Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8772 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8624 - War das Umweltministerium bei der Entscheidung der Kommunalaufsicht zur Eingabe des Osnabrücker Oberbürgermeisters zur Sperrung des Neumarkts für den Autoverkehr beteiligt ? Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Burkhard Jasper und Anette Meyer zu Strohen (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 13.09.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Das Innenministerium hat die Eingabe von Oberbürgermeister Wolfgang Griesert gegen den Ratsbeschluss zur Sperrung des Neumarkts in Osnabrück für den Autoverkehr zurückgewiesen. Nach dem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 29.07.2017 hat ein Sprecher des Ministeriums mitgeteilt, dass fachlich das Verkehrsministerium zuständig sei. Der Oberbürgermeister ist der Auffassung , dass der Neumarkt für Autos nicht gesperrt werden dürfe, solange es keine Lösung für eine dadurch steigende Schadstoffbelastung am Wallring gebe, vor allem weil die Grenzwerte am Schlosswall schon deutlich überschritten werden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Hat das Umweltministerium eine Stellungnahme in dem Eingabeverfahren abgegeben und, wenn ja, wie lautet diese? Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes kann die Kommunalaufsicht Beschlüsse einer Kommune nur beanstanden, wenn sie das Gesetz verletzen. Da das fachlich zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu dem Ergebnis gekommen ist, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Straßengesetzes vorlag, waren die Voraussetzungen für eine Beanstandung nicht gegeben. Andere mögliche Rechtsverstöße wurden von Herrn Oberbürgermeister Griesert nicht vorgetragen. Das MU war in dem kommunalaufsichtlichen Verfahren nicht beteiligt und hat daher auch keine Stellungnahme abgegeben. 2. Wie beurteilt das Umweltministerium die steigende Schadstoffbelastung am Wallring durch die Sperrung des Neumarkts? Bei der Beurteilung der Frage der Wirkung von Verkehrsverlagerungen kann eine temporäre geringfügige Verschlechterung der Luftqualität an einzelnen Punkten, an denen der Immissions- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8772 2 grenzwert für NO2 bereits aktuell überschritten wird, akzeptiert werden. Das quellenunabhängige Luftqualitätsrecht kennt kein generelles Verschlechterungsverbot. Es adressiert vielmehr an die zuständigen Behörden das Gebot, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit der Zeitraum der Grenzwertüberschreitung so kurz wie möglich gehalten wird. Dies schließt nicht aus, dass es im Rahmen eines Gesamtkonzepts an bestimmten Orten zu einer zeitlich begrenzten leichten Erhöhung der Schadstoffkonzentration kommen kann. Die in Aufstellung befindliche Änderung des Luftreinhalteplans der Stadt Osnabrück muss im Rahmen des rechtlich Zulässigen geeignete und verbindliche Maßnahmen auflisten, deren Umsetzung auch im Bereich des Wallrings zu einer zeitnahen Unterschreitung des Grenzwertes führen wird. 3. Hat das Umweltministerium praktikable Vorschläge für eine Reduzierung der Schadstoffbelastung am Wallring unterbreitet, und, wenn ja, wie lauten diese? Nein. 4. Wird davon ausgegangen, dass das Land wegen der Überschreitung der Grenzwerte Strafzahlungen an die EU leisten muss? Wenn ja, wie hoch werden diese voraussichtlich sein? In das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland sind derzeit noch keine Grenzwertüberschreitungen in niedersächsischen Kommunen einbezogen. Die EU-Kommission hat sich die Ausweitung des Vertragsverletzungsverfahrens allerdings ausdrücklich vorbehalten. Sollten in der Zukunft Grenzwertüberschreitungen in niedersächsischen Gebieten in das Verfahren einbezogen werden und es zu einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof kommen, könnte auch das Land Niedersachsen anteilig zur Zahlung etwaiger Pauschalbeträge oder Zwangsgelder herangezogen werden. Wie hoch diese ausfielen, lässt sich aktuell nicht seriös abschätzen. 5. Müssen die Anwohner es hinnehmen, wenn die bereits zu hohe Schadstoffbelastung durch die Sperrung einer Straße steigt? Siehe Antwort zu Frage 2. (Ausgegeben am 26.09.2017) Drucksache 17/8772 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8624 War das Umweltministerium bei der Entscheidung der Kommunalaufsicht zur Eingabe des Osnabrücker Oberbürgermeisters zur Sperrung des Neumarkts für den Autoverkehr beteiligt? Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Burkhard Jasper und Anette Meyer zu Strohen (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz