Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8688 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8536 - Beabsichtigt die Landesregierung, die Personalausstattung im Polizeikommissariat Uelzen zu erhöhen? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 08.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 07.09.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Gewerkschaften der Polizei klagen über einen erheblichen Personalmangel im Bereich der Polizeidirektion Lüneburg, zu der auch das Polizeikommissariat Uelzen gehört, und heben hervor, „dass keine Streifenfahrten und Ermittlungen in der Region mehr möglich sind.“ Unter der Überschrift „Polizei in Personalnot“ in der Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide vom 24.06.2017 wird seitens der Polizeigewerkschaften berichtet: „Für Streifenfahrten fehlt das Personal, für Ermittlungen die Zeit. Wenn Polizisten unterwegs seien, dann wegen Einsätzen. Dabei aufgenommene Straftaten würden nur noch verwaltet. Es fehle an einer ausreichenden Personalausstattung . Für die Schaffung der Koordinierungsleitstelle in Lüneburg seien Stellen geschaffen worden, die in der Fläche fehlen würden.“ Darüber hinaus wurde aus der Inspektion Lüneburg/Lüchow -Dannenberg/Uelzen berichtet, dass in den Jahren 2015 und 2016 22,5 Polizeistellen abgezogen worden seien. Verschärft wurde die Situation durch das zunehmende Datenaufkommen bei Straftaten, das einen wachsenden Personalbestand erfordern würde. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Polizei in Niedersachsen steht vor großen Herausforderungen. Hierzu gehören z. B. die Cyberkriminalität , die Einsätze anlässlich von Fußballspielen, die abstrakte Gefährdungslage im Zusammenhang mit dem islamistisch geprägten Terrorismus und auch der Haus- und Wohnungseinbruchdiebstahl . Soweit im Hinblick auf eine landesweite Steuerung erforderlich, sind konkrete Maßnahmen bereits getroffen worden bzw. werden bei Bedarf auch weiterhin getroffen, um dieser Situation im Ganzen zu begegnen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die bereits mit den Haushalten 2015, 2016 und 2017/2018 auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Stärkung der Landespolizei um insgesamt 1 000 Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die mit dem soge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8688 2 nannten Netzwerk Aufgabenkritik verfolgte Konzentration auf die Wahrnehmung von polizeilichen Kernaufgaben bzw. die Optimierung von Abläufen verwiesen. Damit gibt es heute in Niedersachsen so viele Polizistinnen und Polizisten wie noch nie. Mit diesen Maßnahmen hat diese Landesregierung die Voraussetzung geschaffen, die Polizeipräsenz weiter zu stärken und entlastend zu wirken. Gleichwohl ist auch nachvollziehbar, dass einige der veranlassten Maßnahmen nicht sofort ihre volle Wirkung entfalten. Die neuen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die aus den insgesamt 530 zusätzlichen Einstellungsmöglichkeiten im Polizeivollzug resultieren, müssen ausgebildet werden, und Qualität braucht eben ihre Zeit. Insofern ist noch bis Frühjahr 2019 eine Übergangszeit zu bewältigen, bis die ersten zusätzlichen Anwärterinnen und Anwärter ihr Studium beendet haben und auf die Polizeidirektionen verteilt werden können. Die Polizei Niedersachsen verfügt über ein seit Jahren konsentiertes Planstellenverteilungsmodell, auf Basis dessen das Ministerium für Inneres und Sport die zu einem Stichtag 01.10. jedes Jahres verfügbare Arbeitskraft des Polizeivollzuges in Vollzeiteinheiten (VZE) auf die regionalen Polizeidirektionen verteilt. In diesem Verteilungsmodell werden die für eine sachgerechte Berechnung und Verteilung wesentlichen Parameter angemessen und im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes ausgewogen bewertet und berücksichtigt. Innerhalb der Polizeidirektion (PD) Lüneburg erfolgt die konkrete Personalverteilung auf die Polizeidienststellen eigenverantwortlich in Anlehnung an das Landesmodell. Regionale Besonderheiten und Schwerpunktsetzungen werden hierbei berücksichtigt. Die Personalverteilung auf die Dienststellen und Organisationseinheiten innerhalb der Polizeiinspektion (PI) Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen obliegt der PI selbst und erfolgt unter Berücksichtigung von Sockelfunktionen sowie belastungsorientierten Verteilungsparametern (Einwohnerzahlen , Fläche und faktorisierte Fallzahlen der Kriminalität). Sie orientiert sich eng am Verteilungsmodell der PD Lüneburg. Dadurch ist eine aufgabengerechte und standortbezogene Personalverteilung gewährleistet. Die den Polizeidienststellen zur Verfügung stehende Arbeitskraft in VZE unterliegt bedingt z. B. durch sich verändernde Teilzeitarbeit und/oder Beurlaubungen, durch Elternzeiten oder vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst unterjährigen Schwankungen, sodass die Angabe entsprechender Zahlen immer nur den aktuellen Stand zu einem Stichtag darstellen kann. Nach den vorliegenden Zahlen und der Bewertung der PD LG ist die Personalstärke beim PK Uelzen ausreichend, um jederzeit eine umfassende und professionelle Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten . Die PD Lüneburg plant im Übrigen, im Jahr 2018 das eigene Planstellenverteilungsmodell mit den Inspektionsleiterinnen und -leitern erneut zu erörtern und gegebenenfalls zu überarbeiten, wobei als weiterer Parameter die faktorisierten Einsatzzahlen des Einsatzleitrechners (Belastungszahl durch polizeiliche Einsätze) in die Betrachtung mit einfließen wird. Eine Stellungnahme der PD LG wurde in die Antwort einbezogen. 1. Wie viele Polizeistellen gab es im Polizeikommissariat Uelzen am 01.01.2017 für a) Vollzugsbeamtinnen und -beamte, b) Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, c) Tarifbeschäftigte? Zum Stichtag 01.01.2017 waren im PK Uelzen insgesamt 149 Personen mit einem Arbeitsumfang von 139,38 VZE beschäftigt, die sich wie folgt auf die einzelnen Beschäftigtengruppen verteilten: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8688 3 Personen VZE Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte 135 127,53 Verwaltungsbeamtinnen und -beamte 1 1,0 Tarifbeschäftigte 13 10,85 Gesamt 149 139,38 Quelle: PMV-Auswertung DP/AP Analyse der PD Lüneburg zum 01.01.2017, erstellt am 09.08.2017 2. Wurden 2015 und 2016 Polizeistellen aus dem Polizeikommissariat Uelzen abgezogen? Der dem PK Uelzen durch die PI Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen zugestandene Personalanteil lag im Vollzugsbereich in den Jahren 2014 und 2016 jeweils zum 01.10. bei 135 PVB. Die verfügbare Vollzugsarbeitskraft in VZE 2016 lag dabei geringfügig über dem Wert 2014 (plus 1,9 VZE). Eine Ausnahme bildete das Jahr 2015. In diesem Jahr erfolgte eine insgesamt höhere Zuweisung an Personal und in VZE an die PD Lüneburg, welche sich auch auf die PI Lüneburg /Lüchow-Dannenberg/Uelzen und damit auch auf das PK Uelzen auswirkte. Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. PK Uelzen Vollzug Personen VZE 01.10.2014* 135 127,0 01.10.2015** 141 133,7 01.10.2016*** 135 128,9 * Quelle: PMV-Auswertung 03_DP/AP-Analyse zum 01.10.2014, erstellt am 12.11.2014; landesweite Auswertung ** Quelle: PMV-Auswertung 03_DP/AP-Analyse zum 01.10.2015, erstellt am 06.11.2015; landesweite Auswertung ***Quelle: PMV-Auswertung 03_DP/AP-Analyse zum 01.10.2016, erstellt am 25.10.2016; landesweite Auswertung 3. Wenn ja: Wie viele und aus welchem Grund ? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Hält die Landesregierung es für tragbar, dass entsprechend der von den Gewerkschaften beklagten Situation im Landkreis Uelzen keine Streifenfahrten und Ermittlungen mehr möglich sind? Die Auffassung der Gewerkschaften, dass im Landkreis Uelzen keine Streifenfahrten und Ermittlungen mehr möglich seien, kann weder durch die PD Lüneburg noch durch die Landesregierung nachvollzogen werden. Auch das für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2017 betrachtete Straftatenaufkommen im Zuständigkeitsbereich des PK Uelzen ist in der Gesamtheit rückläufig. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8688 4 5. Beabsichtigt die Landesregierung, die Personalausstattung im Polizeikommissariat Uelzen zu erhöhen? a) Wenn nein: Warum nicht? b) Wenn ja: Wie viele zusätzliche Polizeistellen wird die Landesregierung wann für das Polizeikommissariat Uelzen zur Verfügung stellen für – Vollzugsbeamtinnen und -beamte, – Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, – Tarifbeschäftigte? Zu a) und b): Es ist aktuell weder eine Reduzierung noch eine Aufstockung der Kräfte geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung (Ausgegeben am 11.09.2017) Drucksache 17/8688 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8536 Beabsichtigt die Landesregierung, die Personalausstattung im Polizeikommissariat Uelzen zu erhöhen? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport