Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8771 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8627 - Wie wird die Versetzung von 170 Polizeibeamten aus der Bereitschaftspolizei umgesetzt? Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 21.09.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten In einer Pressemitteilung vom 16. Mai 2017 kündigte Innenminister Boris Pistorius an, dass ca. 170 Polizeibeamtinnen und -beamte aus den Bereitschaftspolizeihundertschaften der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen in die sechs regionalen Polizeidirektionen und ins LKA versetzt würden. Durch diese Maßnahmen soll laut Pistorius die Polizeipräsenz vor Ort erhöht werden. Vorbemerkung der Landesregierung Die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland und damit auch in Niedersachsen erfordert eine ständige Überprüfung der taktisch/organisatorischen Konzepte sowie der Einsatzmöglichkeiten der Polizei Niedersachsen. Der Minister für Inneres und Sport hat daher entschieden, das SEK des LKA Niedersachsen durch einen weiteren Standort in Oldenburg und eine damit erforderliche personelle Verstärkung im Umfang von bis zu 20 Polizeivollzugsbeamtinnen bzw. -beamten zu stärken (siehe hierzu auch Drs. 17/8348). Der gestiegenen Gefährdung durch z. B. den islamistischen Terrorismus wird darüber hinaus mit einer zusätzlichen Steigerung der Ermittlungsstärke in der Staatsschutzabteilung des LKA NI in Höhe von bis zu 30 Vollzugsbeamtinnen bzw. -beamten Rechnung getragen. Schließlich werden zur Erhöhung der Polizeipräsenz vor Ort 120 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte versetzt. 1. Aus welchen Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei sollen wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in welche Polizeidirektionen versetzt werden? Die 120 Versetzungen erfolgen aus den 19 taktischen Zügen der Bereitschaftspolizei heraus in die Polizeidirektionen (PD) Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück. Dabei gliedert sich die Zuweisung wie folgt: PD Braunschweig PD Göttingen PD Hannover PD Lüneburg PD Oldenburg PD Osnabrück 19 18 23 18 24 18 Die verbleibenden 50 Personalversetzungen erfolgen ebenfalls aus der Bereitschaftspolizei heraus in die Polizeibehörden und/oder die Polizeiakademie, aus denen Personal für den zweiten Standort Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8771 2 des SEK bzw. die Staatsschutzabteilung des LKA rekrutiert wird. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. 2. Wann werden die von der Bereitschaftspolizei abgegebenen Stellen dort wieder besetzt werden? Es ist beabsichtigt, den Personalbestand der Bereitschaftspolizei mit den Studierenden der „ersten Welle“ der zusätzlichen Einstellung von Kommissaranwärterinnen und -anwärtern zum 1. April 2019 aufzufüllen. 3. Wie soll die Bereitschaftspolizei nach der Abgabe von 170 Beamtinnen und Beamten ihre Aufgaben zukünftig erfüllen, oder werden diese Aufgaben reduziert? Wenn ja, wie? Die temporäre Reduzierung der Stärke der niedersächsischen Bereitschaftspolizei um 170 Beamtinnen und Beamten u. a. zur Unterstützung der Flächenbehörden wird nicht zu einer Aufgabenreduzierung innerhalb der Bereitschaftspolizei führen. Die Qualitätsstandards für Unterstützungsleistungen durch die Bereitschaftspolizei bleiben erhalten. Die sieben Einsatzhundertschaften (BPHen) der Bereitschaftspolizei sind auch weiterhin personell so aufgestellt, dass sie grundsätzlich den Bedarf zur Bewältigung von Einsatzlagen innerhalb Niedersachsens decken können. Sofern sich Einsatzanlässe ergeben, bei denen die Einsatzstärken der Bereitschaftspolizei nicht ausreichen, kann, wie in der Vergangenheit auch, auf die Aufrufeinheiten aus den Polizeibehörden zur Unterstützung zurückgegriffen werden. Des Weiteren wird das Land Niedersachsen gemäß Artikel 35 GG auch weiterhin Unterstützungsersuchen aus anderen Bundesländern anlässlich der Bewältigung besonderer Einsatzlagen nach Prüfung unter Abwägung eigener Bedarfe nachkommen und Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei in die anfordernden Bundesländer entsenden. Gleichermaßen besteht die Möglichkeit, wie in der Vergangenheit auch, Unterstützungsleistungen anderer Bundesländer anzufordern (Ausgegeben am 26.09.2017) Drucksache 17/8771 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8627 Wie wird die Versetzung von 170 Polizeibeamten aus der Bereitschaftspolizei umgesetzt? Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport