Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8511 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8377 - Warum hat die Landesregierung das Parlament nicht zeitgerecht, vollständig und umfassend über bereits bekannte Mehrkosten beim Bauvorhaben Umbau und Erweiterung der Apotheke an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) informiert? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 28.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 28.07.2017, gezeichnet In Vertretung Andrea Hoops Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung hat den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur in dessen Sitzung am 06.02.2017 über Ursachen, Kosten und sonstige Folgen der Verzögerung beim Neubau des Laborgebäudes der Medizinischen Hochschule Hannover unterrichtet. Ferner hat die Landesregierung den Ausschuss für Haushalt und Finanzen in dessen Sitzung am 22. 02.2017 über die in der aktuellen Presseberichterstattung als offenkundig fehlerhaft dargestellten Planungen der MHH für das radiologische Zentrum unterrichtet. Ende März 2017 haben Abgeordnete der CDU-Fraktion eine Anfrage bezüglich des Umbaus und der Erweiterung der Apotheke an der MHH an die Landesregierung gestellt. In ihrer Antwort (Drucksache 17/7940) führt die Landesregierung Ende April 2017 u. a. aus, dass die ursprünglich genehmigten Kosten 13,463 Millionen Euro betragen sollten und dass die Fertigstellung ursprünglich für Ende 2014 vorgesehen gewesen sei. Nunmehr schätze die Landesregierung die Gesamtkosten auf 16,7 Millionen Euro und gehe damit von Mehrkosten von 3,2 Millionen Euro aus. Für die Fertigstellung des vierten und voraussichtlichen letzten Bauabschnitts nennt die Landesregierung keinen Termin. Als Ursache für die um 3,2 Millionen Euro erhöhten Baukosten nennt die Landesregierung drei Nachträge, für die drei Nachtragsunterlagen, die sogenannten NHU-Bau, zu erstellen sind. Während der Behandlung einer von Abgeordneten der CDU-Fraktion gestellten Dringlichen Anfrage zur MHH (Drucksache 17/7706) wurde die Landesregierung im Landtag am 06.04.2017 gefragt, welche aktuellen Bauvorhaben innerhalb der MHH - außer dem Diagnostik- und Laborgebäude - der Landesregierung bekannt seien, bei denen die Planungs- und Baukosten die ursprünglich veranschlagten Summen bereits überschritten und für welche in Kürze die Vorlage einer NHU-Bau notwendig werden würde. Die Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Dr. Gabriele Heinen-Kljajic, antwortete: „Das wird nach jetzigem Kenntnistand allenfalls bei der Sanierung der Apotheke gegebenenfalls der Fall sein.“ Auf die Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Stephan Siemer „In welcher Höhe?“ hat die Ministerin geantwortet: „Wenn ich das jetzt schon wüsste, hätte ich nicht ‚allenfalls‘ gesagt.“ Am 07.04.2017, also einen Tag nach der Plenardebatte, veröffentlicht das Finanzministerium die Antwort auf die Anfrage von Abgeordneten der CDU-Fraktion „Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und dem Staatlichen Baumanagement ?“ (Drucksache 17/7757). In dieser Antwort beziffert das Finanzministerium in der als Anlage 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8511 2 beigefügten Tabelle unter der laufenden Nr. 19 die Mehrkosten bei Umbau und Erweiterung der Apotheke an der MHH mit 3,2 Millionen Euro. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die genehmigten Gesamtkosten des Umbaus und der Erweiterung der Apotheke an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) betragen unter Berücksichtigung des ersten bis dritten Nachtrages 16,124 Millionen Euro. Die voraussichtlichen Gesamtfertigstellungskosten werden einschließlich der noch in Aufstellung befindlichen 4. NHU-Bau gegenwärtig auf 16,7 Millionen Euro geschätzt (siehe Drucksache 17/7940, Antwort auf Frage 6). 1. Welche finanziellen Mehrkosten im Zusammenhang mit der MHH-Apotheke hat die Landesregierung jeweils in den drei Nachtragsunterlagen Bau veranschlagt? Folgende Kosten wurden in den Nachtrags-Haushaltsunterlagen Bau veranschlagt: 1. NHU-Bau 427 000,- Euro, 2. NHU-Bau 0,- Euro (Umwidmung von 100 000 Euro vom Teil 3 in den Teil 2) hierdurch erfolgte keine Erhöhung der Gesamtkosten, 3. NHU-Bau 2 234 000,- Euro. 2. Wann (Datum) wurden die drei NHU-Bau erstellt und von der Landesregierung genehmigt ? 1. NHU-Bau vom 13.10.201 genehmigt mit Erlass des Finanzministeriums (MF) vom 02.02.2015 2. NHU-Bau vom 28.06.2016 genehmigt mit Erlass MF vom 29.06.2016 3. NHU-Bau vom 22.03.2017 genehmigt mit Erlass MF vom 04.07.2017 3. Für welche NHU-Bau lag in der Landesregierung vor dem 06.04.2017 eine Genehmigung vor, und welche Mehrkosten waren damit in den genehmigten NHU-Bau dokumentiert? Bis zum 06.04.2017 waren die erste und die zweite NHU-Bau genehmigt. Damit waren Mehrkosten i. H. v. 427 000 Euro dokumentiert (siehe Antwort auf Frage 1). 4. Von welchen NHU-Bau hatte das Finanzministerium vor dem 06.04.2017 Kenntnis? Die erste und zweite NHU-Bau waren genehmigt, die dritte und eine vierte, noch in Aufstellung befindliche , NHU-Bau waren angekündigt. Die dritte NHU-Bau lag der Niedersächsischen Oberfinanzdirektion (OFD) zum damaligen Zeitpunkt noch zur Prüfung vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8511 3 5. Von welchen NHU-Bau hatte der Finanzminister vor dem 06.04.2017 Kenntnis? Eine generelle Unterrichtung des Ministers durch die Bauabteilung des Ministeriums über einzelne Nachtragsunterlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Dem Minister waren zum Bauvorhaben „MHH-Apotheke“ lediglich voraussichtliche Fertigstellungskosten bekannt. 6. Von welchen NHU-Bau hatte das Ministerium für Wissenschaft und Kultur vor dem 06.04.2017 Kenntnis Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hatte vor dem 06.04.2017 von der ersten und zweiten NHU-Bau Kenntnis. Die dritte NHU-Bau lag der OFD zu der Zeit noch zur Prüfung vor. Die vierte NHU-Bau ist in Aufstellung befindlich. 7. Von welchen NHU-Bau hatte die Ministerin für Wissenschaft und Kultur vor dem 06.04.2017 Kenntnis? Eine generelle Unterrichtung der Ministerin durch das Baureferat des Ministeriums über einzelne Nachtragsunterlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Ministerin war zum Bauvorhaben „MHH-Apotheke“ lediglich das bekannt, was sie am 06.04.2017 auch geantwortet hat. Siehe hierzu die Antwort auf Frage 8. 8. Warum hat die Landesregierung gegenüber dem Parlament ihre Kenntnis über bereits vorliegende NHU-Bau und damit dokumentierte Mehrkosten nicht während der Beantwortung der genannten Dringlichen Anfrage offengelegt? Im Rahmen der Dringlichen Anfrage wurde die Frage gestellt: „Welche aktuellen Bauvorhaben innerhalb der MHH - außer dem Diagnostik- und Laborgebäude - sind der Landesregierung bekannt, bei denen die Planungs- und Baukosten die ursprünglich veranschlagten Summen bereits überschreiten und für die in Kürze die Vorlage einer Nachtrags-HU-Bau notwendig wird?“ Diese wurde von der Wissenschaftsministerin zutreffend wie folgt beantwortet: „Das wird nach jetzigem Kenntnisstand allenfalls bei der Sanierung der Apotheke gegebenenfalls der Fall sein.“ 9. Warum hat die Landesregierung den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur in dessen Sitzung am 06.02.2017, in der Mehrkosten bei Bauvorhaben an der MHH bereits thematisiert wurden, nicht über bereits vorliegende NHU-Bau bei anderen Vorhaben informiert ? In der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur am 06.02.2017 hat die Landesregierung unter TOP 1 zu den Ursachen, Kosten und sonstigen Folgen der Verzögerung beim Neubau des MHH-Laborgebäudes unterrichtet. Allgemeine „Mehrkosten bei Bauvorhaben an der MHH“ oder auch allgemein „bereits vorliegende NHU-Bauen bei anderen Vorhaben“ als dem Neubau des MHH-Diagnostik-Laborgebäude waren nicht Thema und Gegenstand der Unterrichtung. 10. Warum hat die Landesregierung den Ausschuss für Haushalt und Finanzen in dessen Sitzung am 22.02.2017, in der Mehrkosten bei Bauvorhaben an der MHH bereits thematisiert wurden, nicht über bereits vorliegende NHU-Bau bei anderen Vorhaben informiert ? In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 22.02.2017 ging es unter TOP 7 um die Vorlage 340, mit der die Landesregierung die Zustimmung des Ausschusses zur NHU-Bau für das Bauvorhaben Diagnostiklabor erbat. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8511 4 Unter TOP 9 derselben Sitzung ging es um die Unterrichtung durch die Landesregierung über die in den aktuellen Presseberichterstattungen als offenkundig fehlerhaft dargestellten Planungen der MHH für das radiologische Zentrum. Allgemeine „Mehrkosten bei Bauvorhaben an der MHH“ oder auch allgemein „bereits vorliegende NHU-Bauen bei anderen Vorhaben“ waren nicht Thema und Gegenstand der Vorlage zu TOP 7 oder der Unterrichtung zu TOP 9. (Ausgegeben am 31.07.2017) Drucksache 17/8511 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8377 Warum hat die Landesregierung das Parlament nicht zeitgerecht, vollständig und umfassend über bereits bekannte Mehrkosten beim Bauvorhaben Umbau und Erweiterung der Apotheke an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) informiert? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur