Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8692 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8641 - Was hat die „sanfte Agrarwende“ für Erzeuger und Verbraucher gebracht? (Teil 14) Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Christian Calderone, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen und Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 29.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 11.09.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Im Koalitionsvertrag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2013 bis 2018 steht: „Die rot-grüne Koalition will Niedersachsens Spitzenplatz als Agrarland Nr. 1 im Bund sichern, die niedersächsische Ernährungs- und Agrarwirtschaft verbraucher- und umweltgerecht dafür neu aufstellen und damit wettbewerbsfähig und zukunftsfähig gestalten“(Seite 72). Später folgt der Satz: „Statt einer Politik des Wachsens oder Weichens wird die rot-grüne Koalition gezielt die rund 40 000 bäuerlichen Familienbetriebe in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen“ (Seite 73). Im NDR-Interview vom 26.03.2013 (19:30 Uhr „Hallo Niedersachsen“) teilt Landwirtschaftsminister Meyer mit, dass künftige Auflagen für landwirtschaftliche Unternehmen nach der Regel „große Betriebe - große Auflagen, kleine Betriebe - kleine Auflagen“ aufgestellt werden sollen. Die betroffenen Landwirte fordern eine Abschlussbilanz der rot-grünen Koalition hinsichtlich ihrer Politik für den ländlichen Raum und die Ernährungswirtschaft. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung In der Vorbemerkung der Abgeordneten geht es um die erfolgreiche sanfte Agrarwende, aber die Fragen betreffen ausschließlich die Fischerei. Auch die in der Vorbemerkung zitierte Aussage aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen betrifft die Landwirtschaftspolitik. Die Aussagen für eine nachhaltige Fischerei finden sich an anderer Stelle im Koalitionsvertrag. Auch das zitierte NDR-Interview bezieht sich nur auf Landwirtschaft, während die vielen Meldungen zur Fischereipolitik unberücksichtigt bleiben. Bei den Krabbenfischern hat sich durch die vom Land unterstützte Erzeugergemeinschaft und Mengenregulierung eine positive Entwicklung ergeben (z. B. dpa vom 07.03.2014 „Krabbenfischer Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8692 2 zufrieden mit Rekordergebnis und Politik“). Bei den Aquakulturen stieg Niedersachsen von Platz 4 auf Platz 2 unter den Bundesländern. 1. Wie hat sich die Fischerei in Niedersachsen seit 2013 entwickelt? Die Fischerei in Niedersachsen hat sich seit 2013 positiv entwickelt. In der Kleinen und Großen Hochseefischerei wurden erstmals seit mehr als 20 Jahren Schiffsneubauten in Auftrag gegeben; in der Großen Hochseefischerei findet gegenwärtig sogar eine vollständige Erneuerung der Flotte statt. Die wirtschaftliche Situation der Krabbenfischereibetriebe ist ebenfalls als gut zu bezeichnen. Die Anzahl der Betriebe in der Seefischerei hat zugenommen (vgl. Antwort zu Frage 2). Während die Aquakulturproduktion von Fischen in Deutschland von 2012 bis 2016 stagnierte, ist sie in Niedersachsen in diesem Zeitraum um mehr als 25 % gewachsen. Seit 2013 hat sich Niedersachsen in der Fischerzeugung vom Aquakulturland Nr. 4 zum Aquakulturland Nr. 2 in Deutschland entwickelt. 2. Wie viele Küstenfischereibetriebe gibt es in Niedersachsen, wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren verändert (bitte Angaben pro Jahr tätigen)? Gegenwärtig (Stichtag 01.08.2017) gibt es in Niedersachsen 132 Betriebe der Küsten- und Kleinen Hochseefischerei. Die Anzahl der Betriebe hat sich in den letzten fünf Jahren um 10 % erhöht (Tabelle 1). Tabelle 1: Anzahl der Betriebe der Küsten- und Kleinen Hochseefischerei Niedersachsens (Stichtag jeweils 01.08.) 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl der Betriebe der Küsten- und Kleinen Hochseefischerei 120 121 127 129 128 3. Wie viele Arbeitsplätze gibt es in den niedersächsischen Küstenfischereibetrieben, und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren verändert (bitte Angaben pro Jahr tätigen )? Im Jahr 2016 gab es in den Betrieben der niedersächsischen Küsten- und Kleinen Hochseefischerei 366 Arbeitsplätze. Die Entwicklung der Anzahl in den letzten fünf Jahren ist in Tabelle 2 dargestellt . Tabelle 2: Anzahl Beschäftigte in den Betrieben der niedersächsischen Küsten- und Kleinen Hochseefischerei 2012 2013 2014 2015 2016 Eigner und Setzfischer 150 151 152 145 142 Gehilfen 230 233 235 232 224 Gesamt 380 384 387 377 366 4. Wie hat sich das mit der Küstenfischerei erzielte Einkommen eines durchschnittlichen Küstenfischers in den letzten fünf Jahren verändert (bitte Angaben pro Jahr tätigen)? Die niedersächsische Küsten- und Kleine Hochseefischerei besteht überwiegend aus Krabbenfischereibetrieben : 113 Krabbenkuttern (einschließlich der Kutter, die sowohl Krabben als auch Frischfisch fangen) stehen lediglich 15 Frischfischkutter gegenüber. Folglich ist die Gewinnentwicklung der Krabbenfischereibetriebe maßgeblich für die Einkommensentwicklung eines durchschnittlichen Küstenfischers. Aus der nachfolgenden Tabelle des Testbetriebsnetzes ist der durchschnittliche Gewinn der Krabbenfischereibetriebe (einschließlich der Betriebe, die sowohl Krabben als auch Frischfisch fangen) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8692 3 sowie der Frischfischfänger in den alten Bundesländern von 2012 bis 2015 dargestellt. Die Ergebnisse für 2016 liegen noch nicht vor. Tabelle 3: Durchschnittlicher Gewinn der Krabbenfischereibetriebe sowie der Frischfischkutter in den alten Bundesländern Kennzahl Einheit Krabbenkutter Frischfischkutter Gewinn 2012 Euro/Unternehmen 136 695 55 638 Gewinn 2013 Euro/Unternehmen 121 225 43 977 Gewinn 2014 Euro/Unternehmen 95 605 42 305 Gewinn 2015 Euro/Unternehmen 70 074 58 147 (Quelle: BMEL - Die wirtschaftliche Lage der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei, Buchführungsergebnisse der Testbetriebe, Kalenderjahr 2015) 5. Wie viele Tonnen welcher Fischart wurden von niedersächsischen Unternehmen seit 2013 ff. gefischt? Die Anlandemengen der Großen Hochseefischerei können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufgeführt werden, da hier nur ein Betrieb existiert. Die Anlandungen der Küsten- und Kleinen Hochseefischerei sowie der Binnenfischerei sind in den Tabellen 4 und 5 dargestellt. Für die Binnenfischerei liegt keine offizielle Anlandestatistik vor. Deshalb können hier nur Schätzwerte benannt werden. Tabelle 4: Anlandungen (t) der Betriebe der Küsten- und Kleinen Hochseefischerei Niedersachsens nach Fischarten (Daten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) 2013 2014 2015 2016 Kabeljau 1 491 1 773 1 648 1 589 Dorsch 79 293 617 272 Schellfisch 623 590 550 532 Wittling 39 29 54 96 Seelachs 8 143 7 273 6 560 5 234 Rotbarsch 0 2 4 1 Hering 4 430 5 395 4 773 5 668 Sprotte 6 290 6 368 8 394 10 613 Sonstige Rundfischarten 5 505 3 697 6 069 1 134 Scholle 1 954 1 612 2 162 2 054 Seezunge 231 329 386 434 Sonstige Plattfischarten 398 447 434 480 Kaisergranat 320 314 322 644 Nordseegarnelen 6 561 6 634 5 970 3 399 Miesmuscheln 1 193 3 488 5 853 5 501 Andere Arten 38 52 135 157 Tabelle 5: Geschätzte Anlandungen (t) der niedersächsischen Binnenfischereiunternehmen (Quelle : Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei und Binnenaquakultur 2013, 2014 und 2015, ergänzt durch die Zahlen des noch unveröffentlichten Berichts 2016) 2013 2014 2015 2016 Aal 28 28 26 22 Barsch 1 1 1 1 Brachsen 2 4 2 8 Hecht 2 2 2 2 Karpfen 0 1 4 4 Rotauge 1 1 1 2 Wels 1 1 1 1 Zander 10 10 10 8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8692 4 2013 2014 2015 2016 Fische, die nicht für den direkten menschlichen Konsum absetzbar waren 18 20 20 18 Sonstige Arten (einschließlich nicht näher differenzierter „Weißfische“) 33 30 30 28 Wollhandkrabben 1 2 1 1 Flusskrebse 1 1 1 1 6. Wie viele Flussfischereibetriebe gibt es in Niedersachsen, wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren verändert (bitte Angaben pro Jahr tätigen)? In Niedersachsen bestehen 14 Fluss- und Seenfischereibetriebe im Haupterwerb sowie schätzungsweise 37 im Nebenerwerb. Eine leichte Tendenz zur Abnahme ist bei den Nebenerwerbsbetrieben zu beobachten (Tabelle 6). Tabelle 6: Geschätzte Anzahl der niedersächsischen Fluss- und Seenfischereibetriebe (Quelle: Jahresbericht zur Deutschen Binnenfischerei und Binnenaquakultur 2012, 2013, 2014 und 2015, ergänzt durch die Zahlen des noch unveröffentlichten Berichts 2016) 2012 2013 2014 2015 2016 Haupterwerbsbetriebe 14 14 14 14 14 Nebenerwerbsbetriebe 39 39 39 39 37 7. Wie viele Arbeitsplätze gibt es in den niedersächsischen Flussfischereibetrieben, und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren verändert (bitte Angaben pro Jahr tätigen )? Die Zahl der Arbeitsplätze liegt gegenwärtig schätzungsweise bei ca. 50 Vollzeitäquivalenten. Eine sichere Datengrundlage existiert nicht. 8. Wie hat sich das mit der Flussfischerei erzielte Einkommen eines durchschnittlichen Flussfischers in den letzten fünf Jahren verändert (bitte Angaben pro Jahr tätigen)? Belastbare Daten über das Einkommen der Fluss- und Seenfischereibetriebe liegen nicht vor. 9. Wie viele Teichwirtschaften gibt es in Niedersachsen, wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren verändert (bitte Angaben pro Jahr tätigen)? Nach amtlicher Statistik über die Erzeugung in Aquakulturbetrieben im Jahr 2016 gibt es in Niedersachsen 124 Aquakulturbetriebe im Binnenland. Der überwiegende Teil dieser Aquakulturbetriebe betreibt Forellen- oder Karpfenteichwirtschaft. Ein kleiner Teil betreibt Warmwasser-Kreislaufanlagen (22 Betriebe) oder Netzgehege in Seen (zwei Betriebe). Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Kleinsterzeugern im Neben- und Zuerwerb, die nicht von der amtlichen Statistik erfasst werden. Die tatsächliche Veränderung der Anzahl der Aquakulturbetriebe kann nicht dargestellt werden, da ab dem Jahr 2015 eine Erfassungs-Untergrenze bei den Betriebsgrößen eingeführt wurde, wodurch die in den Jahren 2015 und 2016 erhobene Anzahl der Betriebe nicht mehr mit der erfassten Anzahl der Betriebe in den Jahren 2012 bis 2014 vergleichbar ist. 10. Wie viele Arbeitsplätze gibt es in den niedersächsischen Teichwirtschaften, und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren verändert (bitte Angaben pro Jahr tätigen)? Die Zahl der Beschäftigten in den von der amtlichen Statistik erfassten Aquakulturbetrieben liegt schätzungsweise bei ca. 250 Vollzeitäquivalenten im Produktionsbereich. Hinzu kommen noch Arbeitsplätze im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung, die nicht beziffert werden können. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8692 5 Der Landesregierung liegen keine Daten vor, die Aussagen zur Entwicklung der Arbeitsplatzzahlen zulassen. 11. Wie hat sich das mit der Teichwirtschaft erzielte Einkommen eines durchschnittlichen Teichwirts in den letzten fünf Jahren verändert (bitte Angaben pro Jahr tätigen)? Daten über das Einkommen der Aquakulturbetriebe und dessen Entwicklung über die Jahre liegen nicht vor. 12. Welche Auswirkungen hat der Brexit auf die niedersächsische Fischereiwirtschaft? Da das Ergebnis der Brexit-Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt noch offen ist, können die Auswirkungen des Brexit auf die niedersächsische Fischwirtschaft nicht aufgezeigt werden. Die Risiken für die niedersächsische Fischwirtschaft sind jedoch vielfältig. Sie umfassen – den Zugang niedersächsischer Fischereifahrzeuge zu den traditionellen Fanggebieten in der britischen AWZ, – den Zugang niedersächsischer Fischereifahrzeuge zu Fangquoten insbesondere von Kaisergranat , die bislang im Zuge eines Quotentausches mit dem Vereinigten Königreich erlangt werden , – Diskontinuitäten bei Drittlandabkommen, mit denen der Zugang der EU-Flotte zu Fischbeständen außerhalb der EU-Gewässer gesichert wird. Für die niedersächsischen Betriebe sind vor allem die Drittlandabkommen mit Grönland und Norwegen bedeutsam. Risiken bestehen insofern , als dass das Vereinigte Königreich in diesen Verhandlungen zukünftig als zusätzlicher Wettbewerber um die Zugangsrechte auftreten kann. – die Erhöhung des Fischereidrucks auf unquotierte Bestände wie die Nordseegarnele, falls andere Fischereien den Zugang zu ihren traditionellen Fanggebieten verlieren und in der Folge ihre Fangaktivität auf die unquotierten Arten lenken, – die Verfügbarkeit und Preisentwicklung britischer Rohwaren, die von der niedersächsischen fischverarbeitenden Industrie verarbeitet werden, – den Entwicklung der Absatzmöglichkeiten für die niedersächsische Fischwirtschaft (das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Absatzmarkt für Fisch- und Fischerzeugnisse). 13. Welche Maßnahmen hat die niedersächsische Landesregierung ergriffen, um eventuelle negative Auswirkungen zu minimieren? Die Landesregierung hat sowohl gegenüber dem Bund als auch gegenüber Vertretern der europäischen Institutionen auf die möglichen Auswirkungen des Brexit für die deutsche und die niedersächsische Fischwirtschaft hingewiesen und betont, dass der Schlüssel zu erfolgreichen Verhandlungen darin besteht, die Fischerei nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Paketlösung zu verhandeln . 14. Wie unterstützt die Landesregierung Fischereiunternehmen, die ihre Flotte energetisch oder technisch modernisieren und im Bestand befindliche Schiffe umrüsten und auf den aktuellen technischen Stand bringen wollen? Die Landesregierung unterstützt diese Fischereiunternehmen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), des Landes Niedersachsen sowie des Bundes. Dabei wird privaten Antragstellern die höchstmögliche Zuwendung gewährt, die im Rahmen des EMFF zulässig ist. Näheres zu diesem Förderprogramm ist in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Seefischerei (Erl. d. ML v. 15.8.2016, Az. 102- 65356-27, Nds. MBl. S. 907) geregelt. (Ausgegeben am 12.09.2017) Drucksache 17/8692 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8641 Was hat die „sanfte Agrarwende“ für Erzeuger und Verbraucher gebracht? (Teil 14) Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Christian Calderone, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen und Frank Oesterhelweg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz