Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8531 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8440 - Beispiel Grundschule Lemwerder: Neustrukturierung von Schulstandorten als Lösung für das Problem des Lehrermangels? Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.07.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 13.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 03.08.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Am 10.06.2017 berichtete die Nordwest Zeitung (NWZ) darüber, dass die Gemeinde Lemwerder eine Umstrukturierung ihres Grundschulangebots beabsichtige. Die Erst- und Zweitklässler der Grundschule Lemwerder sollen künftig am Standort Deichshausen unterrichtet werden, die Drittund Viertklässler am Standort Lemwerder Mitte. Bislang waren an beiden Schulstandorten der Grundschule Einschulungen möglich. Als Grund für die neue Struktur wird in der NWZ u. a. angeführt, man reagiere „auf den zunehmenden Personalmangel im Lehrerkollegium“. Der kommissarische Schulleiter wird folgendermaßen zitiert : „Diese schnelle Lösung muss nicht aufgrund der Raumnot, sondern vor allem wegen der Personalnot getroffen werden.“ Die Zeitung schrieb weiter: „Durch die Jahrgangsbündelung könnten in Zukunft Klassen zusammengefasst werden. Es würden weniger Lehrer und Klassenräume benötigt.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Lemwerder? Die aktuelle Unterrichtsversorgung der Grundschule Lemwerder zum Schuljahr 2017/2018 stellt sich wie folgt dar: Soll: Grundbedarf 260,0 Stunden; Zusatzbedarf: 71,0 Stunden Ist: 300,5 Stunden BBP: 90,8% Fehl: -30,5 Stunden. Eine Abordnung von der benachbarten OBS Lemwerder (Unterrichtsversorgung 103 % - +13,3 Stunden) mit 28 Unterrichtsstunden ist veranlasst. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8531 2 Die Unterrichtsversorgung der Schule ist insofern auskömmlich, da Grundbedarf und Zusatzbedarf bis auf ein Fehl von 2,5 Stunden gedeckt werden können. 2. Wie hat sich die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Lemwerder im Verlauf des Schuljahrs 2016/2017 entwickelt? Unterrichtsversorgung zum 18.08.2016: Soll: 364 Stunden Ist: 397,5 Stunden BPP: 109,2 % Diff.: +33,5 Stunden Grundbedarf 288 Stunden, Zusatzbedarf: 76 Stunden. Unterrichtsversorgung zum 01.02.2017: Soll: 331 Stunden Ist: 300,5 Stunden BPP: 90,8 % Diff.: - 30,5 Stunden Grundbedarf 260 Stunden, Zusatzbedarf: 71 Stunden. Die Erteilung des Pflichtunterrichts war damit gesichert. Es wurden ab dem 01.02.2017 Vertretungsverträge im Umfang von 57 Stunden genehmigt, da weitere Langzeiterkrankungen im Verlauf des 2. Halbjahres absehbar waren. 3. Wie lauteten laut Endstand der Prognose zum Prognosetermin 01.02.2017 das SOLL, IST und der Bezugswert für die Personalplanung (BPP-Wert) für die Schule? Der Endstand der Prognose zum 01.02.2017 lautete wie folgt: Soll: 331 Stunden Ist: 300,5 Stunden BPP: 90,8 % Diff.: -30,5 Stunden Grundbedarf 260 Stunden, Zusatzbedarf: 71 Stunden. Die Erteilung des Pflichtunterrichts war damit gesichert. 4. Wie viele Lehrkräfte haben im Schuljahr 2016/2017 die Schule verlassen, wie viele wurden im gleichen Zeitraum neu eingestellt? Zum 01.08.2017 wurde eine Lehrkraft versetzt. Es wurde keine Lehrkraft neu eingestellt. 5. Wie viele Lehrerstellen sind zum 2017/2018 für die Schule ausgeschrieben, und wie ist der Stand bei den Einstellungsverfahren? Zum Schuljahr 2017/2018 wurden zwei Lehrerstellen ausgeschrieben, davon konnte bislang keine besetzt werden. Die zweite ausgeschriebene Stelle ist nach aktuellen Planungen obsolet. Durch den Wegzug von Schülerinnen und Schülern konnten nur zwei anstatt wie ursprünglich geplant drei dritte Klassen gebildet werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8531 3 Ein Ausgleich der fehlenden Stunden findet durch eine Abordnung im Umfang von 28 Stunden statt. Damit liegt die Unterrichtsversorgung bei 99,2 %. 6. Seit wann ist die Schulleiterstelle unbesetzt? Die Schulleiterstelle ist seit dem 01.08.2016 kommissarisch besetzt. 7. Wann ist mit einer Neubesetzung der Schulleiterstelle zu rechnen, und wie ist bislang das Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren für die Schulleiterstelle verlaufen? Die Stelle wurde im Schulverwaltungsblatt 01/2017 ausgeschrieben. Eine Bewerbung erfolgte durch den kommissarischen Schulleiter. Die dienstliche Überprüfung fand im Mai 2017 erfolgreich statt. Mit einer Ernennung ist zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 zu rechnen. 8. Inwieweit war die Landesschulbehörde in die schulstrukturellen Veränderungen eingebunden , die die Gemeinde Lemwerder zum kommenden Schuljahr plant? Welche Hinweise oder gegebenenfalls Auflagen wurden dem Schulträger im Zusammenhang mit der Umstrukturierung mit auf den Weg gegeben? Am 29.05.2017 informierte der kommissarische Schulleiter der Grundschule Lemwerder die NLSchB über die geplanten Veränderungen zum kommenden Schuljahr. Bei den geplanten Veränderungen an der Grundschule Lemwerder handelt es sich um Organisationsentscheidungen der Schule, bei der die Rechte des Schulträgers unberührt bleiben. Die NLSchB beantwortete eine Frage der Schule zu Verfahrensfragen. Ein Vertreter der NLSchB nahm am 31.05.2017 an einer Dienstbesprechung der Grundschule Lemwerder zum Thema „Schulentwicklung der Grundschule Lemwerder - Jahrgangsbündelung“ teil. Der Schulträger wurde durch die NLSchB hinsichtlich der infolge der geplanten Veränderungen an der Grundschule Lemwerder erforderlichen Anpassungen der Schulbezirkssatzung beraten. Auflagen wurden dem Schulträger nicht erteilt. 9. Hält es die Landesregierung für einen sinnvollen Weg, dem Problem des Lehrermangels durch Bündelung von Schuljahrgängen an einzelnen Standorten zu begegnen, wie es in Lemwerder künftig der Fall sein soll? Die Pläne zur Bündelung der Jahrgänge an der Grundschule Lemwerder entstanden auf der Grundlage eines sich schon länger in Vorbereitung befindenden Konzepts zur Verbesserung der Unterrichtsqualität. Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität sind aus pädagogischer Sicht zu begrüßen. 10. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung des Schulträgers zur Bündelung von Schuljahrgängen aus pädagogischer Sicht? Durch die Unterstützung der Bündelung von Schuljahrgängen an einem Standort ermöglicht der Schulträger, das System der jahrgangsgemischten Eingangsstufe vertiefend in den unteren Jahrgängen der Grundschule zu implementieren. Auf diese Art und Weise ist z. B. ein schnellerer Austausch (Besprechungsmöglichkeiten) zwischen den Lehrkräften möglich. Weiterhin ermöglicht die Bündelung von Schuljahrgängen in den Jahrgängen 3 und 4 an einem Standort die vertiefende Zusammenarbeit mit der Oberschule und dem Gymnasium. Synergieeffekte können bestmöglich genutzt werden. (Ausgegeben am 07.08.2017) Drucksache 17/8531 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8440 Beispiel Grundschule Lemwerder: Neustrukturierung von Schulstandorten als Lösung für das Problem des Lehrermangels? Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums