Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8655 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8504 - Abzug der Briten aus Niedersachsen und Abbau von Bundeswehrstandorten - Wie läuft die Konversion der Standorte? Anfrage der Abgeordneten Rainer Fredermann, Gudrun Pieper, Ernst-Ingolf Angermann und Otto Deppmeyer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.07.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 27.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 28.08.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Ende 2015 sind die letzten britischen Soldaten aus Niedersachsen abgezogen. Zuletzt gab es noch große Standorte der britischen Armee in Hameln, Bad Fallingbostel und Bergen. Auch die Bundeswehr hat entschieden, Standorte in Niedersachsen zu schließen. Für die dortigen Städte und Gemeinden ist mit dem Abzug ein erheblicher Arbeitsplatzabbau und Kaufkraftschwund verbunden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Neuausrichtung der Bundeswehr nach dem Stationierungskonzept aus dem Jahr 2011 sowie der Abzug der britischen Streitkräfte bis Ende 2015 aus vier Großstandorten hatten und haben große strukturelle Auswirkungen auf die betroffenen Kommunen und Regionen in Niedersachsen. Das war und ist verbunden mit teilweise signifikanten Personalreduzierungen sowie der Schließung von militärischen Liegenschaften und Standorten. Konversion hat unterschiedliche soziale, wirtschaftliche und kommunale Folgen für die betroffenen Kommunen und Regionen. Die jeweilige Standortkommune muss daher das Handlungskonzept individuell für jede Konversionsfläche entwickeln. Für die Verantwortlichen vor Ort gilt es deshalb Potenziale und Perspektiven zu erkennen, zu wecken und diese mithilfe des Landes zu entwickeln. Die Landesregierung unternimmt dabei ihr Möglichstes, um die betroffenen Standorte ressortübergreifend zu unterstützen. Sie lässt die Kommunen in diesem schwierigen und teilweise langjährigen Prozess nicht allein. Sie begleitet im Rahmen der Möglichkeiten die Vorhaben der Kommunen zur Folgenbewältigung. Um dieses weiterhin zu gewährleisten, hat die Landesregierung die Laufzeit des interministeriellen Arbeitskreises „Konversion“ bereits dreimal verlängert, zuletzt am 16.09.2016 bis Ende des Jahres 2018. Aus den gleichen Gründen wurde der Arbeitsvertrag des Konversionsbeauftragten mehrfach verlängert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8655 2 Für die Förderung von Maßnahmen steht grundsätzlich ein breites Spektrum an Förderoptionen auf EU-, Bundes- und Landesebene zur Verfügung. In dem von der Landesregierung verabschiedeten „Aktionsplan des Landes Niedersachsen zur Unterstützung der vom Abzug der britischen Streitkräfte und der von den jüngsten Stationierungsentscheidungen der Bundeswehr betroffenen Kommunen “ sind alle einschlägigen Förderprogramme, die eine finanzielle Unterstützung im Konversionsprozess gewähren können, aufgeführt. Der Aktionsplan gilt als Leitfaden für die betroffenen Kommunen im Konversionsprozess und wird regelmäßig aktualisiert. Trotz des Unterschieds jeder einzelnen Konversion war und ist es das Ziel, eine möglichst individuelle, passgenaue und zukunftsgerichtete Unterstützung der Kommune zu erreichen. Das hat dazu geführt, dass die Konversionsprozesse in den Standorten bisher positiv und ohne Verluste verlaufen sind. Für die betroffenen Kommunen konnten neue Perspektiven aufgezeigt werden. 1. Welche Standorte in Niedersachsen wurden in den letzten 20 Jahren von der britischen Armee aufgegeben? Folgende Standorte wurden von den britischen Streitkräften in den letzten 20 Jahren endgültig aufgegeben : Soltau, Munster, Nordhorn, Bückeburg (Wohn- und Schulstandort), Osnabrück, Vörden (Übungsplatz ), Celle, Hameln, Rinteln (Wohn- und Schulstandort), Bergen und Bad Fallingbostel 2. Welche Standorte der deutschen Bundeswehr wurden seit 2013 in Niedersachsen geschlossen oder deutlich reduziert (50 % des Personalbestandes)? Die Stationierungsentscheidungen der Bundeswehr ergeben sich aus dem Stationierungskonzept des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26.10.2011. Danach wurden bzw. sollen in Niedersachsen folgende Standorte geschlossen werden: Ehra-Lessien, Schwanewede und Lorup. Die Schließung des Standorts Cuxhaven erfolgte aufgrund einer früheren Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung erst im Zuge der Umsetzung der Stationierungsentscheidung von 2011. An einigen Standorten ist eine sogenannte signifikante Reduzierung geplant. Eine solche Maßnahme bedeutet nach dem Stationierungskonzept eine Reduzierung um mehr als 50 % des Dienstpostenumfangs zum Zeitpunkt des Stationierungskonzepts oder um mehr als 500 Dienstposten. Eine signifikante Reduzierung ist danach an folgenden Standorten geplant: Aurich, Celle, Delmenhorst, Diepholz, Hannover, Lüneburg, Munster, Rotenburg (Wümme), Seedorf , Visselhövede und Wittmund. In folgenden Standorten erfolgte eine signifikante Personalreduzierung auf unter 15 Dienstposten. Diese werden von der Bundeswehr künftig nicht mehr als Standorte bezeichnet. Braunschweig, Göttingen, Stade und Neuharlingersiel. 3. Wie viele Personen waren an den Standorten als Zivilbeschäftigte angestellt (nach Staatsangehörigkeit)? Im Stationierungskonzept des Bundesministeriums der Verteidigung wird keine Differenzierung zwischen militärischen und zivilen Dienstposten vorgenommen. Aus diesem Grund kann für die betroffenen Bundeswehr-Standorte keine Aussage zu dieser Frage getroffen werden. Die Anzahl der bei den britischen Streitkräften beschäftigten zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde bereits vor dem endgültigen Abzug aufgrund von Verlegungen einzelner Einheiten kontinuierlich reduziert. Im Juni 2010 stellte sie sich an den einzelnen Standorten wie folgt dar: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8655 3 Bad Fallingbostel: Gesamt: 349 Davon mit folgender Staatsangehörigkeit: Deutsch 258 Britisch 78 Türkisch 1 Niederländisch: 6 Spanisch 1 Italienisch 1 Kasachisch 1 Amerikanisch 1 Polnisch 1 Philippinisch 1 Bergen: Gesamt: 367 Davon mit folgender Staatsangehörigkeit: Deutsch 257 Britisch 96 Türkisch 1 Niederländisch 7 Österreichisch 1 Fidschianisch 1 Nigerianisch 3 Amerikanisch 1 Celle: Gesamt: 50 Davon mit folgender Staatsangehörigkeit: Deutsch 34 Britisch 15 Niederländisch 1 Hameln: Gesamt: 178 Davon mit folgender Staatangehörigkeit: Deutsch 112 Britisch 62 Kroatisch 1 Amerikanisch 1 Türkisch 2 Rinteln: Gesamt: 25 Davon mit folgender Staatsangehörigkeit: Deutsch 15 Britisch 9 Türkisch 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8655 4 4. Wie viele von den britischen Streitkräften genutzte Wohnungen und Kasernenflächen waren an diesen Standorten jeweils vorhanden? Hier werden lediglich die niedersächsischen Standorte betrachtet, an denen zum Zeitpunkt der ersten Ankündigung der Abzugspläne im Oktober 2010 britische Streitkräfte stationiert waren: Stadt Bad Fallingbostel und Gemeindefreier Bezirk Osterheide: Kasernen Truppenlager Fallingbostel 253,5 ha im gemeindefreien Bezirk Wohnungen 215 Wohnungen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Truppenlager Fallingbostel im gemeindefreien Bezirk 895 angemietete Wohnungen in Bad Fallingbostel Sonstige Liegenschaften 2 Community Center (ein Center angemietet) in Bad Fallingbostel 2 Schießstände 10,7 ha im gemeindefreien Bezirk Stadt Bergen und Gemeindefreier Bezirk Lohheide: Kasernen Truppenlager Bergen-Hohne 265 ha im gemeindefreien Bezirk Wohnungen 275 BImA-eigene Wohnungen im Truppenlager Bergen-Hohne im gemeindefreien Bezirk 886 angemietete Wohnungen in Bergen Sonstige Liegenschaften 1 Golfplatz 37,6 ha 1 Sportplatz 33,6 ha 2 Schießstände 18,9 ha 1 Supply-Depot 22,3 ha 1 Offiziersmesse 12,7 ha 1 Schule Diese Liegenschaften befinden sich im gemeindefreien Bezirk Lohheide. 1 Community Center in Bergen 1 Schule in Bergen Die in den gemeindefreien Bezirken Osterheide und Lohheide gelegenen ehemaligen Truppenlager , Wohnungen sowie sonstigen Liegenschaften der britischen Streitkräfte befinden sich innerhalb der Platzgrenzen des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen. Aus diesem Grund ist hier ausschließlich eine militärische bzw. militäraffine Nachnutzung möglich. Stadt Celle: Kasernen Trenchard-Barracks 28,5 ha Wohnungen 246 BImA-eigene Wohnungen 73 angemietete Wohnungen Sonstige Liegenschaften 1 NAAFI-Shop 1 Schule Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8655 5 Stadt Hameln: Kasernen Linsingen Kaserne 12,3 ha Wohnungen 141 BImA-eigene Wohnungen 284 angemietete Wohnungen Sonstige Liegenschaften 4 Übungsplätze 193,1 ha 1 Sportplatz 2 Depots 12,6 ha 1 Schule 1 Gebäude der Salvation Army 1 Schießstand 5,4 ha 2 Wasserübungsplätze 23,5 ha 1 NAAFI-Shop (angemietet) Stadt Rinteln: Wohnungen 21 BImA-eigene Wohnungen 73 angemietete Wohnungen Sonstige Liegenschaften 1 Schule 1 ehem. Militärhospital 1 Sportplatz Stadt Bückeburg: Wohnungen 20 BImA-eigene Wohnungen 5. Was hat die Landesregierung seit dem 19.02.2013 getan, um die Konversion von Flächen und Arbeitsplätzen zu fördern? Mit den Konversionskommunen wurden und werden mehrfach umfassende ressortübergreifende Beratungsgespräche geführt, deren Schwerpunkt jeweils die gezielte Inanspruchnahme der vom Land angebotenen Fördermöglichkeiten ist. Einschlägig bei der Flächenkonversion ist das vom MI verwaltete Förderprogramm zur Finanzierung von Bestandsaufnahmen, Umnutzungsgutachten, Rahmenplänen und integrierten Entwicklungskonzepten . Derartige Gutachten sind notwendige Voraussetzung für die weitere städtebauliche Entwicklung und somit Grundlage für gezielte und nachhaltige Konversionsmaßnahmen. Eine projektbezogene Zuwendung kann bei Vorliegen der in der entsprechenden „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gemeinden, die vom Abzug der britischen Streitkräfte und von Stationierungsentscheidungen der Bundeswehr betroffen sind“ genannten Voraussetzungen gewährt werden. Zielsetzung der Förderprogramme des MW ist die Stärkung der Wirtschaftskraft in den Regionen sowie Sicherung und Steigerung der Beschäftigung. Einzelne Förderrichtlinien im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bzw. des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) wurden auf den Einsatz von Mitteln in Konversionskommunen ausgerichtet. So werden beispielsweise Investitionen auf ehemaligen Kasernengeländen im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung förderrechtlich wie Übernahmen von stillgelegten Betriebsstätten behandelt. Damit sind die Aufwendungen für die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern förderfähig. Des Weiteren Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8655 6 können im Rahmen der Förderung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen erhöhte Förderkonditionen für Maßnahmen zur Revitalisierung von Altstandorten gewährt werden, zu denen auch Konversionsflächen zählen. Alle antragstellenden von Konversion betroffenen Kommunen wurden vom MS antragsgemäß in die Städtebauförderung aufgenommen. Im Rahmen der Richtlinie des MU über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung von verschmutzten Flächen (Förderrichtlinie Brachflächenrecycling) vom 27.05.2015 wird die Sanierung von Brachflächen gefördert. Mit Blick auf die vorliegende Thematik ist in Ziffer 2.1 der Richtlinie explizit aufgenommen worden, dass dies auch die Sanierung von Konversionsflächen mitumfasst. Soweit es die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Schutz von Gewässern gegen Gefahren durch Altlasten betrifft (Förderrichtlinie FAG) werden Konversionsflächen zwar nicht direkt genannt. Über diese Förderrichtlinie können jedoch Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen auch auf Standorten von Konversionsflächen gefördert werden. Die Förderung der Entwicklung ländlicher Räume im Rahmen der Agrarpolitik bietet begrenzte Möglichkeiten, die durch Konversion betroffenen Kommunen finanziell zu unterstützen. Es wurden für die Förderung der Konversion von Flächen und Arbeitsplätzen im Rahmen des ELER-Programms PFEIL der Förderperiode 2014 bis 2020 keine speziellen Förderangebote geschaffen. Dennoch tragen PFEIL-Maßnahmen wie Dorfentwicklung, Basisdienstleistung oder LEADER dazu bei, dass von der Konversion betroffene Kommunen in ländlichen Räumen bei der Sicherung der vielfältigen Daseinsfunktionen unterstützt werden. Unter der Voraussetzung, dass die maßnahmenspezifischen Förderbedingungen erfüllt werden, können betroffene Kommunen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum Projekte, z. B. zur Sicherung der Nah- und Grundversorgung oder zur Umnutzung von bestimmten Flächen, beantragen. Die im PFEIL-Programm für den Raum infrage kommenden Maßnahmen werden durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung“ (ZILE-Richtlinie ) konkretisiert und umgesetzt. Sie bildet die Grundlage für den Einsatz der Fördermittel von EU (ELER - Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes) sowie des Bundes und des Landes (GAK - Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) im Hinblick auf die Förderung der ländlichen Räume in Niedersachsen. 6. Wie hoch waren die Fördermittel der Landesregierung seit dem 19.02.2013 zur Linderung der Folgen des britischen Abzugs aus Niedersachsen? Aufgrund der starken regionalen Betroffenheit vom Abzug der britischen Streitkräfte hat das Land das im Sommer 2014 abgeschlossene Modellprojekt der regionalen Landesentwicklung „KonReK - Konversion und Regionalentwicklung in den Landkreisen Celle und Heidekreis“ gefördert und intensiv begleitet mit dem Ziel der Erarbeitung von Strategien und umsetzungsorientierten Handlungsansätzen für eine nachhaltige Entwicklung der Region mit Stärkung der regionalen Wachstums - und Innovationspotenziale. Beim KonReK-Projekt erfolgte in den Jahren 2013 und 2014 eine Förderung in Höhe von 100 000 Euro (die Gesamt-Fördersumme des 2011 beginnenden Projekts betrug 180 000 Euro). Eine zentrale Empfehlung dieses interkommunalen Prozesses war die Durchführung eines regionalen Konversionsmanagements. Zur Durchführung des Projekts „Einrichtung eines Regionalmanagements mit Schwerpunkt Konversion “ wurde den Landkreisen Celle und Heidekreis für einen Bewilligungszeitraum von drei Jahren eine Zuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahme aus Mitteln Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und des Landes i. H. v. 156 150 Euro gewährt. Aufgrund der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gemeinden, die vom Abzug der britischen Streitkräfte und von Stationierungsentscheidungen der Bundeswehr betroffen sind“ wurden seit dem 19.02.2013 Zuwendungen wie folgt bewilligt: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8655 7 Stadt Bad Fallingbostel 15 660 Euro für ein integriertes Stadtentwicklungskonzept, Stadt Bergen 22 000 Euro für ein integriertes Stadtentwicklungskonzept, Stadt Celle 30 000 Euro für ein integriertes Entwicklungskonzept, Stadt Hameln 14 000 Euro für eine Machbarkeitsstudie, Stadt Rinteln 27 500 Euro für einen Rahmenplan. Städtebauförderungsmittel wurden in folgender Höhe zur Verfügung gestellt: Stadt Bad Fallingbostel 4,13 Millionen Euro, Stadt Bergen 4,0 Millionen Euro, Stadt Hameln 1,67 Millionen Euro, Stadt Osnabrück 4,3 Millionen Euro. Der Abzug der verbliebenen Briten erfolgte in Osnabrück bereits 2009. Die Aufnahme in die Städtebauförderung der derzeit noch laufenden Gesamtmaßnahme „Dodesheide“ erfolgte antragsgemäß 2013. Im Rahmen der Förderrichtlinie Brachflächenrecycling liegt zum aktuellen Antragsstichtag (31.03.2017) ein Antrag der Stadt Hameln für das Gelände der dortigen Linsingen-Kaserne vor. Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass die dortige Sanierung im Rahmen des Förderprogramms Brachflächenrecycling mit Mitteln in Höhe von ca. 300 000 Euro gefördert werden kann. Eine abschließende Prüfung steht jedoch noch aus. Einen vermutlich positiven Förderbescheid dürfte es im Zeitraum Ende August bis Mitte September geben. Für die vom Abzug der britischen Streitkräfte und von Stationierungsentscheidungen der Bundeswehr besonders betroffenen Kommunen stellt das Land im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms einen Betrag i. H. v. 15 Millionen Euro in Form eines Konversionsansatzes vorab zur Verfügung . Dabei handelt es sich um Kommunen, die durch die Maßnahmen der Streitkräfte im Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Größe, ihrer städtebaulichen und wirtschaftlichen Struktur am stärksten betroffen sind. Finanzhilfen aus dem Konversionsansatz nach dem Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG) vom 14.07.2015 werden jedoch nicht zusätzlich zu den Finanzhilfen aus dem Hauptansatz gewährt. Im Wege der Günstigerprüfung wird der höhere Betrag ermittelt, der den Kommunen letztlich als Investitionspauschale - insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen des Städtebaus - zur Verfügung steht. Die Höhe der Investitionspauschale ergibt sich aus der Anlage zu § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 2 des NKomInvFöG. Danach erhalten folgende Kommunen Finanzhilfen aus dem Konversionsansatz wie folgt: Bad Fallingbostel 4 208 958,25 Euro, Bergen 4 112 159,75 Euro, Hameln 1 902 975,02 Euro. Der Abzug der britischen Streitkräfte bedeutet für die Städte Bergen und Bad Fallingbostel einen erheblichen Verlust von Einwohnern. Dieses zieht eine Verringerung der Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich nach sich. Um die aus den Konversionsaufgaben und der Altlastenbewältigung eines vormals bedeutenden Stationierungsstandorts ausländischer Streitkräfte sowie die aus der unmittelbaren Nachbarschaft zu einem Truppenübungsgelände mit eigener Bevölkerung entstehenden Bedarfe abzudecken, werden als Grundlage bei der Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs künftig die jeweilige Einwohnerzahl der gemeindefreien Bezirke Lohheide und Osterheide zur Einwohnerzahl der Städte Bergen und Bad Fallingbostel hinzugezählt. Diese Regelung wurde bei der Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich zum 01.01.2017 aufgenommen. Der Finanzausgleich jeden Jahres ist von zahlreichen, sich jährlich ändernden Indikatoren abhängig, sodass die Bezifferung einer absoluten monetären Auswirkung für die beiden Städte nicht möglich ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8655 8 7. Wie haben sich die Standorte entwickelt, die in den letzten vier Jahren von der britischen Armee verlassen wurden? Der starke Zugang an Flüchtlingen hat es erforderlich gemacht, dass die von den britischen Streitkräften aufgegebenen Liegenschaften in Hameln, Rinteln und Celle sowie das ehemalige britische Camp Fallingbostel als Notunterkünfte für Flüchtlinge genutzt wurden. Dieses hat zu neuen Herausforderungen für die Standorte geführt, die jedoch gemeinsam bewältigt werden konnten. Insofern ist in den Standorten eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Die Konversionsprozesse in den Städten Bad Fallingbostel und Bergen stellen insoweit einen Sonderfall dar, als es sich hier nicht um die Konversion militärischer Liegenschaften handelt. Diese liegen in beiden Standorten in gemeindefreien Bezirken im Bereich des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen, der auch nach dem Abzug der britischen Streitkräfte weiter betrieben wird. Innerstädtisch wurden jeweils rund 900 ehemalige Wohneinheiten der britischen Soldaten und deren Familien frei, die nicht im Eigentum der BImA stehen. Bad Fallingbostel: Die Stadt war in erster Linie Wohnstandort für die britischen Soldaten und deren Angehörige. Um einer negativen Stadtentwicklung mit erhöhtem Wohnungsleerstand entgegenzuwirken, hat die Stadt ein integriertes Stadtentwicklungskonzept in Auftrag geben, mit dem besonderen Fokus auf die Wohnraumproblematik. Inzwischen hat die Stadt damit begonnen, die ehemals von britischen Soldaten und ihren Familien bewohnten und nicht mehr benötigten Wohneinheiten mit Zuwendungen nach dem Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu erwerben. Besondere Schwierigkeit hierbei stellen die sehr unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse dar. Im ehemaligen britischen Camp Fallingbostel ist zwischenzeitlich ein Ankunftszentrum für Flüchtlinge mit Dienststellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen eingerichtet worden. Das angrenzende NATO-Truppenlager Camp Oerbke wird als Reserve für die Flüchtlingsaufnahme vorgehalten. Die entsprechenden Verträge zwischen dem Land Niedersachsen und dem Bundeswehrdienstleistungszentrum wurden für einen Zeitraum bis zum 31.12.2019 geschlossen. Bergen: Die Stadt war in erster Linie Wohnstandort für die britischen Soldaten und deren Angehörige. Der komplette Abzug der britischen Streitkräfte stellte die Stadt bezüglich der künftigen Stadtentwicklung vor große Herausforderungen. Mit der beauftragten Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts wurde eine Grundlage für die Nachnutzung der im Stadtgebiet gelegenen ehemals von britischen Soldaten und ihren Familien bewohnten Wohnungen und Wohnhäuser geschaffen. Die Stadt hat zwischenzeitlich damit begonnen, diese nicht mehr benötigten Wohneinheiten mit Zuwendungen nach dem Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu erwerben. In Teilen ist der Rückbau dieser Wohngebäude beabsichtigt. Weitere Planungen laufen derzeit in der Stadt. Die militärische Weiternutzung des ehemaligen Camps Hohne ist durch die Stationierung des Panzerbataillons 414 mit einer Kompanie der niederländischen Streitkräfte sowie weitere Dienststellen der Bundeswehr gesichert. Celle: In der Stadt Celle sind nach Abzug der britischen Streitkräfte im Juli 2012 mehrere Liegenschaften freigeworden. Die ehemalige Mountbatten-School wurde abgerissen. Es wurde ein Neubau errichtet . Der NAAFI-Shop wurde verkauft. Um langfristigen Leerstand der Kaserne „Hohe Wende“ zu vermeiden und Möglichkeiten einer Folgenutzung zu erarbeiten, hat die Stadt frühzeitig reagiert und ein „Integriertes Entwicklungskonzept“ (IEK) in Auftrag gegeben. Mittlerweile ist das ehemalige Kasernengelände unterschiedlichen Nutzungen zugeführt. Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Innenministerium und Stadt mit einer Laufzeit bis 31.07.2019 werden vier Gebäude in der Liegenschaft für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt, ein weiterer Teil der Liegenschaft ist an eine Privatfirma verkauft worden und ein anderer Teil soll durch den städtischen Bauhof genutzt werden. Für den denkmalgeschützten Bereich der Liegenschaft liegen derzeit noch keine Planungen vor. Die ehemaligen Wohneinheiten der britischen Soldaten sind in der 1. Tranche komplett durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) veräußert worden. Die Stadt beabsichtigt, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8655 9 in der 2. Tranche durch eine neu gegründete Wohnungsbaugesellschaft Wohneinheiten zu erwerben . Hameln: Auch in der Stadt Hameln haben die britischen Streitkräfte mehrere Liegenschaften aufgegeben. Darunter sind u. a. ein Schießstand, Übungsplätze, Gerätedepots und Wasserübungsplätze. Die innerstädtisch gelegene ehemalige Linsingen-Kaserne wurde zwischenzeitlich als Notunterkunft für Flüchtlinge genutzt. Für diese Liegenschaft ist eine Nachnutzung in den Bereichen Bildung und Gesundheit geplant. Der LK Hameln-Pyrmont und die Stadt Hameln haben sich über die künftig anteilige Nutzung der Linsingen-Kaserne verständigt. Für den ehemaligen Wasserübungsplatz Upnor ist eine Nachnutzung im Bereich Freizeit und Tourismus geplant. Für die Nachnutzung dieser Liegenschaft hat die Stadt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Der zweite Wasserübungsplatz ist als Renaturierungsfläche angedacht. Für die zukünftige Nutzung der ehemaligen Gerätedepots sind bisher Optionen wie Wohnen und Gewerbe im Gespräch. Von den ehemaligen Übungsplätzen soll eine Fläche von ca. 127 ha in der 3. Tranche ins Nationale Naturerbe überführt werden. Die Veräußerung der ehemaligen Wohneinheiten der britischen Soldaten durch die BImA verlief unproblematisch. Rinteln: Neben der Prince-Ruppert-School sind in der Stadt ehemalige Wohneinheiten der britischen Soldaten vorhanden. Nach der zwischenzeitlichen Nutzung der ehemaligen Prince-Ruppert-School zur Unterbringung von Flüchtlingen hat die Stadt zur Umnutzung der Liegenschaft nunmehr einen Rahmenplan erstellen lassen. Die Wohneinheiten werden von der BImA veräußert. Nähere Planungen liegen derzeit noch nicht vor. 8. Inwieweit ist die britische Armee noch in Niedersachsen aktiv (Übungen)? Die britischen Streitkräfte führen nach ihrem Abzug aus Niedersachsen weiterhin Übungen auf dem NATO-Truppenübungsplatz Bergen durch. Darüber hinaus nehmen sie an Übungen außerhalb militärischer Liegenschaften teil. 9. Welches Konzept hat die Landesregierung gegenwärtig zur Bewältigung der Konversion an den ehemaligen britischen Standorten? Die Politik der Landesregierung verfolgt u. a. das Ziel, die Disparitäten zwischen den verschiedenen Regionen in Niedersachsen abzubauen und gleichwertige Lebensbedingungen sicherzustellen. Dabei liegt es im besonderen Interesse des Landes, die von Konversion sehr stark betroffenen Kommunen gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu unterstützen, sich eigenständig und nachhaltig zu entwickeln. Die Herausforderungen in den von Konversion betroffenen Standorten und Regionen sind unterschiedlich. Jeder Standort ist daher individuell zu betrachten . Ein pauschaler Lösungsansatz ist aus diesem Grund nicht zielführend. Gleichwohl verfährt die Landesregierung bei der Bewältigung der Konversion an allen Standorten weiterhin nach dem bisher praktizierten erfolgreichen Stufenkonzept Konversion. Dieses beinhaltet zu Beginn des Prozesses eine organisatorische Einweisung der Verantwortlichen auf kommunaler Ebene durch den Konversionsbeauftragten. Aufbauend darauf erfolgen Förderberatungen durch das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gemeinden, die vom Abzug der britischen Streitkräfte und von Stationierungsentscheidungen der Bundesehr betroffen sind“ sowie bei Bedarf durch die NBank. Darüber hinaus finden prozessbegleitende, proaktive Beratungen im Hinblick auf mögliche planerische Szenarien vor dem Hintergrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten durch die im interministeriellen Arbeitskreis Konversion vertretenen Ressorts statt. Bei Bedarf werden weitere Fachbehörden hinzugezogen. Letztendlich erfolgt eine gezielte individuelle Förderberatung für die einzelnen Konversionsstandorte durch Vertreter der im IMAK „Konversion“ vertretenen Ressorts. Während des gesamten Prozesses erfolgt eine proaktive beratende Begleitung der Verantwortlichen in Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8655 10 den Konversionsstandorten in den Einzelschritten durch den Konversionsbeauftragten und das Konversionsbüro vor Ort. Eine Unterscheidung zwischen ehemaligen Standorten der britischen Streitkräfte und der Bundeswehr wird hierbei nicht vorgenommen. Um die Präsenz vor Ort zu verbessern und damit noch näher an den betroffenen Kommunen zu sein, soll die Aufgabe Konversion künftig stärker in den Ämtern für regionale Landesentwicklung verortet werden. Die organisatorischen Voraussetzungen wurden bereits geschaffen. In den Ämtern wurden Konversionsberater benannt. Unabhängig davon könnte es in der Zukunft aufgrund veränderter sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen unter Umständen auch wieder zu Neustationierungen von Truppenteilen deutscher oder alliierter Streitkräfte in Niedersachsen in bestehenden oder ehemaligen Militärstandorten kommen. Das Land Niedersachsen versteht sich als Bundeswehrland Nummer eins und unterstützt entsprechende Stationierungsentscheidungen des Bundes oder von NATO-Partnern aktiv. 10. Was tut die Landesregierung zur Konversion der ehemaligen Standorte der Bundeswehr in Niedersachsen? Hierbei verweise ich auf die Antwort zu Frage 9. 11. Welche finanziellen Mittel zur Bewältigung der Standortschließung der Bundeswehr in Niedersachsen hat die Landesregierung seit 2013 gegeben (insgesamt und nach Standorten)? In das KonReK- Projekt (siehe Antwort zu Frage 6) waren auch die mit der Bundeswehrstrukturreform im Raum Munster und Faßberg verbundenen Folgen einbezogen. Aufgrund der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gemeinden, die vom Abzug der britischen Streitkräfte und von Stationierungsentscheidungen der Bundeswehr betroffen sind“ wurden seit dem 19.02.2013 Zuwendungen in einer Gesamtsumme i. H. v. 81 892 Euro bewilligt. Davon entfallen auf die Standorte folgende Zuwendungen: Stadt Cuxhaven 18 904 Euro (Standortschließung), Stadt Diepholz 28 000 Euro (Liegenschaftsschließung), Gemeinde Schwanewede 29 988 Euro (Standortschließung), Stadt Visselhövede 5 000 Euro (Liegenschaftsschließung). Städtebauförderungsmittel wurden in folgender Höhe zur Verfügung gestellt: Stadt Aurich 3,2 Millionen Euro, Gemeinde Schwanewede 1,2 Millionen Euro. Folgende Kommunen erhalten nach dem NKomInvFöG Finanzhilfen aus dem Konversionsansatz: Diepholz 904 747,77 Euro, Munster 946 879,92 Euro, Rotenburg (Wümme) 304 371,28 Euro, Schwanewede 1 681 088,17 Euro, Visselhövede 346 350,43 Euro, Wittmund 487 936,31 Euro. Im Rahmen der Förderrichtlinie Brachflächenrecycling liegt zum aktuellen Antragsstichtag (31.03.2017) ein Antrag der Palais am Meer GmbH & Co. KG vor, der sich auf die Förderung von Sanierungsmaßnahmen zwecks Wiedernutzung des ehemaligen Bundeswehr-Krankenhauses in Bad Zwischenahn bezieht. Hier ist im Rahmen der bisherigen Prüfung noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms Brachflächenrecycling in Betracht kommt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8655 11 Im Rahmen der Förderrichtlinie FAG wurde auf Antrag des Landkreises Gifhorn (Antragsstichtag: 30.04.2013) die orientierende Untersuchung der Rüstungsaltlast Ehra-Lessin mit 256 000 Euro gefördert . Die Untersuchungen wurden im August 2015 abgeschlossen. 12. Welche zusätzlichen Landesmittel wurden zu den ohnehin vorhandenen Landes- und Bundesmitteln für die Konversion seitens der Landesregierung zur Verfügung gestellt? Die Landesregierung hat im November 2011 aus Mitteln des landeseigenen Aufstockungsprogramms in der Initiative Niedersachsen in der Umsetzung des Konjunkturpakets II ein neues Förderprogramm zur Finanzierung von Bestandsaufnahmen, Umnutzungsgutachten, Rahmenplänen und integrierten Entwicklungskonzepten in Höhe von 700 000 Euro aufgelegt. Um allen von Konversion betroffenen Kommunen die Möglichkeit zur Beantragung einer Zuwendung nach dieser Zuwendungsrichtlinie zu geben, wurde die Laufzeit der Zuwendungsrichtlinie zwischenzeitlich zweimal verlängert, letztmalig im November 2016 bis Ende des Jahres 2018. Die Förderung des KonRek-Projektes (siehe Antwort zu Frage 6) erfolgte aus Mitteln für Modellvorhaben der Regionalen Landesentwicklung zur Entwicklung und Erprobung exemplarischer Strategien , Prozesse und Maßnahmen. (Ausgegeben am 30.08.2017) Drucksache 17/8655 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8504 - Abzug der Briten aus Niedersachsen und Abbau von Bundeswehrstandorten - Wie läuft die Konversion der Standorte? Anfrage der Abgeordneten Rainer Fredermann, Gudrun Pieper, Ernst-Ingolf Angermann und Otto Deppmeyer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport