Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8674 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8539 - Was kostet der Wolf die Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, André Bock, Dr. Hans- Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp und Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 08.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 04.09.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Der Abgeordnete Ernst-Ingolf Angermann fragte im Jahr 2015 im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung unter dem Titel „Wie hoch werden die Kosten durch die Wolfswiederkehr in 2015 sein?“ nach den durch Präventions- und Billigkeitsleistungen im Jahr 2015 entstanden Kosten. Er fragte auch nach einer Prognose für die kommenden Jahre 2016 und 2017. Die Landesregierung antwortete in der Drs. 17/4265 wie folgt: „In den Jahren 2016 und 2017 wird für das Wolfsmanagement jährlich mit Sachkosten in Höhe von ca. 800 000 Euro gerechnet. Davon sind schätzungsweise 510 000 Euro für Kosten im Rahmen der Richtlinie Wolf zu veranschlagen.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Welche Kosten (aufgeschlüsselt nach Jahren) sind dem Land Niedersachsen im Rahmen der Rückkehr des Wolfs seit dem Jahr 2013 entstanden für a) Wolfsmonitoring, b) Öffentlichkeitsarbeit, c) Präventionsleistungen, d) Entschädigungszahlungen, e) Tierarztausgaben, f) Einzeltierüberwachungen, g) Forschung, h) DNA-Untersuchungen, i) Personalkosten, j) Honorare für externe Berater, k) Einrichtung eines Wolfsbüros, l) Einrichtung einer Taskforce Wolf, m) die Wanderausstellung „Wolf“/Präparation „Kurti“, n) Sachschäden, o) Sonstiges? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8674 2 Nachfolgend werden die bislang entstandenen Sachausgaben und Personalkosten, sofern sie abbildbar sind, bis zum Stichtag 30.06.2017 aufgeschlüsselt. Zu Frage 1 a) Wolfsmonitoring: Dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) entstanden für das Wolfsmonitoring seit 2012 bis einschließlich 2015 Ausgaben in Höhe von 16 403,15 Euro. Dies beinhaltet eine Vereinbarung mit der Landesjägerschaft zum intensivierten Monitoring des Munster-Rudels, deren Ausgaben sich auf knapp 15 000 Euro belaufen, sowie die Anschaffung von Fotofallen und die Teilnahme des NLWKN an den jährlichen Treffen der mit dem Monitoring von Luchs, Wolf und Bär beauftragten Personen im Rahmen der FFH-Berichtspflichten (siehe Drucksache 17/4380). Im Jahr 2016 beliefen sich die Ausgaben auf knapp 14 500 Euro. Für das Jahr 2017 liegen noch keine Rechnungen vor. Zu Frage 1 b) Öffentlichkeitsarbeit: Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden bis einschließlich 2015 zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte für Fotos von niedersächsischen Wölfen für den NLWKN und das MU in Höhe von 7 700 Euro erworben. Im Jahr 2016 wurden gut 4 000 Euro im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben . 2017 entstanden bis zum 30.06.2017 Ausgaben in Höhe von knapp 55 000 Euro. Diese beinhalten u. a. die Mittel, die im Rahmen der Wanderausstellung „Der Wolf. Ein Wildtier kehrt zurück“ zum Tragen kamen. Zu Frage 1 c) Präventionsleistungen: Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz wurden erst mit Erlass der „Richtlinie Wolf“ ab November 2014 gewährt. Die ersten Auszahlungen wurden 2015 vorgenommen. Diese beliefen sich auf knapp 340 000 Euro. Im Jahr 2016 wurden gut 230 000 Euro ausgezahlt. Bis zum 30.06.2017 beliefen sich die Auszahlungen auf rund 215 000 Euro. Es ist zu berücksichtigen, dass einige Anträge auf Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz, die insbesondere zum Ende eines Jahres bewilligt wurden, teilweise erst im Folgejahr ausgezahlt wurden. Zu Frage 1 d) Ausgleichszahlungen für vom Wolf verursachte Nutztierschäden: Im Jahr 2013 wurden ca. 650 Euro als freiwillige Zahlung des Landes für vom Wolf verursachte Nutztierschäden gezahlt, sofern er als Verursacher des Nutztierschadens nachgewiesen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen war. Die Ausgleichszahlungen im Jahr 2014 beliefen sich auf gut 22 000 Euro, im Jahr 2015 auf rund 23 000 Euro. Im Jahr 2016 wurden knapp 23 000 Euro ausgezahlt, bis zum 30.06.2017 belief sich die Summe der Auszahlungen auf 10 500 Euro. Nutztierschäden, die am Ende eines Jahres gemeldet wurden, wurden meist am Anfang des folgenden Jahres finanziell ausgeglichen. Zu Frage 1 e) Tierarztausgaben: Die Tierarztkosten sind anteilig in den beantragten Ausgleichszahlungen für Nutztierschäden gezahlt worden. Zu Frage 1 f) Einzeltierüberwachungen: Im Jahr 2015 gab es zwei Aktionen zur Einzeltierüberwachung, für die rund 28 000 Euro gezahlt wurden: die Verfolgung des sogenannten Wanderwolfs und die Besenderung der beiden Wölfe des Munster-Rudels. Darin enthalten sind auch die Materialausgaben für einen Tierfänger, die Sender- Halsbänder und das Medikament zur Immobilisierung. 2016 wurden knapp 14 500 Euro für Einzeltiermonitoring ausgegeben. Darunter fielen die Ausgaben im Rahmen der Vergrämung und der Entnahme des Wolfs MT6 und das durch die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. durchgeführte intensivierte Monitoring im Gebiet der Barnstorfer Fähe. Die durch die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. durchgeführten intensivierten Monitorings sind ebenfalls in der Auflistung der Ausgaben für das Monitoring enthalten. Im Jahr 2017 (bis zum 30.06.2017) fielen keine Ausgaben für Einzeltierüberwachung an. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8674 3 Zu Frage 1 g) Forschung: Bis einschließlich 2015 gab es keine Ausgaben im Rahmen von Forschungsprojekten. Im Jahr 2016 fielen knapp 4 500 Euro an Ausgaben im Rahmen des Eselprojekts an. 2017 (bis zum 30.06.2017) belaufen sich die Ausgaben im Rahmen des Eselprojekts auf gut 3 000 Euro. Zu Frage 1 h) DNA-Untersuchungen: Es fielen folgende Ausgaben für die Analyse der genetischen Proben an: 2013: 4 435,15 Euro, 2014: 17 501,48 Euro, 2015: 71 839,80 Euro, 2016: 58 047,50 Euro, 2017 (bis 30.06.2017): 42 827,00 Euro. Die aufgeführten Ausgaben beinhalten sowohl die Analysen der im Rahmen des Monitorings anfallenden DNA-Proben als auch die im Rahmen der Feststellung der Verursacherschaft von Nutztierschäden anfallenden DNA-Proben. Zu Frage 1 i) Personalkosten: Durch den NLWKN wurden in den Jahren 2006 bis Ende 2013 die Erfordernisse des Wolfsmanagements im Rahmen des normalen Dienstgeschäfts neben anderen Artenzuständigkeiten wahrgenommen ; die für 2013 angefallenen Kosten lassen sich insofern nicht anteilig abbilden. Die Personalausgaben für 2014 betrugen etwa 85 000 Euro; aufgeteilt auf eine Person mit 100 % der Arbeitszeit und eine Person mit 20 % Arbeitszeit und eine Person im Umfang von 200 Stunden. Der Kostenumfang beträgt für 2015 etwa 200 000 Euro und für 2016 etwa 375 000 Euro. Im Jahr 2017 (bis zum 30.06.2017) fielen etwa 300 000 Euro an Personalkosten an. Zu Frage 1 j) Honorare für externe Berater: Im Jahr 2013 sind keine Honorare für externe Berater angefallen. Seit dem Jahr 2014, im Zuge des Erlasses der „Richtlinie Wolf“, werden den ehrenamtlichen Wolfsberatern Aufwandsentschädigungen für die Dokumentation von Nutztierschäden gezahlt. Im Jahr 2014 waren dies 50 Euro. Im Jahr 2015 wurden 2 175 Euro als Aufwandsentschädigung an die Wolfsberater ausgezahlt. 900 Euro wurden im Rahmen der Beauftragung der Tierärztlichen Hochschule Hannover mit pathologischen Untersuchungen gezahlt. Daneben war die Beauftragung der Firma Wildnis Wissen zur Erstellung eines Gutachtens zum Vorfall in Boitze mit Ausgaben in Höhe von 1 859 Euro erforderlich. 2016 wurden den Wolfsberatern 2 174,85 Euro ausgezahlt. Für die Beauftragung der Tierärztlichen Hochschule Hannover mit pathologischen Untersuchungen wurden 558,35 Euro gezahlt. Im Jahr 2017 fielen bis zum 30.06.2017 900 Euro für Aufwandsentschädigungen für die Wolfsberater an. An die Tierärztliche Hochschule Hannover wurden in diesem Zeitraum 666,40 Euro gezahlt. Zur fachlichen Beurteilung der Anträge auf Präventionsmaßnahmen (Erforderlichkeit und Angemessenheit der jeweils beantragten Herdenschutzmaßnahme) wird die Landschaftskammer Niedersachsen (LWK) eingebunden. Im Jahr 2016 wurden im Rahmen der Beurteilung der Anträge auf Präventionsmaßnahmen knapp 7 000 Euro an die LWK ausgezahlt. Im Jahr 2017 wurden bis zum Stichtag (30.06.2017) gut 3 500 Euro an die LWK ausgezahlt. Zu Frage 1 k) Einrichtung eines Wolfsbüros: Es wird auf die Antwort auf die Frage 1 i) in der Drucksache 17/4380 verwiesen. Zu Frage 1 l) Einrichtung einer Taskforce Wolf: Es wurde keine „Taskforce Wolf“ eingerichtet. Zu Frage 1 m) die Wanderausstellung „Der Wolf. Ein Wildtier kehrt zurück“: Die Ausgaben für die Wanderausstellung „Der Wolf. Ein Wildtier kehrt zurück“ betrugen etwa 45 000 Euro. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8674 4 Zu Frage 1 n) Sachschäden: Im Rahmen der „Richtlinie Wolf“ werden Ausgleichszahlungen für vom Wolf verursachte Nutztierschäden (Billigkeitsleistungen) nicht für sonstige direkte oder indirekte Sachschäden gewährt. Zu Frage 1 o) Sonstiges: Im Rahmen des Wolfsmanagements wurden nachfolgende sonstige Ausgaben getätigt: Fachliche Schulungen der ehrenamtlichen Wolfsberater Seminare durch die Niedersächsische Naturschutzakademie (NNA) in Schneverdingen mit Kostentragung durch das MU für Dozenten (Honorare, Reisekosten) und Verpflegung der Teilnehmer (Räumlichkeiten und Organisation wurden durch die NNA gestellt): 2013 in Höhe von 2 138,20 Euro, 2014 in Höhe von 1 298,00 Euro, 2015 in Höhe von 2 956,10 Euro, 2016 in Höhe von 3 164,90 Euro 2017 liegt zum Stichtag 30.06.2017 noch keine Rechnung vor. Veranstaltung des MU mit ehrenamtlichen Wolfsberatern am 06.05.2015 im Werkhof Hannover mit Ausgaben für Raum, Moderation und Bewirtung in Höhe von 5 515,38 Euro. Sitzungen des Arbeitskreises Wolf in kostenlosen Räumlichkeiten des MU, MI oder ML mit Bewirtung im erforderlichen Umfang. Für einen Dienstwagen sind Ausgaben in Höhe von rund 37 000 Euro entstanden (2016). 2. Wie hoch sind die Kosten insgesamt, die dem Land Niedersachsen durch die Wiederkehr des Wolfes seit dem Jahr 2013 bis zum 30.06.2017 entstanden sind? Die Ausgaben des Wolfsbüros sowie die Personalkosten der vergangenen Jahre sind zu Frage 1 detailliert dargestellt. 3. Welche durchschnittlichen Kosten einzelner niedersächsischer Schaf- bzw. Nutztierhalter sind der Landesregierung bekannt, die diese jenseits der 80-prozentigen Kostenerstattung des Landes für die Präventionsleistungen selber tragen müssen, um den Schutz ihrer Tiere im Rahmen der Richtlinie Wolf gewährleisten zu können? Dem Land liegen hierzu keine Zahlen vor. 4. Stimmen die durch das Umweltministerium im Jahr 2015 für die Jahre 2016 und 2017 veranschlagten Kosten für Präventions- und Billigkeitsleistungen mit den tatsächlichen entstandenen Kosten überein? Jahr Veranschlagte Kosten im Rahmen der Richtlinie Wolf Präventionsleistungen Billigkeitsleistungen Summe Präventions - und Billigkeitsleistungen Differenz 2016 510 000 232 438,16 22 807,08 255 245,24 254 754,76 2017 (bis 30.06.2017) 510 000 215 444,56 10 356,18 225 800,74 284 199,26 Im Jahr 2016 reichte die veranschlagte Summe für Präventions- und Billigkeitsleistungen im Rahmen der „Richtlinie Wolf“ aus. Im Jahr 2017 wurden bis zum Stichtag 30.06.2017 etwa die Hälfte der veranschlagten Mittel ausgezahlt. Ob die veranschlagten Mittel für das gesamte Jahr 2017 ausreichen werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8674 5 5. Wie hoch waren die Kosten für Präventions- und Billigkeitsleistungen in den Jahren 2016 und 2017, und wie groß ist die Differenz zu den durch die Landesregierung veranschlagten Kosten? Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Wie erklärt die Landesregierung die entstandene Differenz zwischen den Zahlen der Schätzung von 2015 und den tatsächlich entstandenen Kosten? Es kann nicht sicher vorhergesagt werden, in welchem Umfang die Tierhalter von dem Förderangeboten der Richtlinie Wolf Gebrauch machen. Eine Abweichung war somit durchaus zu erwarten. Auch die Höhe der Nutztierschäden ist Schwankungen unterworfen. 7. Bewertet die Landesregierung die für das Land bzw. die Nutztierhalter entstandenen Kosten durch die Rückkehr des Wolfes als verhältnismäßig? Durch die natürliche Wiederausbreitung der nach internationalem und nationalem Recht streng geschützten Art „Wolf (canis lupus)“ können Tierhaltern zusätzliche wirtschaftliche Belastungen entstehen , z. B. durch die notwendige Anschaffung von Zäunen, Nutztierschäden oder höheren Personalaufwand . Das Land ist verpflichtet, den Schutz des Wolfs zu gewährleisten, und unterstützt die Tierhalter im Rahmen der Richtlinie Wolf durch die Förderung von Anschaffungen zum Herdenschutz und Ausgleichzahlungen in Fällen von Nutztierschaden durch Wölfe. Dadurch soll die Akzeptanz der Bevölkerung und insbesondere der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter gegenüber dem Wolf gestärkt und ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf gefördert werden. Die Richtlinie Wolf wird regelmäßig überprüft und den aktuellen Erfahrungen und Erfordernissen angepasst. 8. Wenn nein: Plant die Landesregierung eine Korrektur der Erstattungsregelungen für Präventionsleistungen inklusive eines etwaigen Kostenansatzes? Siehe Antwort zu Frage 7. 9. Wofür wurden bisher Präventionszahlungen geleistet (bitte Jahr und Leistungsaufteilung wiedergeben für Beispiele mobile Zäune, elektrische Weidezaungeräte, Gatterzäune , Herdenschutzhunde und Herdenschutzesel)? In den Kosten für Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen sind folgende Materialien enthalten: Tor- und Eckpfähle, Spannpfähle, Streckenpfähle, Festzaundrähte, Isolatoren, Zug-/Eckisolatoren, Drahtverbindungsschrauben, Drahtspanner, Stahlspannfedern, Weidetorgriffe, Weidetore, Elektrifizierungssets für Tore (Untergrabe- und Übersprungschutz), Weidezaungeräte (Netzanschluss oder Batterie), Elektrozaunkabel, Akkus für Weidezaunbatteriegeräte, Solarmodule für Batteriegeräte mit Halter, Sicherheitsboxen für Batterieweidezaungeräte und Erdstäbe für Weidezaungeräte inklusive Anschlussklemme. Die Zahlungen für die geleisteten Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen können aus der Antwort zu Frage 1 c entnommen werden. Dem Antragsteller wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt, der durch das Buchungssystem erfasst wird; In diesem werden keine Einzelposten erfasst und können somit nicht kurzfristig differenziert dargestellt werden. (Ausgegeben am 07.09.2017) Drucksache 17/8674 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8539 Was kostet der Wolf die Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp und Axel Miesner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz