformationstechnologie zur Verfügung, um einem drohenden Ingenieurmangel, der VKV und ÖbVI gleichermaßen betrifft, entgegenzuwirken. 1. Wie viele Personen arbeiten derzeit in den Regionaldirektionen der Vermessungs- und Katasterverwaltung in Niedersachsen (bitte auflisten nach Anzahl Vollzeitbeschäftigungsverträge , Anzahl Teilzeitbeschäftigungsverträge, Summe der Teilzeitstellen umgerechnet auf Vollzeitstellen, Anzahl der aktuell besetzten Stellen (Angestellte und Beamte ) je Laufbahngruppe (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) und Altersstruktur in den jeweiligen Laufbahngruppen)? Stand: Mai 2017 Beschäftigte VZE Altersstruktur gesamt davon in ∅ - Alter [Jahre] unter 35 Jahre über 55 Jahre Vollzeit Teilzeit Beamte LG 1, 1.EA 0 0 0 0,00 Beamte LG 1, 2.EA 238 170 68 217,30 51,0 26 126 Beamte LG 2, 1.EA 171 140 31 162,23 52,3 12 77 Beamte LG 2, 2.EA 46 32 14 43,69 50,5 2 17 TB (vglb. LG 1, 1. EA) 33 25 8 28,26 54,3 3 17 TB (vglb. LG 1, 2. EA) 849 496 353 706,67 48,4 147 299 TB (vglb. LG 2, 1. EA) 342 252 90 308,69 54,5 14 200 TB (vglb. LG 2, 2. EA) 2 2 0 2,00 57,0 0 1 Gesamt 1 681 1 117 564 1 468,85 50,6 204 737 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8509 3 Abkürzungen: LG Laufbahngruppe EA Einstiegsamt TB Tarifbeschäftigte vglb. vergleichbar VZE Vollzeiteinheiten Die vorstehende Tabelle wurde auf folgender Grundlage erstellt: – Datenbanksystem Personalverwaltung und -management (PuMa), Stand 01.05.2017. – Beschäftigte aller Regionaldirektionen des LGLN (Kapitel 03 18) ohne Kampfmittelbeseitigungsdienst (Kapitel 03 11), einschließlich Beamte auf Probe. – Die ermittelten Zahlen umfassen die Ist-Angaben ohne Abwesende (z. B. wegen Eltern- und Erziehungszeiten , Urlaub ohne Bezüge). – Zentrale Aufgaben (Teil des Kapitels 03 18) und der Landesbetrieb (Kapitel 03 17) wurden gemäß Fragestellung nicht berücksichtigt. – Auszubildende sowie Beamte auf Widerruf sind ebenfalls ausgenommen. 2. In welchem Tätigkeitsfeld sind die einzelnen Personen eingesetzt (bitte auflisten gemäß Haushaltsplan 03, Kapitel 03 18 (1.1. Unterlagen für Liegenschaftsvermessungen, 1.2. Unterlagen für Gebäude, Lagepläne u. a. usw.)? Produktgruppen Leistungsmenge 2016 [Stunden] VZE 1. Liegenschaftskataster 1.1 Unterlagen für Liegenschaftsvermessungen 50 600 30,9 1.2 Unterlagen für Gebäude, Lagepläne u. a. 72 300 44,1 1.3 Liegenschaftsvermessungen 150 800 92,0 1.4 Gebäudevermessungen 146 500 89,3 1.5 Eintragung von Liegenschaftsvermessungen 117 700 71,8 1.6 Eintragung von Gebäudevermessungen 136 700 83,4 1.7 Mitteilungen anderer Stellen 293 600 179,0 015 - Übernahme von Mitteilungen anderer Stellen 38 800 23,7 018 - Führung der tatsächlichen Nutzung 213 400 130,1 020 - Auswertung der Bodenschätzungsergebnisse 11 600 7,1 114 - Techniker beim Schätzungsausschuss inkl. OFD 29 800 18,2 1.8 Aktualisierung, Qualitätssicherung 430 400 262,4 1.9 Beratung und Auskünfte 116 200 70,9 1.10 Standardpräsentationen 64 900 39,6 1.11 Lagepläne, Planunterlagen 41 200 25,1 2 Bodenordnung 27 200 16,6 3. Wertermittlung 3.1 Kaufpreissammlung, 97 700 59,6 3.2 Bodenrichtwerte 57 800 35,2 3.3 Verkehrswertgutachten 91 200 55,6 3.4 Auskünfte 13 300 8,1 4 Festpunktfelder, DGK5/AK5 14 200 8,7 5. Leistungen für die ÄrL – – Bemerkungen: – Datengrundlage ist die Kosten- und Leistungsrechnung im LGLN. – Die Produktgruppe 5 ist nach der Trennung von VKV und NVL entfallen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8509 4 – Die Zuordnung von einzelnen Beschäftigten zu Produkten ist nach der Dienstvereinbarung gemäß § 81 NPersVG nicht zulässig. – Bei dem Produkt 018 „ Führung der tatsächlichen Nutzung“ in der Produktuntergruppe 1.7 „Mitteilungen anderer Stellen“ handelt es sich um eine originäre Aufgabe der VKV nach NVermG. 3. In welchen Bereichen der VKV wird eine Qualitätsverbesserung durchgeführt? In der VKV wird Qualitätsverbesserung und -sicherung in allen Aufgabenbereichen betrieben. Insbesondere wird, entsprechend den Anforderungen der Behörden des Landes, der Kommunen, der Privatwirtschaft und der Bürger, die Qualitätsverbesserung der Liegenschaftskarte kontinuierlich vorgenommen (RdErl. d. MI v. 10.11.2008, Nds. MBl. Nr. 46/2008). Ziel ist es, eine geometrische Genauigkeit von kleiner 20 cm für die Orts- und Ortsrandlagen sowie eine Genauigkeit von kleiner 50 cm für die Feldlagen landesweit zu erreichen. Die Qualität des Liegenschaftskatasters wird insbesondere durch die Qualität der Vermessungs-, Grenz- und Gebäudepunkte und die Genauigkeit der Liegenschaftskarte bestimmt. Die geschichtliche Entstehung des Liegenschaftskatasters seit Ende des 19. Jahrhunderts, vor allem der jeweilige Stand der Technik in den Messverfahren, hat zu unterschiedlichen Qualitäten bei der Genauigkeit des Vermessungszahlenwerkes und der Liegenschaftskarte geführt. Heutige Liegenschaftsvermessungen weisen die Grenz- und Gebäudepunkte mit einer Lagegenauigkeit von 4 cm nach. In Teilen des Landes erreicht die graphische Darstellung aufgrund der Entstehung der Liegenschaftskarte eine Genauigkeit von 10 bis 20 cm, wobei die Identität von Koordinate und Kartengraphik nur zum Teil gegeben ist. Das heißt, auch die Punktkoordinaten weisen eine schlechtere als die heute übliche Genauigkeit auf. In anderen Bereichen liegt die Genauigkeit zwischen 20 cm und 50 cm; insbesondere in alten Ortslagen sowie Feld- und Waldlagen, in denen über Jahrzehnte keine Vermessungstätigkeit stattgefunden hat, liegt eine Genauigkeit von 50 cm und schlechter vor. Hier liegen meist keine Punktkoordinaten vor; die Genauigkeit der Kartengraphik entspricht den Urund Reinkarten, die bis 1950 gültig waren. Durch eine Verbesserung der Genauigkeit der Liegenschaftskarte können Planungen jeder Art effizienter und effektiver durchgeführt werden. Die erhöhte Genauigkeit wird auch von den Behörden anderer Ressorts benötigt, um deren Fachdaten mit der erforderlichen Übereinstimmung zu den Geobasisdaten zu führen. 4. Wie viele Vollzeitstellen sind dafür im Land aktuell besetzt, und welcher Laufbahngruppe gehören die eingesetzten Personen an? Für diese Arbeiten werden gemäß der Aufstellung unter Frage 2 innerhalb der Produktuntergruppe 1.8 „Aktualisierung, Qualitätssicherung“ 262 VZE sowie für die Führung der Tatsächlichen Nutzung 130 VZE und den Nachweis der amtlichen Bodenschätzungsergebnisse 25 VZE eingesetzt. Diese Personen gehören den Laufbahngruppen 1, 2. EA und 2, 1. EA an. 5. Welche Aufgaben werden im Detail durchgeführt? Qualitätsverbesserung der Geometrie der Flurstücke und Gebäude in der Liegenschaftskarte: Die Koordinaten der Grenz- und Gebäudepunkte werden durch Neuberechnung unter Verwendung vorhandener Vermessungszahlen aus dem Zahlennachweis des Liegenschaftskatasters und anschließender Homogenisierung der grafischen Koordinaten und der rechnerisch ermittelten Punktkoordinaten sukzessive verbessert. In den Ausnahmefällen eines nicht ausreichenden Zahlennachweises werden örtliche Vermessungen durchgeführt, um die erforderliche Genauigkeit der Liegenschaftskarte zu erzielen. Diese Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung erfolgen vordringlich in Orts- und Ortsrandlagen und in Gebieten mit großen Abweichungen zwischen graphischen und amtlichen Flächen. Im ländlichen Raum fehlen vielfach rechnerisch ermittelte Punktkoordinaten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8509 5 Die Verbesserung der geometrischen Qualität in der Liegenschaftskarte wird künftig durch den Einsatz von Software unterstützt. Zudem werden mit jeder Liegenschaftsvermessung die betroffenen Flurstücke und Gebäude aktualisiert und in verbesserter Qualität geführt. Qualitätsverbesserung der Tatsächlichen Nutzung (TN) in der Liegenschaftskarte: Die Angaben der Topografie werden systematisch und flächendeckend in einem dreijährigen Turnus grundsätzlich durch Vergleich mit den aktuellen Digitalen Orthophotos (DOP) aktualisiert. Darüber hinaus werden regelmäßig im Zusammenhang mit jeder Liegenschaftsvermessung fallbezogene Aktualisierungen vorzunehmen. Lassen sich Objekte der TN nicht durch Auswertung von DOP eindeutig bestimmen und sind in diesen Bereichen zeitnah keine Liegenschaftsvermessungen zu erwarten, werden ausnahmsweise örtliche Erhebungen durchgeführt. 6. Wie hoch ist die Anzahl der Aufträge je Produktbereich (bitte analog zum Haushaltsplan je Produktbereich die jeweilige Anzahl der Aufträge, Grenzpunkte und Gebäude aufführen . Dabei bitte die Zahlen getrennt nach der Katasterverwaltung, den ÖbVI und den anderen Vermessungsstellen angeben)? Produktgruppen Leistungsmenge 2016 Kapitel 03 18 Anteil ÖbVI und andere Vermessungsstellen 1. Liegenschaftskataster 1.1 Unterlagen für Liegenschaftsvermessungen 14 900 [Aufträge] Anteil Unterlagen für ÖBVI u. andere Vermessungsstellen : 63,4 % 1.2 Unterlagen für Gebäude, Lagepläne u. a. 63 000 [Aufträge] Anteil Unterlagen für ÖBVI u. andere Vermessungsstellen : 46,3 % 1.3 Liegenschaftsvermessungen 37 000 [Grenzpunkte] 5 200 [Aufträge] 1.4 Gebäudevermessungen 34 500 [Gebäude] 19 200 [Aufträge] 1.5 Eintragung von Liegenschaftsvermessungen 101 900 [Grenzpunkte] Anteil eingereichter Vermessungen (ÖbVI und andere Vermessungsstellen): Grenzpunkte: 66,4 % 13 000 [Aufträge] 1.6 Eintragung von Gebäudevermessungen 75 400 [Gebäude] Anteil eingereichter Vermessungen (ÖbVI und andere Vermessungsstellen): Aufträge: 52,5 % Gebühren: 63,6 %. 39 800 [Aufträge] 1.7 Mitteilungen anderer Stellen 293 600 [Stunden] 1.8 Aktualisierung, Qualitätssicherung 430 400 [Stunden] 1.9 Beratung und Auskünfte 116 200 [Stunden] 1.10 Standardpräsentationen 71 500 [Aufträge] 1.11 Lagepläne, Planunterlagen 41 200 [Stunden] Bemerkungen: – Datengrundlage ist die Kosten- und Leistungsrechnung im LGLN. – Zum tatsächlichen Auftragsbestand der ÖbVI und der anderen behördlichen Vermessungsstellen liegen keine weiteren gesicherten und vollständigen Angaben vor. Der Anteil der anderen behördlichen Vermessungsstellen ist gering. (Ausgegeben am 31.07.2017) Drucksache 17/8509 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8388 Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport