Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8512 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8375 - Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus Erkenntnissen, die zu Verantwortlichkeiten für Fehlplanungen beim Neubau des Diagnostik- und Laborgebäudes der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) jetzt vorliegen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 28.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 28.07.2017, gezeichnet In Vertretung Andrea Hoops Vorbemerkung der Abgeordneten CDU-Abgeordnete hatten eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um zu erfahren, wann und zu welchen Kosten das neue Diagnostik- und Laborgebäude der Medizinischen Hochschule Hannover fertiggestellt werden solle. In der Antwort (Drucksache 17/7774) führt die Landesregierung zu Frage 1 („Warum ist aus medizinisch-betriebstechnischer Sicht der Einbau einer Notstromversorgung im neuen Diagnostik- und Laborgebäude notwendig?“) wie folgt aus: „In dem Laborneubau sind zwei elementarwichtige zentrale medizinische Nutzungen untergebracht: die klinisch-diagnostische Labore und die Transfusionsmedizin/Blutbank. Gemäß den geltenden Vorschriften zum Bau und Betrieb von Krankenhäusern müssen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung wichtige, für den Krankenhausbetrieb unverzichtbare Einrichtungen mindestens für eine Dauer von 24 Stunden weiter betrieben werden können. Um welche Anlagen es sich dabei konkret handelt, ist in den Vorschriften nicht abschließend geregelt. Für die Bewertung der Unverzichtbarkeit von Anlagen und Einrichtungen kann z. B. die DIN-VDE 0100-710 herangezogen werden. Binnen 15 Sekunden erfolgt der Weiterbetrieb durch eine selbsttätige Notstromversorgung (in der Fachsprache Sicherheitsstromversorgung (SV), daher im Folgenden SV). Hierzu zählen nicht nur haustechnische Anlagen, die zur Weiternutzung unverzichtbar sind, wie z. B. Aufzüge, Heizungs- und Lüftungsanlagen etc., sondern auch weitere elementare Kernbereiche . Hierzu gehört entsprechend dem Konzept der MHH der hier in Rede stehende analytische Bereich , der das Herzstück der Prä- und Postanalytik der klinisch-diagnostischen Labore der MHH darstellt. Bei Stromausfall müssen die für eine Notfallversorgung elementar wichtigen Laborparameter (sogenannte Notfallkataloge) der einzelnen Laborfachbereiche weiterhin erbracht werden können, um den klinischen Notfallbetrieb der MHH sicherzustellen. Hierfür ist es erforderlich, dass die für die Notfallkataloge benötigten Analysesysteme auf die SV aufgelegt werden.“ Darüber hinaus hatten CDU-Abgeordnete in einer weiteren Anfrage danach gefragt, ob die Kosten für die Fehlplanungen und Zeitverzögerungen beim im Bau befindlichen Diagnostik- und Laborgebäude an der MHH am Ende zulasten der Mitarbeiter gehen. In der Antwort (Drucksache 17/8069) führt die Landesregierung zu Frage 8 („Welches Ressort in der MHH-Leitung ist laut Geschäftsverteilungsplan für die Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzepts für einen Neubau wie das Diagnostik- und Laborgebäude zuständig?“) wie folgt aus: „Das Ressort Krankenversorgung ist zuständig .“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8512 2 Laut dem 2015 bei Springer Vieweg erschienenen Fachbuch „Zukunft. Klinik. Bau. Strategische Planung von Krankenhäusern“ (Hrsg.: Carsten Roth, Uwe Dombrowski und M. Norbert Fisch) beschreibt ein Betriebs- und Organisationskonzept (BOK) alle wesentlichen Merkmale zur Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses bzw. Teile davon. Das BOK bilde Aussagen zur medizinischen, strategischen und organisatorischen Ausrichtung, dem dazugehörigen Personalschlüssel und allen wichtigen Arbeitsabläufen und Prozessen ab. Das BOK müsse demzufolge auch im Zusammenhang mit dem Raumbuch betrachtet werden, da erst die Immobilie und ihre Dimensionierung sowie Raumzuordnung das entsprechende Betriebs- und Organisationskonzept tragen könnten. Das BOK müsse ferner auch Aussagen enthalten zu der zeitlichen Verfügbarkeit und Stabilität von Arbeitsabläufen und Prozessen, die für die Zweckerfüllung des Gebäudes notwendig seien. Somit seien in einem BOK Aussagen zu den Anforderungen einer zweckgerechten Stromversorgung zu treffen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landes -behörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Der Beginn der Bauplanung für das Klinisch Diagnostische Labor betrifft einen Zeitraum, in dem eine frühere Landesregierung Verantwortung trug. Grundsätzlich sind Baumaßnahmen im Bereich der Universitätsmedizin aufgrund ihrer Komplexität eine Herausforderung. Die bisherigen Planungs- und Aufsichtsstrukturen werden der Komplexität von Baumaßnahmen im Bereich der Hochschulmedizin nicht gerecht. Die Landesregierung hat daraus die Konsequenz gezogen, nicht nur ein Sondervermögen für umfassende Sanierungen aufzusetzen , sondern auch Verfahrensabläufe und Aufsichtsstrukturen neu zu regeln. Bei Beginn der Bauplanungen für das Klinisch Diagnostische Labor ließ die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) ein Betriebs- und Organisationskonzept (BOK) durch ein Labor-Fachplanungsbüro erstellen. Basis des BOK waren das Raumprogramm der MHH, genehmigt durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Dezember 2007, sowie Gespräche mit und schriftliche Anmerkungen von den einbezogenen späteren Nutzerinnen und Nutzern der MHH. Ziel des BOK war, für die Erarbeitung eines architektonischen Konzeptes die Beziehung der verschiedenen Labore und Bereiche zueinander zu beschreiben, mithin eine Organisationsstruktur zu entwerfen und in einer Grafik abzubilden. Innerhalb der Grafik wurden die jeweiligen Bereiche, die funktionell zusammen gehören, entsprechend dargestellt, um einen effizienten 24-Stunden-Schichtbetrieb durchzuführen. Das Labor-Fachplanungsbüro erstellte das BOK bis Juli 2008 für die MHH. Das BOK wurde nach Auskunft der MHH dem Staatlichen Baumanagement Hannover (SBH) am 31.07.2008 vorgestellt. 1. Welche Stelle oder Organisationseinheit außerhalb der MHH verfügt bzw. welche staatlichen Stellen in Niedersachsen verfügen über die fachliche Kompetenz, ein Betriebsund Organisationskonzept zu einem komplexen Gebäude wie dem neuen Diagnostikund Laborgebäude auf sachliche Richtigkeit zu prüfen? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Das BOK beschrieb die Organisationsstruktur entsprechend den Vorstellungen der späteren Nutzerinnen und Nutzer in der MHH in Abstimmung mit dem fachplanerischen Sachverstand des Labor- Fachplanungsbüros. Die Entwicklung einer solchen Organisationsstruktur liegt in der Verantwortung des Betreibers und entzieht sich einer Bewertung als „richtig“ oder „falsch“. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8512 3 2. Haben die für die MHH zuständigen Baureferate im Ministerium für Wissenschaft und Kultur die dazu notwendige Fachkompetenz? Wenn nein, sollten sie diese künftig aufweisen ? Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wer hat das von der MHH vorgelegte BOK auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft? Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Hat die Landesregierung das BOK zum Diagnostik- und Laborgebäude mit der MHH diskutiert? Wenn ja, wann und mit wem? Nein. Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Welche Konsequenzen organisatorischer, personeller oder andere Art sollten aus Sicht der Landesregierung in der MHH gezogen werden, damit in künftigen Betriebs- und Organisationskonzepten keine Fehler auftreten? Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Welche Konsequenzen organisatorischer, personeller oder andere Art sollten aus Sicht der Landesregierung beim Staatlichen Baumanagement und der Oberfinanzdirektion gezogen werden, damit in künftigen Betriebs- und Organisationskonzepten keine Fehler auftreten? Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 7. Welche Konsequenzen organisatorischer, personeller oder andere Art sollten aus Sicht der Landesregierung im Ministerium für Wissenschaft und Kultur gezogen werden, damit in künftigen Betriebs- und Organisationskonzepten keine Fehler auftreten? Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 8. Ist vor dem Hintergrund der Erkenntnisse, die jetzt in den Antworten auf die in der Vorbemerkung genannten Schriftlichen Anfragen vorliegen, die Aussage der Landesregierung im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur am 06.02.2017 noch gültig, dass eine einseitige Verantwortlichkeit der Beteiligten in Bezug auf die Fehlplanung beim neuen Diagnostik- und Laborgebäude nicht festgestellt werden kann (Niederschrift der 73. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur am 06. 02. 2017, Seite 6)? Die Landesregierung verweist hierzu auf ihre Antwort zu Frage 12 der Drs. 17/8194 neu. 9. Ist die Aussage der Ministerin für Wissenschaft und Kultur „Selbstverständlich genießen die Verantwortlichen der Medizinischen Hochschule auch weiterhin das Vertrauen dieser Landesregierung bzw. des Wissenschaftsministeriums“ noch gültig? (126. Plenarsitzung am 06. 04. 2017, Antwort der Ministerin auf die Frage des Abgeordneten Host Schiesgeries: „Genießen die Verantwortlichen der Medizinischen Hochschule überhaupt noch das Vertrauen der derzeitigen Landesregierung?“) Ja. (Ausgegeben am 31.07.2017) Drucksache 17/8512 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8375 Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus Erkenntnissen, die zu Verantwortlichkeiten für Fehlplanungen beim Neubau des Diagnostik- und Laborgebäudes der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) jetzt vorliegen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur