Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8754 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8625 - Wie soll die alte JVA in Oldenburg zukünftig genutzt werden? Anfrage des Abgeordneten Lutz Winkelmann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 21.09.2017, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung des Abgeordneten Laut einem Bericht der Nordwest-Zeitung (NWZ) vom 24.07.2017 („Altes Gefängnis als Aktenlager geplant“) soll der ehemalige Standort der JVA Oldenburg in der Gerichtsstraße neben dem Oberlandesgericht zukünftig als Aktenlager genutzt werden. Pläne für eine Nutzung mit Wohnungen oder einem Hotel seien laut NWZ nicht mehr aktuell. In den letzten Jahren sind noch weitere Gebäude durch den Justizvollzug aufgegeben worden (z. B. Celle-Salinenmoor). Vorbemerkung der Landesregierung In den vergangenen Jahren hat der niedersächsische Justizvollzug mehrere Vollzugseinrichtungen aufgegeben. Betroffen waren durchweg kleinere, unwirtschaftliche und hinsichtlich der Bausubstanz überwiegend abgängige Liegenschaften. Hierbei handelte es sich nicht immer um Solitärobjekte wie z. B. die ehemalige JVA Oldenburg. Vielmehr bestehen häufig bauliche Anbindungen an Liegenschaften der allgemeinen Justiz, wobei dann regelmäßig auch eine gemeinsame Medienversorgung gegeben ist. Dieser Punkt ist von entscheidender Bedeutung für die Möglichkeiten der Folgenutzung. Nur wenn Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte in absehbarer Zeit nicht mehr für die Erfüllung von Landesaufgaben benötigt werden oder eine Nutzung für Landesaufgaben nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist, sind diese vom Landesliegenschaftsfonds zu verwerten. Dadurch genießen wirtschaftlich sinnvolle Folgenutzungen durch Landesdienststellen immer Priorität gegenüber Drittnutzungen. 1. Welche Planungen gibt es gegenwärtig für die Nachnutzung ehemaliger Gebäude von Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen? Der überwiegende Teil der Justizvollzugseinrichtungen in Niedersachsen, der in den letzten Jahren geschlossen wurde, ist in die gerichtliche Nutzung übergegangen. In den ehemaligen Vollzugseinrichtungen in Stade und Achim werden Sitzungssaal- und Büroflächen geschaffen, die Liegenschaften in den Standorten Peine, Bad Gandersheim, Oldenburg und Cuxhaven werden im unterschiedlichen Umfang archivmäßig genutzt. Für die Liegenschaft in Salinenmoor wird aktuell eine Nutzung durch eine Landesdienststelle außerhalb der Justiz geprüft, für die ehemalige Anstalt in Aurich eine gemischte Nutzung durch die Justiz unter Beteiligung anderer Landesdienststellen. Konkrete weitergehende Planungen gibt es nicht. Lediglich für die ehemalige JVA in Oldenburg bestehen Vorüberlegungen , dort neben Archivflächen auch Sitzungssaalkapazitäten zu schaffen. Seitens des Justizvollzuges gibt es keine Planungen zur Nachnutzung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8754 2 2. Welche Gründe gaben den Ausschlag für die Nutzung der ehemaligen JVA in Oldenburg als Aktenlager und nicht für Wohnungen (z. B. Kosten-Nutzen-Abwägung)? Vor der Verwertung einer landeseigenen Liegenschaft durch Veräußerung an Dritte ist stets der Raumbedarf des Landes für andere Dienststellen zu prüfen. Sinnvolle wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten durch Dienststellen des Landes stehen einer Veräußerung regelmäßig entgegen. Die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Drittnutzung stellt sich dabei nicht. Der Bedarf an Archivflächen und der Wunsch, in dem Gebäude einen abgeschlossenen Sitzungssaalbereich zu schaffen, waren der Grund, von einer Veräußerung abzusehen. 3. Welche Gespräche gab es mit der Stadt Oldenburg, insbesondere mit deren Oberbürgermeister , zu möglichen Alternativen bei der Nachnutzung des Standorts? Aufgrund der Vorüberlegungen, an dem Standort der ehemaligen JVA in Oldenburg notwendige Archivflächen und Sitzungssaalkapazitäten zu schaffen, wurden Gespräche mit der Stadt Oldenburg seitens der Justiz bislang nicht geführt. (Ausgegeben am 26.09.2017) Drucksache 17/8754 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8625 Wie soll die alte JVA in Oldenburg zukünftig genutzt werden? Anfrage des Abgeordneten Lutz Winkelmann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums