Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8503 - Aufgaben- und Budgetanalyse der rot-grünen Landesregierung in der 17. Wahlperiode - was sind die Ergebnisse? Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 24.07.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 27.07.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 14.09.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Die rot-grüne Koalition hat sich für die laufende 17. Wahlperiode eine umfassende Aufgaben- und Budgetanalyse vorgenommen. In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung 2013 bis 2018 heißt es hierzu auf Seite 21: „Zur Konsolidierung des Landeshaushalts ist in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine konsequente Aufgabenanalyse und -kritik erforderlich, die alle Bereiche und Ressorts erfasst. Die rot-grüne Koalition wird alle Maßnahmen im Landeshaushalt hinsichtlich vorhandener Effizienz-Reserven, zu erwartender Demografie-Effekte sowie Einsparmöglichkeiten aufgrund des technischen Fortschritts überprüfen, um so Ressourcen für die künftige Aufgabenerfüllung zu ermitteln und Einsparpotenziale zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits im Landeshaushalt einsetzen.“ In der Mittelfristigen Planung 2013 bis 2017 führt die rot-grüne Landesregierung zur beschlossenen Aufgabenanalyse auf Seite 50 dann Folgendes aus: „Die Landesregierung hat deshalb am 03.07.2013 auch die Durchführung einer Aufgaben- und Budgetanalyse beschlossen. Mit den Erkenntnissen sollen Beiträge zur Bewältigung des demografischen Wandels und zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts geleistet werden. Es gilt, sinnvolle Aufgabenstrukturen zu identifizieren sowie die Möglichkeiten für Synergien, Umschichtungen und Einsparungen aufzuzeigen. Im Gegensatz zu bisherigen Verwaltungsreformen wird die Aufgaben- und Budgetanalyse ressortbezogen und in den Ressorts hierarchieübergreifend durchgeführt werden. Handlungsempfehlungen , die sich aus der Analyse ergeben, sollen grundsätzlich von den Ressorts erarbeitet werden. Hierzu werden in der jeweiligen fachlichen Verantwortung der Ressorts Projektgruppen eingerichtet . In den Ressorts bereits vorliegende Handlungsempfehlungen sollen ausdrücklich berücksichtigt werden. Die zentrale Steuerung obliegt einem auf Staatssekretärsebene besetzten Lenkungsausschuss . Eine Geschäftsstelle wird beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eingesetzt .“ Seit der Beschlussfassung der Landesregierung zur Durchführung einer Aufgaben- und Budgetanalyse am 03.07.2013 sind inzwischen über vier Jahre vergangen. Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2017 ausgeführt, dass eine Aufgabenanalyse der Landesregierung bisher ausstehe und die Notwendigkeit bleibe, „Einsparpotenziale durch eine Aufgabenanalyse zu erheben“. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 2 Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Aufgaben- und Budgetanalyse der Landesregierung war bereits Thema in den parlamentarischen Anfragen des Abg. Hilbers (Drs. 17/1390, S. 64, 65), der Abg. Grascha, Bode und König (Drs. 17/2055, S. 78, 79) sowie des Abg. Grascha (Drs. 17/6880). Auf die dazu erfolgten Antworten der Landesregierung wird Bezug genommen. Außerdem war das Thema auch Gegenstand der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abg. Grascha, Dürr, Bode, Dr. Birkner, Bruns, Eilers, Försterling, Dr. Genthe, Grupe, Dr. Hocker , König, Kortlang, Oetjen und von Below-Neufeldt zu TOP 25 in der 114. Plenarsitzung im 41. Tagungsabschnitt am 24. November 2016, zu der und auch zu den Nachfragen die Landesregierung umfänglich geantwortet hat. Hierzu wird auf das Protokoll zur 114. Plenarsitzung und die nachträgliche schriftliche Unterrichtung Drs. 17/7166 verwiesen. 1. Welche Ergebnisse hat die Landesregierung durch die in Rede stehende Aufgaben- und Budgetanalyse erzielt? 2. In welchen Bereichen hat die Landesregierung durch die Aufgaben- und Budgetanalyse a) „Handlungsfelder für eine sinnvolle Aufgabenstruktur“ identifiziert? b) „Möglichkeiten für Synergien“ mit welchen haushalterischen Auswirkungen identifiziert ? c) „Möglichkeiten für Umschichtungen“ mit welchen haushalterischen Auswirkungen identifiziert? d) „Möglichkeiten für Einsparungen“ mit welchen haushalterischen Auswirkungen identifiziert? Zu den Fragen 1 und 2: Soweit haushalterische Auswirkungen identifiziert wurden, wird auf die Beantwortung der Frage 12 verwiesen. Die seit 2013 durchgeführte Aufgaben- und Budgetanalyse umfasste alle Ressorts und deren Geschäftsbereiche . Die Auswertung der Ergebnisse erbrachte folgende grundlegende Erkenntnisse: – In einer Vielzahl von Aufgabenbereichen haben sich die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen als richtig erwiesen und sollen fortgeführt werden. – Ein großer Teil der Aufgaben bezieht sich auf Kernaufgaben des Landes und steht für Einsparungen zumindest zeitnah nicht zur Verfügung (z. B. Sicherheit, Justizwesen). – Der demografische Wandel hat für einige Bereiche der Landesverwaltung erhebliche Bedeutung (z. B. Schulen, Universitäten, Sicherheit, Steuerwesen, Soziales), für andere Bereiche ergeben sich kaum oder nur wenige Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung (z. B. Umwelt, Verbraucherschutz). Aus diesen Erkenntnissen heraus haben sich in den Ressorts in unterschiedlicher Weise Handlungsmöglichkeiten und Handlungsnotwendigkeiten ergeben. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen gegenüber denen zum Regierungsantritt in zum Teil erheblicher Weise verändert. Zu nennen sind hier z. B. die Flüchtlingskrise und die veränderte Sicherheitslage durch die kriegeri- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 3 schen Auseinandersetzungen in Syrien. Diese Umstände wirken noch heute in den verschiedenen Verwaltungsbereichen nach. Zum anderen haben sich auch ursprüngliche Prognosen verändert. Rückgängige Schülerzahlen sind nicht wie erwartet eingetreten. Die Entwicklung auf dem Sektor des privaten Haus- und Wohnungsbaus hat sich anders als in der Hochzinsphase entwickelt und zu einem erhöhten Bauboom geführt. Öffentliche Dienstleistungen, wie z. B. auch Vermessungsleistungen in diesem Bereich wurden wieder vermehrt nachgefragt. Vor dem Hintergrund der hier nur kurz angerissen Veränderungen der Rahmenbedingungen mussten auch die Handlungsoptionen angepasst werden. Viele anfangs erhobene Strukturdaten waren damit zudem überholt. Gleichwohl wurden und werden aus der Aufgaben- und Budgetanalyse entwickelte oder abgeleitete Maßnahmen durch die Ressorts der Landesregierung weiter verfolgt und abgeschlossen. Soweit sich daraus haushalterische Auswirkungen ergeben haben, sind diese in die jeweiligen Haushaltsaufstellungen eingeflossen. Des Weiteren haben sich durch die veränderten Rahmenbedingungen auch neue Handlungsoptionen und veränderte Aufgabenschwerpunkte ergeben. Ziel der Aufgaben- und Budgetanalyse waren nicht nur die Erzielung von Einsparungen und die Realisierung von Synergieeffekten. Auch Einnahmeverbesserungen und Investitionen in die Zukunft standen im Fokus. Daraus folgt, dass z. B. notwendige Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation und der IT zunächst Kosten verursachen werden und erst zu einem späteren Zeitpunkt Synergieeffekte generiert werden können. Auch zur Stärkung der Sicherheit oder zur Erhöhung der Steuereinnahmen sind durch Schaffung neuer oder zusätzlicher Stellen Budgetveränderungen notwendig. In der eingangs erwähnten Debatte zu TOP 25 der 114. Plenarsitzung am 24. November 2016 sind bereits einige wesentliche Bereiche und dazu angestoßene Entwicklungen angesprochen worden. In der zu diesen Fragen beigefügten Anlage werden die dort genannten Maßnahmen nochmals aufgegriffen und ausführlicher erläutert. Zudem werden weitere, durch das Projekt behandelte oder initiierte Bereiche genannt. 3. Wie viele Projektgruppen mit wie vielen Beschäftigten (Beamte und Angestellte) sind in welchem Ressort zu welchen Themen im Zusammenhang mit dem Projekt „Aufgabenund Budgetanalyse“ eingesetzt worden (bitte jede einzelne Projektgruppe mit Thema und Anzahl der Gruppenteilnehmer auflisten)? In den Ressorts wurden im Rahmen des Projekts die nachstehend genannten Projektgruppen mit den genannten Teilnehmerzahlen gebildet: Ressort Bezeichnung der Projektgruppe/ Unterprojektgruppe Zahl der Beamtinnen /Beamten Zahl der Tarifbeschäftigten StK StK-Projektgruppe „Projekt Aufgabenanalyse “ 6 2 MI Aufgabenanalyse 8 bis 12 0 MF PG „Aufgaben- und Budgetanalyse im Ressortbereich MF“ 18 4 UPG „Steuerverwaltung“ 9 0 UPG „Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung “ 3 1 UPG „Bezüge- und Versorgungsverwaltung “ 4 1 PG „Bp + Stärkung der steuerlichen Außendienste“ Die Zahl der eingesetzten Bediensteten ist mit vertretbarem Aufwand nicht mehr sicher ermittelbar, weil entsprechende Anschreibungen nicht erfolgt sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 4 Ressort Bezeichnung der Projektgruppe/ Unterprojektgruppe Zahl der Beamtinnen /Beamten Zahl der Tarifbeschäftigten PG „Struktur der Finanzämter in Niedersachsen “ Die Zahl der eingesetzten Bediensteten ist mit vertretbarem Aufwand nicht mehr sicher ermittelbar, weil entsprechende Anschreibungen nicht erfolgt sind. MS Projektgruppe „Aufgabenanalyse“ 28 6 MWK Projektgruppe „Aufgabenanalyse“ 9 2 MK Projektgruppe Aufgaben- und Budgetanalyse 15 0 UAG: 1 a) Unterrichtsversorgung 19 1 1 b) Zukunftsfähige Gestaltung der IT für die Schulverwaltung 11 0 2) Konzepte beruflicher Bildung 11 1 3) Beratungs- und Unterstützungssystem 17 1 4) Aufgaben- und Stellenkonzept NLQ 11 1 5) Aufgaben- und Stellenkonzept NLSchB 18 2 6) Politische Bildung, Medienbildung 9 2 7) Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte 16 0 8) Schulen in freier Trägerschaft 10 0 9) Familienzentren an Grundschulen 6 0 10) Schulische Qualitätsentwicklung 14 1 11) NLSchB: Älter werdende Beschäftigte 11 1 12) Nachwuchskräfte für die Verwaltung 6 0 13) Ressourceneinsatz für Querschnittsaufgaben in nachgeordneten Behörden 5 0 Für die Arbeit in den einzelnen Projekt- und Arbeitsgruppen wurden die jeweils in der Linie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MK und der Behörden im Geschäftsbereich entsandt. Teilweise sind sie in mehreren Gruppen tätig gewesen. MW Aufgaben- und Budgetanalyse 13 0 ML Arbeitsgruppe ML 9 2 Für das Unterprojekt LwK wurden keine Projektgruppen eingesetzt. Das Projekt wurde in der Linie bearbeitet. Bei Bedarf fanden Dienstbesprechungen statt MJ Aufgabenanalyse 13 0 MU Projektgruppe „Aufgabenanalyse“ 12 0 Der für das Gesamtprojekt gebildete Lenkungsausschuss bestand aus dem Chef der Staatskanzlei, den Staatssekretären aus den Häusern MI, MF und MU sowie (i. d. R.) je einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter dieser vier Ressorts, dem Leiter der Geschäftsstelle sowie einem Protokollführer (alles Beamtinnen/Beamte). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 5 4. Wann haben die jeweiligen Projektgruppen mit welcher Dauer getagt (bitte für jede Projektgruppe einzeln aufführen)? Zur Durchführung der Aufgaben- und Budgetanalyse haben folgende Projektgruppen getagt: Ressort Bezeichnung der PG Tagungsdaten Dauer StK StK-Projektgruppe „Projekt Aufgabenanalyse“ 02.10.2013 23.10.2013 13.11.2013 27.11.2013 25.03.2014 Beginn: 10.30 Uhr- Sitzungsende nicht protokolliert . 65 Minuten 115 Minuten 100 Minuten Beginn 14.00 Uhr - Sitzungsende nicht protokolliert . MI Aufgabenanalyse 18.09., 22.10., 25.11.2013, 10.01.2014 Jeweils ca. 1 Std. MF Im Ressortbereich MF wird keine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung durchgeführt; auch anderweitige Aufzeichnungen zum Projektaufwand sind nicht durchgängig vorgenommen worden. Die Frage kann deshalb - teilweise mehr als drei Jahre nach Abschluss der ressortinternen Projektarbeit - mit vertretbarem Aufwand nicht mehr beantwortet werden. MS Projektgruppe Aufgabenanalyse 12.09.2013 (12.00 bis 13.00 Uhr) 24.09.2013 (14.00 bis 16.00 Uhr) 01.10.2013 (13.00 bis 15.00 Uhr) 19.08.2014 (09.00 bis 12.00 Uhr) 1 Std. 2 Std. 2 Std. 3 Std. MWK Projektgruppe „Aufgabenanalyse “ 02.12.2013 22.01.2014 17.03.2014 ca. 2,5 Std. ca. 3 Std. ca. 3 Std. MK Projektgruppe Aufgaben- und Budget- analyse (13.09.2013 bis 28.11.2013) 25.09.2013 (14.30 bis 17.00 Uhr) 08.10.2013 (13.30 bis 16.00 Uhr) 30.10.2013 (10.00 bis 13.00 Uhr) 28.11.2013 (14.30 bis 17.00 Uhr) 20.03.2014 (14.00 bis 16.30 Uhr) 2,5 Std. 2,5 Std. 3 Std. 2,5 Std. 2,5 Std. Zu den UAG sind keine Aufzeichnungen über die Dauer/Sitzungshäufigkeit vorhanden. MW Aufgaben- und Budgetanalyse 28.08.2013 10.09.2013 24.09.2013 ca. 3 Std. ca. 2 Std. ca. 6 Std. ML Arbeitsgruppe ML Für das Unterprojekt LwK sh. Antwort zu Frage 3 09/2013 12/2013 Dauer wurde jeweils nicht aufgezeichnet MJ Aufgabenanalyse 04.09.2013 27.09.2013 06.05.2014 Insges. 6 Std. 45 Minuten MU Projektgruppe „Aufgabenanalyse “ 19.09.2013 ca. 1 bis 1,5 Std. Der Lenkungsausschuss hat an 15 Terminen getagt; zu den Sitzungsdaten wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 in der Drucksache 17/6880 verwiesen. Die Sitzungen dauerten jeweils ca. 1 bis 1,5 Stunden. Der Koordinierungsausschuss tagte zweimal (04.09.2013 und 17.10.2013) mit jeweils 20 Personen (alle verbeamtet). Die Sitzungsdauer betrug jeweils eine Stunde. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 6 5. Wie oft hat die jeweilige Projektgruppe insgesamt getagt (bitte für jede Projektgruppe einzeln aufführen)? Die Projektgruppen tagten wie folgt: Ressort Bezeichnung der Projektgruppe Turnus StK StK-Projektgruppe „Projekt Aufgabenanalyse“ 5 x MI Aufgabenanalyse 4 x MF PG „Aufgaben- und Budgetanalyse im Ressortbereich MF“ 1 x UPG „Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung“ 2 x UPG „Bezüge- und Versorgungsverwaltung“ 1 x Im Übrigen: vgl. Antwort zu 4. MS Projektgruppe Aufgabenanalyse 4 x MWK Projektgruppe „Aufgabenanalyse“ 3 x MK Projektgruppe Aufgaben- und Budgetanalyse (13.09.2013 bis 28.11.2013) 5 x Im Übrigen: vgl. Antwort zu 4. MW Aufgaben- und Budgetanalyse 3 x ML Arbeitsgruppe ML Für das Unterprojekt LwK sh. Antwort zu Frage 3 2 x MJ Aufgabenanalyse 3 x MU MU Projektgruppe „Aufgabenanalyse“ 1 x 6. Wie setzt sich die im Geschäftsbereich des MI für die Durchführung der Budgetanalyse verankerte Geschäftsstelle, die dem Lenkungsausschuss auf Staatssekretärseben zuarbeiten sollte, personell zusammen? Die Leitung der Geschäftsstelle zur Durchführung der Aufgaben- und Budgetanalyse im MI wurde vom seinerzeitigen Referatsleiter des Referates 44, jetzt 41 wahrgenommen. Darüber hinaus sind bis zu zwei weitere Personen im erforderlichen Umfang in der Geschäftsstelle tätig gewesen. 7. Ist der Beschluss zur Durchführung der in Rede stehenden Aufgaben- und Budgetanalyse von der Landesregierung aufgehoben worden? Der Beschluss zur Durchführung der Aufgaben- und Budgetanalyse ist formal nicht aufgehoben worden. Wie Herr Minister Pistorius schon in der 114. Plenarsitzung am 24. November 2016 dargestellt hat, versteht die Landesregierung die Aufgaben- und Budgetanalyse nicht als ein statisches, zeitlich befristetes Projekt, sondern als einen fortlaufenden Prozess. Dieser Prozess erfordert, die Aufgaben immer wieder im laufenden Geschäftsbetrieb auf den Prüfstand zu stellen und ihn nicht auf ein rein fiskalisches Konsolidierungsprogramm zu reduzieren. 8. Wenn zu 7. ja: Wann erfolgte die Aufhebung durch wen? Siehe Antwort auf Frage 7 9. Hat die Landesregierung einen Abschlussbericht über die Ergebnisse/Erkenntnisse der in Rede stehenden Aufgaben- und Budgetanalyse erstellt? Ein gemeinsamer Abschlussbericht der Landesregierung über die aus dem Projekt gewonnenen Ergebnisse/Erkenntnisse wurde nicht erstellt. Die Ergebnisse sind vielmehr - auch unter Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen - durch die Ressorts in die jeweiligen Haushaltsaufstellungen eingeflossen. 10. Wenn zu 9. ja: Welche Inhalte stehen in dem wann fertiggestellten Abschlussbericht? Siehe Antwort auf Frage 9 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 7 11. Wenn zu 9. nein: Aus welchen Gründen hat die Landesregierung auf einen Abschlussbericht verzichtet? Die Landesregierung hat die gewonnenen Erkenntnisse direkt in die Praxis umgesetzt. Daneben sollte durch Erstellung eines Abschlussberichtes auch nicht der Eindruck erweckt werden, der fortlaufend angelegte Prozess zur Aufgaben-, Budget- und Strukturanalyse könne damit als abgeschlossen betrachtet werden. 12. Welche Ergebnisse aus der Aufgaben- und Budgetanalyse sind mit welchen haushalterischen Auswirkungen in welchen Haushaltsplan eingeflossen (bitte titelscharf aufführen )? Die haushalterischen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar: MS: Für den Bereich der Krankenhausversorgung sind die Ergebnisse mit folgenden Auswirkungen eingeflossen : Ergebnis Auswirkung (auf Basis der Voranschlagsliste 2015 bis 2019) Kapitel/Titel Mehreinnahmen 2017 6,4 Millionen Euro 05 40 - 333 70 Mehreinnahmen 2018 12,8 Millionen Euro 05 40 - 333 70 Mindereinnahmen 2017 2,578 Millionen Euro 05 40 - 333 72 Mindereinnahmen 2018 4,667 Millionen Euro 05 40 - 333 72 Mehrausgaben 2017 6,4 Millionen Euro 05 40 - 634 70 Mehrausgaben 2018 12,8 Millionen Euro 05 40 - 634 70 Mehrausgaben 2017 9.6 Millionen Euro 05 40 - 634 71 Mehrausgaben 2018 19.2 Millionen Euro 05 40 - 634 71 Minderausgaben 2017 3,638 Millionen Euro 05 40 - 891 76 Minderausgaben 2018 6,438 Millionen Euro 05 40 - 891 76 Minderausgaben 2017 16,129 Millionen Euro 05 40 - 892 73 Minderausgaben 2018 17,529 Millionen Euro 05 40 - 892 73 Mehrausgaben 2017 12,767 Millionen Euro 05 40 - 893 73 Mehrausgaben 2018 9,967 Millionen Euro 05 40 - 893 73 Mehrausgaben 2017 0,05 Millionen Euro 50 52 - 547 11 Mehrausgaben 2018 0,1 Millionen Euro 50 52 - 547 11 Mehreinnahmen 2017 16 Millionen Euro 50 52 - 359 11 Mehreinnahmen 2018 32 Millionen Euro 50 52 - 359 11 Mehrausgaben 2017 1,98 Millionen Euro 50 52 - 661 61 Mehrausgaben 2018 3,96 Millionen Euro 50 52 - 661 61 Mehrausgaben 2017 4,4 Millionen Euro 50 52 - 661 62 Mehrausgaben 2018 8,8 Millionen Euro 50 52 - 661 62 Mehrausgaben 2017 0,99 Millionen Euro 50 52 - 662 63 Mehrausgaben 2018 1,98 Millionen Euro 50 52 - 662 63 Mehrausgaben 2017 2,2 Millionen Euro 50 52 - 662 64 Mehrausgaben 2018 4,4 Millionen Euro 50 52 - 662 64 Mehrausgaben 2017 1,98 Millionen Euro 50 52 - 663 65 Mehrausgaben 2018 3,96 Millionen Euro 50 52 - 663 65 Mehrausgaben 2017 4,4 Millionen Euro 50 52 - 663 66 Mehrausgaben 2018 8,8 Millionen Euro 50 52 - 663 66 ML: Als Ergebnis des Unterprojektes LwK wurden die Haushaltsmittel für Auftragsangelegenheiten und sogenannte Vereinbarungsaufgaben ab dem Haushaltsjahr 2017 getrennt veranschlagt (Kap. 09 03 Titel 686 15 und 686 16) - siehe auch 2 a). Eine titelscharfe Zuordnung der Veränderungen ist nicht möglich, da die Mittel für die LwK nicht aufgabenspezifisch, sondern als Finanzzuweisung in Sum- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 8 me veranschlagt werden. Veränderungen der Finanzzuweisung haben sich zusätzlich aus unabwendbaren Rechtsverpflichtungen und daraus resultierenden Aufgabenveränderungen ergeben. MU: Ergebnis Auswirkung Kapitel/Titel Kürzung der Mittel für Maßnahmen der Be- und Entwässerung in der Wesermarsch Erbringung der Globalen Minderausgaben für die Jahre ab 2015 ff 15 02 - 637 81 MJ: Ergebnis Auswirkung Kapitel/Titel Neuorganisation des Justizvollzuges Einsparung im EP 11 im HJ 2015 11 05 - 517 10 773 000 Euro 11 05 - 422 10 325 980 Euro Einsparung im EP 11 im HJ 2016 11 05 - 422 10 555 373 Euro Einsparung im EP 11 im HJ 2017 11 05 - 422 10 644 100 Euro 13. Mit Bezug auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in Drucksache 17/6112 ergeben sich folgende Fragestellungen: a) Wie hoch sind unter Zugrundelegung derselben Maßstäbe wie bei der Beantwortung der vorgenannten Kleinen Anfrage die für die Durchführung der in Rede stehenden Aufgaben- und Budgetanalyse entstandenen Kosten (aufgeschlüsselt nach Behörden)? b) Wie viele Landesbedienstete waren zur Durchführung der in Rede stehenden Aufgaben - und Budgetanalyse tätig? c) Wie viele Arbeitsstunden sind in der Landesverwaltung im Hinblick auf die Durchführung der Aufgaben- und Budgetanalyse angefallen? d) Aus welchen Arbeitsbereichen kommen die für Durchführung der Aufgaben- und Budgetanalyse tätigen Landesbediensteten? Zu Frage 13 a) bis d): Wie in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, waren in den erwähnten Projektgruppen im Verlauf des Gesamtprojektes insgesamt etwa 300 Personen (zuzüglich zehn Personen des Lenkungsausschusses und 20 Personen des Koordinierungsausschusses) tätig. Zum Teil waren Personen auch in mehreren Projektgruppen eingesetzt. Sie kamen überwiegend aus den Querschnitts- und Facharbeitsbereichen der Ministerien. Für die Geschäftsbereiche des MF und des MK wurden auch Bedienstete aus den untersuchten Verwaltungsbereichen (Steuerverwaltung, Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung , Bezüge- und Versorgungsverwaltung sowie Landesschulbehörde und Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung) in die Projektorganisation einbezogen. Darüber hinaus haben Gleichstellungsbeauftragte, Personalvertretungen und Vertrauenspersonen für Menschen mit Behinderungen Gelegenheit zur Mitarbeit erhalten (sind in der o. g. Zahl enthalten). Detaillierte Aussagen über die bei der Durchführung der Aufgaben- und Budgetanalyse somit tatsächlich entstandenen Sach- und Personalkosten für das Gesamtprojekt sind nicht möglich und auch im Nachhinein nicht ermittelbar. Dies ist auf folgende Faktoren zurückzuführen: – Die Beteiligten in den verschiedenen Gruppen sind für die zum Teil sehr komplexe Projektarbeit nicht freigestellt worden und haben diese Aufgaben zusätzlich zu ihren weiterbestehenden Linienaufgaben wahrgenommen. Auch hatten Mitglieder von Projektgruppen als Multiplikatoren Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 9 und Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Vor diesem Hintergrund erfolgte auch keine Erfassung der Personal- und Sachkosten. – Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Projektgruppen immer in den gleichen Besetzungen tagten (Fehlzeiten, Vertretungsfälle). Ein beträchtlicher Teil der Aufgaben- und Budgetanalyse wurde zudem in Unterarbeitsgruppen oder in der Linienorganisation wahrgenommen . Aufzeichnungen über die dabei entstandenen Zeitaufwände wurden in der Regel nicht geführt. Auch die Zeiten notwendiger Zuarbeiten - gegebenenfalls auch durch nachgeordnete Behörden - wurden nicht erfasst. Daher ist heute weder bekannt noch ermittelbar, wie viele Personen insgesamt mit dem Projekt befasst waren. – Wie sich aus der Antwort zu Frage 3 ergibt, sind nicht für alle Projektgruppen Aufzeichnungen über die Dauer der Sitzungen und die entsprechenden Sach- und Personalaufwendungen festgehalten worden. – Ebenso wenig wurden Vor- und Nachbearbeitungszeiten der einzelnen Projektgruppenmitglieder für die Projektgruppen-Sitzungen erfasst. Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende Darstellung der durch das Projekt insgesamt und bei einzelnen Behörden entstandenen Sach- und Personalkosten nicht möglich. Eine Bezugnahme auf die Maßstäbe, die der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage zugrunde lagen , ist schon deshalb nicht möglich, weil für den 23. PUA zur Beantwortung von parlamentarischen Anfragen eine Dokumentation der Aufwände von Beginn an stattgefunden hat, während dies bei der Durchführung der Aufgaben- und Budgetanalyse nicht der Fall ist und diese Aufwände auch nicht mehr ermittelbar sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 10 Anlage zu den Fragen 1 und 2: MI: Die Nachwuchsgewinnung ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft der Landesverwaltung, dies gilt insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel. Bis zum Jahr 2020 werden ca. 11 % des Stammpersonals des Landes Niedersachsen die Regelaltersgrenze erreicht haben - bei der Betrachtung bis zum Jahr 2025 ist sogar mit Altersabgängen von rund 26 % zu rechnen. Für das Land Niedersachsen als Arbeitgeber wird daher entscheidend sein, dass es kontinuierlich genügend gut qualifizierte Nachwuchskräfte gewinnt und ausbildet, um die Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Verwaltung nachhaltig zu sichern. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Polizei und der allgemeinen Verwaltung sowie spezialisierte Bereiche, wie in der IT oder Vermessung . Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie z. B. für die allgemeine Verwaltung die Wiederaufnahme der Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, die Neugestaltung der Stipendien für die entsprechende Ausbildung an der Hochschule Osnabrück sowie die Einrichtung des Studiengangs Verwaltungsinformatik an der Hochschule Hannover. Im Bereich der Polizei wurden die Ausbildungskapazitäten deutlich erhöht . MF: Für den Ressortbereich sind 2013 drei Teilprojektgruppen für die Aufgaben- und Budgetanalyse gebildet worden, die bis Ende des Jahres 2013 im Wesentlichen folgende Ergebnisse erzielt hatten: Steuerverwaltung Durch die restriktive Personalpolitik der vorausgegangenen Jahre und die damit einhergehenden, auch in der Steuerverwaltung zu realisierenden Stellenabbauzielvorgaben I bis III trotz hier zu konstatierender , nicht unerheblicher Aufgabenzuwächse (geänderte Rentenbesteuerung, elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren ELSTAM, Einführung eines grundlegend veränderten Besteuerungsverfahrens in den Veranlagungsfinanzämtern im Rahmen von KONSENS I) war eine erhebliche Differenz zwischen dem anerkannten Personalbedarf und dem tatsächlichen Personaleinsatz entstanden . Aktuell fehlten ca. 1 000 VZE (das waren etwa 10 % des Personalbedarfs). Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes hatten sich die Finanzämter vielfach veranlasst gesehen, den Personalbestand im Innendienst zulasten der steuerlichen Außenprüfung zu verstärken. Insgesamt waren (auch) aufgrund fehlenden Personals nicht unerhebliche Vollzugsdefizite des geltenden Steuerrechts zu konstatieren; es war davon auszugehen, dass die vorhandenen Steuerquellen nicht gleichmäßig und vollständig ausgeschöpft wurden. Die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag hat diesen Missstand 2013 erkannt und sich in der Koalitionsvereinbarung neben steuerpolitischen Initiativen zur Herstellung von Steuergerechtigkeit auch dazu bekannt, sich für eine bedarfsgerechte Personalausstattung der Finanzverwaltung, für eine entsprechende Erhöhung der Ausbildungskapazitäten zur Kompensation der steigenden Altersabgänge in den kommenden Jahren und für 100 zusätzliche Stellen im Bereich der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung einsetzen zu wollen. Vor diesem Hintergrund war nicht zu erwarten, dass die Aufgaben- und Budgetanalyse der Steuerverwaltung nennenswertes zusätzliches Einsparpotenzial identifiziert. Neben der Anschubfinanzierung für die vorgenannten 100 zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten, die mit dem HP 2014 und der Fortschreibung der Mittelfristigen Planung abgesichert werden konnte, ist es in der Steuerverwaltung in den nächsten Jahren haushalterisch im Wesentlichen darum gegangen, jedenfalls einen möglichst großen Teil der vorgenannten Koalitionsvorhaben durch eine Verbesserung der Einnahmen des Landes sowie durch Umschichtungen aus vorhandenem Budget zu finanzieren. Nach Maßgabe der Analyse der Personalstrukturdaten erschien es darüber hinaus dringend erforderlich, die absehbaren Einstellungsspitzen von Nachwuchskräften in den Jahren 2019, 2020 und 2021 durch zeitlich vorgezogene Einstellungen abzumildern, die Ausbildungskapazitäten auszuschöpfen und so die altersbedingten Abgänge möglichst zeitnah ausgleichen zu können. Auf diese Weise könnte auch dem absehbaren Problem der zunehmend schwieriger werdenden Gewinnung qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber begegnet sowie ein reibungsloserer und zeitgerechter Wis- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 11 senstransfer sichergestellt werden. Auf lange Sicht würde so darüber hinaus auch eine gleichmäßigere Altersstruktur in den Finanzämtern erreicht werden können. Die Teilprojektgruppe Steuerverwaltung sah in einem Teil der auftragsgemäß beleuchteten Themenfelder keine wesentlichen eigenen Handlungsmöglichkeiten zur Identifikation von Gestaltungsspielräumen , andere Themen waren bereits Gegenstand eigenständiger Projekte oder wurden in der Linie bearbeitet. Aktiv weiterverfolgt wurden die Themen Stärkung der Außendienste (im eigens dafür aufgesetzten Projekt „Bp +/Stärkung der Außendienste“), Verbesserung der Steuergerechtigkeit durch Änderungen des materiellen Steuerrechts sowie Struktur der niedersächsischen Finanzämter . Unabhängig von der Projektarbeit hat eine in der Linie vorgenommene Budgetanalyse des Kapitels 04 06 dazu geführt, dass hier zur Kompensation der Abschaffung der Studiengebühren für das Haushaltsjahr 2014 ein Beitrag von 3,077 Millionen Euro eingespart werden konnte. Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung Bereits seit den 90er-Jahren hatte sich die staatliche Hochbauverwaltung in Niedersachsen Schritt für Schritt zu einem effizienten, kundenorientierten öffentlichen Dienstleister entwickelt. Mit einer tiefgreifenden strategischen Neuorientierung, einer klaren Aufgabenabgrenzung gegenüber der Privatwirtschaft und der Konzentration auf die baufachlichen Kernaufgaben des staatlichen Bauherrn hatte die Bauverwaltung auf externe Entwicklungen reagiert und sich so auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet. Begleitet worden waren diese Schritte auch von einer Reduzierung der Anzahl der Bauämter von 29 Mitte der 90er-Jahre auf nunmehr nur noch acht. Der Hochbauverwaltung war mit den Stellenabbauzielvorgaben seit 1998 ein Abbau von 968 Beschäftigungsmöglichkeiten und damit eine Personalreduktion um annähernd 50 % angesonnen worden. Diesen Vorgaben lagen eine angestrebte erhebliche Reduktion der Eigenerledigung auf nur noch 10 % der Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen und die Annahme zugrunde, dass das Bauvolumen in Niedersachsen auf dem (niedrigen) Niveau von rund 355 Millionen Euro im Jahr 2004 verharren würde. Tatsächlich ist das Bauvolumen seit 2005 indessen stetig gestiegen und beträgt seit 2010 konstant mehr als 500 Millionen Euro p. a. Zudem hat sich die angestrebte Reduktion der Eigenplanungsquote als unrealistisch und unwirtschaftlich erwiesen und ist im Übrigen vom Bund für die Erledigung seiner Bauaufgaben in Niedersachsen auch nicht akzeptiert worden. Dem stetig reduzierten Soll-Beschäftigungsvolumen von 956,31 VZE stand dementsprechend ein tatsächliches Beschäftigungsvolumen von 1 204,27 VZE (Stand: 01.11.2013) gegenüber. Das dem Soll-Beschäftigungsvolumen korrespondierende Personalkostenbudget wurde deshalb seit Jahren regelmäßig in erheblichem Umfang überschritten. Der entsprechende Budgetausgleich wurde, auf der Basis der einschlägigen Haushaltsvermerke und durch die Grundregeln eines nach § 17 a LHO budgetierten Verwaltungsbereiches haushaltsrechtlich abgesichert, regelmäßig über Mehreinnahmen des SBN aus seiner Verwaltungskostenerstattung hergestellt. Im Haushaltsaufstellungsverfahren 2014 wurde die Ressourcenausstattung des SBN dann im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Transparenz den tatsächlichen Verhältnissen angepasst: Beschäftigungsvolumen und Personalkostenbudget wurden aufgabenorientiert am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet , der auf der Basis einer durchschnittlichen Eigenerledigung von 60/30/10 % (anteilige Eigenleistung in den Bereichen Bauunterhaltung/kleine bzw./große Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ) ermittelt wurde. Die zugrundeliegende Personalbedarfsberechnung ergab für 2014 einen Personalbedarf von 1 230 VZE. Die mit diesem Personaleinsatz zu leistenden Aufgaben wurden einnahmeseitig berücksichtigt, sodass die erforderliche Erhöhung des Personalkostenbudgets um 16 Millionen Euro durch entsprechende Erhöhung der Einnahmeansätze für die Zuführung von Baunebenkosten haushaltsneutral erreicht werden konnte. Durch eine in der Linie durchgeführte Budgetanalyse wurde darüber hinaus festgelegt, dass die Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung zur Kompensation der Abschaffung der Studiengebühren für das Haushaltsjahr 2014 einen Einsparbetrag von 1,137 Millionen Euro beizutragen hatte. Die Aufgaben- und Budgetanalyse für die Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung hat vor diesem Hintergrund 2013 neben den für vorstehend beschriebene Maßnahmen benötigten Ressourcen zunächst nachvollziehbarer Weise kein weiteres Einspar- bzw. Umschichtungspotenzial identifizieren können. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 12 Bezüge- und Versorgungsverwaltung Auch die Bezüge- und Versorgungsverwaltung blickte 2013 auf 15 Jahre stetigen Personalabbaus parallel zu einer - insbesondere in den Bereichen Versorgung und Beihilfen erheblichen - Fallzahlsteigerung in allen Hauptaufgabenfeldern sowie diversen zusätzlich übernommenen Aufgaben (Heilfürsorge, Vollstreckung, Leitstelle PMV, Reisekosten - eRNie -) zurück. Durch die Stellenabbauzielvorgaben I bis III war seit 1998 eine Reduktion des Soll-Beschäftigungsvolumens um mehr als 50 % vollzogen worden. Und obwohl die Richtwerte für die Sachbearbeitung deshalb im gleichen Zeitraum durchgängig deutlich mehr als verdoppelt worden sind (Besoldung: Faktor 3,5; Tarifentgelte : Faktor 2,5; Beihilfe: Faktor 2,4), war eine nicht unerhebliche Unterfinanzierung des Personalkostenbudgets im Vergleich zum anerkannten Personalbedarf eingetreten. Nach dem schon bisher durchlaufenen Optimierungsprozess hat die Aufgaben- und Budgetanalyse insoweit auch in der Bezüge- und Versorgungsverwaltung 2013 kein nennenswertes zusätzliches Einspar- bzw. Umschichtungspotenzial identifizieren können. Ähnlich wie in der Steuerverwaltung ist es auch in der Bezüge- und Versorgungsverwaltung in den nächsten Jahren darum gegangen, einen möglichst großen Teil des anerkannten Personalbedarfs durch eine weitere Verbesserung der Einnahmen und durch Umschichtungen aus vorhandenen Mitteln zu finanzieren. Der im Kapitel 04 20 zu erbringende Einsparbeitrag zur Kompensation der Abschaffung der Studiengebühren betrug im Haushaltsjahr 2014 0,272 Millionen Euro. Fazit und weitere Entwicklung: Das wesentliche Ergebnis aller drei Teilprojekte war, dass nach dem umfassenden Stellenabbau auf der Basis von ZV I, II und III, der Kürzung von Ausgabeermächtigungen durch verschiedene Globale Minderausgaben sowie im Lichte gebotener Umschichtungen zur Gegenfinanzierung des Ausgleichs struktureller Fehlentwicklungen im SBN kein nennenswertes zusätzliches Einsparund /oder Umschichtungspotenzial identifiziert werden konnte. Während das SBN und die Bezüge- und Versorgungsverwaltung im Hinblick auf bereits in den Jahren zuvor durchgeführte, durchgreifende Modernisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen als weitgehend „auskonsolidiert“ angesehen wurden, sind für die Steuerverwaltung zwischenzeitlich verschiedene, auch schon 2013 beleuchtete Themen wie die Stärkung der steuerlichen Außendienste , die Verbesserung der Steuergerechtigkeit durch Änderungen des materiellen Steuerrechts, die Struktur der Außenprüfung im Raum Hannover und die landesweite Struktur der Steuerverwaltung Niedersachsens generell in eigens dafür eingerichteten Projekten (BP+, Finanzamt für Außenprüfung Hannover) oder in - vorbereitender - Linienarbeit weiter vertieft worden. Die Bearbeitung dieser teilweise überaus komplexen und im Übrigen auch mindestens nicht primär auf die Generierung von zusätzlichen Konsolidierungs- und Einsparpotenzialen ausgerichteten Themen dauert zum Teil an. Die 2013 für das SBN als politischer Handlungsschwerpunkt definierte Anhebung der Wertgrenzen für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahem auf 2 Millionen Euro ist zwischenzeitlich vollzogen worden. Diese Maßnahme hat zu einer Verfahrenserleichterung bei der Abwicklung der Baumaßnahmen geführt. Die Bemühungen um eine Verbesserung der Einnahmen des Landes durch Überprüfung des Gebührenrechts des Landes auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Kostendeckung haben seit 2013 zu zahlreichen Änderungsverordnungen der Allgemeinen Gebührenordnung und anderer Gebührenordnungen des Landes geführt. Belastbare Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen der Änderungen können indessen aufgrund des Querschnittscharakters vieler Regelungen und der überwiegenden Zuständigkeit kommunaler Behörden kaum getroffen werden. Im Rahmen der Auswertungen der Personalstrukturdaten und im Hinblick auf eine den demografischen Entwicklungen Rechnung tragende und vorsorgende Personalplanung ist für die Steuerverwaltung ein Bedarf an vorgezogenen Einstellungen identifiziert worden, um auch mittelfristig eine bedarfsgerechte Personalausstattung für die Einnahmeverwaltung sicherstellen zu können. In den Jahren 2017 bis 2019 sind die Einstellungszahlen von Nachwuchskräften für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt jeweils von 230 auf 262 Steueranwärterinnen und -anwärter angehoben worden. Hierdurch sollen die ab 2020 erwarteten erheblichen Altersabgänge in dieser Laufbahn aufgefan- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 13 gen, ein reibungsloser Wissenstransfer sichergestellt und eine gleichmäßigere Altersstruktur in den Finanzämtern erreicht werden. Durch diese Maßnahme wurden folgende Haushaltsansätze für die HH-Jahre 2017/2018 bzw. in der Mipla bis 2020 wie folgt angepasst (in Tsd. Euro): Anwärtertitel 2017 2018 2019 2020 04 06-422 04 +171 +581 +820 +649 Ausbildungskosten 2017 2018 2019 2020 04 04-525 61 +63 +95 +115 +105 Ferner wurden in 2017 und 2018 jeweils 32 zusätzliche Anwärterstellen ausgebracht. Für die Haushalte 2019 und 2020 ist die Schaffung von jeweils 32 zusätzlichen Planstellen der Bes-Gr. A 6 erforderlich (Hinweis auf den kw-Vermerk zum Stellenplan Kapitel 04 06). Parallel zum Fortgang der Arbeiten an vorstehenden, auch im Zusammenhang mit der Aufgabenund Budgetanalyse stehenden Themen ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass auch im Ressortbereich MF weiterhin ressortspezifische Einsparvorgaben (2016: 3,728 Millionen Euro; 2017: 2,442 Millionen Euro; 2018: 1,183 Millionen Euro; 2019: 1,177 Millionen Euro) und Kürzungen des Beschäftigungsvolumens zur Rückführung des Personalzuwachses in der Landesverwaltung im Umfang von insgesamt 78,64 VZE in den Jahren 2016 bis 2018 zu vollziehen sind, die den Spielraum für die Identifikation weiteren Konsolidierungspotenzials vermindern. Zu der Thematik „Handlungsfelder für eine sinnvolle Aufgabenstruktur“ hat die Landesregierung bereits in ihrem Zwischenbericht vom 12.08.2016 („Leistet sich Niedersachsen zu viele Finanzämter ?“, Drs. 17/6291) zum Beschluss des Landtages vom 17.09.2015 (Nr. 13 der Anlage zu Drs. 17/4192) Stellung genommen, auf den die nachfolgenden Ausführungen in weiten Teilen aufbauen. Die Landesregierung hat unmittelbar nach Amtsantritt im Frühjahr 2013 in mehreren aufeinander folgenden Schritten Untersuchungen und Prüfungen eingeleitet, mit denen eine systematische Optimierung der niedersächsischen Finanzamtslandschaft auf den Weg gebracht worden ist, soweit es hierfür einen zuvor entsprechend festgestellten und konkretisierten Bedarf gibt. Ausgangspunkt war die Koalitionsvereinbarung, „die Steuerverwaltung so auszurichten, dass sie ihrer Rolle als tragende Einnahmeverwaltung des Landes auch zukünftig gerecht werden kann“. Konkret sah die Vereinbarung vor, „zusätzlich 100 Stellen im Bereich der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung“ zu schaffen. Diesen ersten Schritt hat die Landesregierung gemacht und bereits zu Beginn der Legislaturperiode entschieden, von 2013 bis 2017 jährlich 20 Anwärterinnen und Anwärter mehr einzustellen, um die Personalausstattung der Außenprüfungsdienste langfristig zu verbessern. Umgehend schloss sich im Sommer 2013 das Projekt „Bp plus - Stärkung der Außendienste “ an. In diesem Projekt haben Angehörige der Finanzämter, der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung, der Oberfinanzdirektion Niedersachsen und des Finanzministeriums gemeinsam Maßnahmen entwickelt, wie die Außenprüfungsdienste attraktiver gestaltet werden können. Sie reichen von einer die steuerlichen Außendienste hervorhebenden Nachwuchswerbung über die Ausweitung der Teilzeitarbeit und die Verstärkung der Teamprüfungen bis hin zu Stellenhebungen im Außendienst. In dem Projekt ist auch die Idee entwickelt worden, für den Raum Hannover ein „Finanzamt für Außenprüfung Hannover“ zu gründen, in dem die Außenprüfungsdienste der hannoverschen Finanzämter und des Finanzamtes für Großbetriebsprüfung Hannover gebündelt werden sollten, um zum einen die Personalgewinnung im Raum Hannover zu verbessern und zum anderen die Effektivität der Außenprüfungsdienste zu erhöhen. Die Gründung dieses Amtes hätte die Struktur der Finanzämter im Raum Hannover massiv beeinflusst. Zudem hätte die Gründung eines solchen sehr großen Amtes die Frage aufgeworfen, ob diese veränderte Aufgabenverteilung zwischen Veranlagungsfinanzämtern und dem Finanzamt für Großbetriebsprüfung Hannover auch über den Raum Hannover hinaus für ganz Niedersachsen möglicherweise beispielgebend sein könnte. Die Meinungsbildung und Entscheidung über ein solches sehr großes Amt in Hannover war deshalb wei- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 14 tergehenden landesweiten Strukturüberlegungen vorgreiflich. Im zweiten Schritt wurde deshalb das Projekt „Finanzamt für Außenprüfung Hannover“ einer systematischen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis dieses Projekts lag im Dezember 2015/Januar 2016 vor. Danach wäre die Gründung eines solchen Sonderamtes gegenwärtig insbesondere wegen der erforderlichen zusammenhängenden Unterbringung aller Bediensteten, d. h. wegen der damit verbundenen aufwändigen Baumaßnahmen , unwirtschaftlich. In dieser Phase veröffentlichte der Landesrechnungshof (LRH) im Frühjahr 2015 seinen Jahresbericht 20151. Das grundsätzliche Anliegen des LRH, mit der Struktur der Finanzämter den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden, teilt die Landesregierung. Lediglich mit den vom LRH gezogenen Schlussfolgerungen - insbesondere den Forderungen, ad hoc acht Veranlagungsfinanzämter , bis 2018 die sechs Finanzämter für Großbetriebsprüfung und bis 2020 weitere neun Veranlagungsfinanzämter komplett zu schließen - konnte sich die Landesregierung nicht einverstanden erklären . Im Einzelnen verweise ich wegen der Begründung auf den angeführten Zwischenbericht. Darin ist sodann ausgeführt, dass die weiteren Hinweise und Erwägungen des LRH gleichwohl als wichtiges Material in die Arbeit der AG „Struktur der Finanzämter“ eingehen werden. Die Arbeit dieser AG geht inzwischen in ihre Schlussphase - Ziel für den Schlussbericht: Anfang 2018. Mit ihr nimmt sich die Landesregierung der Herausforderungen an, die alle Veranlagungsfinanzämter treffen, insbesondere der demografischen Entwicklung, der Entwicklung der Informationstechnik und der gerade auch im steuerlichen Bereich erkennbaren deutlichen Internationalisierung und Globalisierung. Die AG leistet also einen klassischen Beitrag im Sinne dessen, was Inhalt und Ziel einer Aufgaben- und Budgetanalyse ist. Die konkreten Kriterien/Aspekte, unter denen Strukturveränderungen in der niedersächsischen Finanzamtslandschaft potenziell in Betracht kommen , habe ich ebenfalls in dem angeführten Zwischenbericht dargestellt. Ergebnisse, die konkrete Umsetzungshandlungen nach sich ziehen werden, sind - wie schon erwähnt - für Anfang 2018 zu erwarten. Parallel zu diesen Arbeiten hat die Landesregierung den organisatorischen Aufbau auch der OFD Niedersachsen überprüft. Mit Beschluss vom 24.11.2009 (Nds. MBl. 48/2009, S. 1046) hatte die Landesregierung seinerzeit sowohl den Landesliegenschaftsfonds und den Bereich Staatserbschaften als auch das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) mit Wirkung vom 01.01.2010 in die neu gebildete OFD (bis dahin hieß die OFD „Oberfinanzdirektion Hannover“) eingegliedert. Durch Beschluss der Landesregierung vom 09.02.2016 (Nds. MBl. 8/2016, S. 244) wurde nun in einem ersten Schritt die Abteilung LBV mit Wirkung vom 01.04.2016 wieder aus der OFD ausgegliedert und erneut als NLBV errichtet. Die OFD besteht zurzeit aus den drei Abteilungen „Zentrale Aufgaben“, „Steuer“ und „Bau und Liegenschaften “. Ziel der mit Beschluss vom 24.11.2009 erfolgten Zusammenlegung der Querschnittsbereiche der Steuer-, der Bau- und Liegenschafts- und der Bezüge- und Versorgungsverwaltung (Organisation, Personal, Haushalt, Justiziariat und IuK-Technik) 2010 in der Abteilung „Zentral Aufgaben“ der OFD waren seinerzeit angestrebte Synergieeffekte. Eine diesbezügliche Evaluation hat im Dezember 2014 stattgefunden. Ergebnis: Das erwartete Zusammenwachsen der OFD zu einem leistungsstarken, serviceorientierten, zentralen Finanzdienstleister mit schlanken Geschäftsprozessen, kurzen Wegen und einer erhöhten Dienstleistungsqualität konnte nicht in dem gewünschten Umfang realisiert werden. Es gab im Gegenteil teilweise sogar erhöhten Administrationsaufwand, insbesondere im Bereich der Personalvertretungen . Darüber hinaus entwickelte sich ein erhöhter Abstimmungsbedarf unter den für die Fachaufgaben zuständigen Querschnittsbereichen. Im Übrigen wurde erkannt, dass wegen der Unterschiedlichkeit der in der OFD zusammen gefassten Aufgaben, der unterschiedlichen „Verwaltungskulturen “ und der unterschiedlichen haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Verwaltungsbereiche (Kameralistik ./. Vollbudgetierung nach § 17 a LHO) das unterstellte Zusammenwachsen und die erhoffte Entwicklung schlanker Geschäftsprozesse nicht zu realisieren waren. 1 Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung, V.7. „Leistet sich Niedersachsen zu viele Finanzämter?“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 15 Als Konsequenz ist daher in einem ersten Schritt die Bezüge- und Versorgungsverwaltung wieder ausgegliedert und zum 01.04.2016 in ein eigenständiges Landesamt (NLBV) überführt worden. Es ist festzustellen, dass mit der erneuten Gründung des Landesamtes unter eigener Budgetverantwortung die Entscheidungsprozesse in dem erforderlichen Maß gestrafft und die Zusammenarbeit zwischen der Fachaufgabe und den Querschnittsreferaten wieder vereinfacht wurde. Die erneute - schlankere - Organisationsform wirkt sich positiv auf die Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, sie identifizieren sich mit der Organisation und der Aufgabe der eigenen Behörde. Die Trennung von der OFD führt zwar nicht zu haushalterisch berechenbaren , aber zu qualitativen Synergien und damit zu einer gesteigerten Leistungsfähigkeit der Bezügeverwaltung . In einem zweiten Schritt werden die beiden Abteilungen „Bau und Liegenschaften“ und „Steuer“ mit Wirkung ab dem 02.10.2017 in zwei eigenständige Landesämter überführt. Das Ziel der beabsichtigten Neuorganisation ist, die Aufbauorganisation und die Arbeitsabläufe sowohl in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung als auch in der Steuerverwaltung auf die sich wandelnden Anforderungen aus Digitalisierung und dynamischer technischer Innovation einzustellen und spezifisch zu optimieren und damit qualitative Synergien zu erzielen. In den mit der neuen Organisationsform auch einhergehenden Vereinfachungen und Straffungen der Arbeitsabläufe steckt das Potenzial, sich positiv auf die Effizienz der Arbeitsergebnisse und damit auch auf die Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuwirken . MWK: Durch den demografischen Wandel besteht für den Geschäftsbereich des MWK ein ressortspezifischer Mehrbedarf in allen Zuständigkeitsbereichen, der auch vor dem Hintergrund der Personalstrukturanalyse eine Fortschreibung des Personalbestandes, in Einzelfällen sogar eine Personalaufstockung mit Auswirkungen auf das Budget, bedingt. Dennoch konnten neben der Aufgaben- und Budgetanalyse strukturelle Änderungen durchgeführt und Effizienzsteigerungen im Wissenschaftsbereich erzielt werden. Beispielhaft hierfür sind – die Auflösung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTH), wodurch die Verwaltungs - und Organisationsstrukturen der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen verschlankt und auf die Kernebene der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler konzentriert werden und – die Umstrukturierung des Niedersächsischen Instituts für Frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe), mit der die komplizierten Strukturen vereinfacht und verschlankt wurden. In folgenden Bereichen wurden Handlungsfelder benannt: – Kennzahlen zur Hochschullandschaft (Studienabbrecherquote senken), – Nachweis des wirtschaftlichen Mitteleinsatzes, – Strukturreform als Teil des Hochschulpaktes 2020. MK: Die Empfehlungen des Abschlussberichts zu den politischen Handlungsschwerpunkten sind u. a. eingeflossen bei dem Ausbau der Ganztagsschule, der weiteren Umsetzung der Inklusion, dem Ausbau der Bildungsregionen, der Stärkung der Frühkindlichen Bildung und der Einführung sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung als Landesaufgabe, aber auch in die Beratungen im Bündnis Duale Berufsausbildung. Aufgrund der Hinweise zu den Belastungen der Schulen wurde eine Onlinebefragung aller Lehrkräfte , Schulleitungen und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Die Auswertungen machten deutlich, dass sich Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen in Niedersachsen mit den bildungspolitischen Reformvorhaben Inklusion, Ausbau des Ganztagsschulangebots und der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler identifizieren. Deutliche Vorschläge zur Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 16 Arbeitsentlastung gibt es insbesondere in Bezug auf die Beratung und Unterstützung durch die Behörden . Die folgenden Handlungsfelder sind einer erneuten intensiven Betrachtung unterzogen und Vorschläge erarbeitet worden, die zur Entlastung der Schulen beitragen und damit „Mehr Zeit für guten Unterricht“ ermöglichen: – Reformen bei der Weiterentwicklung der externen Evaluation, – Entlastung von Schulleitungen im Primarbereich, – Verbesserung der Beratung und Unterstützung durch die Behörden. Die Bearbeitung und Umsetzung der drei Handlungsfelder erfolgte in einem strukturierten Prozess, in den auch die Verbände einbezogen wurden. Abschließend wurden die Handlungsfelder im Forum Eigenverantwortliche Schule mit dem Ziel der Konsensfindung erörtert. Zum Handlungsfeld „Zukunftsfähige Gestaltung des IT-Bereichs“ wurde das Projekt „IT2020 - Neuentwicklung der IT-Fachverfahren in der staatlichen Schulverwaltung“ auf den Weg gebracht. Nach Erstellung der Lastenhefte erfolgt derzeit die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Daneben ist eine Projektgruppe „Strategische und operative Verantwortung des MK und der Behörden im Geschäftsbereich“ eingesetzt worden, um die Zusammenarbeit zwischen den Behördenebenen zu optimieren und die Effizienz und Effektivität der Zusammenarbeit zu steigern. Die Umsetzung der von der Projektgruppe vorgeschlagenen Maßnahmen wird derzeit in den betroffenen Behörden erörtert. ML: Landwirtschaftskammer Niedersachsen Infolge der allgemeinen Aufgaben- und Budgetanalyse des ML wurde insbesondere entschieden, den bereits in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Auftrag, die vorhandenen Strukturen in der Agrarverwaltung mit dem Ziel zu überprüfen, die hoheitlichen Aufgaben von der Selbstverwaltung zu trennen, unter dem Aspekt einer besonderen Aufgaben- und Budgetanalyse aufzugreifen (Unterprojekt LwK). Ziel des Unterprojektes LwK des ML war eine detaillierte Betrachtung der übertragenen und der Pflichtaufgaben sowie die Verifizierung sowie detaillierte Herleitung und Begründung der Höhe des Landeszuschusses an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Dabei wurden auch die Bemerkungen des Landesrechnungshofes aus einer Prüfung im Jahr 2012 mit in das Projekt einbezogen. Ergebnis des vorstehenden Unterprojektes ist u. a. die Änderung des „Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen“ (LwKG) im vergangenen Jahre (Inkrafttreten mit Wirkung zum 01.01.2017). Neben den unverändert zu 100 % vom Land finanzierten Auftragsangelegenheiten (hoheitlichen Aufgaben) stehen nun die ebenfalls mit Landesmitteln finanzierten „Vereinbarungsaufgaben “ (§ 2 Abs. 4 LwKG). Die bisher zu 30 % vom Land finanzierten Pflichtaufgaben (außer Pflichtaufgaben, die aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen bestehen) sind grundsätzlich entfallen . Stattdessen wurde anhand der Ergebnisse der Aufgaben- und Budgetanalyse eine Zuordnung dieser bisherigen Pflichtaufgaben auf reine Kammeraufgaben ohne Landesbeteiligung einerseits und die mit Landesmitteln finanzierten Vereinbarungsaufgaben andererseits vorgenommen. MJ: Programm eJuNi: Die niedersächsische Justiz hat im Jahr 2014 das Programm eJuNi (elektronische Justiz Niedersachsen ) zur flächendeckenden Einführung der ganzheitlichen elektronischen Akte in der Justiz gestartet. Damit hat sie im Rahmen der Aufgaben- und Budgetanalyse die Möglichkeit ergriffen, den Modernisierungsschub des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (eJustice -Gesetz) als ein herausragendes Schwergewicht für die Modernisierung der niedersächsischen Justiz zu nutzen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 17 Die Einführung der elektronischen Akte lässt erwarten, dass der Umfang einfacher und manueller Tätigkeiten (Aktenführung, Postsortierung, Postversand, Schreibarbeit) deutlich abnehmen wird und damit Synergien genutzt werden können. Die Einführung der elektronischen Akte könnte möglicherweise auf lange Sicht zu einer Einsparung in der Justiz führen. Neuorganisation des Justizvollzuges: Die Entwicklung der Gefangenenbelegung und neue Aufgaben erfordern einen kontinuierlichen Prozess der Neuorganisation des Justizvollzuges. Durch den Rückgang der Belegungen im Justizvollzug war ein weiterer Ausbau der gesetzlich normierten Einzelunterbringung möglich. Durch Schließung der Abteilungen Salinenmoor und Aurich sowie die beabsichtigte Schließung der Abteilung Braunschweig wird es möglich, die sachlichen und personellen Ressourcen zu konzentrieren und sinnvoll an anderer Stelle für qualitative Verbesserungen des Justizvollzuges zu nutzen. Durch Schließung der Abteilung Salinenmoor konnten insgesamt 773 000 Euro an Sachmitteln und 38 Beschäftigungsvolumen im Personalbereich im Einzelplan 11 eingespart werden. Die eingesparten Beträge wurden insbesondere zum Ausgleich bestehender Personaldefizite an anderen Vollzugsstandorten , zum Ausbau der Behandlungsangebote für psychiatrisch auffällige Gefangene, zur Verbesserung der Entlassungsvorbereitung und des Übergangsmanagements sowie zur Sanierung des „Grauen Hauses“ der JVA Wolfenbüttel genutzt. MS: Im MS wurden zunächst ca. 65 Förderprogramme für freiwillige Leistungen kritisch hinterfragt. Es wurden drei Kategorien mit Mengenvorgaben gebildet: 1. Die Aufgabe ist unverzichtbar und wird nicht angetastet, (höchstens 40 %). 2. Wichtige Aufgabe, aber unter Berücksichtigung der Relation von Kosten und Nutzen ist sie nicht unverzichtbar, (Richtwert: 40 %). 3. Wichtige Aufgabe; der Schaden, der bei Wegfall der Aufgabe eintreten würde, ist begrenzt, (mindestens 20 %). Die Bewirtschaftung der meisten Programme erfolgt durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS); in einigen Fällen direkt durch das MS, Wohnungsbau, Städtebau , Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) gegen Kostenerstattung durch die NBank. Der Personalaufwand pro Leistung wurde in Vollzeiteinheiten (VZE) geschätzt. Für die gezielt aufgelegten Förderprogramme konnten haushaltsentlastende Ergebnisse im Rahmen der Überprüfung dieser freiwilligen Leistungen nicht erzielt werden. Die Betrachtung aller freiwilligen Leistungen hat allerdings den seit Mai 2014 eingeschlagenen Weg des MS bestätigt, Förderprogramme systematisch durch ein Controllingverfahren zu analysieren. Damit wird eine kontinuierliche, zielorientierte Betrachtung und Evaluation der Programme über deren gesamte Laufzeit sichergestellt. Die Projektarbeit hat verdeutlicht, dass die politischen Handlungsschwerpunkte des MS - Inklusion, Sicherung der Pflege, Gesundheitsversorgung, gesellschaftliche Teilhabe, Gleichstellung von Frauen und Männern, Partizipation junger Menschen und Integration von Migrantinnen und Migranten , aktuell insbesondere auch die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge - angesichts der demografischen Entwicklung im Land und beim Verwaltungspersonal den Ressortbereich besonders belasten. Als besondere und weiter zu verfolgende größere Aufgabenfelder haben sich aus der Aufgabenanalyse zwei Themenbereiche herauskristallisiert: – die Weiterentwicklung des Quotalen Systems in der Finanzierung der Sozialhilfe und – die Struktur und Finanzierung der Krankenhauslandschaft. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 18 Zur Weiterentwicklung des „Quotalen Systems“ wurde Folgendes festgehalten: Ziele des Quotalen Systems (QS) Die ursprüngliche Zielsetzung des seit 2001 geltenden Quotalen Systems in Niedersachsen verfolgte die Etablierung einer gemeinsamen Finanzverantwortung des Landes und der Kommunen in der Sozialhilfe; seinerzeit in der Nachfolge der zuvor bestehenden Trennung zwischen Handlungsverantwortung (herangezogene Kommunen) und Finanzverantwortung (Land) bei den Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Bundessozialhilfegesetz - BSHG (ab 01.01.2005: Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch, SGB XII). Die sachlichen Zuständigkeiten für Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und dem SGB XII waren wie folgt voneinander abgegrenzt: – Das Land ist sachlich zuständiger Kostenträger für teilstationäre und vollstationäre Hilfen (Eingliederungshilfe /EGH und Hilfe zur Pflege/HzP) für Leistungsberechtigte bis zum 60. Lebensjahr . – Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für sämtliche ambulanten Hilfen (EGH und HzP) und für teilstationäre und vollstationäre Hilfen für Leistungsberechtigte über dem 60. Lebensjahr sachlich zuständig. Die herangezogenen örtlichen Träger der Sozialhilfe - Landkreise und kreisfreien Städte - entschieden bis 2001 über die Hilfen im Einzelfall und stellten die dafür entstehenden Sozialhilfeaufwendungen dem Land als überörtlichem Träger der Sozialhilfe in Form einer „namenlosen Sammelabrechnung “ in Rechnung. Bei dieser Organisationsform der Sozialhilfeverwaltung in Niedersachsen war nicht auszuschließen, dass nicht selten Hilfe in teilstationären oder stationären Einrichtungen (auf Kosten des Landes) bewilligt wurde, obwohl ambulante Hilfen (in der Kostenträgerschaft der Kommunen) ausgereicht hätten. Mit dem QS wurde eine jeweils anteilige („quotale“) Beteiligung von Land und Kommunen an allen Aufwendungen bei Hilfen nach dem BSHG bzw. dem SGB XII eingeführt. Zu Beginn ergab sich durchschnittlich eine Quotierung von annähernd „50 : 50“ im Verhältnis zwischen dem Land und den Kommunen. Die Erwartung an das QS bestand insbesondere darin, dass - im Sinne einer Steuerungsfunktion - die Kommunen im Bereich der Heranziehung ein finanzielles Eigeninteresse daran entwickeln, den Vorrang ambulanter Hilfen bei den Entscheidungen über die Hilfebewilligung stärker als bisher zu berücksichtigen. Durch das QS sollte darüber hinaus die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen gestärkt werden. Zielerreichung des Quotalen Systems Das QS hat sich insgesamt bewährt. Es bedarf jedoch der Weiterentwicklung. Festzustellen war zunächst, dass sich in mittlerweile 16 Jahren der Geltung des QS die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen im Bereich der Sozialhilfe erheblich verbessert hat. Dies beginnt bereits bei der für Steuerungszwecke zur Verfügung stehenden Datenlage als wesentliche Grundlage für künftige Überlegungen zur Ausgestaltung der Hilfen (Abrechnungsdaten, Kennzahlenvergleich ). Grundsätzlich bewährt hat sich darüber hinaus das System der Heranziehung mit der Folge, dass - nicht zuletzt auch im Interesse der Leistungsberechtigten - ortsnah über die Hilfe im Einzelfall entschieden wird; so auch das einvernehmliche Ergebnis der Arbeitsgruppe des Beirats nach § 3 dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum SGB XII (Nds. AG SGB XII) zur Weiterentwicklung der Sozialhilfeverwaltung. In vielen Kommunen wird mittlerweile auf der Grundlage einer zwischen Land und Kommunen entwickelten Empfehlung zur Hilfebedarfsplanung „personenzentriert“ über die Einzelfallhilfen entschieden. Der Ausbau ambulanter Betreuungsangebote ist insgesamt gesehen jedoch hinter den Erwartungen zurückgeblieben. In einigen Kommunen ist das System ambulanter Hilfen inzwischen sehr gut ausgebaut; in anderen wiederum besteht noch Nachholbedarf. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8769 19 Eine häufig mit Problemen behaftete Schnittstelle sowohl in Kindertagesstätten als auch in Wohneinrichtungen ist die Abgrenzung zwischen Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) und Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Nicht bewährt hat sich zudem die als willkürlich empfundene Altersgrenze des 60. Lebensjahres, bei deren Überschreiten die sachlichen Zuständigkeiten auf die Kommunen übergehen. Durch Rechtsänderungen auf Bundesebene - insbesondere durch die Einführung der Grundsicherungsleistungen - hatte sich darüber hinaus eine Verschiebung der durchschnittlichen Quoten zulasten des Landes ergeben. Das ursprüngliche Gleichgewicht der quotalen Lastenverteilung hatte sich erheblich verschoben. Ansätze für eine Weiterentwicklung des Quotalen Systems Das in diesem Jahr inzwischen in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz wirkt sich auf die Überlegungen zu einer Weiterentwicklung des Quotalen Systems erheblich aus. Die ab dem 01.01.2020 vorgesehene Personenzentrierung der Hilfe, die Aufgabe der bisherigen Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Leistungen und nicht zuletzt die gebotene Trennung von Fachleistungen zur Existenzsicherung sind zwingend zu berücksichtigen. Die Aufgabenverteilung, die sachlichen Zuständigkeiten und letztlich auch die „Finanzströme“ zwischen Land und Kommunen müssen neu geregelt werden. Mögliche Lösungen werden derzeit mit den Beteiligten (kommunale Spitzenverbänden, Leistungsanbieterverbände , Interessenverbände der Menschen mit Behinderung) im Beirat nach § 3 und im Gemeinsamen Ausschuss nach § 5 Nds. AG SGB XII gemeinsam entwickelt und sind zudem aktuell Gegenstand landesinterner Ressortabstimmungen. Zur Verbesserung von Struktur und Finanzierung der Krankenhauslandschaft haben im Zusammenhang mit der Aufgabenanalyse folgende Inhalte ergeben: Neustrukturierung der Krankenhausversorgung über Regionalgespräche Ziel der Regionalgespräche zur Neustrukturierung der Krankenhausversorgung ist die Umsetzung der Rahmenvorgaben des Bundes (Bündelung von Ressourcen in wirtschaftlich tragfähigen und qualitativ hochwertigen Einheiten, Sicherstellung einer gut erreichbaren Krankenhausversorgung in der Fläche). Durch konzentrierte Leistungsangebote sollen wirtschaftlich tragfähige Strukturen entstehen , die Folgekosten (Instandhaltung, Defizitausgleiche, Sanierung alter Strukturen) reduzieren. In einigen Landkreisen oder Städten wurden bereits positive Ergebnisse erzielt bzw. auf den Weg gebracht. Inzwischen ist ein zusätzliches Sondervermögen „Sicherstellung der Krankenhausversorgung“ in Höhe von 16 Millionen Euro in 2017 und ab 2018 in Höhe von jährlich 32 Millionen Euro zur Finanzierung von Krankenhausinvestitionen nach § 9 Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eingerichtet worden. Das Sondervermögen hat eine Laufzeit von 25 Jahren. (Ausgegeben am 26.09.2017) Drucksache 17/8769 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8503 Aufgaben- und Budgetanalyse der rot-grünen Landesregierung in der 17. Wahlperiode - was sind die Ergebnisse? Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport