Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8666 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8538 - Wird der Erwerb von Herdenschutzhunden ausreichend bezuschusst? Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 08.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 04.09.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten In der Drucksache 17/8371 antwortet die Landesregierung auf Frage 2 „Stellt ein Herdenschutzhund nach den oben genannten Sachverhalten keinen ausreichenden Schutz für eine Herde dar?“ wie folgt: „Nein, es wird ausdrücklich empfohlen, Herdenschutzhunde mindestens als Zweiergruppe einzusetzen. In großen Herden wird empfohlen, auch mehr als zwei Herdenschutzhunde einzusetzen , da ein Herdenschutzhund nur eine begrenzte Anzahl Tiere ständig im Blick haben kann und im Rudel jagende Wölfe auch lernen können, Herdenschutzhunde durch einen Teil des Rudels an einer Seite der Herde abzulenken und einen anderen Teil einen ungestörten Angriff versuchen zu lassen.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Wie viele Herdenschutzhunde wurden seit 2013 mit Bezuschussung durch das Land Niedersachsen von Schafhaltern erworben? Seit Inkrafttreten der Richtlinie Wolf wurden 16 Anträge auf Förderung von Herdenschutzhunden durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz positiv beschieden. 2. In wie vielen Schafherden in Niedersachsen wird nur ein Herdenschutzhund eingesetzt ? Das Land Niedersachsen fördert laut Richtlinie bei Schafen mit einer Herdenmindestgröße von 100 Schafen die Anschaffungskosten von zwei Herdenschutzhunden, bei einer Herdengröße ab 200 Schafen ist für jeweils weitere 100 Schafe ein zusätzlicher Herdenschutzhund förderfähig. Beim Land Niedersachsen liegen keine Zahlen vor, wie und in welchen Herden wie viele Herdenschutzhunde eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass der Einsatz von Herdenschutzhunden in unterschiedlichen Herden erfolgen kann, die Anzahl der Herden bei den Schäfern nicht konstant ist und sich insbesondere auch im jährlichen Verlauf verändern kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8666 2 3. In wie vielen Schafherden in Niedersachsen werden zwei oder mehrere Herdenschutzhunde eingesetzt? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wurden alle in Niedersachsen im Einsatz befindlichen Herdenschutzhunde in der Anschaffung bezuschusst und, wenn ja, in welcher Höhe? Nein. Eine Förderung im Rahmen der Richtlinie Wolf kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Anträge gestellt werden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu einer Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. 5. Wie hat sich der Kaufpreis für Herdenschutzhunde in Niedersachsen in den letzten Jahren entwickelt? Hierzu liegen der Landesregierung derzeit keine belastbaren Zahlen vor. 6. Wie viele ausgebildete Herdenschutzhunde stehen jährlich zum Erwerb für Schäfereien in Niedersachsen zur Verfügung? Hierzu liegen der Landesregierung derzeit keine belastbaren Zahlen vor. 7. Wie viele Herdenschutzhunde werden zukünftig zusätzlich zur Sicherung der Schafherden in Niedersachsen benötigt? Der vom Land im Rahmen der Richtlinie Wolf empfohlene wolfsabweisende Grundschutz stellt die Mindestanforderungen zum Schutz von Nutztieren vor Schäden durch den Wolf dar, um vom Land Niedersachsen Ausgleichszahlungen für vom Wolf verursachte Nutztierschäden erhalten zu können . Der Grundschutz beruht auf Erfahrungen im wolfsabweisenden Herdenschutz aus anderen Bundesländern und anderen Staaten mit langjährigen Wolfsvorkommen. Er stellt eine gute Möglichkeit dar, einen Schutz vor Wolfsübergriffen herzustellen. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Maßnahmen, die einen erhöhten Herdenschutz bieten. Auch diese Maßnahmen können im Rahmen der Richtlinie Wolf gefördert werden. Durch den Einsatz von Herdenschutzhunden wird eine Verbesserung des Grundschutzes erreicht. Ob der Einsatz von Herdenschutzhunden möglich und sinnvoll ist, muss jeder Tierhalter selbst entscheiden, das Wolfsbüro kann dabei unterstützen und über die Einsatzmöglichkeiten informieren. Der konkrete zukünftige Bedarf an Herdenschutzhunden kann vom Land nicht prognostiziert werden. (Ausgegeben am 05.09.2017) Drucksache 17/8666 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8538 Wird der Erwerb von Herdenschutzhunden ausreichend bezuschusst? Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz