Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8569 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8445 - Umsetzung des Masterplans Ems 2050 in der Gemeinde Westoverledingen - Tidepolder Coldemüntje Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 07.07.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 13.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 09.08.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten Durch den Masterplan Ems 2050 sollen die ökologischen und ökonomischen Interessen an der Ems in Einklang gebracht werden. Ein Schwerpunkt der ökologischen Maßnahmen ist, verlorengegangene Lebensräume am Fluss wiederherzustellen. Einer der Versuche, naturnahe, auentypische Lebensräume wiederherzustellen, soll im Bereich des ehemaligen Emsbogens bei Coldemüntje in der Gemeinde Westoverledingen verwirklicht werden. Für den Bau des Polders müssen rund 340 000 m³ Baggergut abtransportiert werden. Es werden derzeit Konzepte entwickelt, wie die Belastung der Anlieger durch den Abtransport möglichst weit minimiert werden kann. Unter anderem könnten laut Vortrag vom 21.02.2017 in der AG Wasserbauliche Maßnahmen in Hannover 150 000 m³ im Plangebiet belassen werden. Die verbleibenden 190 000 m³ sollen, wie vom NLWKN in einer öffentlichen Sitzung der Fachausschüsse für Hochbau sowie Umwelt- und Naturschutzfragen der Gemeinde Westoverledingen ausführte, mit zehn Lastkraftwagen -Gespannen zu je 2 000 m³ Klei und Sand pro Tag abtransportiert werden. Damit ergäben sich rund 150 Fahrten pro Tag über den Zeitraum der voraussichtlichen Bauzeit von einem Jahr. Alternative Transportmittel in Form von Bahn, Schifftransport und Spülrohrleitung scheiden nach Aussagen der Vertreter des NLWKN aus. (Neue Osnabrücker Zeitung vom 17.02.2017) In der Ausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 28.11.2017 heißt es zum Abtransport des Baggergutes: „Der mit der Planung beauftragte Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft , Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geht aktuell davon aus, dass das Material innerhalb eines 5 km breiten Radius zunächst abgelagert werden kann, da konkrete Baumaßnahmen noch nicht anstehen und das Material auch noch trocknen muss.“ Weiter heißt es auf den Seiten unter www.masterplan-ems.info, für die u. a. das Land Niedersachsen als Anbieter aufgeführt wird und vertretungsberechtigte Person der Landesbeauftragte Franz- Josef Sickelmann ist: „Die Gemeinde Westoverledingen wird laufend informiert“. Der Lenkungsausschuss zum Masterplan Ems 2050 hat Ende Januar 2017 die Umsetzung des Projekts entschieden. Die Federführung für die Planung und gegebenenfalls die spätere Umsetzung dieser Maßnahme hat der NLWKN, Geschäftsbereich Naturschutz der Betriebsstelle Brake- Oldenburg. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8569 2 Vorbemerkung der Landesregierung In Artikel 12 des Masterplan Ems 2050 wurde die Planung zur Schaffung auentypischer Lebensräume im Bereich der Emsschleife bei Coldemüntje unter Erhalt der bestehenden Schutzdeichlinie festgelegt. Die Maßnahme soll bis 2020 umgesetzt werden. Damit sollen Lebensräume wiederhergestellt werden, die in den letzten Jahrzehnten an der Ems nach und nach verschwunden sind. Die durchstochene und später eingedeichte Emsschleife bei Coldemüntje zählt dazu und soll wieder der Tidedynamik unterworfen werden. Favorisiert wird eine Lösung, bei der ein Einlassbauwerk im Emsdeich das binnenseitige, ca. 36 ha große Gebiet nach vorgegebenen Kriterien wieder anbindet. Der NLWKN hat dazu im November 2016 eine Machbarkeitsstudie vorgelegt, die über das Internet seit Februar 2017 allgemein zur Verfügung steht (www.masterplan-ems.info). Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie hat im Januar 2017 der Lenkungskreises Ems auf seiner dritten Sitzung den NLWKN mit der Erstellung von Antragsunterlagen für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren zum Tidepolder Coldemüntje beauftragt. Mit gleichem Beschluss wurde der Landkreis Leer gebeten, das Antragsverfahren durchzuführen, damit rechtzeitig mit dem Bau begonnen und dieser 2020 fertiggestellt werden kann. Geplant ist, im Herbst 2017 den Antrag auf die wasserrechtliche Genehmigung dem Landkreis Leer vorzulegen. Nach Vorliegen der Genehmigung soll im August 2018 mit dem Bau begonnen werden, damit dieses Ziel erreicht werden kann. Die gegenwärtigen Kosten werden auf ca. 7 Millionen Euro geschätzt. 1. Sind die Bedenken und Anregungen aus der Gemeinde Westoverledingen der Landesregierung bekannt? Wurden und werden diese bei den Überlegungen berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form wurde den Bedenken und Anregungen konkret Rechnung getragen (bitte Beispiele benennen)? Der NLWKN ist mit der Planung zum Tidepolder Coldemüntje vom MU beauftragt und hat in mehreren Gesprächen/Sitzungsteilnahmen in der Gemeinde Westoverledingen, letztmalig am 20.06.2017 im Ausschuss für Umweltfragen und Naturschutz, über den aktuellen Sachstand der Planungen, insbesondere hinsichtlich des neuen Bodenverbringungskonzeptes, informiert. Die Bedenken und Anregungen zum Transport und Verbleib des Aushubs sind somit bekannt und wurden durch die Aktualisierung des Bodenverbringungskonzeptes berücksichtigt: – Danach ist geplant, ca. 130 000 m3 Boden im Polder selbst zu belassen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Sand und Oberboden. – Das restliche zu verbringende deichbaufähige Bodenmaterial (ca. 210 000 m3) eignet sich zur Unterbringung auf landwirtschaftliche Nutzflächen zum Zweck der Bodenverbesserung. Flächenangebote dazu liegen vor und werden aktuell verhandelt. Ein Teil davon, ca. 75 000 m3, soll zudem für anstehende Deichbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. – Auf Grundlage des aktuellen Bodenverbringungskonzeptes wird der Transport von Bodenmaterial innerhalb des Gemeindegebiets fast ausschließlich in unbewohnten Bereichen stattfinden. 2. In welcher Form und Regelmäßigkeit wird die Gemeinde Westoverledingen über den Fortgang der Planungen zur Maßnahme „Tidepolder Coldemüntje“ informiert und in die vorbereitenden Untersuchungen und Abwägungen konkret eingebunden? Wie viele Treffen der Lenkungsgruppe hat es seit dem Beschluss des Masterplans Ems 2050 gegeben ? Zu wie vielen dieser Treffen wurden Vertreter der Gemeinde eingeladen? Wurde die Gemeinde schriftlich über die Ergebnisse jedes Treffens informiert? Die Gemeinde Westoverledingen ist im Hinblick auf die Planung zum Tidepolder Coldemüntje frühzeitig beteiligt worden, erstmalig Anfang Juni 2015 zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie, die seit Februar 2017 allgemein verfügbar ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8569 3 Daran anschließend sind seitens des NLWKN, wie bereits zu Frage 1 dargelegt, mehrere Gespräche oder Sitzungsteilnahmen in und direkt mit der Gemeinde Westoverledingen erfolgt. Der Lenkungskreis Ems hat einschließlich der konstituierenden Sitzung dreimal getagt. Die Gemeinde Westoverledingen hat an diesen Sitzungen nicht teilgenommen. Allerdings hat sie zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten an den letzten drei Sitzungen (28.11.2016, 22.02.2017 und 30.05.2017) des zuständigen Arbeitskreises „Wasserbauliche Maßnahmen/Weitere Maßnahmen und Konzepte“ teilgenommen. Dort ist insbesondere der Verbleib des Bodenmaterials besprochen worden. In der Sitzung am 28.11.2016 hatte darüber hinaus die Gemeinde Westoverledingen einen Fragenkatalog aus einer Anwohnerversammlung übereicht (siehe Antwort zu Frage 3). 3. Sind der Landesregierung die von der Gemeinde Westoverledingen eingereichten Fragen an den NLWKN bekannt? Wie nimmt die Landesregierung Stellung zu dem Hinweis der Gemeinde, dass die vorgebrachten Fragen unzureichend beantwortet wurden? Ja. Die Gemeinde Westoverledingen war zur Sitzung des Arbeitskreises „Wasserbauliche Maßnahmen “ am 28.11.2016 eingeladen und hat dort ein Schreiben vom 25.11.2016 überreicht, in dem eine Reihe von Fragen zum geplanten Tidespeicher Coldemüntje dargelegt worden sind. Dieser Fragenkatalog ist umfassend geprüft und die schriftliche Beantwortung ist vom MU der Gemeinde am 09.12.2016 übersandt worden. Dabei wurde auch mitgeteilt, dass weiterhin eine unmittelbare Einbindung der Gemeinde Westoverledingen im Rahmen der Beratungen über die verschiedenen Transportalternativen, auch im Hinblick auf die vorhandenen massiven Bedenken in der Bevölkerung vor Ort, zwingend notwendig erscheint und die weitere Beteiligung der Gemeinde an den Beratungen des zuständigen Arbeitskreises zu diesem Thema gewährleistet wird (s. Antwort zu Frage 2). 4. Wurde eine direkt an den Tidepolder grenzende Unterbringungsmaßnahme für das Aushubmaterial geprüft und wurden hierfür gegebenenfalls Gespräche mit Eigentümern geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Ja. Eigentümer haben sich beim NLWKN gemeldet und ihre Flächen zum Zweck einer Bodenverbesserung angeboten. 5. Wurden die alternativen Transportmittel Bahn, Schiff und Spülrohrleitung zum Abtransport des Baggerguts durch die Landesregierung geprüft? Bereits bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie und den daran anschließenden Diskussionen im Arbeits- und im Lenkungskreis sind alternative Transportmittel geprüft und im Ergebnis vorgestellt worden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Machbarkeitsstudie ist der NLWKN davon ausgegangen, dass es keine realistischen alternativen Transportmöglichkeiten gibt für das dort anstehende Aushubmaterial . Hinsichtlich einer zeitnahen Wiederverwendung im Deichbau ist nur der Trockenabbau möglich. a) Wenn ja, kann die Landesregierung die vom NLWKN getätigte Aussage, dass alternative Transportmöglichkeiten ausscheiden, bestätigen? Ja, der Lenkungskreis ist diesem Ergebnis aus der Machbarkeitsstudie gefolgt. b) Falls die Landesregierung die Aussage bestätigt: Auf welche Ergebnisse stützt die Landesregierung diese Bestätigung (bitte die detaillierten Ergebnisse und Vergleiche der Transportmöglichkeiten ausführen)? Aufgrund verschiedener Aspekte, beispielsweise der aktuellen Beschädigung der Friesenbrücke Weener, aber auch der Bedenken der Anwohner bzw. der Gemeinde Westoverledingen wurden die Prüfungen und deren Ergebnisse zu alternativen Transportmöglichkeiten nochmals detaillierter ausgeführt und im Arbeitskreis „Wasserbauliche Maßnahmen“ vorgestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8569 4 Bahn: Ein Transport über den Schienengüterverkehr wurde in Zusammenarbeit mit der DB Cargo AG überprüft. Die Transportabwicklung könnte über die Strecke Weener-Ihrhove erfolgen. Allerdings müssten dafür zwei Umschlagbahnhöfe errichtet werden und das weichere Material (Klei) müsste vor dem Transport erst abtrocken (zusätzliche Kleimiete). Spezielle Container würden zudem nötig, die auf der Baustelle beladen und mithilfe von Lkw zur Beladestation über die Kreisstraße (K 22) transportiert sowie mit einem Kran umgeschlagen werden müssten. Die daraus resultierenden Lkw- Transporte würden wieder zulasten der Anwohner gehen. Ein ähnlicher Aufwand ist auch an einer möglichen Entladestation zu erwarten. Schiff: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde bereits überprüft, ob es Möglichkeiten zum seeseitigen Abtransport des Aushubs gibt. Die Neuanlage eines Anlegers unmittelbar am Tidepolder wurde seitens der WSV als nicht genehmigungsfähig eingestuft (schmaler Emsquerschnitt im Kurvenbereich ). Im Hinblick auf bereits bestehende Anleger bei der Friesenbrücke wird auf die Antwort zur nachfolgenden Frage 6 verwiesen. Spülen: Das Plangebiet ist ein weitestgehend trockener Standort. Für eine hydraulische Förderung des Aushubmaterials benötigt z. B. ein Hopperbagger eine große Wasserfläche, die zunächst durch eine Baggerkolonne hergestellt werden muss (doppelte Baustelleneinrichtung). Durch die Vermischung des Bodens mit Wasser im Verhältnis 1:10 (340 000 m3 3,4 Millionen m3 Spülmaterial) würden große Spülflächen zur Unterbringung benötigt. Da auf bestehende Spülfelder nicht zurückgegriffen werden kann, würde ein hoher Bedarf an landwirtschaftlichen Nutzflächen entstehen. Für eine unmittelbare Nutzung auf landwirtschaftlichen Flächen ist ausschließlich Klei von Interesse . Eine Separation der einzelnen Bodenfraktionen wäre jedoch durch die Anwendung eines Spülverfahrens ausgeschlossen. Zudem ist bei einem Bodenausbau durch Spülen die notwendige Profilierung im Polder ebenfalls ausgeschlossen und ausschließlich durch einen Trockenabbau herstellbar. 6. Laut NLWKN scheidet ein Abtransport des Aushubmaterials per Schiff auch aufgrund fehlender Anleger, für die an entsprechender Stelle keine Genehmigung möglich wäre, aus. Ist dem NLWKN bekannt, dass Anleger nördlich der Friesenbrücke vorhanden sind, die von der Gemeinde Westoverledingen als geeignet eingestuft werden? Wie bewertet die Landesregierung diese Option? Die Anleger nördlich der Friesenbrücke sind dem NLWKN bekannt und wurden im Hinblick auf eine entsprechende Nutzung der WSV zur Prüfung vorgelegt. Es handelt sich bei diesen Anlegern aber lediglich um Spülanleger. Eine Nutzung wie sie für den Abtransport des Aushubmaterials erforderlich wäre, erfordert einen kompletten Neubau eines Anlegers und wird auch aufgrund der Lage (schmaler Emsquerschnitt im Kurvenbereich) dort durch die WSV ausgeschlossen. 7. Stimmt die in der Ausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung durch Vertreter des NLWKN genannte Zahl von 150 Fahrten pro Tag, die zu erwarten sind? Im Rahmen der Konzeptumstellung ist geplant, das Bodenmaterial teilweise im Plangebiet zu belassen und darüber hinaus zur Verbesserung auf landwirtschaftliche Flächen aufzubringen, die sich direkt oder unmittelbar am Polder befinden. Gleiches gilt auch für die Deichbaumaßnahmen vor Ort mit ca. 75 000 m3 Klei. Daher verringert sich die Gesamtzahl der Fahrten, da mehr Material im Polder bleibt. Die Tagesfahrten (150) bleiben gleich. Allerdings finden diese Fahrten nur außerhalb der Wohnbebauung statt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8569 5 8. Durch welche Maßnahmen plant der NLWKN Störungen und Beeinträchtigungen von betroffenen Anwohnern durch den Lastkraftwagenverkehr möglichst weit zu minimieren ? Durch das aktuelle Bodenverbringungskonzept (Stand: Juni 2017) finden, wie bereits dargelegt, keine Lkw-Transporte durch die anliegenden Dörfer statt. Um den Verkehr auf der K 22, wo Lkw-Verkehr erlaubt ist und auch erfolgt, grundsätzlich so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, sollen die Strecken zu den landwirtschaftlichen Flächen minimal gehalten werden. 9. Erkennt die Landesregierung die von den Anwohnern vorgebrachten Bedenken und die Gefahr einer durch die Belastung der Anwohner resultierenden sinkenden Akzeptanz für den Masterplan Ems 2050 an? Ja. 10. Plant das NLWKN innerhalb eines 5 km breiten Radius Zwischenlager zur Ablagerung des Baggergutes? Ca. 75 000 m3 deichbaufähiger Klei soll im Zuge einer Maßnahme der Overledinger Deichacht zur Verfügung gestellt werden. Nur wenn der Abbau mit der Nutzung nicht oder nur zum Teil synchronisiert werden kann, wird dieser ebenfalls in unmittelbarer Nähe zum Polder zwischengelagert werden . 11. Ist bekannt, dass die Gemeinde Westoverledingen die Einrichtung von Zwischenlagern weder in einem Suchradius von 5 noch 10 km ablehnt? Wie nimmt die Landesregierung Stellung hierzu? Ja. Die Ablehnung des Suchradius ist bekannt und bezieht sich wohl ausschließlich auf die Ablehnung des Transports des Aushubmaterials und dessen Effekte auf die Anwohner der Gemeinde. Alternativen und Minimierungsmaßnahmen sind geprüft (siehe Antworten zu den Fragen 5, 6 und 8) und sind soweit möglich durch die Aktualisierung des Bodenverbringungskonzeptes berücksichtigt worden. Die verbleibenden Lkw-Transporte sind unvermeidbar zur Herstellung des Polders und werden möglichst geringgehalten. 12. Werden, wie in Aussicht gestellt, 150 000 m³ Aushubmaterial im Plangebiet belassen? Wenn ja, wann und wie wird die dafür erforderliche Eindeichung von 3 bis 4 m umgesetzt ? Nach dem aktuellen Bodenverbringungskonzept ist geplant, ca. 130 000 m3 im Polder zu belassen. Die bestehenden randlichen Strukturen der ehemaligen Hauptdeichlinie (vor Abtrennen der Emsschleife ) werden aufgegriffen und teilweise bis zu 1,50 m erhöht. Auf den randlichen Flächen werden Erdhügel von ca. 2 m Höhe (entspricht max. +4,00 m NHN) um den neuen Gewässerlauf angelegt. 13. Ermöglicht die Landesregierung eine in die Maßnahme integrierte Umsetzung aller auf dem Gemeindegebiet angestrebten Deichbaumaßnahmen? Wenn ja, wann, und wie erfolgt die Planung hierzu? Wenn nein, warum nicht? Der Auftrag an den NLWKN beinhaltet zum Tidepolder Coldemüntje ausschließlich eine Lösung zum Transport und Verbleib des Aushubmaterials. Mit aktuellem Konzept sind 75 000 m3 Klei zur nachhaltigen Verwendung im Deichbau möglich und können zur Verfügung gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass eine zeitliche Synchronisierung von Abbau im Tidepolder und Einbau im Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8569 6 Deichfuß unproblematisch ist. Entsprechende Gespräche werden mit dem Landkreis Leer als Planer sowie der Overledinger Deichacht geführt. 14. Hat die Landesregierung Optionen durch Aufbringung von Schlick auf angrenzende landwirtschaftliche Flächen eingeplant? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus? Wenn nein, warum wurden diese bisher nicht eingeplant? In unmittelbarer Nähe liegende landwirtschaftlich genutzte Flächen sind Hauptbestandteil des aktuellen Bodenverbringungskonzepts. Auf diesen Flächen wird das Aushubmaterial zur Bodenverbesserung genutzt werden. Dabei handelt es sich ausschließlich um Klei und nicht um Schlick. 15. Laut Gemeinde Westoverledingen kommt es schon heute beim Abtransport von gespültem Sand im Auftrag des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) zu erheblichen Schäden an der Kreisstraße und dem Bankett. a) Ist der Landesregierung dies bekannt? b) Sind nach Ansicht der Landesregierung weitere Schäden durch die verhältnismäßig deutlich größere Zahl an Fahrten zum Abtransport des Aushubmaterials zu erwarten? c) Wenn ja, wann, und wie werden diese behoben? Es ist bekannt, dass die bestehende Kreisstraße K 22 für Lkw-Fahrten von Dritten, z. B. für Sandtransporte des WSA, genutzt wird. Im Rahmen des erforderlichen Transports von Aushubmaterial aus dem Polder kann nicht ausgeschlossen werden, dass es während der Baumaßnahme zu Schäden an der Straße (K 22) kommt. In den Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren zur Baumaßnahme, das durch den Landkreis Leer erfolgt, werden auch die Belange des Straßenverkehrs darzustellen und zu bewerten sein. Vorab ist vorgesehen, dass die Fahrtrouten im Rahmen einer Beweissicherung bereits begutachtet werden sollen. Im Anschluss an die Baumaßnahme werden die Straßen erneut überprüft und gegebenenfalls verursachte Schäden behoben. 16. Teilt die Landesregierung die Bedenken des Gemeinde Westoverledingen, dass auch in Coldemüntje eine kurzfristige Verschlickung wie bei anderen schlickbelasteten Projekten an der Ems zu erwarten ist? Wenn nein, kann die Landesregierung versichern, dass die Maßnahme nachhaltig ist und auch ein Rückspülen des Schlicks in die Ems ausgeschlossen ist? Nein. Der Tidepolder Coldemüntje ist eine Naturschutzmaßnahme zur ästuartypischen Entwicklung und ist nicht direkt an die Ems angeschlossen. Zur Verhinderung einer signifikanten Verschlickung im Polder sind der Bau eines Absetzbeckens - welches vor dem geplanten Prielsystem installiert wird - sowie entsprechende Bauwerke vorgesehen. Durch die Steuerung ist gewährleistet, dass ein Einlass von Emswasser aus der obersten Wasserlamelle in der schwebstoffärmsten Zeit stattfindet. Sofern dennoch eine Unterhaltung des Absetzbeckens erforderlich wird, soll der Emsschlick im Absetzbecken wieder in Suspension gebracht und gegebenenfalls mittels Pumpe durch das Bauwerk in die Ems zurückgeleitet werden. (Ausgegeben am 14.08.2017) Drucksache 17/8569 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8445 Umsetzung des Masterplans Ems 2050 in der Gemeinde Westoverledingen - Tidepolder Coldemüntje Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz