Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8716 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8567 - Arbeit der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung - Ist „schlampig, und nicht manipulativ“ (Staatssekretär Dr. Mielke, NP, 24.06.2017) das Credo der Staatskanzlei? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Björn Försterling, Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 08.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 14.08.2017 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 13.09.2017, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Gemäß Organisationsplan der Staatskanzlei ist Ministerpräsident Weil der direkte Vorgesetzte der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung. Die Presse- und Informationsstelle der Landesregierung wird seit Jahren von Staatsekretärin Pörksen geleitet. Am 23.06.2017 stellte der Chef der Staatskanzlei das Ergebnis einer behördeninternen Prüfung über die Presse- und Informationsstelle der Landesregierung öffentlich vor. Die mediale Berichterstattung war einschlägig und wurde von Überschriften wie „Bericht deckt Schlamperei in Weils Regierungszentrale auf“ (HAZ, 24.06.2017) oder „Staatskanzlei: Pörksen schlampt mit Akten“ (NP, 24.06.2017) begleitet. In der HAZ vom 26.06.2017 heißt es wörtlich: „Jörg Mielke (SPD), Chef der Staatskanzlei, hatte am Freitag freimütig eingeräumt, dass entsprechende Aufträge aus Weils Pressestelle den ‚Ansprüchen an eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung häufig nicht genügen‘. Mielke sprach überdies von ‚erheblichen handwerklichen Mängeln‘ der Arbeit in seinem Haus und kündigte eine schärfere Überwachung an“ (HAZ, 26.06.2107). In anderen Berichterstattungen wurde über „chaotische“ Abläufe und launige und schlampige Aktenführung in der Pressestelle gesprochen (NP, 24.06.2017). Es soll laut Berichterstattung und ausweislich des Berichts der Landesregierung zum 24. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, hier Anlage 2, zu zahlreichen Rechtsverstößen gekommen sein. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fragen 2 bis 5 und 7 bis 9 gehen von der Annahme aus, dass der Ministerpräsident Dienstvorgesetzter der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung ist. Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihr oder ihm nachgeordneten Beamtin oder des ihr oder ihm nachgeordneten Beamten zuständig ist (§ 3 Abs. 2 NBG). Die Presse- und Informationsstelle der Landesregierung ist eine Organisationseinheit der Staatskanzlei. Die Staatskanzlei wird vom Chef der Staatskanzlei geführt (§ 4 Abs. 1 Satz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen [GGO]). Dieser ist dadurch (oberster) Dienstvorgesetzter der beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung. Im Hinblick auf nichtbeamtete (d. h. tarifbeschäftigte) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Begrifflichkeit „Dienstvorgesetzter“ unüblich. Insofern gilt entsprechend den vorstehenden Ausführungen, dass der Chef der Staatskanzlei oberster Vorgesetzter der nichtbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8716 2 Der Ministerprädient „bedient sich“ lediglich „zur Erfüllung seiner Aufgaben und zur Leitung der Geschäfte der Landesregierung der Staatskanzlei“ (§ 4 Abs. 1 Satz 1 GGO). Mit der Vorgesetzten- bzw. Dienstvorgesetztenfunktion des Chefs der Staatskanzlei ist nicht die Aufgabe verknüpft, die tagtägliche Aktenführung jedes einzelnen Bediensteten zu kontrollieren. Wenn jedoch wie vorliegend konkrete strukturelle Mängel der Aktenführung erkennbar werden, ist es seine Aufgabe, auf die Beseitigung dieser strukturellen Mängel und die zukünftige Einhaltung der Standards der Aktenführung hinzuwirken. Dieser Aufgabe ist der Chef der Staatskanzlei nachgekommen . 1. Über welchen Zeitraum erstreckt sich der Sachverhalt einer „schlampigen“ Aktenführung in der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung respektive in der Staatskanzlei? Die in der Fragestellung gewählte Wortwahl pauschaliert und verallgemeinert die vom Chef der Staatskanzlei am 23.06.2017 angesprochenen Mängel in nicht abgrenzbarer Weise. Dadurch entzieht sich die Frage einer datumsscharfen Beantwortung. Unzureichende Aktenführungen in Akten der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung sind auch in der Zeit vor 2013 festzustellen . 2. Wann hat Ministerpräsident Weil in seiner Eigenschaft als direkter Dienstvorgesetzter der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung Kenntnis von der oben beschriebenen Arbeitsweise genommen? Der Ministerpräsident hat Feststellungen zur Aktenführung der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung zu keinem Zeitpunkt „in seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter“ zur Kenntnis genommen, da er aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen nicht Dienstvorgesetzter der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung ist. Die in der Pressekonferenz am 23.06.2017 zur Sprache gekommenen Feststellungen hat Ministerpräsident Weil unmittelbar vor dieser Pressekonferenz zur Kenntnis erhalten. 3. Was hat Ministerpräsident Weil in seiner Eigenschaft als direkter Dienstvorgesetzter der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung seit Bekanntwerden der Umstände , spätestens aber am 23.06.2017, unternommen, um die Presse- und Informationsstelle der Landesregierung zu einer rechtmäßigen und geordneten Arbeitsweise zurückzuführen ? Siehe Vorbemerkung. Im Hinblick auf die genannten Feststellungen hat ein Kritikgespräch zwischen dem Chef der Staatskanzlei und der Leiterin der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung stattgefunden . Die konkret betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung haben die vom Chef der Staatskanzlei angesprochenen Mängel erkannt und werden zukünftig anders verfahren. 4. Durch welche Maßnahmen hat der Ministerpräsident sichergestellt oder wird der Ministerpräsident sicherstellen, dass sich die in der Presseberichterstattung und im Bericht der Landesregierung beschriebenen „chaotischen“ und „schlampigen“ Zu- und Umstände in der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung zukünftig nicht wiederholen ? Dies ist nicht Aufgabe des Ministerpräsidenten (vgl. Artikel 35 Abs. 1 und Artikel 37 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung). Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8716 3 5. In welcher Weise und wann hat Ministerpräsident Weil gegebenenfalls die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei über eingeleitete organisatorische Veränderungen und Maßnahmen informiert? Siehe Antwort zu Frage 4. Der Chef der Staatskanzlei hat am 07.07.2017 in einer per E-Mail an alle Bediensteten der StK versandten Hausmitteilung zum einen erneut auf die bestehenden Regelungen für Vergaben hingewiesen und zum anderen angekündigt, dass die Durchführung von Vergabeverfahren innerhalb der StK neu geregelt werden wird. Bis dahin hat er angeordnet, dass ab sofort für alle Vergaben im Auftragswert über 500 Euro (ohne Umsatzsteuer) in einem ersten Schritt in einem Vermerk der geschätzte Auftragswert sowie die Art der Vergabe und die angedachte konkrete Durchführung des geplanten Vergabeverfahrens frühzeitig an das Haushaltsreferat zur Zustimmung zur geplanten Vergabe zu melden sind. 6. Sind Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Aktenführungen geplant und, wenn ja, welche? Die Staatskanzlei bietet seit Jahren regelmäßig Inhouse-Schulungen zur Aktenführung an. Diese richten sich primär an neu in die Staatskanzlei eintretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stehen aber grundsätzlich allen Bediensteten offen. Der Umfang der zukünftigen Schulungen steht noch nicht fest. 7. Wie erklärt sich Ministerpräsident Weil als Dienstvorgesetzter der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung die jahrelangen Rechtsverstöße in seinem Umfeld? Siehe Vorbemerkung. 8. Ist der jetzige Ministerpräsident der Auffassung, dass ein Ministerpräsident einer Niedersächsischen Landesregierung als direkter Dienstvorgesetzter seine Aufsichts- und Kontrollfunktion nicht wahrnehmen muss und daher nicht sicherstellen muss, dass ihm direkt Untergebene eine verwaltungsrechtlich einwandfreie Arbeitsweise und Amtsführung erbringen? Siehe Vorbemerkung. 9. In welcher Art und Weise hat Ministerpräsident Weil seine Dienstaufsicht über die Presse- und Informationsstelle der Landesregierung seit 2013 wahrgenommen? Siehe Vorbemerkung. (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 14.09.2017) Drucksache 17/8716 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8567 Arbeit der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung - Ist „schlampig, und nicht manipulativ“ (Staatssekretär Dr. Mielke, NP, 24.06.2017) das Credo der Staatskanzlei? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Björn Försterling, Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei