Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8753 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8604 - Welche Auswirkungen hat der 23. Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) auf die Arbeit der Landesverwaltung? Anfrage des Abgeordneten Grant Hendrik Tonne (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 17.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 21.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 14.09.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten In der Ausgabe des Rundblicks (Politikjournal für Niedersachsen) vom 15. August 2017 kritisiert Matthias Karsch, Landesvorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BdK), die Fortführung des 23. PUA - „Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gegen die islamistische Bedrohung in Niederachsen “. Nach seiner Ansicht tage er schon viel zu lange, obwohl es keine neuen Erkenntnisse mehr gäbe. Der BdK schätzt laut Rundblick die bislang entstandenen Kosten auf rund 7 Millionen Euro. Polizei, Verfassungsschutz und Landeskriminalamt mussten bisher 112 000 zusätzliche Arbeitsstunden leisten, um allein die geforderten Akten zusammenzustellen und im Ausschuss auszusagen . Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat die komplexe Arbeit des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtags und die damit verknüpften Aktenvorlagebegehren des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes durch umfassende und angemessene Begleitung und Zuarbeit unterstützt. Dazu wurden umfangreiche personelle, materielle, technische und organisatorische Maßnahmen getroffen. Die Arbeitsbelastungen entwickelten sich in den Ressorts unterschiedlich und waren im Ministerium für Inneres und Sport am höchsten. Die den PUA begleitenden Maßnahmen wurden in der Regel von Personen geleistet, die zugleich auch für andere Arbeiten eingesetzt wurden. Im Ministerium für Inneres und Sport erfolgte dieses dementgegen in der Stabsstelle PUA hauptamtlich; auch in der Abteilung 5 (Verfassungsschutzabteilung) des Ministeriums für Inneres und Sport sowie den Polizeibehörden waren temporär Stabsstellen oder Arbeitsgruppen eingerichtet, deren Bedienstete dort zumeist in Vollzeit für Angelegenheiten des 23. PUA arbeiteten. Dieses hat zu einer erheblichen Belastung der originären Aufgabenwahrnehmung geführt. 1. Wie hoch sind die Kosten, die bis jetzt dem Land Niedersachsen für die Bearbeitung des 23. PUA - aufgeschlüsselt nach Behörden - entstanden sind? Die nachfolgenden Kostenaufstellungen beinhalten Personal- und Sachkosten. Die Berechnungen der Kosten des eingesetzten Personals einschließlich des standardisierten Sachkostenanteils basieren auf den standardisierten Personalkostensätzen nach dem RdErl. d. MF vom 08.06.2015, Nds. MBl. 2015, S. 829, sowie Rd. Erl. MF vom 03.05.2017, Nds. MBl. 2017, S. 584, und der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 1 474,32 Stunden im Besoldungsbereich Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8753 2 und von 1 474,90 Stunden im Arbeitnehmerbereich (gemäß RdErl. d. MF v. 19.05.2010, Nds. MBl. 2010, S. 546). Die Ermittlung des Zeitaufwands der jeweils eingesetzten Personen beruht zum Teil auf retrograden Schätzungen, weil ein Teil der eingesetzten Personen die Arbeiten für die Begleitung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nur neben Arbeiten für andere Aufgabenbereiche erledigt hat und eine gesonderte Zeiterfassung dort nicht erfolgt ist. Sachkosten sind eingeschränkt quantifizierbar, beispielsweise sind Druck- und Kopierkosten in einem nicht unerheblichen Umfang entstanden, die sich im Detail jedoch nicht erheben lassen. Zu nennen sind jedoch ressortübergreifend Hard- und Softwareanschaffungen in einer Höhe von annähernd 50 000 Euro. In den Gesamtkosten sind Personal- und Sachkosten, u. a. auch die für Sicherheitsmaßnahmen (Frage 2), enthalten. Bis zum 17.08.2017 sind Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt rund 10 548 228 Euro entstanden. Im Einzelnen: Niedersächsische Staatskanzlei: 225 536 Euro Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: 4 962 732 Euro Landeskriminalamt Niedersachsen Polizeidirektion Braunschweig Polizeidirektion Göttingen Polizeidirektion Hannover Polizeidirektion Lüneburg Polizeidirektion Oldenburg Polizeidirektion Osnabrück Polizeiakademie Niedersachsen Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen 2 159 385 Euro 611 865 Euro 251 889 Euro 1 148 978 Euro 163 053 Euro 89 608 Euro 73 564 Euro 7 368 Euro 54 282 Euro Niedersächsisches Justizministerium: 278 319 Euro Gerichte OLG-Bezirk Braunschweig Gerichte OLG-Bezirk Celle Gerichte OLG-Bezirk Oldenburg Staatsanwaltschaften GenStA - Bezirk Braunschweig Staatsanwaltschaften GenStA-Bezirk Celle Staatsanwaltschaften GenStA-Bezirk Oldenburg Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) Fachgerichtsbarkeiten Landesjustizprüfungsamt Justizvollzug 6 651 Euro 11 972 Euro 1 535 Euro 9 238 Euro 28 739 Euro 77 Euro 1 777 Euro 1 341 Euro 64 Euro 6 324 Euro Niedersächsisches Finanzministerium: 267 383 Euro Niedersächsisches Kultusministerium: 94 341 Euro Landesschulbehörde und Schulen 28 928 Euro Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: 53 155 Euro Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur: 10 124 Euro 2. Wie hoch sind die Kosten, die das Land Niedersachsen - aufgeschlüsselt nach Behörden - zum Ausbau von Sicherheitsmaßnahmen aufgrund des 23. PUA zusätzlich aufwenden musste? Neben den für die Baumaßnahmen im Landtag anfallenden Kosten (darin enthalten sind Baunebenkosten für anfallende Honorare und projektbezogene Personalkosten des staatlichen Baumanagements ) in Höhe von 249 700 Euro sind Kosten von 17 683 Euro für bauliche und technische Sicherheitsmaßnahmen im Ministerium für Inneres und Sport entstanden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss stehen. Darüber hinaus mussten aus Gründen des Geheimschutzes insgesamt 71 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der be- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8753 3 teiligten Ressorts und Polizeibehörden, des Landtags sowie der Fraktionen einer Sicherheitsüberprüfung der Stufe (Ü3) unterzogen werden, die in den Personalkosten inkludiert sind. 3. Wie viele Landesbedienstete waren in der Angelegenheit des 23. PUA tätig? Bis zum 17. August 2017 sind 825 Landesbedienstete in der Angelegenheit des 23. PUA nicht nur unerheblich tätig geworden. 4. Wie viele Arbeitsstunden sind in der Landesverwaltung in Hinblick auf die Arbeit für den 23. PUA angefallen? Im Hinblick auf die Arbeit für den 23. PUA sind bis zum 17. August 2017 etwa 156 741 Arbeitsstunden angefallen. 5. Aus welchen Arbeitsbereichen kommen die für den 23. PUA tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die für die begleitende Arbeit des 23. PUA eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kamen in den vom Untersuchungsgegenstand tangierten Ressorts aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen sowie den nachgeordneten Behörden. Insbesondere sind die Sicherheitsbehörden des Ministeriums für Inneres und Sport (Polizei und Verfassungsschutz) sehr stark betroffen gewesen. In diesen kamen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Dienstzweigen, häufig aus den Sachbereichen und Organisationseinheiten des Polizeilichen Staatsschutzes sowie den Fachbereichen Islamismus und Prävention der Verfassungsschutzabteilung. (Ausgegeben am 26.09.2017) Drucksache 17/8753 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8604 Welche Auswirkungen hat der 23. Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) auf die Arbeit der Landesverwaltung? Anfrage des Abgeordneten Grant Hendrik Tonne (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport