Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8564 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8427 - Sonderpädagogen für niedersächsische Schulen Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 06.07.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 12.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 09.08.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Aufgrund der Inklusion sind Sonderpädagogen und entsprechend fort- und weitergebildete Lehrkräfte derzeit stark gefragt. Beim Landesverbandstag des Verbands Sonderpädagogik (vds) am 20. Oktober 2016 sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt nach Angabe der Kreiszeitung: „Die Sonderpädagogik war nie wichtiger als heute, und das wird sie auch bleiben.“ Dennoch bleiben nach Angaben von Schulen zahlreiche Stellen für Sonderpädagogen unbesetzt, und die Landesregierung plant, Stellen für Sonderpädagogen mit Nichtlehrkräften zu besetzen. 1. Wie viele Sollstunden sind den allgemeinbildenden Schulen für sonderpädagogische Zusatzbedarfe (bitte nach Zusatzbedarfen aufgeschlüsselt und als Summe) für das 1. Halbjahr 2017/18 bewilligt, und wie viele dieser Lehrerwochenstunden werden tatsächlich durch Abordnungen an die allgemeinen Schulen abgebildet? Bitte gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von izn-stabil beantworten. Die Fachanwendung izn-Stabil dient dazu, bezogen auf einen zurückliegenden Stichtag zu Beginn eines jeden Schuljahres die Unterrichtsversorgung des jeweiligen Schuljahres zu ermitteln. Dabei werden u. a. Lehrkräfte-Soll-Stunden, Lehrkräfte-Ist-Stunden und auch Daten bezüglich sonderpädagogischer Zusatzbedarfe erhoben. Der Stichtag der Erhebung der Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2017/2018 ist der 17.08.2017. Das heißt, dass die Fachanwendung izn-Stabil erst nach dem Stichtag 17.08.2017 die erfragten Werte für das Schuljahr 2017/2018 abbilden kann. Die Höhe der erfragten sonderpädagogischen Zusatzbedarfe im Schuljahr 2017/2018 ist von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig und ändert sich bis zum Schuljahresbeginn noch mehrfach. Beim Gros dieser Zusatzbedarfe erfolgt die Stundenzuweisung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde schülerbezogen nach Unterstützungsbedarf. Eine verlässliche, aussagekräftige Datenlage hierzu wird sich somit erst mehrere Wochen nach Beginn des Schuljahres abzeichnen . 2. Wie viele der unter 1. genannten abgebildeten Stunden werden von Hilfskräften geleistet ? Der Begriff „Hilfskräfte“ ist unpräzise und wird von der Landesregierung nicht verwendet. Es ist anzunehmen , dass hier Pädagogische Mitarbeiter gemeint sind, die generell nicht unterrichtend tätig sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8564 2 3. Wie viele Sollstunden pro Woche ergeben sich laut aktueller Auswertung des izn-stabil- Prognoseverfahrens im 1. Halbjahr 2017/18 für die öffentlichen Förderschulen (Grundund Zusatzbedarf), und wie hoch sind die aktuellen Ist-Stunden? Sofern mit den zuletzt genannten „aktuellen Ist-Stunden“ die Ist-Stunden des aktuellen Schuljahres 2016/2017 gemeint sind, wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Statistische Schuldaten“ in der Drs. 17/7538 verwiesen. Die Fachanwendung izn-Stabil-Prognose ist ein Planungsinstrument, das auf Basis der voraussichtlichen Soll-Bedarfe sowie der voraussichtlichen Ist-Veränderungen den jeweiligen Bezugswert für die Personalplanung (BPP)1 zu einem konkreten Prognosetermin für einzelne Schulgliederungen und Schulen landesweit aggregiert und in der landesweiten Gesamtsumme ermittelt. Dieses Instrument dient dazu, auf Basis der ermittelten Werte eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten vorzunehmen sowie weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen zu planen. Die Fachanwendung izn-Stabil-Prognose erfasst und verarbeitet ausschließlich Daten zur Personalplanung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Mit Stand vom 12.07.2017 wies die Fachanwendung izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2017 an öffentlichen Förderschulen 76 006,4 Lehrkräfte-Soll-Stunden aus, denen 71 119,9 Lehrkräfte-Ist-Stunden gegenüberstanden. Es handelt sich bei diesen Prognosewerten um Werte, die auf Basis der bisher bekannten Daten ermittelt werden und die insofern nur eine sehr begrenzte Aussagekraft besitzen. 4. Wie viele der unter 3. genannten aktuellen Iststunden werden von Hilfskräften geleistet ? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Wie hoch ist die Summe der zu unterrichtenden Lehrerwochenstunden der im niedersächsischen Schuldienst aktuell beschäftigten Sonderpädagogen abzüglich der Stunden, die nicht für Unterricht aufgewendet werden (beispielsweise Anrechnungs- und Entlastungsstunden , Freistellungen und Abordnungen für außerunterrichtliche Tätigkeiten)? Zum Stichtag 18.08.2016 wurden an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen insgesamt 118 323,3 Lehrer-Ist-Stunden durch Förderschullehrkräfte (einschließlich eigenverantwortlichem Unterricht durch Förderschullehrkräfte im Vorbereitungsdienst) oder Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation „sonderpädagogische Förderung“ erteilt. Desweitern wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Förderschullehrkräfte an niedersächsischen Schulen“ in der Drs. 17/8338 verwiesen. Daten zu Lehrer-Ist-Stunden von Sonderpädagogen an berufsbildenden Schulen liegen dem MK nicht vor. 6. Wie groß sind die aktuellen Studienkapazitäten für das Lehramt Sonderpädagogik an den niedersächsischen Hochschulen? Bitte nach Hochschule und Förderschwerpunkt auflisten. Die Universitäten Hannover und Oldenburg stellen zum Studienjahr 2017/2018 jeweils 230 Studienplätze (Fachfälle) für die auf ein Lehramt Sonderpädagogik vorbereitenden Bachelorstudiengänge bereit; die Aufnahme von Studierenden erfolgt jeweils zum Wintersemester. Die Masterstudiengänge für das Lehramt Sonderpädagogik sind zulassungsfrei, sodass alle entsprechend qualifizierten Bachelorabsolventinnen und -absolventen einen entsprechenden Masterstudienplatz erhalten . 1 Der Bezugswert für die Personalplanung ergibt sich aus dem Quotienten von Lehrkräfte-Ist-Stunden und Lehrkräfte-Soll-Stunden in Prozent im Planungsinstrument. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8564 3 Eine Aufteilung der Anfängerkapazitäten nach Förderschwerpunkten findet an beiden Standorten nicht statt. 7. Wie viele Referendare mit einem sonderpädagogischen Schwerpunkt werden derzeit an niedersächsischen Studienseminaren ausgebildet? Bitte nach Förderschwerpunkten und Studienseminaren getrennt auflisten. Studienseminar Förderschwerpunkt Anzahl der Auszubildenden mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt Lüneburg Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 35 Förderschwerpunkt Sprache 17 Förderschwerpunkt Lernen 44 Förderschwerpunkt Hören 4 Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung 11 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung 25 Förderschwerpunkt Sehen 3 Gesamt 139 Osnabrück Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 46 Förderschwerpunkt Sprache 8 Förderschwerpunkt Lernen 75 Förderschwerpunkt Hören 1 Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung 27 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung 57 Förderschwerpunkt Sehen 0 Gesamt 214 Braunschweig Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 22 Förderschwerpunkt Sprache 26 Förderschwerpunkt Lernen 53 Förderschwerpunkt Hören 1 Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung 6 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung 38 Förderschwerpunkt Sehen 0 Gesamt 146 Hannover Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 29 Förderschwerpunkt Sprache 37 Förderschwerpunkt Lernen 87 Förderschwerpunkt Hören 0 Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung 13 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung 54 Förderschwerpunkt Sehen 0 Gesamt 220 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8564 4 8. Wie hoch ist der Numerus clausus? Bitte für jedes Fach und jede Hochschule einzeln anführen. Die Masterstudiengänge für das Lehramt Sonderpädagogik sind aktuell und aufgrund des geleisteten Ausbaus zulassungsfrei, sodass alle entsprechend qualifizierten Bachelorabsolventinnen und -absolventen einen Masterstudienplatz erhalten. Die Grenznoten, mit denen Bewerberinnen und Bewerber im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik noch zugelassen werden, liegen im Wintersemester 2016/2017 an der Universität Hannover bei 2,3 und an der Universität Oldenburg bei 2,0. 9. Plant die Landesregierung einen Ausbau der Studienplatzkapazitäten und, wenn ja, in welchem Umfang und für welche Förderschwerpunkte Das MWK hat eine Verdopplung der Studienplätze für das Lehramt Sonderpädagogik - gegenüber dem Basisjahr 2013/2014 - an den Universitäten Oldenburg und Hannover beschlossen und diese gemeinsam mit den Universitäten umgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Antworten der Landesregierung in den Drs. 17/3990, 17/6373 neu sowie 17/8338 verwiesen. (Ausgegeben am 11.08.2017) Drucksache 17/8564 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8427 Sonderpädagogen für niedersächsische Schulen Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums