Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8513 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8380 - Auslauf des Entflechtungsgesetzes ab 2020 - Wie geht es mit den Entflechtungsmitteln weiter ? Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 28.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 27.07.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Am 31.12.2019 läuft das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen aus. Die dem Land Niedersachsen aus diesem Gesetz zufließenden Mittel von rund 125 Millionen Euro leitet das Land an die Kommunen weiter zum Zwecke des Baus oder Ausbaus von kommunalen Straßen und Radwegen sowie für den öffentlichen Personennahverkehr. Mit dem Auslaufen des Entflechtungsgesetzes entfällt ab 01.01.2020 die bisherige Planungssicherheit für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowohl für die Kommunen als auch für die bezuschussenden Landesbehörden. Die zukünftig jährlich vom Bund an das Land Niedersachsen zu zahlenden Mittel werden ab 2020 nicht mehr konkret für die Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur gezahlt. Stattdessen werden die in Rede stehenden Mittel dem Land Niedersachsen in gleicher Höhe im Rahmen von allgemeinen Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen zufließen. Die fehlende Zweckbindung dieser Mittel hat nach Angaben von niedersächsischen Kommunen bereits aktuell negative Auswirkungen für deren Investitionsplanungen. Sämtliche aus dem Entflechtungsgesetz für den Zeitraum bis 31.12.2019 zur Verfügung stehenden Finanzmittel seien bereits durch Aufnahmen in verschiedene Jahresprogramme belegt. Neuanträge würden deshalb bereits jetzt durch die zuständigen Landesbehörden in der Regel nicht mehr positiv beschieden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz sind für die Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden eine überaus wichtige Finanzierungsquelle. Da das Gesetz bis 2019 befristet ist, gilt es, ab 2020 einen entsprechenden gleichwertigen Ersatz zu schaffen, um im Rahmen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) in Höhe der bis- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8513 2 herigen Mittelzuweisungen von 123,507 Millionen Euro weiterhin Planungssicherheit zu gewährleisten . 1. Durch welche Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass auch ab dem Jahr 2020 Mittel für den kommunalen Straßenbau sowie den öffentlichen Personennahverkehr mindestens in derselben Höhe wie bisher durch das Entflechtungsgesetz sichergestellt bereitstehen? Die Landesregierung hat diesen Mittelbedarf in der Finanzplanung berücksichtigt. Die Mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2021, die von der Landesregierung am 21.02.2017 beschlossen wurde, enthält für die Förderung des kommunalen Straßenbaus und des ÖPNV ab 2020 weiterhin einen Haushaltsansatz von 123,507 Millionen Euro pro Jahr. 2. Ist es zutreffend, dass sämtliche aus dem Entflechtungsgesetz für den Zeitraum bis 31.12.2019 zur Verfügung stehenden Finanzmittel bereits durch Aufnahmen in verschiedene Jahresprogramme belegt sind? Nein. 3. Wenn nein, in welcher Höhe sind derzeit die in Rede stehenden Mittel aus dem Entflechtungsgesetz noch nicht gebunden? Für 2018 und 2019 stehen insgesamt noch ungebundene Mittel in Höhe von rund 156,3 Millionen Euro zur Verfügung. 4. Ist es zutreffend, dass Neuanträge derzeit durch die zuständigen Landesbehörden in der Regel nicht mehr positiv beschieden werden, weil es an der Planungssicherheit fehle ? Nein. 5. In welcher Höhe sind Neuanträge für den Zeitraum ab 2020 bisher von den zuständigen Landesbehörden abgelehnt worden? Soweit Anmeldungen für grundsätzlich förderfähige Vorhaben für den Zeitraum ab 2020 vorliegen, sind diese in das bis zum Jahr 2021 reichende aktuelle „Mehrjahresprogramm 2017 bis 2021 für Landeszuwendungen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ bereits aufgenommen worden oder werden bei der Neuaufstellung des Mehrjahresprogramm 2018 bis 2022 berücksichtigt. Ablehnungen von Förderanträgen für den Zeitraum ab 2020 sind nicht erfolgt, da für diesen Zeitraum noch keine Anträge gestellt worden sind. 6. Wie stellen andere Bundesländer sicher, dass Kommunen und Planungsbehörden für den Zeitraum ab 2020 bereits jetzt die erforderliche Planungssicherheit erhalten? Der Landesregierung liegen dazu keine belastbaren Erkenntnisse vor. 7. Beabsichtigt die Landesregierung, durch die Vorlage eines Gesetzentwurfes sicherzustellen , dass die Zweckbindung der Mittel für den Straßenbau weiter gesichert bleibt? Der Landesregierung ist bekannt, dass es im parlamentarischen Raum Überlegungen zur Einbringung eines Gesetzentwurfs gibt, um die Förderung für den kommunalen Straßenbau und den ÖPNV nach dem NGVFG auch nach 2019 gesetzlich abzusichern. (Ausgegeben am 31.07.2017) Drucksache 17/8513 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8380 Auslauf des Entflechtungsgesetzes ab 2020 - Wie geht es mit den Entflechtungsmitteln weiter? 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