Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8526 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8411 - Derbys und Relegation im Fokus: Sicherheitslage in der Fußballsaison 2016/2017 in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 04.07.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 06.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 02.08.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Sicherheitslage im niedersächsischen Fußball wird von der Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS) im Innenministerium erfasst. Die Datenlage der abgelaufenen Spielzeit war u. a. durch die Zweitliga-Duelle zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig geprägt. Zudem bedeutete das Nachbarschaftsduell zwischen Eintracht Braunschweig und dem VfL Wolfsburg zusätzliche Belastungen für Landespolizei. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fußballsaison 2016/2017 war für die niedersächsischen Fußballanhänger erneut eine spannende und gerade für die Hannoveraner und Meppener Anhänger eine sportlich erfolgreiche Spielzeit dazu. Mit Hannover 96 und dem SV Meppen haben zwei Vereine aus Niedersachsen den Aufstieg in die Bundesliga bzw. die 3. Liga geschafft. Gerade die jüngsten Vorkommnisse bei den Relegationsspielen, insbesondere die versuchten Übergriffe zwischen gewaltbereiten Teilen der Anhängerschaften, aber auch auf die Einsatzkräfte, sorgen für eine Diskussion, die diesen Modus als Ursache für solche Entwicklungen in den Mittelpunkt stellt. Aus Sicht der Landesregierung reichen diese Versuche jedoch zu kurz, die im Rahmen der „Alles-oder-Nichts-Spiele“ auftretenden Störungen und Gewalttaten mit den besonderen Emotionen und Spannungen zu erklären und damit die Durchführung dieses Wettbewerbsmodus infrage zu stellen. Wenn eine Veränderung solcher Auf- und Abstiegsregelungen erfolgen sollte, dann doch in erster Linie aus der Erwägung sportbezogener Faktoren und nicht wegen des Verhaltens einer Minderheit gewaltbereiter Fußballanhänger. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der weitaus größte Anteil der niedersächsischen Fußballanhänger friedlich verlaufende Fußballspiele verfolgen möchte und es auch nicht mehr nachvollziehen kann, dass ein kleiner Anteil unbelehrbarer, vermeintlicher Fußballfans meint, für sich ohne Rücksicht auf Andere besondere Rechte in Anspruch nehmen zu können. Die überwiegende Zahl der Fußballfans ist es mehr als leid, dass Fußballstadien durch Pyrotechnik eingenebelt oder Hasstiraden übelster Art skandiert bzw. auf Bannern präsentiert werden. Die Vergleichbarkeit einer Spielzeit mit der Vorhergehenden ist mehr als relativ, da dieses von diversen Faktoren abhängig ist. Insofern lässt sich die Sicherheitslage nicht nur anhand statistischer Werte messen. Die Landesregierung wird sich auch künftig mit allen Partnern im Netzwerk Sicherheit für ein konsequentes Vorgehen gegen Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen einsetzen . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8526 2 1. Das niedersächsische Innenministerium hat in einer Presseinformation am 16. Juni sowie bei der Fachtagung „Friedlicher Fußball“ der Gewerkschaft der Polizei in Braunschweig am 20. Juni 2017 einige Zahlen zum Einsatz- und Sicherheitsgeschehen in der abgelaufenen Saison präsentiert. Wie viele freiheitsentziehende Maßnahmen, eingeleitete Strafverfahren und verletzte Personen (Fans, Ordner, Polizisten, Unbeteiligte) wurden in Niedersachsen in der abgelaufenen Spielzeit verzeichnet (aufgeschlüsselt nach den niedersächsischen Standorten der Bundesliga, 1., 2. und 3. Bundesliga)? Die nachstehenden Ausführungen entsprechen den Zulieferungen der zuständigen Polizeidirektionen zum Jahresbericht Fußball für die Saison 2016/2017 an die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze Nordrhein-Westfalen (ZIS). Dabei werden alle in der jeweiligen Spielstätte ausgetragenen Begegnungen aufgeführt (Angaben zu verletzten Polizeibeamtinnen/-beamten der Bundespolizei sind nicht bekannt). VfL Wolfsburg (Bundesliga) 18 Spiele davon WOB - BS Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 100 25 Eingeleitete Strafverfahren 176 45 Verletzte Personen gesamt (nur Ligaspiele/Relegation) 6 1 Polizeibeamte* 23 0 - davon Pyrotechnik 0 0 - davon pol. Reizstoff 0 0 Störer 17 0 - davon Pyrotechnik 0 0 - davon pol. Reizstoff 0 0 Unbeteiligte 14 1 - davon Pyrotechnik 0 0 - davon pol. Reizstoff 0 0 Ordner 2 0 - davon Pyrotechnik 0 0 - davon pol. Reizstoff 0 0 Personalstunden 35 356 10 094 Hannover 96 (2. Bundesliga) 25 Spiele davon H 96 - BS Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 578 184 Eingeleitete Strafverfahren 362 227 Verletzte Personen gesamt (nur Ligaspiele) 44 12 Polizeibeamte* 15 12 - davon Pyrotechnik 3 0 - davon pol. Reizstoff 0 0 Störer 11 0 - davon Pyrotechnik 0 0 - davon pol. Reizstoff 3 0 Unbeteiligte 17 0 - davon Pyrotechnik 0 0 - davon pol. Reizstoff 0 0 Ordner 1 0 - davon Pyrotechnik 0 0 - davon pol. Reizstoff 0 0 Personalstunden 71 391 22 809 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8526 3 Eintracht Braunschweig (2. Bundesliga) 20 Spiele davon BS - H 96 davon BS - WOB Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 49 10 9 Eingeleitete Strafverfahren 109 19 65 Verletzte Personen gesamt (nur Ligaspiele/Relegation) 12 1 6 Polizeibeamte* 0 0 0 - davon Pyrotechnik 0 0 0 - davon pol. Reizstoff 0 0 0 Störer 1 1 0 - davon Pyrotechnik 0 0 0 - davon pol. Reizstoff 0 0 0 Unbeteiligte 2 0 2 - davon Pyrotechnik 2 0 2 - davon pol. Reizstoff 0 0 0 Ordner 9 0 4 - davon Pyrotechnik 1 0 1 - davon pol. Reizstoff 0 0 0 Personalstunden 52 694 22 073 8 596 VfL Osnabrück (3. Liga) 25 Spiele Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 32 Eingeleitete Strafverfahren 38 Verletzte Personen gesamt (nur Ligaspiele) 2 Polizeibeamte* 1 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 Störer 0 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 Unbeteiligte 0 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 Ordner 1 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 Personalstunden 18 581 2. Wie hoch war der Anteil der Parteien zwischen Hannover und Braunschweig bzw. der Relegationsspiele zwischen Braunschweig und Wolfsburg an den in Frage 1 genannten Kategorien? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wird sich die Sicherheitssituation und Arbeitsbelastung der Polizei (allein 216 700 Arbeitsstunden in der abgelaufenen Fußballsaison) durch den Bundesliga-Aufstieg von Hannover 96 in der kommenden Saison der Prognose nach ändern? Für eine Prognose hinsichtlich der Sicherheitssituation und der damit im Zusammenhang stehenden Arbeitsbelastung ist u. a. auch das Verhalten gewaltbereiter Gruppierungen der Anhängerschaft während der laufenden Saison zu bewerten. Im Fall von Hannover 96 kommt auch dem Verhältnis zwischen Verein und diesen Gruppierungen eine besondere Bedeutung zu. Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt eine solche Prognose nicht verlässlich vorgenommen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8526 4 4. „Alles-oder-nichts“-Spiele sind im Sport besonders emotionale Ereignisse. Sieht die Landesregierung in Relegationsspielen Rahmenbedingungen, die Gewalt bei Fußballspielen befördern können? Siehe Vorbemerkungen. 5. Kann das Innenministerium dem Landtag künftig jährlich unaufgefordert einen Bericht der Landesinformationsstelle Sporteinsätze über die jeweils abgelaufene Spielzeit vorlegen ? Die Erstellung eines Landeslagebildes für die polizeiliche Bewältigung von Fußballspielen durch die Landesinformationsstelle Sporteinsätze ist derzeit nicht vorgesehen. 6. Nach externer Kritik schlüsselt die LIS seit einiger Zeit ihre Statistiken über im Rahmen von Fußballspielen verletzte Personen nach Verletzungen durch Pyrotechnik und polizeilichem Reizstoff auf. Wie viele Beamte, sogenannte Störer, Unbeteiligte und Ordner wurden in Niedersachsen in der vergangenen Saison jeweils durch Pyrotechnik und polizeilichen Reizstoff verletzt? Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Wie viele Strafverfahren gemäß § 86 a des Strafgesetzbuchs („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“) wurden in Niedersachsen in der vergangenen Fußballsaison festgestellt (aufgeschlüsselt nach den drei Bundesligen)? In Hannover wurden im Verlauf der Saison zwei Ermittlungsverfahren gemäß § 86 a StGB eingeleitet . Im Rahmen des Relegationsspieles zwischen dem VfL Wolfsburg und Eintracht Braunschweig am 25.05.2017 wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. 8. In den LIS-Berichten gibt es eine Erfassung der im Rahmen von Fußballspielen sichergestellten bzw. beschlagnahmten Gegenstände. Wie viele Gegenstände wurden bei den Vereinen der ersten drei Bundesligen in Niedersachsen in der vergangenen Spielzeit sichergestellt? Gegenstände Polizei Vereine BL 25 5 2. BL 397 3 381 3. Liga 25 k. A. 9. Wie viele niedersächsische Fans der Kategorien B und C sind der Landesinformationsstelle Sporteinsätze bzw. den lokalen Polizeibehörden nach Ablauf der Saison 2016/2017 bekannt (bitte Aufschlüsselung nach niedersächsischen Vereinen der ersten vier Ligen und Abweichungen zur Vorsaison)? Nachfolgend die mit den vereinsbezogenen Informationspaketen mitgeteilten Einordnungen in die Kategorie B bzw. Kategorie C der jeweiligen Anhängerschaften (Stand: 01.07.2017 bzw. 01.07.2016): Saison 2017/2018 Saison 2016/2017 Kat. B Kat. C gesamt Kat. B Kat. C gesamt Eintracht Braunschweig 280 145 425 300 135 435 Hannover 96 215 280 495 250 150 400 VfL Wolfsburg 80 40 120 80 40 120 VfL Osnabrück 120 60 180 120 60 180 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8526 5 Saison 2017/2018 Saison 2016/2017 Kat. B Kat. C gesamt Kat. B Kat. C gesamt SV Meppen 120 50 170 100 10 110 TSV Havelse 5 0 5 5 0 5 VfB Oldenburg 55 45 100 55 45 100 VfV Hildesheim 10 0 10 10 0 10 gesamt 885 620 1 505 920 440 1 360 10. Kommen Handyortungen und Überwachungen von E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder SMS in Niedersachsen gegenüber Fußballfans zum Einsatz? Die aufgeführten Maßnahmen werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen auch im Kontext Fußball durchgeführt. Auf die Beantwortung der Frage 16 in der Drucksache 17/7664 wird hingewiesen . 11. Gibt es V-Leute in den niedersächsischen Fanszenen? Davon ausgehend, dass mit dieser Fragestellung der Einsatz von Vertrauenspersonen im Kontext Fußball gemeint ist, ist festzustellen, dass ein solcher Einsatz in den niedersächsischen Polizeidirektionen nicht stattfindet. 12. Wie viele Personen aus Niedersachsen sind nach Ablauf der Saison 2016/2017 in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert? (Bitte absolute und prozentuale Abweichung zur Vorsaison nennen.) Mit Stand vom 21.07.2017 sind in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ 939 Datensätze zu Personen aus Niedersachsen gespeichert, davon 772 mit niedersächsischer Vereinszuordnung. Abfragen zu der Datei sind ausschließlich zum aktuellen Datenbestand möglich, insofern ist ein Vergleich zur Vorsaison nicht möglich. 13. Wie viele Personen sind nach Ablauf der Saison 2016/2017 in den drei SKB-Dateien in Niedersachsen gespeichert (bitte absolute und prozentuale Abweichung zur Vorsaison nennen)? Wie in der Beantwortung zu Frage 18 derDrucksache 17/6865 dargestellt, waren mit Stand Oktober 2016 in den SKB-Arbeitsdateien in Braunschweig 256 Personen, in Hannover 798 Personen und in Wolfsburg 185 Personen geführt worden. Aktuell werden in Braunschweig 235 Personen (minus 21 Personen bzw. 8,24 %), in Hannover 964 Personen (plus 166 Personen bzw. 20,8 %) und in Wolfsburg 192 Personen (plus 7 bzw. 3,8 %) geführt . 14. Wie ist der aktuelle Sachstand bei dem Vorhaben der Landesregierung, die drei SKB- Dateien in eine landesweite Datei beim Landeskriminalamt zu überführen? Die Prüfung der Einführung der landesweiten Anwendung „SAFIR-Datensammlung zur Gefahrenabwehr und Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei Sportveranstaltungen (DS Sport)“ bzw. deren Verfahrensbeschreibung sowie Betriebs-, Berechtigungs- und Rollenkonzept durch das Landeskriminalamt Niedersachsen ist nahezu abgeschlossen. In diesen Prozess ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen eingebunden. Mit der Aufnahme des Betriebes ist im Lauf der zweiten Jahreshälfte 2017 zu rechnen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8526 6 15. Wie sieht der weitere Zeitplan der o. g. Überführung der Dateien aus? Nach Abschluss der Prüfung wird dazu ein konkreter Zeitplan erstellt. 16. Wie viele Datensätze wurden unter Berücksichtigung der Gefahrenlage und der Löschfristen in den letzten sechs Monaten aus den SKB-Dateien entfernt? Grundsätzlich erfolgt keine statische Erfassung der Löschung von Datensätzen. Lediglich zu der Datei in Braunschweig ist die Löschung von 21 Datensätzen erfasst. Im Übrigen erfolgen die Prüfungen der gespeicherten Datensätze unter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzes. 17. Gab es bei den drei Dateien in den letzten 24 Monaten Kontrollen der Datenschutzbeauftragten der Behörden bzw. des Landes Niedersachsen oder Beanstandungen durch diese? In den letzten 24 Monaten erfolgten keine Kontrollen der drei Dateien. 18. Wurden die SKB-Dateien an den Standorten Wolfsburg und Braunschweig bisher jemals durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein. 19. Wie viele Auskunftsersuchen und daraus resultierende Korrekturen oder Löschungen gab es in der abgelaufenen Saison bei den drei genannten SKB-Dateien in Niedersachsen ? Im dem Zeitraum wurden in der Polizeidirektion Braunschweig ein Auskunftsersuchen und in der Polizeidirektion Hannover 198 Auskunftsersuchen gestellt. Diese führte nicht zu einer Korrektur oder Löschung eines Datensatzes. 20. Wurden die Verfahrensbeschreibungen der drei SKB-Dateien in den letzten zwölf Monaten verändert (bitte nach geänderten Parametern aufschlüsseln)? Nein. 21. Welche Änderungen ergeben sich bei den Datenspeicherungen in den SKB-Dateien bzw. der geplanten LKA-Datei durch das Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ? Die angeführten Dateien finden ihre Rechtsgrundlage im Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG). Einschlägig sind hier insbesondere die §§ 38 und 39 Nds. SOG. Im Rahmen der EU-Datenschutzreform ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Verordnung (EU) 2016/679 - sowie für den Bereich der Justiz und der Polizei die EU-Datenschutz- Richtlinie (DS-RL) - Richtlinie (EU) 2016/680 - jeweils mit Datum vom 27.04.2016 durch das Europäische Parlament und des Rates beschlossen worden. Die DSGVO gilt ab 25.05.2018, die DS-RL ab 06.05.2018. Das Nds. SOG ist derzeit Gegenstand eines umfassenden Novellierungsverfahrens und befindet sich in den Landtagsberatungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8526 7 Zur Umsetzung der EU-Datenschutzreform hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) des Unterausschusses „Recht und Verwaltung“ des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ (AK II) der Innenministerkonferenz (IMK) mit der Umsetzung der DSGVO und der DS-RL in das nationale Polizeirecht unter Berücksichtigung des Urteils des BVerfG zum BKA-Gesetz vom 20.04.2016 befasst. Der Abschlussbericht vom 24.01.2017 ist vom AK II und der IMK per Umlaufbeschluss (IMK mit Wirkung vom 04.04.2017) zur Kenntnis genommen worden. Die Anpassung des Nds. SOG soll im Anschluss an das laufende Novellierungsverfahren unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser BLAG sowie der inhaltlichen Neugestaltung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes durch Anpassung an die DSGVO eingeleitet werden. Dies wird zu gegebener Zeit u. a. dazu führen, dass alle bestehenden polizeilichen Dateien mit personenbezogenen Daten hinsichtlich eines sich aus der Umsetzung des EU-Datenschutzrechts resultierenden Änderungsbedarfes zu überprüfen sind. 22. Die Innenministerkonferenz hat vor einigen Monaten in Mainz beschlossen, Beförderungsverbote für Fußballfans im öffentlichen Personenverkehr zu befürworten. Welche praktischen Auswirkungen hatte dieser Beschluss in Niedersachsen? Ein Beförderungsausschluss für den Schienenpersonenverkehr wird in der Regel durch die Bundespolizei bei dem jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen angeregt. Für den übrigen öffentlichen Personenverkehr sind derzeit keine Auswirkungen bekannt. 23. Wurde in den letzten 24 Monaten wieder eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Einsatzgeschehen im Fußball eingerichtet und, wenn ja, wie viele Treffen der Gruppe gab es seit 2015 und welche konkreten Empfehlungen oder Beschlüsse wurden dabei getroffen ? Die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Einsatzgeschehen im Fußball in den letzten 24 Monaten ist nicht bekannt. 24. Welche Auswirkungen auf die Sicherheitslage sieht die Landesregierung durch den Aufstieg des SV Meppen gegeben? Infolge des Aufstiegs des SV Meppen nimmt ein weiterer Verein der Region neben den Fußballstandorten Lotte, Münster und Osnabrück am Spielbetrieb der 3. Liga teil. Insofern erfährt die Region den Zuwachs eines weiteren Lokalderbys. Das Verhältnis bestimmter Gruppierungen zwischen den Anhängerschaften aus Meppen und Osnabrück wird als traditionell feindschaftlich bezeichnet. Darüber hinaus kommt es zu einer weiteren Überschneidung von Reisewegen und dem möglichen Aufeinandertreffen der Anhängerschaften verschiedener Vereine im bzw. am Hauptbahnhof Osnabrück . Inwieweit sich konkrete Auswirkungen auf die Sicherheitslage ausschließlich anhand des Aufstieges des SV Meppen ergeben, lässt sich derzeit nicht bestimmen. Sicherlich wird dieses zu weiteren polizeilichen Einsätzen in der Polizeidirektion Osnabrück führen. 25. Auf der in Frage 1 genannten Fachtagung der Gewerkschaft der Polizei erhob der GdP- Landesvorsitzende Dietmar Schilff die Forderung, Fanprojekte finanziell und personell besser auszustatten. Ist die Umsetzung dieser Forderung in Niedersachsen in dieser Legislaturperiode noch vorgesehen, und laufen dazu Gespräche mit DFL, DFB und Kommunen, die durch den Finanzierungsschlüssel an der Mittelaufstockung mitwirken würden? Die Landesregierung sieht in der Arbeit der Fanprojekte einen wichtigen Bestandteil der Gewaltprävention im Zusammenhang mit Fußballspielen in Niedersachsen. In Niedersachsen gibt es fünf Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8526 8 Fanprojekte (Wolfsburg, Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Meppen), die von der Landesregierung in nahezu gleicher Höhe unterstützt werden. Finanziert werden die Fanprojekte je zur Hälfte aus öffentlichen Geldern der Länder und örtlichen Kommunen und zur anderen Hälfte von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB). Die Finanzierung durch das Land Niedersachsen erfolgt zur einen Hälfte aus Mitteln der Finanzhilfe an den Landessportbund und zur anderen Hälfte aus Mitteln der Jugendhilfe. Insgesamt hat sich die finanzielle Situation der Fanprojekte in den letzten Jahren aufgrund der Erhöhung der Anteile von DFL und DFB stark verbessert. Dieses ist auch auf den Einsatz der Landesregierung zurückzuführen. Die Landesregierung wird die bestehenden Fanprojekte auch weiterhin fördern und unterstützen. Soweit künftig darüber hinausgehende Förderbedarfe vorgelegt werden, ist zu prüfen, inwieweit Mittelaufstockungen sachlich begründet sind und ob entsprechende Mittel auch vom Land bereitgestellt werden können. 26. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drucksache 17/8076) hat die Landesregierung die Gründung eines weiteren Fanprojektes in Niedersachsen in Aussicht gestellt. Handelt es sich dabei um den Standort Oldenburg und, wenn ja, wann ist der Start des Projektes geplant? Es handelt sich dabei um die Einrichtung eines Fanprojekts nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit in der Stadt Oldenburg. Mitte August wird darüber im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Oldenburg endgültig entschieden. Gegenwärtig erfolgt bereits eine enge Abstimmung mit der Koordinationsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend. Mit dem Start des Fanprojekts ist, auch aufgrund von Stellenausschreibungen, nicht vor Beginn des Jahres 2018 zu rechnen. 27. Wurden im Innenministerium oder bei der niedersächsischen Polizei die Ergebnisse des Forschungsprojektes SiKomFan besprochen, welche Ende 2016 in Münster vorgestellt wurden, und welche Überlegungen fließen daraus in die Arbeit an Spieltagen ein? Im Rahmen der Präsentation des Forschungsprojektes wurden im Dezember 2016 in Münster die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsfelder und Verwertungsperspektiven dargestellt. Die geplanten Abschlusspublikationen und Handlungsempfehlungen von SiKomFan sollen im Laufe des Jahres 2017 veröffentlicht werden. Nach Vorliegen werden diese im Niedersächsischen Ausschuss Sport und Sicherheit gemeinsam mit den Polizeidirektionen Braunschweig und Hannover, die als assoziierte Partner an dem Forschungsprojekt beteiligt waren, ausgewertet und erörtert. Welche daraus resultierenden Überlegungen in die polizeiliche Bewältigung von Einsatzlagen an Spieltagen einfließen könnten, kann noch nicht beurteilt werden. (Ausgegeben am 04.08.2017) Drucksache 17/8526 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8411 Derbys und Relegation im Fokus: Sicherheitslage in der Fußballsaison 2016/2017 in Nieder-sachsen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport