Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8519 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8426 - Kapitalisierte Lehrerstunden, Hilfskräfte und Unterrichtsversorgung Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 06.07.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 12.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 31.07.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Schulen können den ihnen für den Ganztagsbereich zugewiesenen Zusatzbedarf an Lehrerstunden kapitalisieren. Dabei ist unklar, inwieweit kapitalisierte Lehrerstunden in die Iststunden zur Berechnung der Unterrichtsversorgung einbezogen werden. Gleiches gilt für die Hilfskräfte, die anstelle von Sonderpädagogen an Schulen beschäftigt werden können. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß RdErl. d. MK v. 07.07.2011, 15-84001/3 (SVBl. 8/2011 S.268), Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen, können an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für besondere Zwecke Lehrer-Ist-Stunden in kapitalisierte Lehrerstunden umgewandelt werden. Die Schulen erhalten dafür ein erhöhtes Schulbudget. Die Verantwortung für die Bewirtschaftung und die Einhaltung des Budgets im Rahmen der inhaltlichen Vorgaben liegt bei der jeweiligen Schule. Ein erhöhtes Budget erhalten beispielsweise Ganztagsschulen, die Lehrerstunden kapitalisiert haben , sowie Schulen, die dauerhaft Lehrerstellen in Budgetmittel umwandeln. 1. Inwiefern werden kapitalisierte Unterrichtsstunden in die Iststunden zur Berechnung der Unterrichtsversorgung einbezogen? Bei der Berechnung der Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen werden die kapitalisierten Lehrerstunden für die Ganztagsbetreuung, für die dauerhafte Umwandlung von Lehrerstellen in Budgetmittel sowie aus der Kooperation von Hauptschulen, Realschulen und Oberschulen mit berufsbildenden Schulen als Lehrer-Ist-Stunden berücksichtigt. 2. In welchem Umfang waren kapitalisierte Stunden in den Iststunden der Statistik des Schuljahres 2016/17 zum 18.08.2016 enthalten? In den Lehrer-Ist-Stunden der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 waren landesweit an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen kapitalisierte Lehrerstunden im Umfang von insgesamt 25 703,8 Stunden enthalten. An den berufsbildenden Schulen gibt es gegenwärtig und gab es auch im Schuljahr 2016/2017 keine entsprechende Kapitalisierung von Lehrerstunden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8519 2 3. Sollen die geplanten Hilfskräfte statt Sonderpädagogen auch in die Ist-Stunden der Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2017/18 einberechnet werden? Der Begriff „Hilfskräfte“ ist unpräzise und wird von der Landesregierung nicht verwendet. Es ist anzunehmen , dass hier Pädagogische Mitarbeiter gemeint sind, die generell nicht unterrichtend tätig sind. Änderungen bezüglich der Berücksichtigung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nichtlehrendes Personal) bei der Berechnung der Unterrichtsversorgung sind derzeit nicht beabsichtigt. 4. Wird die Landesregierung bei der Statistik für das Schuljahr 2017/18 die kapitalisierten Stunden gesondert ausweisen? Das ist - wie auch in den Vorjahren - nicht vorgesehen. (Ausgegeben am 02.08.2017) Drucksache 17/8519 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8426 Kapitalisierte Lehrerstunden, Hilfskräfte und Unterrichtsversorgung Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums