Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8599 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8475 - Arbeitsbelastung beim Landgericht Verden - Wie plant die Landesregierung das Landgericht zu entlasten? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 17.07.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 19.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 18.08.2017, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Ein Artikel der Kreiszeitung vom 07.06.2017 thematisiert den Strafprozess einer Massenschlägerei auf dem Weihnachtsmarkt in Verden im Jahr 2013. Der Prozess wurde zunächst vom Verdener Schöffengericht in die 2. Kammer des Landgerichts überwiesen. Diese Kammer jedoch verwies den Fall zurück an das Schöffengericht, bis sich das Oberlandesgericht einschaltete und feststellte, dass die 2. Kammer des Landgerichts für diesen Fall zuständig sei. Die 2. Kammer verwies anschließend den Fall an die 1. Kammer des Landgerichts , und nach einem weiteren Hin und Her zwischen den beiden Kammern übernahm die 1. Kammer des Landgerichts die Zuständigkeit für diesen Prozess, konnte ihn allerdings aufgrund von Überlastung nicht behandeln. Wann das Verfahren wieder aufgenommen wird, ist daher unklar. Die Redaktion der Kreiszeitung fragte beim Justizministerium an, mit welchen Maßnahmen man der Überlastung des Landgerichts Abhilfe schaffen kann. Die Landesregierung beantwortete die Anfrage damit, dass die Justiz in Niedersachsen gut aufgestellt sei. Mithilfe des Personalbedarfsbemessungssystems „Pebb§y“ ließe sich eine für Niedersachsen unterdurchschnittliche Personalauslastung des Landgerichts Verden ermitteln. Außerdem werden aktuell 622,50 neue Stellen im niedersächsischen Justizapparat vergeben, um die Arbeit noch besser bewältigen zu können. Vorbemerkung der Landesregierung Die Hauptverhandlung über das in der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung genannte Verfahren sollte nach der ursprünglichen Planung des Landgerichts Verden im Oktober 2017 beginnen . Diese Planung kann nicht realisiert werden, weil die zuständige Strafkammer derzeit überdurchschnittlich viele Haftsachen zu bearbeiten hat. Diese Verfahren müssen im Hinblick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Beschleunigungsgebots in Haftsachen vorrangig bearbeitet werden. Bei dem in der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung genannten Verfahren handelt es sich demgegenüber um eine Nicht-Haftsache, die allerdings wegen zahlreicher Beteiligter und Zeugen sehr umfangreich ist und deshalb nicht kurzfristig zusätzlich terminiert werden kann. Das Präsidium des Landgerichts Verden hat bereits mit Beschluss vom 28.02.2017 den Arbeitskraftanteil in den Strafkammern um 0,5 AKA erhöht und zum Zwecke des Belastungsausgleichs u. a. ein umfangreiches Betrugsverfahren von der 1. Großen Strafkammer auf die 2. Große Strafkammer als Auffangkammer übertragen. Sollte sich in der 1. Großen Strafkammer auch in den kommenden Wochen keine zeitnahe Terminierungsmöglichkeit ergeben, wird das Präsidium nach Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8599 2 Mitteilung des Landgerichts Verden kurzfristig über eine Übertragung des Strafverfahrens auf eine andere Strafkammer entscheiden. Mit dem Beginn des Hauptverfahrens wäre dann voraussichtlich Ende Januar 2018 zu rechnen. 1. Wie hoch ist die ermittelte Pebb§y-Zahl beim Landgericht Verden? Die Belastung des Landgerichts Verden betrug im Juli 2017 im Richterdienst 1,13. Damit liegt das Landgericht Verden - wie in sämtlichen Vormonaten des Jahres 2017 - unter der Durchschnittsbelastung im Richterdienst der Landgerichte des OLG-Bezirks Celle. Nach der Personalbedarfsberechnung für das Geschäftsjahr 2016 liegt das Landgericht Verden im Richterbereich mit einer Belastung von 1,12 ebenfalls unter dem Durchschnitt der Belastung der Landgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle. Im früheren mittleren Dienst beträgt die Belastung des Landgerichts Verden aktuell 1,10. Sie liegt damit unter der für diesen Dienstzweig ermittelten Belastung der Gerichte im OLG-Bezirk Celle. 2. Wie viele der oben erwähnten 622,50 neuen Stellen sind beim Landgericht Verden angesiedelt ? Bei der Verteilung der dem OLG-Bezirk Celle zugelegten neuen Stellen wurde das Landgericht Verden aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten unterdurchschnittlichen Belastung bislang nicht berücksichtigt. 3. Wie bewertet die Landesregierung diesen konkreten Sachverhalt? Terminierungen sind Ausfluss richterlicher Unabhängigkeit. Die Landesregierung bewertet den konkreten Sachverhalt als Einzelfall. Die bislang nicht erfolgte Terminierung ist nicht auf eine allgemeine Überlastung im Strafkammerbereich, sondern auf die besondere Situation in der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Verden zurückzuführen. Wegen der Abhilfemöglichkeit wird auf die Vorbemerkung Bezug genommen. (Ausgegeben am 21.08.2017) Drucksache 17/8599 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8475 Arbeitsbelastung beim Landgericht Verden - Wie plant die Landesregierung das Landgericht zu entlasten? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums