Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8773 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8610 - Überspringen Wölfe wolfssichere Zäune? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 22.08.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 24.08.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 19.09.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten In Niedersachsen sind 2006 erste Hinweise aufgetreten, dass der Wolf zurückgekehrt ist. Nach aktuellen Schätzungen sind 70 bis 80 Wölfe in Niedersachsen aufgetreten. Die Zahl der gerissenen Nutztiere ist im Jahr 2016 gestiegen (NDR-Artikel vom 25.03.2017). Gegenüber dem Wolf- Informations- und Schutz-Zentrum Vechta e. V. (W-I-S-Z-V) äußerte Frau Staatssekretärin Kottwitz, dass das Umweltministerium Niedersachsen „die Wölfin in Ruhe“ lasse und es „keine Besenderung bis Januar 2018“ gebe. Zudem sagte sie, „es gibt keine Überspringung von Wolfschutzzäunen im Kreis Vechta und Kreis Diepholz“ (Internetseite W-I-S-Z-V, Stand 10.08.2017). 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung darüber, ob Wölfe Wolfschutzzäune im Kreis Vechta und im Kreis Diepholz übersprungen haben, und wann, wie und wo hat dieses stattgefunden? Die Mindestanforderungen, die an Zäune oder Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsangriffe generell gestellt werden, um als „wolfsabweisender Grundschutz“ zu gelten, sind in der Richtlinie Wolf bzw. deren Anhängen definiert. In der Umsetzung seitens der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter bestehen allerdings zum Teil erhebliche Qualitätsunterschiede. Die mit Stand August 2017 bekannten Fälle von Nutztierschäden mit der amtlichen Feststellung „Wolf“, bei denen ein Grundschutz nach Vorgaben der Richtlinie Wolf vorhanden waren, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Landkreis Ort Datum Nutztierschaden VEC Goldenstedt 02.10.2015 VEC Goldenstedt 26.10.2015 VEC Goldenstedt-Heide 21.11.2015 VEC Goldenstedt-Heide 23.11.2015 VEC Goldenstedt 06.10.2016 DH Eydelstedt 19.04.2017 DH Eydelstedt 25.04.2017 2. Falls es Überspringungen von Zäunen gab: Wie hoch waren diese Zäune? Die Zäune waren nach Kenntnisstand der Landesregierung zwischen 90 cm und 140 cm hoch. Im Fall der 140-cm-Höhe ist anzumerken, dass es sich um einen E-Netz Zaun mit einer Litze zur Erhöhung gehandelt hat und der Abstand zwischen Netz und Litze stellenweise zu groß war, um die erwünschte Wirkung zu erzielen. Dort mussten nicht 1,40 m überwunden werden, sondern nur der deutlich niedrigere Zaun unter der Flatterlitze. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8773 2 3. Entspricht es der Wahrheit, dass Frau Staatssekretärin Kottwitz am 30.10.2015 in Anwesenheit des Vereins Naturfreunde Goldenstedt e. V sowie der Presse und am 24.04.2017 während einer NABU-Veranstaltung in Barnstorf gesagt hat, dass sie „nicht mehr weiter wisse“, da ein nachweislich wolfssicherer Zaun immer wieder übersprungen würde? Frau Kottwitz hat deutlich gemacht, dass im Wolfsmanagement Situationen vorkommen, für die nicht immer umgehend eine befriedigende Antwort erfolgen kann. Vielmehr ist es mitunter notwendig , weitere Expertinnen bzw. Experten u. a. mit Erfahrungen aus anderen Bundesländern oder auch internationalen Erfahrungen hinzuzuziehen, um im Bedarfsfalle auch nach jeweils neuen oder verbesserten Lösungsmöglichkeiten im Rahmen eines verantwortungsvollen Wolfsmanagements zu suchen und diese umzusetzen. Das Wolfsmanagement in Niedersachsen wird deswegen laufend weiterentwickelt. 4. Was versteht die Landesregierung konkret darunter, die Wölfe „in Ruhe zu lassen“? Die Staatssekretärin hat in dem Gesprächszusammenhang nicht geäußert, dass das Umweltministerium die Goldenstedter Wölfin „in Ruhe lassen“ würde, sondern vielmehr, dass es zum damaligen Zeitpunkt keine Veranlassung zu einem Vorgehen gegen die Goldenstedter Fähe gegeben habe. Gleichwohl war und ist es angezeigt, die Situation sehr genau zu beobachten und im Bedarfsfalle geeignete Maßnahmen im Rahmen des Wolfsmanagements zu ergreifen. 5. Welche Aussagen hat Frau Staatssekretärin Kottwitz über Wolfsüberspringungen beim Wolfs-Informations-und Schutz-Zentrum Vechta e. V. konkret gemacht? Frau Kottwitz hat in dem sehr umfangreichen Gespräch dazu u. a. angemerkt, dass dort schon seit längerer Zeit kein solcher Vorfall mehr passiert sei. 6. Warum soll es bis Januar 2018 nach Aussage von Frau Staatssekretärin Kottwitz keine Besenderungen geben? Zum aktuellen und zum damaligen Zeitpunkt bestand und besteht im Bereich der Landkreise Diepholz/Oldenburg/Vechta keine Notwendigkeit zur Besenderung eines Wolfs zu Managementzwecken . Besenderungsmaßnahmen im Rahmen von Vorhaben zur Grundlagenforschung können in der Regel erst stattfinden, wenn auch die Welpen jeweils groß genug sind, um einen Dauersender zu tragen; dies wäre bei den diesjährigen Welpen sicher im Januar des nächsten Jahres der Fall. Erläuterung: Bei jüngeren Welpen würde das Senderhalsband einwachsen, was aus Tierschutzgründen nicht zulässig ist. (Ausgegeben am 26.09.2017) Drucksache 17/8773 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8610 Überspringen Wölfe wolfssichere Zäune? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz