Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8533 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8400 - Welche Unterstützung erhält die Hauptschule Nikolaus Kopernikus in Garbsen im Schuljahr 2017/2018? Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 30.06.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 06.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 03.08.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten An der Hauptschule Nikolaus Kopernikus in Garbsen werden 251 Schüler beschult, davon 196 mit Migrationshintergrund. Die Schule liegt in einem „sozialen Brennpunkt“. Vor den Sommerferien hatte die Schule zwei Sprachlernklassen und weitere zehn Einzelstunden für die Förderung von Deutsch als Zweitsprache (DAZ). Insgesamt verfügte die Schule damit im Schuljahr 2016/2017 über 70 Lehrerstunden für die Sprachförderung. Nach einem Bescheid der Landesschulbehörde sollen ab dem kommenden Schuljahr lediglich insgesamt 26 Lehrerstunden für die DAZ-Förderung zur Verfügung gestellt werden. Eine Erhöhung dieser bewilligten 26 Stunden wurde der Schule in Aussicht gestellt, jedoch bis zum Ferienbeginn nicht bewilligt. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist es ein großes Anliegen, den neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen die Sprachförderung zuteilwerden zu lassen, die sie benötigen. Gute Sprachförderung lässt sich nicht an der Anzahl von Sprachlernklassen bemessen. Viele Schulen verzichten bewusst auf die Einrichtung einer Sprachlernklasse und setzen von vornherein auf die Beschulung in Regelklassen zuzüglich Sprachförderung in Sprachlerngruppen. Diese Schulen beantragen Stunden nach 3.3. (Förderkurs „Deutsch als Fremdsprache“ DaZ), 3.4 (Förderunterricht DaZ) oder 3.5 (Sprachförderung nach besonderem Sprachförderkonzept) des RdErl. d. MK v. 01.07.2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ und keine Sprachlernklassen, dabei sind immer die Belange der allgemeinen Unterrichtsversorgung zu beachten. Maßgabe für alle Sprachfördermaßnahmen (auch für Sprachlernklassen) bleibt, die Anteile gemeinsamen Unterrichts in einer Regelklasse - zunächst für die weniger sprachintensiven Unterrichtsfächer - von Beginn an und sukzessive steigend sicherzu- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8533 2 stellen. Das Ziel ist es, durch intensive Sprachförderung die stetig steigende Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse zu gewähren, um so die Integration - insbesondere mit Gleichaltrigen - ebenfalls stetig zu verbessern und damit auch für den Spracherwerb wichtige Sprachvorbilder und das sogenannte Sprachbad zu gewährleisten. Die nachfolgenden Daten stammen aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose. Diese Fachanwendung ist ein Planungsinstrument, das auf Basis der voraussichtlichen Soll-Bedarfe sowie der voraussichtlichen Ist-Veränderungen den jeweiligen Bezugswert für die Personalplanung (BPP) zu einem konkreten Prognosetermin für einzelne Schulgliederungen und Schulen landesweit aggregiert und in der landesweiten Gesamtsumme ermittelt. Dieses Instrument dient dazu, auf Basis der ermittelten Werte eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten vorzunehmen sowie weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen zu planen. Grundsätzlich kann vor Abschluss des Prognosetermins ein Zwischenstand des BPP zu einem bestimmten Datum gegeben werden. Die im Planungsinstrument angegebenen Werte sind von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig und können sich noch mehrfach ändern - sowohl in der landesweiten Summe als auch auf jede einzelne Schule bezogen - und sind nicht vergleichbar mit einem stichtagsbezogenen Unterrichtsversorgungswert . Es handelt sich also bei den Bezugswerten für die Personalplanung um Werte, die auf Basis der bisher bekannten Daten ermittelt werden und die insofern nur eine begrenzte Aussagekraft besitzen. 1. Wie viele Stunden für die Sprachförderung werden zum Schuljahresbeginn 2017/2018 für die Hauptschule Nikolaus Kopernikus in Garbsen bewilligt? Der Nikolaus Kopernikus Hauptschule in Garbsen wurden 30 Stunden für die Sprachförderung (Z. B. 071, Stand 12.07.2017) zum Schuljahrbeginn 2017/2018 bewilligt, zuzüglich vier Stunden nach Zusatzbedarf 401 (Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund).und vier Stunden nach Zusatzbedarf 402 (Std für Schulen in besonderen sozialökonomischen Brennpunkten). 2. Wird die Hauptschule Nikolaus Kopernikus in Garbsen im Schuljahr 2017/2018 beide Sprachlernklassen behalten können? Der Nikolaus Kopernikus Hauptschule in Garbsen wird zum Schuljahr 2017/2018 eine Sprachlernklassen führen. Für eine zweite Sprachlernklasse waren zum Zeitpunkt der Beantragung die erlasslichen Voraussetzungen nicht gegeben, da die Schülermindestzahl nicht erreicht war und/oder sich die Schülerinnen und Schüler bereits über ein Jahr im deutschen Bildungssystem befanden. Der Besuch einer Sprachlernklasse dauert laut Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 in der Regel ein Jahr (vgl. Abschnitt 3.2.3). Am Ende steht der Übergang der Schülerin bzw. des Schülers in den Regelunterricht. Ein verlängerter Aufenthalt in einer Gruppe ohne deutschsprachige Kinder und Jugendliche erleichtert den Erwerb der deutschen Sprache nicht, sondern erschwert diesen und ist nicht integrationsförderlich. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird insofern verwiesen. 3. Wird die Hauptschule Nikolaus Kopernikus in Garbsen im Schuljahr 2017/2018 Sonderpädagogen für den Unterricht der Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Emotionaler und Sozialer Entwicklung erhalten? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Der Hauptschule Nikolaus Kopernikus werden im Schuljahr 2017/2018 gemäß derzeitigem Planungsstand Stunden von Förderschullehrkräften für den Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Umfang von 35 Stunden zur Verfügung gestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8533 3 4. Wann wird die Schule über die tatsächliche Bewilligung der Förderstunden für das Schuljahr 2017/2018 informiert? Die Schule wurde bereits telefonisch über die Bewilligung der Zuweisung im Rahmen der Sprachförderung informiert. (Ausgegeben am 07.08.2017) Drucksache 17/8533 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8400 Welche Unterstützung erhält die Hauptschule Nikolaus Kopernikus in Garbsen im Schuljahr 2017/2018? Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums