Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8683 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8537 - Gibt es Pläne für Fracking in der Gemeinde Uplengen und/oder ihren Nachbargemeinden? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 08.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 07.09.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten „Fracking“ ist die Kurzbezeichnung für „hydraulic fracturing“ (aus dem englischen „to fracture“ - aufbrechen , aufreißen: hydraulische Frakturierung, hydraulische Risserzeugung) und bezeichnet eine Technologie für die Erschließung von Erdgas, Erdöl und tief gelegenen Wärmereservoiren. Fracking zur Erdgasgewinnung ist eine derzeit besonders umstrittene Technologie. 95 % des in Deutschland gewonnenen Erdgases kommen aus Niedersachsen. Erdgasunternehmen haben angekündigt , ab 2021 auch in Niedersachsen wieder fracken zu wollen (Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung, 03.03.2017). In verschiedenen regionalen Presseberichten wurde dargestellt, dass das Fracking in der Bevölkerung im Landkreis Leer wie andernorts mit Sorge betrachtet wird. Es herrsche Unsicherheit über die Pläne für den Landkreis Leer (Quelle: Ostfriesen-Zeitung, 30.05.2017), da Gebiete im Landkreis Leer als Aufsuchungsfelder im Gespräch sein sollen, so u. a. auch ein Gebiet in der Gemeinde Uplengen (Quelle: Sonntags-Report, 28.05.2017). Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Voraussetzung für die Suche nach oder die Gewinnung von Bodenschätzen ist die Erteilung von Bergbauberechtigungen (Erlaubnis, Bewilligung) oder das Vorliegen entsprechend bestätigter Altverträge /bestätigten Bergwerkseigentums. Dazu ist zunächst anzumerken, dass die Erteilung von Bergbauberechtigungen in keinem Zusammenhang mit dem Einsatz der sogenannten Frack- Technologie steht. Mit einer Erlaubnis erhält der Bergbauunternehmer lediglich das Recht, einen bestimmten Bodenschatz innerhalb eines abgesteckten Gebietes (Erlaubnisfeld) zu erkunden, mit einer Bewilligung diesen Bodenschatz innerhalb eines abgesteckten Gebietes (Bewilligungsfeld) zu gewinnen. Das jeweilige Recht umfasst jedoch nicht die Genehmigung konkreter Tätigkeiten oder Maßnahmen (z. B. Frack-Maßnahmen), denn diese bedürfen zuvor der Zulassung einzelner Betriebspläne . Insofern wird mit der Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung auch keine Vorfestlegung getroffen, ob und mit welchem Verfahren potenziell gewinnbare Bodenschätze, wie z. B. Erdöl oder Erdgas, erschlossen werden. Zudem setzt die Suche nach und die Erschließung von Erdgaslagerstätten nicht zwangsläufig die Anwendung der Frack-Technologie voraus. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8683 2 Im Landkreis Leer liegen nach Auskunft des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) derzeit zwei Bergbauberechtigungen sowie mehrere Erdölaltverträge zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen sowie eine Bergbauberechtigung, die ausschließlich die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zum Inhalt hat. Die exakte Lage dieser Bergbauberechtigungen ist im Internet (http://nibis.lbeg.de/cardomap3/) veröffentlicht. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung - insbesondere dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - über Erdgasvorkommen im Gebiet der Gemeinde Uplengen sowie im übrigen Gebiet des Landkreises Leer vor (bitte nach Gemeinden getrennt ausweisen; bitte die Lage und die Erkenntnisse zur Förderfähigkeit aller bekannten Erdgasvorkommen angeben)? Nach Auskunft des LBEG wurden im Zeitraum von 1939 bis 2009 im Landkreis Leer insgesamt 28 Bohrungen zur Aufsuchung oder Förderung von Kohlenwasserstoffen gebohrt (siehe Anlage 1). Davon dienten zwölf Bohrungen der Erkundung von Erdöllagerstätten (1939 bis 1964), die jedoch allesamt nicht fündig waren. Die übrigen 16 Bohrungen sollten potenzielle Erdgasvorkommen erschließen (1962 bis 2009), wobei insgesamt vier Bohrungen fündig waren (Leer Z3, Leer Z3a, Leer Z4, Leer Z6). Bei der Bohrung Leer Z5 steht das Ergebnis noch aus. Alle fündigen Bohrungen liegen innerhalb der Erdgaslagerstätte „Leer“, des einzig bekannten Erdöloder Erdgasfeldes im Landkreis Leer (Gemeinden Westoverledingen und Rhauderfehn). Die Lagerstätte befindet sich in einer großen Tiefe von ca. 4 250 bis 4 450 m im geologischen Horizont Rotliegend. Aus ihr wird seit 1984 bis heute Erdgas gefördert. Die Fördermenge betrug im Jahr 2016 etwa 26 Millionen m3 Vn Rohgas. Einzelheiten zu den fündigen Bohrungen: Bei der Bohrung Leer Z3a handelt es sich um eine Ablenkung aus der Bohrung Leer Z3, sodass diese beiden Bohrungen den gleichen Bohransatzpunkt an der Oberfläche haben. Die Bohrung Leer Z3/3a wurde 1981/1982 bzw. 1997 abgeteuft. Sie war bis 2009 in Betrieb. Im Jahr 2005 wurde die Leer Z4 abgeteuft. Sie ist seit 2006 in Produktion. Die Bohrung Leer Z6 wurde 2008 niedergebracht und fördert seit 2009. Die Bohrung Leer Z 5 wurde im Zeitraum 2005 bis 2007 abgeteuft. Seit 2007 wurden keine weiteren Arbeiten an ihr vorgenommen. In den Bohrungen Leer Z3a, Leer Z4 und Leer Z6 wurden in der Vergangenheit Fracking- Maßnahmen vorgenommen. In den übrigen 25 Bohrungen wurde diese Technologie nicht angewendet . 2. Sind der Landesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden Vorhaben zur Aufsuchung oder Förderung von Erdgas oder für vorbereitende Maßnahmen (z. B. Probebohrungen ) bekannt? Sind hierzu Anträge gestellt worden, die das Gebiet der Gemeinde Uplengen bzw. weiterer Gemeinden im Landkreis Leer betreffen? Wenn ja, wann, von wem und bezüglich welcher konkreten Vorhaben? (Es wird um ausführliche Darstellung gebeten. Bitte auch hier getrennt nach Gemeindegebieten ausweisen.) Die Firma Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG (Vermilion) ist seit dem 01.01.2017 als neuer Betriebsführer und Inhaber von Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Landkreis Leer tätig. Im Landkreis Leer besitzt Vermilion die Bewilligungen „Leer I“ und „Leer II“ zur Förderung von Kohlenwasserstoffen mit den Bohrungen Leer Z3/3a, Z4, Z5 und Z6. Mit Ausnahme der Bohrung Leer Z3/3a (Gemeinde Rhauderfehn) liegen die Standorte für diese Bohrungen in der Gemeinde Westoverledingen . Eine Übersichtskarte mit Darstellung der bestehenden Bergbauberechtigungen (Erlaubnis , Bewilligung und Erdölaltverträge) im Landkreis Leer ist der Anlage 2 zu entnehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8683 3 Eine der ersten Aktivitäten mit Beteiligung der Vermilion war die Errichtung einer neuen Verdichteranlage am Standort der Übergabestation Folmhusen in der Gemeinde Rhauderfehn. Diese Anlage ist seit Januar 2017 in Betrieb. Die Anlage verdichtet das geförderte Erdgas, um dieses so langfristig in das überregionale Gastransportnetz einspeisen zu können. Aktuell wertet Vermilion alle Informationen über die erworbenen Bergbauberechtigungen aus. Sollten sich aus dieser Bewertung heraus neue Aktivitäten ergeben, beabsichtigt Vermilion frühzeitig die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Derzeit liegen dem LBEG jedoch keine Anträge für neue Bohrungen vor. Gleiches gilt für Frack-Maßnahmen. Frack-Maßnahmen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten wird es nicht geben Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8683 4 Anlage 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8683 5 Anlage 2 (Ausgegeben am 07.09.2017) Drucksache 17/8683 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8537 Gibt es Pläne für Fracking in der Gemeinde Uplengen und/oder ihren Nachbargemeinden? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Ve Anlage 1 Anlage 2