Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8664 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8556 - Korrosionsschutz für Wasserleitungen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Dr. Gero Hocker (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 07.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 04.09.017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Immer wieder gibt es Häufungen von Korrosion in Wasserleitungen im Liefergebiet einzelner Wasserwerke , die zu großen Schäden an Wohnhäusern und Unmut bei den Eigentümern führen. Einige Wasserversorgungsverbände haben darauf mit der Zugabe von zugelassenen Stoffen reagiert, die den Korrosionsschutz an den Wasserleitungen erhöhen. Vorbemerkung der Landesregierung In Niedersachsen sind rund 99,4 % der Bürgerinnen und Bürger an eine zentrale Wasserversorgung angeschlossen. Dabei obliegt diese Aufgabe den Städten und Gemeinden als Aufgabe der Daseinsvorsorge, die sie entweder selbst wahrnehmen oder z. B. in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden durch Wasserversorgungsverbände erledigen lassen. Die Trinkwasserversorgung lässt sich in drei Teilprozesse aufgliedern: Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung. Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung muss der Wasserversorger sicherstellen, dass die Wasseraufbereitung und die Wasserverteilung nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden und das Trinkwasser an der Stelle, an der es in die Trinkwasserinstallation übergeben wird, den Anforderungen der Verordnung entspricht. Für auftretende Schadensfälle an der Kundenanlage - nach der Wasserübergabe aus dem Verteilungsnetz des Versorgers - ist der Wasserversorger bei Einhaltung der oben genannten Vorgaben nicht verantwortlich. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage ist, gemäß den Vorgaben der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, der jeweilige Anschlussnehmer verantwortlich. Die für die Planung und Ausführung erforderlichen Angaben, wie beispielsweise die Wasseranalyse für die Werkstoffwahl, sind vor Errichtung der Kundenanlage durch den ausführenden Installateur einzuholen. 1. Wer ist für die Fachaufsicht von Wasserversorgungsverbänden zuständig? Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, stellt die öffentliche Wasserversorgung gemäß § 50 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes eine Aufgabe der Daseinsvorsorge dar. Sie gehört damit zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die nach § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Zuständigkeit der Gemeinden liegen. Als Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen die Gemeinden nicht der Fachaufsicht, sondern nach § 170 NKomVG der Kommunalaufsicht. Übertragen die Gemeinden die Aufgabe auf Wasserversorgungsverbände, so unterliegen diese als Zweckverbände nach § 170 NKomVG i. V. m. § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit ebenfalls der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8664 2 Kommunalaufsicht oder als Wasser- und Bodenverbände der Verbandsaufsicht nach § 72 des Wasserverbandsgesetzes, bei der es sich ebenfalls um eine Rechtsaufsicht handelt. 2. Welche Wasserversorgungsverbände nutzen für die Wasserversorgung von welchen Wasserwerken welche Inhibitoren bzw. Zusätze zur Netzpflege zum Korrosionsschutz, die nach der Trinkwasserverordnung zugelassen sind? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Gibt es Fördermittel für Wasserversorgungsverbände, um bei Problemen mit Korrosion im Versorgungsgebiet zu ermitteln, welche Inhibitoren zum Korrosionsschutz genutzt werden können? Nein. 4. Bei welchen Wasserversorgungsverbänden/Stadtwerken sind der Landesregierung Probleme von Korrosion/Lochfraß bekannt? Seit 2013 ist dem MU ein Fall aus dem Landkreis Nienburg bekannt, der u. a. Gegenstand einer Landtagseingabe war. Im Verbandsgebiet des Wasserverbandes „An der Führse“ hatte es seit den 80er- und 90er-Jahren einzelne Fälle von Lochkorrosion in den Kaltwasserleitungen der Anschlussnehmer des Wasserverbandes gegeben. Im Jahr 2013 häuften sich beim Wasserverband die Schadensmeldungen in einzelnen Ortsteilen des Verbandsgebietes. Seitens des Wasserverbandes wurden in der Folge Untersuchungen zur Aufklärung der Schadensursachen eingeleitet. Diese sind noch nicht abgeschlossen. 5. Welche Möglichkeiten haben Geschädigte aus Sicht der Landesregierung, gegen Lochfraß vorzugehen? Wie sich bereits aus der Vorbemerkung ergibt, kommen aufgrund der zu unterscheidenden Teilprozesse der Wasserversorgung sowie der Verantwortung des Kunden bzw. von ihm beauftragter Unternehmen theoretisch verschiedene Ursachen für einen „Lochfraß“ in Betracht. Die Frage, wie Geschädigte dagegen vorgehen könnten, kann daher nicht pauschal beantwortet werden, sondern wäre gegebenenfalls nach einer Aufklärung der Schadensursachen und der jeweiligen Verursachungsbeiträge im Einzelfall zu beurteilen. 6. Gibt es eine Haftung des Wasserversorgers? Hinsichtlich einer möglichen Haftung des Wasserversorgers ist ebenfalls eine Einzelbetrachtung erforderlich . Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Wie hoch ist in Niedersachsen die Schadenszahl pro 10 000 Hausanschlüsse in den einzelnen Versorgungsgebieten? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat Anfang 2016 ein Forschungsprojekt initiiert, das Ausmaß und Ursachen für bundesweit auftretende Kupferlochkorrosionserscheinungen klären soll. Anhand einer Umfrage über die DVGW-Mitgliedsunternehmen in der Wasserversorgung soll im Rahmen des Projektes zunächst eine Erhebung zu auftretenden Schadensfällen durchgeführt werden. Darauf aufbauend soll in der Folge ein detailliertes Untersuchungsprogramm betroffener Kupferrohre sowie eine Bewertungssystematik für den Einsatz von Kupferrohren in Verbindung mit der Trinkwasserbeschaffenheit und möglichen anderen qualitätssichernden Parametern abgeleitet werden. Erste Ergebnisse des Projekts sollen nach Auskunft des DVGW noch im Laufe des Jahres veröffentlicht werden. (Ausgegeben am 05.09.2017) Drucksache 17/8664 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8556 Korrosionsschutz für Wasserleitungen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Dr. Gero Hocker (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz