Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8522 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8376 - Ist aufgrund des verzögerten Fertigstellungstermins für das neue Diagnostik- und Laborgebäude der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) zusätzlicher Investitionsaufwand an andere Stelle entstanden? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 28.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2017 Antwort der Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 01.08.2017, gezeichnet In Vertretung Andrea Hoops Vorbemerkung der Abgeordneten In einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung wurde die Landesregierung u. a. gefragt, in welchem Umfang die Medizinische Hochschule Hannover seit 2011 in den alten jetzt noch bestehenden Laboren Sanierungsmaßnahmen oder medizinische Reinvestitionen durchgeführt hat (Frage 2). Es wurde also explizit nach medizinischen Reinvestitionen gefragt, die aufgrund des verzögerten Fertigstellungstermins notwendig wurden. Die Landesregierung hat in Drucksache 17/7364 geantwortet, dass keine baulichen Sanierungsmaßnahmen in den Bestandslaboren durchgeführt worden seien. In der gleichen Anfrage wurde die Landesregierung gefragt, welche Erlössteigerungen die MHH in der ersten Geschäftsplanung für die neu zentralisierten und effizienter zu betreibenden Laborleistungen prognostiziert hat (Frage 4). Die Landesregierung hat geantwortet, dass keine Erlössteigerungen prognostiziert worden seien, wohl aber Personalkosteneinsparungen von bis zu 47,5 Vollzeitkräften . In der gleichen Anfrage wurde die Landesregierung gefragt, wie hoch der Wertverlust, z. B. in Form von Abschreibungen, für das neue Diagnostik und Laborgebäude anzusetzen ist (Frage 6). Die Landesregierung hat geantwortet, dass sie von keinem Wertverlust aufgrund der verzögerten Inbetriebnahme ausgehe. In der gleichen Anfrage wurde die Landesregierung gefragt, ob die alten Labore nach Umzug in das neue Laborgebäude umgehend einer neuen Nutzung zugeführt werden können (Frage 7). Die Landesregierung hat geantwortet, dass die Bestandsflächen saniert werden müssten, dass aber Nachnutzungskonzepte noch nicht vorlägen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8522 2 1. Welche Investitionen hat die MHH in die Medizintechnik (Geräte, Anschlusstechnik etc.) der Labore für Virologie, Hämatoonkologie, Immunologie und klinische Chemie seit 2014 noch getätigt (bitte alle Investitionsvorhaben bzw. Geräte und die entsprechenden Beträge auflisten)? In ergänzender Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 2 der Drs. 17/7364 hat die MHH für den Zeitraum seit 2014 folgende Geräteinvestitionen in die genannten Laborbereiche mitgeteilt: Labor Investition Betrag [Euro] Beschaffungsgrund Umzug Immunologie/Klinische Chemie Plasma Analysesystem 5 421,74 Übernahme aus Leasing ja Hämatologie DS2 automatisiertes System 38 600,72 Ausfall des Altgerätes ja Klinische Chemie 2 x Kühlgeräte 2 410,94 Ausfall der Altgeräte ja Virologie Titratorsystem 11 545,38 Abkündigung von Service und Wartung des Altgerätes ja gemeinsame Nutzung Autoklav 4 422,74 Übernahme aus Leasing ja Klinische Chemie Ultratiefkühlschrank 11 531,46 Ausfall des Altgerätes ja Klinische Chemie Brucheisautomat 4 138,17 Ausfall des Altgerätes ja 2. Wären diese Investitionen auch erfolgt, wenn das neue Diagnostik- und Laborgebäude wie geplant 2013 fertig geworden wäre? Wenn ja, bitte für jede Investition im Detail begründen ? Ja. Zur Begründung vergleiche Antwort zu Frage 1 zum Beschaffungsgrund. 3. Wenn seit 2014 in diesen Bereichen Investitionen getätigt wurden, die bei einer rechtzeitigen Fertigstellung des Diagnostik- und Laborgebäudes nicht notwendig geworden wären, warum hat die Landesregierung diese Investitionen in der Antwort auf die Anfrage in der Drucksache 17/7203 nicht genannt? Nach Auskunft der MHH wurden in diesen Bereichen keine Investitionen getätigt, die nicht auch vorgenommen worden wären, wenn die Inbetriebnahme wie geplant erfolgt wäre, vergleiche Antwort zu Frage 2. 4. Wie hoch ist in den Laboren, deren Leistungen in dem neuen Diagnostik- und Laborgebäude zentralisiert werden sollen, der Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die MHH unbefristet beschäftigt? Nach Auskunft der MHH haben von den insgesamt 131 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (120,3 VK - Stand 28.02.2017) 128 Beschäftigte einen unbefristeten Vertrag. 5. Durch welche Art von Maßnahmen plant die Landesregierung in dem Landesbetrieb MHH den Abbau von unbefristeten Stellen, wenn es wie beim Diagnostik- und Laborgebäude um Leistungsverlagerung geht? Die Landesregierung plant diesbezüglich keine Maßnahmen, die Zuständigkeit liegt bei der MHH. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 4 in Drs. 17/8069 verwiesen. 6. Über welchen Zeitraum ab der Inbetriebnahme des Diagnostik- und Laborgebäudes sollen die von der Landesregierung genannten 47,5 Vollzeitstellen abgebaut werden? Dazu wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 in Drs. 17/8069 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8522 3 7. Sind zu Beginn der Inbetriebnahme der automatisierten Laborstraße in dem neuen Diagnostik - und Laborgebäude aufgrund eines betrieblichen notwendigen Testbetriebs gegebenenfalls erhöhte Personalkapazitäten notwendig und, wenn ja, in welchem Umfang und über welche Zeit? Nach Auskunft der MHH sind keine erhöhten Personalkapazitäten notwendig. 8. Wie hoch wird die Landesregierung bzw. die MHH als Landesbetrieb die jährlichen Abschreibungen auf das neue Diagnostik- und Laborgebäude ansetzen? Das Diagnostik- und Laborgebäude wird nach Fertigstellung an den Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen übertragen. Als Gegenposten zu der bereits bilanzierten Verbindlichkeit aus der zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) geschlossenen Refinanzierungsvereinbarung wird die MHH sodann ein Nutzungsrecht im Anlagevermögen der MHH aktivieren und über die Laufzeit der Refinanzierungsvereinbarung abschreiben (zehn Jahre). 9. Geht die Landesregierung nach wie vor davon aus, dass sich durch eine um fünf Jahre verzögerte Inbetriebnahme eines Gebäudes keinerlei Wertverlust ergibt? a) Wenn ja, wie lange kann aus der Beurteilung der Landesregierung ein Gebäude nicht in Betrieb genommen werden, ohne dass ein Wertverlust kalkuliert werden muss? b) Wenn nein, welcher Vermögensschaden ist wegen der verspäteten Inbetriebnahme des neuen Diagnostik- und Laborgebäudes anzusetzen? Dazu wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 10. Würde der Wertverlust für alle Gebäude der Landesregierung auf null fallen, wenn die Landesregierung augenblicklich die Nutzung aller Landesgebäude aufgibt? Dazu wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 11. Wie beurteilt das Finanzministerium die Einschätzung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, dass bei einem Gebäudeleerstand von mehreren Jahren kein Wertverlust anfällt? Für die Frage, ob und inwieweit bei der Bewertung einer bebauten Liegenschaft von einem definitiven Wertverlust durch Zeitablauf ausgegangen werden kann, bedarf es der Klärung, in welchem konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext eine solche Annahme getroffen werden soll. So sind nach handelsrechtlichen Grundsätzen Vermögensgegenstände, die der regelmäßigen Abnutzung unterliegen, höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um dann zwingend vorzunehmende, planmäßige Abschreibungen zu bewerten. Hier tritt bei fertig gestellten Gebäuden im Bilanzausweis allein durch Zeitablauf immer ein Wertverlust ein. Anders kann dies jedoch bei einer Verkehrswertermittlung nach § 194 des Baugesetzbuchs sein, wie sie die Liegenschaftsverwaltung des Landes vor eigenen Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen regelmäßig durchführen lässt. Der Verkehrswert (Marktwert) wird danach durch den Preis bestimmt , der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Weitere Einzelheiten einer solchen Bewertung ergeben sich aus der Immobilienwertermittlungsverordnung und darauf basierenden weiteren Wertermittlungsrichtlinien. Danach können etwa gestiegene Bodenpreise im Vergleichswertverfahren, ein deutlich höheres Miet- und Pachtniveau im Ertragswertverfahren oder ein erhöhtes Herstellungskostenniveau im Sachwertverfahren in besonderen Konstellationen dazu Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8522 4 führen, dass der Verkehrswert bebauter Liegenschaften auch zu einem späteren Zeitpunkt den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht oder diese sogar übersteigt. Ob dies beim Diagnostik- und Laborgebäude der MHH der Fall ist, kann durch das Finanzministerium aber nicht bestätigt werden, weil bislang keine Veranlassung gegeben war, eine solche Verkehrswertermittlung durchzuführen. 12. Welche Kosten ergeben sich aufgrund der verzögerten Fertigstellung des neuen Diagnostik - und Laborgebäudes hinsichtlich des noch nicht möglichen Umzugs der Transfusionsmedizin ? Dazu wird auf die Antwort zu Frage 5 in Drs. 17/7364 sowie auf das Protokoll zu TOP 7 der 144. Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 22.02.2017 (Vorlage 340) verwiesen. 13. Sind diese Kosten in den bisher von der Landesregierung bezifferten Mehrkosten für die verzögerte Fertigstellung des Diagnostik- und Laborgebäudes beinhaltet und, wenn nein, warum nicht? Ja, siehe auch Antwort zu Frage 12. 14. Welche Betriebskosten sind entstanden und entstehen noch bis zum geplanten Fertigstellungstermin in 2018 in den Laboren, die seit Ende 2013 laut ursprünglicher Planung in das neue Diagnostik- und Laborgebäude umziehen sollen? Nach Angabe der MHH hat die Ermittlung der Betriebskosten in den Bereichen Energie, Reinigung /Pflege der Gebäude innen und außen, Bedienung technischer Anlagen, Wartung und Inspektion der technischen Anlagen, Kontroll-Sicherheitsdienste inzwischen folgende Summen ergeben: Klinische Chemie im K04: Summe Betriebskosten von 01/14 bis 12/17 (48 Monate): 1 421 970,24 Euro, Gastroenterologie im K05: Summe Betriebskosten von 01/14 bis 12/17 (48 Monate): 248 003,04 Euro, Hämatoonkologie im K05: Summe Betriebskosten von 01/14 bis 12/17 (48 Monate): 448 522,08 Euro, Immunologie im K05: Summe Betriebskosten von 01/14 bis 12/17 (48 Monate): 264 193,44 Euro, Transfusionsmedizin im K01: Summe Betriebskosten von 01/14 bis 12/17 (48 Monate): 1 765 936,32 Euro, Dies bedeutet rund 1 Million Euro pro Jahr. Davon entfallen rund 600 TEuro auf die Energie und rund 400 TEuro auf die restlichen genannten Betriebskosten. 15. Welche Betriebskosten sind entstanden und entstehen noch bis zum geplanten Fertigstellungstermin in 2018 insbesondere im K1, dem Standort der Transfusionsmedizin, die ebenfalls seit Ende 2013 (ursprüngliche Planung) in das neue Diagnostik- und Laborgebäude umziehen soll? Vergleiche Antwort zu Frage 14. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8522 5 16. Wie hoch beziffert die Landesregierung insgesamt die zusätzlichen Betriebskosten für einen um Jahre verzögerten Umzug der Labore? Dazu wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 17. Warum liegen für Labore, die laut Ursprungsplanung schon 2013 hätten umziehen sollen , bis heute keine Nachnutzungskonzepte vor? Dazu wird auf die Antwort zu Frage 7 in Drs. 17/7364 verwiesen. Über die Nachnutzung wird im Rahmen des laufenden baulichen Modernisierungsprozesses der MHH entschieden. (Ausgegeben am 02.08.2017) Drucksache 17/8522 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8376 Ist aufgrund des verzögerten Fertigstellungstermins für das neue Diagnostik- und Laborgebäude der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) zusätzlicher Investitionsaufwand an andere Stelle entstanden? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) Antwort der Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur